Hat die Merkel-Regierung erhebliche Rechtsverstöße begangen?

Von Jürgen Fritz

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Dublin-Abkommen auch in der akuten Lage 2015/16 seine Gültigkeit nicht verlor und das Durchwinken der sogenannten „Flüchtlinge“ in Kroatien illegal war. Dies wirft weitere schwerwiegende Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Merkel-Regierung auf.

Der harte Vorwurf des Volksverrats

Vielen werden sich noch erinnern können an die Rufe der Bürger in Dresden bei der Feier zur Deutschen Einheit am 3. Oktober letzten Jahres. „Lügenpack“ schrien die Menschen sowie „Haut ab“, „Merkel muss weg“ und, der vielleicht schwerste Vorwurf, „Volksverräter“. Waren diese Vorwürfe vollkommen aus der Luft gegriffen und völlig unbegründet oder liegen ihnen vielleicht doch Tatsachen zu Grunde, die solche Vorwürfe zumindest verständlich, wenn nicht sogar als begründet erscheinen lassen?

Die erste Frage lautet, worauf sich insbesondere der letzte und schwerste Vorwurf des Verrats beziehen könnte. Und da dürfte vor allen Dingen ein Umstand im Vordergrund stehen, welchen Henry Kissinger im Handelsblatt vom 30.12.2015 damals wie folgt beschrieb:

„Wir beobachten in Europa ein sehr seltenes historisches Ereignis: Eine Region verteidigt ihre Außengrenzen nicht, sondern öffnet sie stattdessen. Das hat es seit einigen Tausend Jahren nicht mehr gegeben.“

Die Grenzen der Bundesrepublik wurden in der Tat geöffnet und zwar auf eine Anordnung der Bundesregierung hin unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Anschließend hat die Merkel-Regierung über viele Monate hinweg nicht versucht, die ungeregelte Einwanderung zu verhindern oder zu begrenzen. Die Folge war, dass 2015/2016 ein bis zwei Millionen Menschen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik eingedrungen sind und das zu einem großen Teil vollkommen unkontrolliert.

Situationsbericht eines Bundespolizisten

In der Bild vom 11.01.2016  beschrieb der Bundespolizist Bernd K.* (22) die Lage wie folgt:

„Anfangs kamen noch eher Familien mit Kindern, die gebildet wirkten und Englisch sprachen. Inzwischen sind 95 Prozent der Flüchtlinge alleinstehende Männer. Die Hälfte der Leute haben keine gültigen Pässe oder Dokumente (Wie wir heute wissen, sind es sogar 70 bis 75 Prozent, die ohne Ausweisdokumente einreisen. jf) Was wirklich passiert, bekommen die Leute nicht mit. Ein Asylbewerber wollte einem anderen die Kehle aufschneiden. Im Einsatzbericht hieß es dann gefährliche Körperverletzung statt versuchter Mord. Das liest sich besser in der Statistik.

In den letzten paar Monaten, habe ich genau EINE Strafanzeige gegen einen Deutschen geschrieben. Der Rest waren nur Flüchtlinge. Am Hauptbahnhof werden Frauen regelmäßig sexuell belästigt und bepöbelt. Wenn wir ein Platzverbot aussprechen, werden wir angeschrien: ,You are not my police. You are a racist.’ Wenn ein Flüchtling bei der Kontrolle abhauen will, dürften wir ihn nicht mal festhalten. Das ist von oben vorgegeben. Denn das wäre körperliche Gewalt. Intern heißt es: Lieber laufen lassen.“

99,6 Prozent der Antragsteller waren gar keine Asylanten

Diese Zeilen vermitteln einen Eindruck, wie es über Monate hinweg an den deutschen Grenzen und auch im Landesinneren zuging. Dabei handelt es sich bei den allermeisten Einreisenden gar nicht um Asylberechtigte nach Art. 16a GG.

Laut Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in den Jahren 2015, 2016 insgesamt 1.222.194 Erstanträge auf Asyl gestellt (s. Seite 4). Über 978.459 Anträge wurde entschieden (s. Seite 11). Ergebnis: Nur 4.149 hatten einen Anspruch nach Art. 16a GG. Dies entspricht 0,4 Prozent. Ergo:

99,6 Prozent der Antragsteller hatten keinen Anspruch auf politisches Asyl nach Art. 16a GG.

Und selbst bei den 0,4 Prozent der Fälle, die positiv beschieden worden sind, kann man wohl davon ausgehen, dass hier eher zu großzügig als zu streng entschieden wurde.

2015 lag bei über 50 Prozent der Immigranten keinerlei Schutzbedürftigkeit vor

Bei den knapp 300.000 Anträgen, über die 2015 entschieden wurde, lag in über 50 Prozent der Fälle überhaupt keine Schutzbedürftigkeit vor, weder

  • auf politisches Asyl nach Art. 16a GG,
  • noch lag eine Rechtsstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention vor oder
  • ein Anspruch auf sogenannten subsidiären Schutz (wenn bei Abschiebung ins Herkunftsland ein ernsthafter Schaden drohen würde) noch
  • ein Grund für ein Abschiebungsverbot.

2016 lag diese Quote immer noch bei fast 38 Prozent. Von den insgesamt 978.459 Fällen, in denen 2015, 2016 über Entscheidungen getroffen wurden, lag in 403.624 Fällen keinerlei Schutzbedürftigkeit vor, nach keiner der vier oben genannten Regelungen. Fazit:

2015 hatten über die Hälfte der Antragsteller keinerlei Schutzbedürftigkeit und 2016 fast 38 Prozent.

Hinzu kommen hunderttausende Anträge, die bis Ende 2016 noch nicht bearbeitet waren. Und darauf kommen dann noch all die Fälle, in denen gar kein Antrag gestellt wurde, sei es, weil in einem anderen Land, z.B. Dänemark oder Schweden, ein Asylantrag gestellt werden sollte oder weil aus Furcht vor Ablehnung nirgends einer gestellt wird. In die letzte Gruppe dürfte die viele Kriminelle und Terroristen fallen.

Außerdem kamen ca. 70.000 unbegleitete minderjährige Immigranten hinzu, die meist keinen Asylantrag stellen. Diese verursachen, da sie rund um die Uhr betreut werden, pro Person Kosten von ca. 40.000 bis 50.000 Euro pro Jahr.

Genfer Flüchtlingskonvention

Wenn kein Anspruch auf politisches Asyl nach Art. 16a GG vorliegt, wird meist auf die Genfer Flüchtlingskonvention rekurriert.

Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind Personen, die auf Grund ihrer

  • Rasse,
  • Religion,
  • Nationalität,
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
  • ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden und sich daher außer Landes begeben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme – nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar, außer bei den fünf aufgeführten spezifischen Fluchtgründen, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. Fallweise, aber eben nicht pauschal!

Auch Fluchtbewegungen durch Naturkatastrophen und Umweltveränderungen stehen außerhalb des Schutzes durch die Konvention. Rein wirtschaftliche Gründe, insbesondere der Wunsch nach einem besseren Leben, begründen ohnehin keinen Flüchtlingsstatus. Ganz wichtig vor allen Dingen:

Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also kein individuelles Einreiserecht.

Sie ist lediglich ein Abkommen zwischen Staaten, wodurch die Verletzung der Personalhoheit des Verfolger-Staates aufgehoben werden soll. Wenn Staat A eine Person verfolgt, diese in Staat B flieht und ein Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention vorliegt, so hat der Staat A keinen rechtlichen Zugriff mehr auf diese Person. Ein Einreiserecht ist damit für die verfolgte Person aber nicht gegeben, schon gar nicht die freie Auswahl des Landes, wo man hin flüchten möchte. Man stelle sich vor, zig Millionen echte Flüchtlinge würden sich alle ein kleines Land aussuchen, wo sie hin möchten und hätten einen Rechtsanspruch auf Einreise, das Land somit die Pflicht, sie alle aufzunehmen. So etwas kann es gar nicht geben.

Deutsches Asylrecht

Das deutsche Recht regelt nun ganz klar: Wer sich auf das Grundrecht auf Asyl nicht berufen kann, muss an der Grenze zurückgewiesen werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16a, Abs. 2 GG klar:

Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat einreist …

Dies ist aber bei nahezu jedem Immigranten der Fall, da fast alle über sichere Drittstaaten, meist über Österreich nach Deutschland einreisen. Und in § 18, Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes heißt es sodann:

Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

Von den ein bis zwei Millionen Immigranten, die 2015/2016 in das deutsche Hoheitsgebiet eingereist beziehungsweise eingedrungen sind, waren also viele Hunderttausende, die nicht hätten einreisen dürfen und die zurückgewiesen hätten werden müssen. Dies ist nicht geschehen und zwar auf Weisung der Merkel-Regierung. Warum wurde hier bestehendes Recht nicht eingehalten?

Fazit

Es gibt also massive Hinweise, dass das Recht gebrochen wurde und zwar auf Anordnung der Bundesregierung selbst, angeführt von der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Seit Überwindung des Absolutismus steht aber niemand mehr über dem Gesetz, auch nicht die gerade Herrschenden. Insofern stellt sich in der Tat die Frage, ob hier nicht ein Verrat am Rechtsstaat vorliegt, DER Grundlage unseres Gemeinwesens überhaupt. Denn ein Staat, der sich nicht dem Rechtsstaatsprinzip unterwirft, läuft Gefahr, ein Unrechtsstaat zu werden und in reine Willkürherrschaft zu entarten.

Insbesondere stellt sich auch die Frage, ob Merkel mit dieser Entscheidung, die Grenzen zu öffnen und über sechs Monate keine konsequenten Überprüfungen und Zurückweisungen vornehmen zu lassen, nicht auch ihren Amtseid gebrochen hat, Schaden vom Deutschen Volk fernzuhalten. Somit erscheint auch in dieser Hinsicht der Vorwurf des Verrats am eigenen Volk, von dem Schaden fernzuhalten ist, nicht gänzlich unbegründet, zumal durch die illegalen Immigranten etliche Straftaten an deutschen Staatsbürgern begangen wurden, die hierdurch zum Teil schwerste Schäden erlitten.

Zur Frage der Rechtsbrüche durch die Bundesregierung der Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz, selbst CDU-Mitglied, von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung, 1990 bis 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages, 1994 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 1998 bis 2002 Vorsitzender des Rechtsausschusses:

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Titelbild: Youtube-Screenshot von Merkels Vereidigung 2013

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18 Antworten auf „Hat die Merkel-Regierung erhebliche Rechtsverstöße begangen?

  1. davidbergerweb

    Hat dies auf philosophia perennis rebloggt und kommentierte:
    Insbesondere stellt sich auch die Frage, ob Merkel mit dieser Entscheidung, die Grenzen zu öffnen und über sechs Monate keine konsequenten Überprüfungen und Zurückweisungen vornehmen zu lassen, nicht auch ihren Amtseid gebrochen hat, Schaden vom Deutschen Volk fernzuhalten. Somit erscheint auch in dieser Hinsicht der Vorwurf des Verrats am eigenen Volk, von dem Schaden fernzuhalten ist, nicht gänzlich unbegründet, zumal durch die illegalen Immigranten etliche Straftaten an deutschen Staatsbürgern begangen wurden, die hierdurch zum Teil schwerste Schäden erlitten.“

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  2. free yourself

    Aber wer klagt Merkel und Mitstreiter an?
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Die gesamte politische Macht liegt in Händen derer, die ebendiese Macht missbrauchen.
    Eine Selbstanklage wird niemals kommen und solange die Machtverhältnisse gegen eine Anzeige gewichtet sind, werden wohl vor allem potenzielle Ankläger stigmatisiert und kriminalisiert, was ja de facto schon jetzt gegen jegliche Flüchtlingspolitik- und Islamkritiker läuft.
    Diktatorische Grundzüge sind vorhanden, die sich bei zunehmender Kritik am Merkel-System verschärfen werden.
    Bleibt nur die Abwahl, Aufhebung der Immunität, Anzeige, Anklage und eventuelle Verurteilung.
    Und sollte dieser Fall jemals eintreten, woran ich nicht glaube, wird Frau M. mitsamt schon längst in irgendein befreundetes Ausland geflohen sein, das nicht ausliefert.
    Aber trotzdem gut zu wissen, woran wir hier sind.

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  3. Rudolf B.

    Der sog. Amtseid ist kein Eid, und der Eidesbruch ist nicht strafbwehrt. Der Amtseid ist nichts als ein Versprechen, wie im Kindergarten, ich will mich heute nicht wieder verschlabbern, Ergebnis bekannt: legal, illegal, scheissegal.

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    1. Olaf

      Wenn der Amtseid kein Eid ist, was ist er denn dann? Ein leeres Gebrabbel? „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ kommt zum Tragen. Dieses parasitäre Scheißpack muss gewaltsam aus Amt, Würden und Gehalt entfernt werden. Widerstand ist unser Bürgerrecht und mittlerweie erste Bürgerpflicht.
      Nein, ich zeige keinen Respekt vor Denen, die ihn nicht verdienen!

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  4. MoshPit

    Das Adjektiv „erheblich“ beschreibt die Situation nicht mal am Rande…
    davon einmal ganz abgesehen:
    wir haben ja seinerzeit gesehen, was passiert, wenn jemand die Regierung verklagt (ESM): nämlich NICHTS.

    Grüße

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  5. alpharocking

    So kurz vor den Wahlen …
    Tja … bleibt abzuwarten ob sich der Wähler im September noch daran Erinnert was nun bestätigt wurde. Einigen von uns war es ja auch ohne dieses Urteil schon klar, aber diese Menschen wurden ja dann (nur zu gerne) in die „Rechte ecke“ gestopft.

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  6. luisman

    Auch wenn Herr Fritz und Herr Scholz technisch/juristisch Recht haben – was nun?
    Nicht eine Seele im Bundestag und nur eine verschwindend kleine Minderheit im Volk ist bereit sich dagegen zu wehren. Selbst der offensichtliche Missbrauch des Seerechts durch deutsche NGOs im Mittelmeer wird weiter ignoriert. Und im September wird wieder die gleiche bunte Sosse gewaehlt. Praktisch gesehen hat eben der Recht, der sich durchsetzt und vollendete Tatsachen schafft. Der Rubikon wurde bereits ueberschritten. Jetzt kommt es nur darauf an wer genug Macht hat sich durchzusetzen, die Folgen werden offensichtlich ignoriert.

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    1. alpharocking

      In einer Post-Demokratie ist es doch Banane wer gewählt wird …

      Postdemokratie beschreibt die weltweit in demokratischen Staaten stattfindende Verlagerung von Macht, zu Ungunsten einer Mehrheit und zu Gunsten einer zunehmend einflussreicheren Minderheit. Politik wandelt sich dabei zu einem Schauspiel, welches durch Wahlen zwar weiterhin legitimiert ist, auf grundsätzliche Entscheidungen jedoch faktisch kaum noch Einfluss nimmt.

      Um diese Entmachtung des Volkes zu verschleiern, bleibt der Schein demokratischer Institutionen auf allen Ebenen sorgfältig erhalten, vom Kreuz auf dem Wahlzettel bis hin zur Abstimmung in Parlamenten

      Tja … so gesehen sollte sich dazu mal Gedanken gemacht werden … Und das, überfordert den Durchschnittsmenschen einfach … ist leider so. 😦

      Sind wir am Endpunkt angekommen ?

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  7. Pingback: Wann und wie werden die massiven Rechtsbrüche des Merkel-Regimes geahndet? – AAA

  8. bashoe

    Hat dies auf Bashoe My Blog rebloggt und kommentierte:
    Es ist traurig sehen wie schweigend ein ganzes Volk sich von einer Minderheit vorführen lässt.
    Dabei zeigen immer wieder alle auf den Nationalsozialismus und seine Folgen aber wo ist es ein Unterschied wenn zwei identische Handlungen vornehmen aber einer dafür verdammt wird.
    Unrecht ist und bleibt Unrecht egal ob die Vorstellung etwas in bester Absicht zu tun dafür herhalten muss.

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  11. rastafandi

    DIE fremdferngesteuerten EUROPA-ZERSTÖRENDEN STRAFTATEN DER FÜHRERPUPPE
    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    DIE KRIMINELSTE , DIKTATORISCHSTE, MACH-MISSBRAUCH UND ZIEL-FERN-GELENKTE MARIONETTEN FÜHRERIN,
    IST EINZIG URSACHE – SOWIE FÜR ALLE OFFENKUNDIG ENTLARFT–DIE ALLER TEUFLICHSTE AUSFÜHRENDE FÜHRERIN
    Zur VERNICHTUNG aller EUROPÄISCHEN WERTE-WESENS-SEELEN-VERWANDTEN VERBINDUNGEN !!!
    DENN wenn diese EUROBÜRGER-IDENTITÄTS-SEELEN-VERBINDUNGEN-zerstört werden, verlieren mehr und mehr EUROBÜRGER, ihre IDENTITÄT als EUROPÄR !!! —

    Der Nährboden dafür ist EIN feindlich zerstrittenes EUROPA !!!–

    DIE optimale WAFFE, die diese inner-feindlichen EUROPÄISCHEN trennenden Abgrenzungen ins unendliche steigern wird, benutzt unsere DIKTATOR FÜHRERPUPPE, bereits seit mehr als 2 – 3 jahren !!!—
    Allein MACHT-MISSBRAUCHEND , gegen den WILLEN aller Euro-Staaten !!! —

    ALS optimale unendliche steigerbare Waffe, benutzt sie , die von ihr in Allein-HERRSCHAFT millionenfach und ohne gewolltest Ende, immer weiter illegal ALLEIN durch sie ,nach EUROPA angelockten, RECHTS–BRECHEND einschleusten,

    ZU 95 prozent, und somit mindestens bisher über 3 millionen FLÜCHTINGS-BETRÜGER !!!—

    MIT Genau dieser FLÜCHTLINGS-WAFFE, verstärkt sie immer weiter die innerfeindliche AUFLÖSUNG, der Eurogemeinschaft, mit dem ZIEL der TOTALEN zerstörung, des innerlichen FRIEDENS in EUROPA !!!

    Dies ist dann der TOTAL-SIEG, Dieser, bereits schon immer, IDENTITÄTS-unfähigen, anti-EUROPA und anti-deutsch FÜHRERIN , zur endgültigen VERNICHTUNG von Europa !!!—-

    BEREITS Nach Kanzler KOHL, hat die uns beherrschende Macht, durch die ERSCHAFFUNG , einer von dieser MACHT , total ferngesteuerten IDENTITÄTS-LOSEN FÜHRERPUPPE, mit der schleichenden Europa-SCHWÄCHUNG , begonnen !!!–
    Diese langfristig geplante Zerstörungs-Strategie, vernichtet die Einheit Europas—und systematisch , damit Ihre bonitäre und wirtschaftliche Macht !!!— Die Führerpuppe dient bis heute optimal als verdecktes Zerstörungswerkzeug , zum erreichen des ENDZIELS !!!—

    MIT den sogenannten weltumreisenden unendlich steigenden, hier ankommenden FLÜCHTLINGS-BETRÜGERN , kann und wird die geführte FÜHRERPUPPE , effektiv ohne KRIEG , nur mit vorgetäuschten humanitären GRÜNDEN , EUROPA unaufhaltsam, im schneller ZERSTÖREN
    !====================================! DIE WAHRHEIT / RASTAFANDI

    AUTOR / COPYRIGHT ©

    LUTZ PRASSE

    Gefällt 1 Person

  12. fibeamter

    Nochmals an die meisten Kommentatoren . Ihr seid die Rechtsbrecher! . Lest doch einmal die Genfer Flüchtlingskonvention , vor allem Artikel 32 und 33. Nur zur Erinnerung: Bruch des Völkerrechts hatten wir in Deutschland schon einmal im letzten Jahrhundert.

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