35 Prozent der Deutschen sind antidemokratische, linke Verfassungsfeinde

Von Jürgen Fritz

Schon Aristoteles wusste, die Tugend eines Staates gründet sich auf die Tugend seiner Bürger. Denn was nutzt die beste Verfassung der Welt, zumal wenn es sich um eine demokratische handelt, wenn die Staatsbürger sie nicht in ihrem Herzen tragen, wenn wir es mit einer Demokratie ohne Demokraten zu tun haben? Doch wie ist es um die Demokratie in den Herzen der Deutschen bestellt?

Der Kern unserer Verfassung: die freiheitliche demokratische Grundordnung

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Abs. 2) und wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt. Die Legislative ist gemäß Absatz 3 an die verfassungsmäßige Ordnung, also das Grundgesetz, die Exekutive und die Judikative sind an Recht und Gesetz gebunden (Rechtsstaatsprinzip). Gemäß Absatz 4 haben alle Deutschen gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (Widerstandsrecht).

Die Kernstruktur unseres Gemeinwesens, welche als unabänderlich angesehen wird, nennt man die freiheitliche demokratische Grundordnung. Diese bezeichnet quasi die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Was gehört zu dieser Kernsubstanz?

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind dies drei Dinge: a) die Menschenwürde, b) das Demokratieprinzip und c) die Rechtsstaatlichkeit. Ziele und Ideen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, werden als verfassungsfeindlich bezeichnet.

Was gehört zur freiheitlich demokratischen Grundordnung?

Der Begriff freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) wird im Grundgesetz selbst immer wieder verwendet, so in Art. 10, Abs. 2, Art. 11, Abs. 2, Art. 18, Art. 21 usw. 1952 hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der fdGO präzisiert. Der Bundesgesetzgeber hat die Definition des Bundesverfassungsgerichts von 1952 als Legaldefinition in das Bundesverfassungsschutzgesetz, welches 1990 verabschiedet wurde, übernommen. Demnach gehören zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, also zur Kernsubstanz unserer Verfassung und unseres Gemeinwesens folgende Punkte:

  1. der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft,
  2. die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  3. die Volkssouveränität (das Recht, die Staatsgewalt zu wählen),
  4. die Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative),
  5. die Verantwortlichkeit der Regierung (Exekutive) gegenüber dem Parlament sowie deren Ablösbarkeit,
  6. die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  7. die Unabhängigkeit der Gerichte,
  8. das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Das Wesen einer Wahl

Eine Wahl besteht immer zwischen verschiedenen Alternativen. Wenn ich zu jemandem sage, „du kannst frei wählen“, so impliziert das respektive setzt voraus, dass es verschiedene Optionen gibt. Zu sagen, „du kannst wählen zwischen A und A“ ist absurd. Ebenso entspricht es nicht dem Wesen einer Wahl, wenn jemand zwischen A und B wählen kann, diese aber für das Gleiche stehen. Und zum Wesen einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft gehört es, dass es verschiedene Parteien gibt, die bei Schlüsselfragen der Politik innerhalb des Rahmens, den die Verfassung vorgibt, Unterschiedliches vertreten.

Die AfD ist in vielen Fragen die einzige echte Opposition

Nun ist die Alternative für Deutschland (AfD) in etlichen Bereichen die einzige politische Partei, die eine echte Opposition zu den sechs anderen großen Parteien bildet, welche realistische Aussichten haben, in den Bundestag einzuziehen: CDU, CSU, SPD, Linkspartei, FDP und Grüne. All diese Parteien stellen den deutschen Verbleib im Euro, der von der Mehrheit der Experten, mindestens aber sehr vielen als Fehlkonstruktion angesehen wird, nicht in Frage.

Ähnliches gilt auch in anderen Bereichen, z.B. in der Positionierung zum Islam, der in seiner Dogmatik eindeutig dem Grundgesetz und den Menschenrechten (Art. 1 bis 19) und damit wiederum der freiheitlich demokratischen widerspricht. Die AfD ist hier die einzige Partei, die zumindest eine gewisse Islamkritik übt, mithin die einzige, die sich hier schützend vor unsere Verfassung stellt.

Auch im Bereich der Massenimmigration von Kulturfremden, die wiederum unserer Verfassung in sehr vielen Fällen feindlich gegenüberstehen, ist die AfD die einzige Partei, die dem einen Riegel vorschieben möchte. Die AfD ist die einzige der sieben großen Parteien, die sich entschieden und glaubwürdig für mehr direkte Demokratie einsetzt. Usw. usf. In all diesen Fragen stellt die AfD meist die einzige Opposition dar:

  • Euroaustritt (Dexit)
  • Kritik an der grundgesetz- und menschenrechtswidrigen islamischen Weltanschauung
  • Massenimmigration Kulturfremder mit zum Großteil verfassungsfeindlichen Einstellungen
  • Teilentmachtung der politischen Parteien (Parteiokratur), um die verfassungsmäßig geforderte Gewaltenteilung nicht nur formal zu gewährleisten
  • mehr direkte Demokratie: Volksbegehren und Volksentscheid, Direktwahl des Bundespräsidenten …, um dem Aspekt der Volkssouveränität mehr Rechnung zu tragen.

Das Grundrecht auf Rede- und Informationsfreiheit

Eines der wichtigsten Grund- und Menschenrechte ist das Recht auf freie Meinungsäußerung (genauer: die Redefreiheit) sowie die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG. Denn wie sollte ein Staatsvolk seine Souveränität ausüben, wenn es wesentliche Informationen gar nicht erhält bzw. der Einzelne Informationen nicht weiter verbreiten darf? Grundlage einer jeden qualifizierten Entscheidung ist immer das Abwägen des Für und Wider. Dieses Abwägen erfordert, dass beide Seiten zu hören sind. Der Grundsatz des Audiatur et altera pars (Man höre auch die andere Seite) ist eine der Grundlagen nicht nur der Demokratie, sondern auch des Rechts, welchen wir bereits bei den alten Römern finden und welcher im uns prägenden römischen Recht tief verankert ist.

Genau dieses Recht wird der AfD, der einzig echten Opposition zu den anderen sechs Parteien, die in vielen Frage quasi ein Kartell bilden, in den deutschen Massenmedien nicht zugestanden. Nahezu alle großen Tages- und Wochenzeitungen sowie politischen Magazine sind fest in Händen der Kartellparteien bzw. Personen und Organisationen, die diesen nahe stehen. Gleiches gilt für das TV. Besonders skandalös hierbei: Die öffentlich-rechtlichen TV- und Hörfunksender, die über Zwangsenteignungen der Bürger finanziert werden, berichten zum Einen vollkommen einseitig bis hin zu verleumderisch über die AfD, zum Anderen lassen sie die Vertreter der Alternative für Deutschland in ihren Sendungen kaum zu Wort kommen.

Durch Zwangsenteignungen finanzierte ARD: Wir machen, was wir wollen

Dies hat unter anderem einer der beiden Bundessprecher der AfD Jörg Meuthen moniert und mit einer Klage gedroht. Schließlich kann es nicht sein, dass die Öffentlich-Rechtlichen von allen Zwangsgebühren kassieren, dann aber fast nur Leute zu Wort kommen lassen, die eine ähnliche politische Einstellung haben wie die TV-Macher. Nach einer parteieigenen Auswertung der AfD sind unter den insgesamt 162 eingeladenen Politikern der vier großen Talkshows von ARD und ZDF im ersten Halbjahr 2017 nur vier AfD-Vertreter gewesen. Vier von 162! 

Die TV-Macher reagieren auf diesen schweren Missstand wie folgt. Sie meinen, sie würden einladen, wen sie wollen. Das gehe niemanden etwas an. Der hoch dotierte ARD-Chefredakteur Rainald Becker (s. Bild oben), bezahlt aus Zwangsenteignungen aller Steuerzahler, wörtlich: „Die Talkredaktionen entscheiden selbst, welche Gäste sie zu welchen Themen einladen.“

35 Prozent der Deutschen sind antidemokratische, linke Verfassungsfeinde

Das Meinungsforschungsinstitut Civey, welches seit einigen Monaten mit Spiegel Online zusammenarbeitet, hat nun seit dem 14.07. eine Umfrage gestartet, welche nach 17 Tagen (zum Stand: 31.07.2017) ein wahrlich erschreckendes Bild zeigt. Um von einem halbwegs repräsentativen Ergebnis sprechen zu können, sollten sich mindestens 1.000 bis 2.000 Personen beteiligen, besser mehr. Ab 5.000 werden die Zahlen meist relativ verlässlich, ab 10.000 noch verlässlicher. Hier haben inzwischen bereits über 21.000 Personen teilgenommen, so dass das Ergebnis mehr als ernst zu nehmen ist. Doch worum ging es bei dieser Umfrage?

Gefragt wurde folgendes: „Wie oft sollten AfD-Politiker in Talkshows des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu sehen sein?“ Als Antwortmöglichkeiten waren vorgegeben:

  • Deutlich häufiger als jetzt
  • Etwas häufiger als jetzt
  • Genauso häufig wie jetzt
  • Etwas seltener als jetzt
  • Gar nicht mehr
  • Weiß nicht

Und nun halten Sie sich bitte fest. Fast 35 Prozent gaben an: „Gar nicht mehr“. Das heißt über ein Drittel der Bundesbürger scheint die elementarsten, die essenziellsten Grundsätze unserer Verfassung, Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vollkommen zu negieren: das Recht auf Opposition, das Recht auf Chancengleichheit aller Parteien, das Recht auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG). Der antike römische Grundsatz des Audiatur et altera pars (Man höre auch die andere Seite), all das wird von 35 Prozent der Deutschen mit Füßen getreten. Wohlgemerkt, die Leute sagten nicht „Ich will die AfD nicht sehen und hören“, sie sagten, man soll AfD-Vertreter überhaupt nicht mehr einladen, so dass niemand sie sehen und hören kann in den öffentlich-rechtlichen Sendern.

Eine Demokratie ohne echte Demokraten?

Aber es kommt noch härter. Nochmal fast 5 Prozent sagen „Weiß nicht“, was so viel heißen dürfte wie: ist mir egal. Weitere 9 bis 10 Prozent sagen, einladen soll man sie schon noch, aber noch seltener als jetzt, also noch weniger als 4 von 162. Jeder Sechste (16 bis 17 Prozent) sagt, 4 von 162 ist genau richtig. Mehr aber bitte nicht. Nur 11 bis 12 Prozent sagen, ein bisschen mehr dürfte es schon sein. Und nur 23 Prozent fordern, dass die AfD deutlich häufiger eingeladen werden müsse. Im Grunde handelt es sich maximal bei diesen 23 (bis 34,4) Prozent um echte Demokraten und Verfassungsfreunde und auch das nur insofern sie das auch bei allen anderen politischen Parteien ebenso fordern würden, so diese massiv benachteiligt werden.

Dieser erschreckende Befund dürfte eines deutlich machen: Wir sind formal ein demokratischer Rechtsstaat, in welchem die Grund- und Menschenrechte gelten. De facto sind wir aber eine Demokratie zum Großteil (mindestens 65,6 bis 77 Prozent) ohne echte Demokraten. Ja, mindestens 35 Prozent der Deutschen scheinen sogar regelrechte Verfassungsfeinde zu sein. Und da kaum anzunehmen ist, dass rechte Verfassungsfeinde, die AfD aus dem öffentlich-rechtlichen TV verbannen wollen – diese haben wohl eher andere Feindbilder -, handelt es sich hier offensichtlich um linke Verfassungsfeinde, die keine andere Sichtweisen dulden und diese vollkommen aus dem öffentlichen Raum ausmerzen wollen. 35 Prozent manifeste linke Verfassungsfeinde.

Ergebnis der Civey-Umfrage (Stand 31.07.2017)

21.179 (2)

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Dieser Artikel erschien auch auf Epoch Times.

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Bild: By EU2016 SK (DOOR STEP) [CC0], via Wikimedia Commons

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6 Antworten auf „35 Prozent der Deutschen sind antidemokratische, linke Verfassungsfeinde

  1. Jürgen Butter

    Wenn man diesen Artikel bewusst liest kann man sich nur Wundern . Wenn es sich bei dieser BRD um einen Rechtsstaat handeln würde dann müsste ein großer Teil an Bestimmungen , Verordnungen , neuen Gesetzen , Den Rundfunkantalten und allen Menschen die die Politik bestimmen alte grundwerte und ein Handeln für das Wohl der Bürger Einzug nehmen . Das was hier zur Zeit abläuft wird ganz gewiss nicht zum Wohl des Deutschen Volkes gereichen .

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  2. Entspannt Euch

    Sorry, aber das kann man sich ja echt nicht durchlesen. Die AFD hat schon überproportional viel Medienpräsenz, da sie sich wenig um die Belegbarkeit von Aussagen und viel mehr um gezielte Provokation kümmert. Wer ständig „Lügenpresse“ skandiert, kann doch nicht ernsthaft behaupten, die Aussage „sollten gar nicht mehr zu sehen sein“ wäre antidemokratisch. Ich bin gegen ein Pauschalverbot der AFD, es sei denn sie verstößt gegen die Verfassung, aber persönlich würde ich auch sagen, es wäre schön, weniger AFD-Sprecher in den Medien zu sehen. Mehr ist diese Aussage ja nicht.

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    1. Charly Charlson

      Ist das Ihr Ernst, negative unreflektierte und mediale Anfeindungen, mit einer Medienpräsenz gleichzusetzen, bei der eine Partei seine politischen Standpunkte vertreten kann, ohne dass einem permanent „Linke-Schwurbler“ ins Wort fallen und jeden Satz im Munde umdrehen?
      Wenn es um belegbare Aussagen gehen würde, dann müssten die „Öffentlich-Rechtlichen“ ohne Ton über den Äther geschickt werden.
      Beispiel gefällig?: Es kommen nur Kriegsflüchtlinge zu uns, es kommen hauptsächlich Familien zu uns, Flüchtlinge sind hochgebildet, es kommen keine Terrorristen mit dem Flüchtlingsstrom mit, die „Flüchtlinge“ sind eine Bereicherung….. (und alleine das falsche Wording „Flüchtling“ ist schon ein manipulatives Narrativ, der „Linke“ merkt es aber nicht, wie so vieles), die Russen haben E-Mail Konten gehackt…

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