Islamausübungsverbot – auf lange Sicht unumgänglich

Von Jürgen Fritz, 21. Aug 2017

Immer wieder wird in westlichen Ländern ein Verschleierungsverbot diskutiert, teilweise inzwischen auch eingeführt. An das eigentliche Problem hat sich bislang aber niemand herangewagt: ein Islamausübungsverbot. Langfristig wird daran aber kein Weg vorbei führen, wenn die freie, aufgeklärte Welt überleben will.

Die äußerliche, oberflächliche Diskussion um die Vollverschleierung

Diskutiert wird die letzten Jahren meist nur, ob wir in unserem Land die Vollverschleierung verbieten wollen bzw. sollen oder nicht. Belgien, Frankreich und die Niederlande haben dies vor Jahren bereits beschlossen und eingeführt. Auch in Tunesien, Kamerun, im Tschad und im Kongo gibt es solche Verbote. Eine freie Gesellschaft dürfe doch aber Frauen nicht verbieten, sich anzuziehen, wie sie wollen, meinen die einen. Niqab (Bild oben) und Burka (zusätzlich verschleierte Augen) seien aber ein Symbol der Unterdrückung, der Diskriminierung der Frau und widersprechen damit den Grund- und Menschenrechten, meinen die anderen. Denn es gilt Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Daher müsse dieses Symbol, welches dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, verboten werden. Ja, was denn nun? Sollen wir die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum verbieten oder nicht?

Die Sichtweise, Menschen ihre Kleidung im öffentlichen Raum nicht vorzuschreiben beziehungsweise in keiner Weise einzuschränken – zuhause ja ohnehin nicht – ist sicherlich grundsätzlich richtig, sofern es sich um freie Gesellschaften handelt, in denen sich keine Gruppe einnistet, die einer totalitären Weltanschauung anhängt, welche qua ihrer Lehre danach trachtet, diese Weltanschauung überall durchzusetzen und zu verbreiten.

Bei der islamischen Weltanschauung und Lehre handelt es sich aber um eine solche, die nicht zwischen Welt 1 (Diesseits, Immanenz) und Welt 2 (Jenseits, Transzendenz) trennt, sondern die Regeln des Zusammenlebens im Diesseits aus uralten, archaischen (geistig völlig rückständigen) Schriften ableitet, die an- und vorgeblich aus dem Jenseits (Welt 2) und damit aus dem Absoluten herrühren sollen, die mithin nicht hinterfragbar, nicht kritisierbar und nicht weiterentwickelbar sind.

Denn Allahs Wort, so die Behauptung derer, die an solches glauben, könne nicht verbessert werden, da er als Allwissender imaginiert wird und Allwissende nicht entwicklungsfähig sind. Sie wissen ja von Anfang und zu jedem Zeitpunkt immer schon alles (daher können sie auch nicht denken im engeren Sinne, da dieses ja auf neue Erkenntnis abzielt, was voraussetzt, dass man eben noch nicht alles weiß).

Worum es in Wahrheit geht

Solche Regeln aus einer spekulativ angenommenen Transzendenz dürfen aber in einer aufgeklärten Welt niemals über die Gesetze gestellt werden, die die Staatsbürger einer freien, republikanischen, demokratischen Gesellschaft sich in Freiheit – und das heißt nach Rousseau und Kant in einem Akt der freiwilligen Unterwerfung unter das allgemeine Sittengesetz (kategorischer Imperativ) im Sinne des Allgemeinwohls – selbst gegeben haben.

Wenn die vorgeblichen Regeln aus der Transzendenz die Frau systematisch diskriminieren ebenso wie alle, die nicht bereit sind, an dieses Konstrukt, diese Imagination oder metaphysische Spekulation zu glauben, und zudem noch der Anspruch erhoben wird, dass diese Jenseitsregeln das Diesseits (Welt 1) aller absolut verbindlich regeln sollen, dann haben wir es ganz eindeutig mit einer verfassungswidrigen Weltanschauung zu tun.

Niqab und Burka respektive die Vollverschleierung sind nur ein Symbol dieser grundgesetzwidrigen, freiheits- und damit menschen- und menschenrechtsfeindlichen Weltanschauung, die letztlich darauf abzielt, genau das, wofür die Befürworter der freien Kleidungswahl eintreten wollen, für immer abzuschaffen. Insofern bleibt die ganze Burka-Diskussion völlig an der Oberfläche und erfasst nicht, worum es eigentlich geht.

In Wahrheit respektive unterhalb der Oberfläche geht es nicht um ein Verbot von Niqab und Burka (Stellvertreterdiskussion oder Ablenkungsmanöver), sondern um ein Verbot aller grund- und menschenrechtswidrigen, aller verfassungs-, freiheits- und menschenfeindlichen Weltanschauungen, also um ein Verbot des Islam selbst.

Und was ist mit der Religionsfreiheit?

Nun führen aber die Islam-Apologeten stets phrasen- und parolenhaft entweder irrtümlich (Unwissenheit) oder vielleicht auch als strategisch eingesetzte Waffe (Raffinesse und Hintertriebenheit) Artikel 4 des Grundgesetzes an und berufen sich auf diesen. Dazu folgendes:

Artikel 4 Grundgesetz ist weithin unverstanden und wird vom Bundesverfassungsgericht (religiös infiltriert?) seit Jahren viel zu weit und falsch ausgelegt. Der Ausdruck „Religionsfreiheit“ kommt im Grundgesetz überhaupt nicht vor, wurde vielmehr vom Bundesverfassungsgericht selbst installiert. In Artikel 4, Absatz 1 GG ist von Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit die Rede:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit werden explizit als unverletzlich gekennzeichnet. Das, was in Ihrem oder meinem Kopf respektive in unserer Seele vor sich geht, geht keinen anderen etwas an. In einem freien Land kann jeder sowohl über das Diesseits (Welt 1) als auch über ein kontingentes (nicht notwendig existierendes) Jenseits (Welt 2) denken, was er will, und hierbei fühlen, wie ihm beliebt. Auch darf niemand zu irgendeinem Bekenntnis gezwungen werden.

Die Religionsausübung kann und muss bisweilen eingeschränkt werden!

In Absatz 2 ist sodann von freier Religionsausübung die Rede. Hier geht es also nicht um Gedanken und Gefühle, sondern um Handlungen, die andere Bürger tangieren können:

„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Eine Unverletzlichkeit ist hier nicht formuliert und diese kann es in Bezug auf Handlungen auch nicht geben. Warum nicht?

Handlungen dürfen niemals dem Geist des Grundgesetzes widersprechen, auch nicht den Gesetzen. Handlungen, ob religiöse oder nicht, dürfen nicht die Grundrechte und die Freiheit anderer ungerechtfertigt einschränken. Vor allem aber dürfen Handlungen nicht darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und insbesondere die Grund- und Menschenrechte abzuschaffen.

Die Religionsausübung darf also nicht nur eingeschränkt werden, sie muss eingeschränkt werden! Und zwar immer dann, wenn sie der Verfassung, die Rechte anderer oder dem allgemeinen Sittengesetz (kategorischer Imperativ) widerspricht. Siehe dazu Artikel 2, Absatz 1 GG:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Das Menschenrecht auf „Religionsfreiheit“ ist somit auf das Denken und Fühlen sowie das Bekennen begrenzt. Es umfasst nicht das Leben und Handeln nach den religiösen Regeln, hier: nach der Scharia.

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten stehen über der Religionsausübungsfreiheit

Art. 140 des Grundgesetzes legt hierbei ganz eindeutig fest, dass die Artikel 136 bis 141 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 Teil des Grundgesetzes sind (Inkorporation). Und in Artikel 136, Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung heißt es unmissverständlich:

„Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“

Damit aber ist die Rangordnung ganz klar und unumstößlich festgelegt: Die staatliche Rechtsordnung (staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten) steht immer über der Religionsfreiheit und über den religiösen Regeln. Genau dies negiert aber die islamische Weltanschauung, die meint – und jeder Muslim muss dies mitmeinen, wenn er sich keinen Frevels schuldig machen will! – die an- und vorgeblichen Gesetze Allahs stünden über jeder weltlichen Ordnung, da diese – aus islamischer Sicht – ja nur Menschenwerk sei.

Warum an einem Islamausübungsverbot kein Weg vorbei führt

Dieser Widerspruch ist schlechterdings nicht aufhebbar und die gesamte islamische Weltanschauung damit unheilbar verfassungswidrig, für immer mit dem Grundgesetz sowie allen freiheitlichen Verfassungen dieses Planeten inkompatibel, da Allahs Wort (Verbalinspiration – das Originalwort Gottes) im Gegensatz zur Bibel (nur göttlich inspiriertes Menschenwort) nicht weiterentwickelbar, nicht revidierbar ist.

Die Ausübung des Islam muss somit verboten werden, da dieser auf lange Sicht auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt und von diesem Ziel nicht abrücken kann, ohne sich selbst zu verraten. Alles andere als ein Islamausübungsverbot käme aber wiederum einem Verrat an unserer eigenen Verfassung, an der freien Welt, an Aufklärung und Humanismus, an den Menschenrechten und am Mensch-Sein des Menschen selbst gleich.

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Literaturempfehlungen

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Titelbild: Pixabay, CC0 Creative Commons

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17 Antworten auf „Islamausübungsverbot – auf lange Sicht unumgänglich

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  2. Hans Kolpak

    Gilt das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 nur für türkische Christen, die hier arbeiten und leben? Nein, es gilt auch für Mohammedaner, die den Mohammedanismus in Deutschland und in der Türkei ausüben.

    Türken, die nie deutschen Boden betreten haben oder für ein deutsches Unternehmen mit einer Zweigstelle in der Türkei gearbeitet haben, erhalten aufgrund dieses Abkommens Krankenversicherungsschutz. Es genügt, ein Verwandter zu sein.

    Hunderttausende „Verwandte“ sind genausowenig überprüfbar wie die „17-jährigen Syrer“, die ihre Pässe wegschmeißen, bevor sie an der deutschen Grenze vorstellig werden. Es gab nie einen Fluchtgrund. Werde ich aus Deutschland „fliehen“, weil irgendwo in Deutschland Bomben explodiert sind oder Menschen erschossen worden sind?

    Türken bereiteten den Boden für Mohammedaner aus anderen Ländern. Es ist recht interessant, was sich im Laufe von 53 Jahre alles verändert hat. Seit Sommer 2015 laufen die Fässer über. Konsequenterweise darf es weder für Straftäter noch für Mohammedaner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland geben.

    Wem nützt es, dass diese einfache Überlegung ignoriert wird? 1964 fehlt mir Bewusstsein für diese Problematik. Ich war erst elf Jahre alt. Doch bereits sechs Jahre später ging es mir tierisch auf den Sack, wenn während des Unterrichtes „diskutiert“ wurde, um Wahrhaftigkeit aus den Angeln zu heben und sozialistisches Denken einzuüben.

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  3. goldsteinweb

    Das ist natürlich Unsinn. Darf man sich nicht beim Beten auf den Boden werfen? Soll man gezwungen werden, Schwein zu essen? Darf frau kein Kopftuch tragen?

    Es geht also nicht um das Gesamtpaket „Islam“, sondern nur um das, was mit den restlichen Vorschriften und Sitten der Gesellschaft unvereinbar ist. Und damit sind wir auch schon wieder in der Bananlität angekommen.

    Eigentlich ist die Islamdebatte ermüdend. Sie ist nur spannend, weil sie verboten ist. Der Fokus muss auf die Tilgung sämtlicher Beleidigungs-, Blasphemie- und Zensurgesetze gelegt werden. Die Gesellschaft (Muslime und Nichtmuslime) muss lernen, Meinungen, die von der eigenen Abweichen, zu hören und zu dulden.

    Das eigentliche Problem mit dem Islam ist der Opferkult, den Linke und Nationalsozialisten auch drauf haben/hatten. Wer angeblich ständig angegriffen wird, muss sich scheinbar verteidigen, auch mit Gewalt.

    Das hat in der Tat mit dem Glauben an Gott und der islamischen Tradition nicht so viel zu tun, sondern zeigt, dass sich die islamische Kultur in Richtung Totalitarismus bewegt [so wie die westliche (Mitte-)Linke]. Hätten wie eine offene Debatte, könnte der Mißstand angesprochen und behoben werden. Muslime werden nämlich nicht unterdrückt, auch wenn ihr Text sich so ließt als hätten Sie das vor.

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  4. Tanzender Berg

    Islamausübungsverbot – genau das brauchen wir, sehr richtig. Und zwar schnellstens, nicht erst in ferner Zukunft. Langfristig sind wir alle tot. Der Islam ist mit der westlichen Zivilisation unvereinbar. Wer den Islam praktizieren will, hat in Europa nichts zu suchen. So klar und einfach muss das gesagt werden und praktiziert werden.

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  5. trumpelman

    Diese Forderung halte ich für gut gemeint, aber völlig überzogen.
    Aber:
    Der Islam ist AUCH eine Religion.

    Infolgedessen muss man ihn insofern anderen Religionen gleichstellen.
    Dazu gehört dann ein schlichtes „Religionsgesetz“, in dem definiert wird, was eine „religiöse Glaubensgemeinschaft“ ausmacht, wie sie sich zu verhalten hat und welche Rechte wie auch Pflichten sie hat.

    Zum Beispiel sollte man regeln, dass religiöse Unterweisungen nur in einem geringen zeitlichen Anteil an Schul- oder Betreuungsaufenthalten und erst nach Eintritt der Schulpflicht stattfinden dürfen. Ferner muss festgelegt sein, dass bei der Ausübung von Berufen kein Anspruch auf eine Unterbrechung der Berufstätigkeit zur Ausübung religiöser Rituale besteht und Zuwiderhandlungen einen Grund zu fristloser Kündigung bedeuten.

    Auch sollte der Islam einer Kirchensteuerpflicht unterliegen.

    Etc. usw. – denkt selber…

    – mlskbh –

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    1. dissidentperspectives

      „Der Islam ist AUCH eine Religion.“ Der Nationalsozialismus war auch eine Religion (wirklich: vom neo-germanischen Heidentum zur Mythologie um arische Völker, er hatte eine esoterische Komponente).
      Im System der BRD ist die FDGO nun mal geschützt; wie im Blog gezeigt, ist die Religion dem untergeordnet. Der Glaube an Wotan relativiert die Verfassungsfeindschaft des Nationalsozialismus nicht, entsprechendes sollte für den Islam gelten.

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  7. Franz Xaver Gürster

    Religion gehört in die Familien. Im Staat, Staatsorganen und in der Öffentlichkeit sind alle Glaubenslehren zu verbieten. Alle Religionen haben sich aus dem politischen Leben herauszuhalten.

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    1. Hans Kolpak

      Gerade in Freikirchen wird begrifflich zwischen Glauben und Religion unterschieden, um sich von den Landeskirchen abzugrenzen, die am Kirchensteuertropf hängen.

      Doch alle „Gruppen“ wirken aufgrund ihrer Ideologie ins Private hinein. Was ist davon zu halten, wenn Geistliche Staatsverbrechen bemänteln? Das ist also wirklich kein Alleinstellungsmerkmal von Mohammedanern. Gerade vermeintlich christliche Länder wie die USA sind die größten und grausamsten Kriegstreiber. Die Bruderkriege der Nachkommen Abrahams sprechen für sich.

      In dem Augenblick erweisen sich alle Religionen als totalitär, während Glauben als Privatangelegenheit ohne Veranstaltungsbesuche oder formelle Aktivitäten von Gruppen auskommt.

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  8. Pingback: Der Feind in den eigenen Reihen | Das Erwachen der Menschen

  9. Friedrich B.

    Den Weg des Lebens gehen konsequent in Deutschland, Österreich, Schweiz, … und wer den anderen Weg wählt, möge wieder in die Heimat seiner Ahnen gehen und dort leben.

    Viele Religionen kommen gut miteinander aus und respektieren einander, anstatt hierher zu kommen und etwas von der christlich orientierten natürlichen Heimatgemeinde hier zu fordern:

    könnten die Muslime doch bei sich selbst beginnen
    und die Menschen aller Glaubensrichtungen und aus der ganzen Welt in ihre Heimat einladen
    und SO Vorbild zu sein.

    DAS IST EINE ganze einfache Entscheidung und die Imame könnten sie in kürzester Zeit in allen muslimischen Ländern verbreiten und so etwas vollkommen Neues erschaffen.

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