Gehört Merkel hinter Schloss und Riegel?

Von Jürgen Fritz

Es gibt massive Hinweise, dass bestehendes Recht gebrochen wurde und zwar auf Anordnung der Bundesregierung, angeführt von der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Seit Überwindung des Absolutismus steht aber niemand mehr über dem Gesetz, auch nicht die gerade Herrschenden. Insofern stellt sich die Frage, ob hier nicht ein Verrat am Rechtsstaat vorliegt, DER Grundlage unseres Gemeinwesens. Denn ein Staat, der sich nicht dem Rechtsstaatsprinzip unterwirft, läuft Gefahr, ein Unrechtsstaat zu werden und in reine Willkürherrschaft zu entarten.

Der harte Vorwurf des Volksverrats

Vielen werden sich noch erinnern können an die Rufe der Bürger in Dresden bei der Feier zur Deutschen Einheit am 3. Oktober 2016. „Lügenpack“ schrien die Menschen sowie „Haut ab“, „Merkel muss weg“ und, der vielleicht schwerste Vorwurf, „Volksverräter“. Waren diese Vorwürfe vollkommen aus der Luft gegriffen und völlig unbegründet oder liegen ihnen vielleicht doch Tatsachen zu Grunde, die solche Vorwürfe zumindest verständlich, wenn nicht sogar als begründet erscheinen lassen?

Die erste Frage lautet, worauf sich insbesondere der letzte und schwerste Vorwurf des Verrats beziehen könnte. Und da dürfte vor allen Dingen ein Umstand im Vordergrund stehen, welchen Henry Kissinger im Handelsblatt vom 30.12.2015 damals wie folgt beschrieb:

„Wir beobachten in Europa ein sehr seltenes historisches Ereignis: Eine Region verteidigt ihre Außengrenzen nicht, sondern öffnet sie stattdessen. Das hat es seit einigen Tausend Jahren nicht mehr gegeben.“

Die Grenzen der Bundesrepublik wurden in der Tat geöffnet respektive es wurde sich geweigert, diese trotz eines Massenansturms zu schließen. Dies geschah auf Anordnung von höchster Stelle, der Bundesregierung unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Anschließend hat die Merkel-Regierung über viele Monate hinweg nicht versucht, die ungeregelte Einwanderung zu verhindern oder zu begrenzen. Die Folge war, dass 2015/2016 ein bis zwei Millionen Menschen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik eingedrungen sind und das zu einem großen Teil vollkommen unkontrolliert.

Situationsbericht eines Bundespolizisten

In der Bild vom 11.01.2016  beschrieb der Bundespolizist Bernd K.* (22) die Lage wie folgt:

„Anfangs kamen noch eher Familien mit Kindern, die gebildet wirkten und Englisch sprachen. Inzwischen sind 95 Prozent der Flüchtlinge alleinstehende Männer. Die Hälfte der Leute haben keine gültigen Pässe oder Dokumente (Wie wir heute wissen, sind es sogar 70 bis 75 Prozent, die ohne Ausweisdokumente einreisen. jf) Was wirklich passiert, bekommen die Leute nicht mit. Ein Asylbewerber wollte einem anderen die Kehle aufschneiden. Im Einsatzbericht hieß es dann gefährliche Körperverletzung statt versuchter Mord. Das liest sich besser in der Statistik.

In den letzten paar Monaten, habe ich genau EINE Strafanzeige gegen einen Deutschen geschrieben. Der Rest waren nur Flüchtlinge. Am Hauptbahnhof werden Frauen regelmäßig sexuell belästigt und bepöbelt. Wenn wir ein Platzverbot aussprechen, werden wir angeschrien: ,You are not my police. You are a racist.’ Wenn ein Flüchtling bei der Kontrolle abhauen will, dürften wir ihn nicht mal festhalten. Das ist von oben vorgegeben. Denn das wäre körperliche Gewalt. Intern heißt es: Lieber laufen lassen.“

99,6 Prozent der Antragsteller waren gar keine Asylanten

Diese Zeilen vermitteln einen Eindruck, wie es über Monate hinweg an den deutschen Grenzen und auch im Landesinneren zuging. Dabei handelt es sich bei den allermeisten Einreisenden gar nicht um Asylberechtigte nach Art. 16a GG.

Laut Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in den Jahren 2015, 2016 insgesamt 1.222.194 Erstanträge auf Asyl gestellt (s. Seite 4). Über 978.459 Anträge wurde entschieden (s. Seite 11). Ergebnis: Nur 4.149 hatten einen Anspruch nach Art. 16a GG. Dies entspricht 0,4 Prozent. Ergo:

99,6 Prozent der Antragsteller hatten keinen Anspruch auf politisches Asyl nach Art. 16a GG.

Und selbst bei den 0,4 Prozent der Fälle, die positiv beschieden worden sind, kann man wohl davon ausgehen, dass hier eher zu großzügig als zu streng entschieden wurde.

2015 lag bei über 50 Prozent der Immigranten überhaupt gar keine Schutzbedürftigkeit vor

Bei den knapp 300.000 Anträgen, über die 2015 entschieden wurde, lag in über 50 Prozent der Fälle überhaupt keine Schutzbedürftigkeit vor, weder

  • auf politisches Asyl nach Art. 16a GG,
  • noch lag eine Rechtsstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention vor oder
  • ein Anspruch auf sogenannten subsidiären Schutz (wenn bei Abschiebung ins Herkunftsland ein ernsthafter Schaden drohen würde) noch
  • ein Grund für ein Abschiebungsverbot.

2016 lag diese Quote immer noch bei fast 38 Prozent. Von den insgesamt 978.459 Fällen, in denen 2015, 2016 über Entscheidungen getroffen wurden, lag in 403.624 Fällen keinerlei Schutzbedürftigkeit vor, nach keiner der vier oben genannten Regelungen. Fazit:

2015 hatten über die Hälfte der Antragsteller keinerlei Schutzbedürftigkeit und 2016 fast 38 Prozent.

Hinzu kommen hunderttausende Anträge, die bis Ende 2016 noch nicht bearbeitet waren. Und darauf kommen dann noch all die Fälle, in denen gar kein Antrag gestellt wurde, sei es, weil in einem anderen Land, zum Beispiel Dänemark oder Schweden, ein Asylantrag gestellt werden sollte oder weil aus Furcht vor Ablehnung nirgends einer gestellt wird. In die letzte Gruppe dürfte die viele Kriminelle und Terroristen fallen.

Außerdem kamen ca. 70.000 unbegleitete minderjährige Immigranten hinzu, die meist keinen Asylantrag stellen. Diese verursachen, da sie rund um die Uhr betreut werden, pro Person Kosten von ca. 40.000 bis 50.000 Euro pro Jahr.

Genfer Flüchtlingskonvention

Wenn kein Anspruch auf politisches Asyl nach Art. 16a GG vorliegt, wird meist auf die Genfer Flüchtlingskonvention rekurriert.

Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind Personen, die auf Grund ihrer

  • Rasse,
  • Religion,
  • Nationalität,
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
  • ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden und sich daher außer Landes begeben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme – nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar, außer bei den fünf aufgeführten spezifischen Fluchtgründen, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. Fallweise, aber eben nicht pauschal!

Auch Fluchtbewegungen durch Naturkatastrophen und Umweltveränderungen  stehen außerhalb des Schutzes durch die Konvention. Rein wirtschaftliche Gründe, insbesondere der Wunsch nach einem besseren Leben, begründen ohnehin keinen Flüchtlingsstatus. Ganz wichtig vor allen Dingen:

Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also kein individuelles Einreiserecht.

Sie ist lediglich ein Abkommen zwischen Staaten, wodurch die Verletzung der Personalhoheit des Verfolger-Staates aufgehoben werden soll. Wenn Staat A eine Person verfolgt, diese in Staat B flieht und ein Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention vorliegt, so hat der Staat A keinen rechtlichen Zugriff mehr auf diese Person.

Ein Einreiserecht ist damit für die verfolgte Person aber nicht gegeben, schon gar nicht die freie Auswahl des Landes, wo man hin flüchten möchte. Man stelle sich vor, zig Millionen echte Flüchtlinge würden sich alle ein kleines Land aussuchen, wo sie hin möchten und hätten einen Rechtsanspruch auf Einreise, das Land somit die Pflicht, sie alle aufzunehmen. So etwas kann es gar nicht geben.

Deutsches Asylrecht

Das deutsche Recht regelt nun ganz klar: Wer sich auf das Grundrecht auf Asyl nicht berufen kann, muss an der Grenze zurückgewiesen werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16a, Abs. 2 GG klar:

Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn 1. er aus einem sicheren Drittstaat einreist …

Dies ist aber bei nahezu jedem Immigranten der Fall, da fast alle über sichere Drittstaaten, meist über Österreich nach Deutschland einreisen. Und in § 18, Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes heißt es sodann:

Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

Von den ein bis zwei Millionen Immigranten, die 2015/2016 in das deutsche Hoheitsgebiet eingereist beziehungsweise eingedrungen sind, waren also viele Hunderttausende, die nicht hätten einreisen dürfen und die zurückgewiesen hätten werden müssen. Dies ist nicht geschehen und zwar auf Weisung der Merkel-Regierung. Warum wurde hier bestehendes Recht nicht eingehalten? Hat Angela Merkel als Bundeskanzlerin mit Richtlinienkompetenz hier eine Anordnung an die Bundespolizei getroffen, deutsches und europäisches Recht zu brechen? Hat sie also Rechtsbrüche angeordnet?

Fazit

Es gibt massive Hinweise, dass das Recht gebrochen wurde und zwar auf Anordnung der Bundesregierung selbst, angeführt von der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Seit Überwindung des Absolutismus steht aber niemand mehr über dem Gesetz, auch nicht die gerade Herrschenden. Insofern stellt sich in der Tat die Frage, ob hier nicht ein Verrat am Rechtsstaat vorliegt, DER Grundlage unseres Gemeinwesens überhaupt. Denn ein Staat, der sich nicht dem Rechtsstaatsprinzip unterwirft, läuft Gefahr, ein Unrechtsstaat zu werden und in reine Willkürherrschaft zu entarten.

Insbesondere stellt sich auch die Frage, ob Merkel mit dieser Entscheidung, die Grenzen zu öffnen und über sechs Monate keine konsequenten Überprüfungen und Zurückweisungen vornehmen zu lassen, nicht auch ihren Amtseid gebrochen hat, Schaden vom Deutschen Volk fernzuhalten. Somit erscheint auch in dieser Hinsicht der Vorwurf des Verrats (nicht in strafrechtlichem, aber im moralischen Sinne) am eigenen Volk, von dem Schaden fernzuhalten ist, nicht gänzlich unbegründet, zumal durch die illegalen Immigranten etliche Straftaten an deutschen Staatsbürgern begangen wurden, die hierdurch zum Teil schwerste Schäden erlitten an Leib und Leben.

Damit aber wurden der Gerechtigkeit so tiefe Schäden zugefügt, dass dies auf keinen Fall ungesühnt bleiben darf. Nein, hier muss meines Erachtens vielmehr eine Exempel statuiert werden, so dass jedem Regierungschef der westlichen Welt klar ist, was ihm blüht, wenn er seine Machtposition missbraucht, um gegen sein eigenes Volk zu intrigieren, dem zu dienen er geschworen hat.

Prof. Rubert Scholz zur Frage der Rechtsbrüche

Zur Frage der Rechtsbrüche durch die Bundesregierung der Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz, selbst CDU-Mitglied, von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung, 1990 bis 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages, 1994 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 1998 bis 2002 Vorsitzender des Rechtsausschusses:

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Bild: Youtube-Screenshot

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21 Antworten auf „Gehört Merkel hinter Schloss und Riegel?

  1. finisgermania

    Nicht neu, aber hervorragend zusammengefasst! Im Fazit sehe ich leider nicht die Gefahr, dass Deutschland ein Unrechtsstaat wird, sondern es zu großen Teilen bereits ist. Die Entartung zur Willkürherrschaft steht dann nach den Wahlen an. Deshalb am 24. September mindestens 15 Prozent für die AfD – die letzte parlamentarische Hoffnung! (Honeckers Pandora werde ich Chile nicht gönnen.)

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    1. Haddy (@70erTramp)

      Man muss dann halt die „Auswanderungsadresse“ von Merkel bekommen um sie auf einen Kaffee oder so, auch mal besuchen zu können.
      Könnte sicherlich lustig sein, dann über alte Zeiten in Deutschland zu Sprechen, als es noch christlich war. Dann zum Abschied aber zeigen, das alles Christliche verloren gegangen ist.

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  2. Hans Gebhard

    Wann begreifen deutsche Politiker wie Demokratie auszusehen hat ? Es ist eine historische Entartung der Prinzipien nach der anderen , während das deutsche Volk für blöd verkauft wird , tut man so als wäre das was unter Demokratie zu verstehen ist

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  3. truckeropa66

    Eine gewisse parlamentarische Immunität benötigt eine Demokratie, sonst würde jedes Falschparker Ticket direkt politiesiert.
    Aber es kann nicht sein, das dies als unantastbar angesehen wird, und Straffreiheit bis über den Tod darstellt.
    Weil so, ist es die Agenda der Fehlerfreiheit und wer kann sich dieses Kostüm wirklich anziehen.

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  5. trumpelman

    Direkt entmündigt gehören vor allem jene, deren Pflicht es gewesen wäre, die Kanzlerin aus dem Verkehr zu ziehen.
         Auch haben Rot-Rot-Grün es unterlassen, durch die Wahl eines anderen Kanzlers Merkel und die jetzige Regierung zu versenken.

    Doch muss alles eine Logik haben. Historisch haben sich viele Ereignisse als logische Folge erwiesen, deren eigentliche Ursache zunächst unbekannt oder geheim war.
         Logisch wäre das unter Merkel nun Geschehene, wenn es einen Komplott gibt, von dem nichts nach außen gedrungen ist. Oder das Geschehen selbst ist ein Komplott aus Feigheit, mangelndem Selbstbewusstsein, Pflichtvergessenheit und Überlebens-Egoismus in den Tag hinein.
         In Uruguay lief der Präsident „Pepe“ Mujica ungeschützt mitten unter dem Volk herum, weil er sich überzeugend für sein Volk einsetzte und die Menschen ihn liebten. Hier in Deutschland werden führende Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft hinter Panzerungen bewegt und von Bodyguards umringt, was Staat und Unternehmen mehr kostet als die Personen selbst. Da ist wenig zu bemerken von einem auch nur annähernden Einsatz für das „Wohl des Volkes“ und Schadensabwendung…

    Merkel ist eine defekte Persönlichkeit, die nie als wirkliche „Demokratin“ gehandelt hat. Sie benutzte ihr in der DDR angeeignetes Rüstzeug als „FDJ-Funktionärin für Agitation und Propaganda“, um sich an die Macht zu hangeln. Mit der Fülle ihrer Macht hat sie dann auf einen jetzt immer mehr um sich greifenden Kulturbolschewismus hin gearbeitet. „Demokratie“ ist bei ihr nur Fassade und wurde von ihr erfolgreich pervertiert.
         Merkel ist eine Marxistin Frankfurter Schule. Der zum Massenmörder entgleiste Breivik wird sich freuen, wie sehr er in seinen Kernaussagen Recht hatte.
    – mlskbh –

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  7. ordo ab chao

    Treppenwitz, dass ausgerechnet das BKA diese xxxxxxxxxx 😉 auch noch schützen muss; wobei schon verlautbart wurde, dass sich keiner der Herren in eine Kugel stürzen würde…

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  9. Ruewald

    Prof. Rolf Peter Sieferle („Finis Germania“ ) hat geschrieben, Angela Merkel hätte sich bereits ihren Platz in der Geschichte gesichert, allerdings als „eine der größten Katastophen-Gestalten der deutschen Geschichte“ (in: „Tumult – Vierteljahresschrift für Konsensstörung“, Winter 2016/17, S.16) .- Treffender kann man es kaum ausdrücken.

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  11. fibeamter

    Hat dies auf fibeamter rebloggt und kommentierte:
    Ich zitiere Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention: Keiner der vertragschließenden Staaten wird eine Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit!! wegen seine Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit ,seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. Wenn also ein Staat wie Ungarn die Flüchtlinge einsperrt als illegal, ist deren Freiheit bedroht. Dass sowas in einem EU-Staat passiert, spricht dies nicht für diesen Staat. Daher gehört das derzeitige Gebilde EU abgeschafft! Dies schreibt jemand mit 20 Jahren Zugehörigkeit zu Pro Asyl.

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  13. visionblue

    Sehr lesenswert und gut zusammengefasst. Ich habe das Thema Rechtsbruch und „Flüchtlinge“ ebenso in mehreren Artikeln aufgegriffen. Als Jurist finde ich das Verhalten der verantwortlichen Entscheidungsträger höchst verfassungswidrig. Ein Richter des Amtsgerichtes Passau begründete laut Focus-Online vom 09.11.2015 sein mildes Urteil gegen einen serbischen Schlepper unter anderem mit folgendem Satz, welcher aufhorchen lässt:
    „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.“ Demnach lassen also nach Auffassung eines Vertreters der deutschen Rechtspflege faktische Zustände Gesetzesregelungen gegenstandslos werden? Dieser Teil der Begründung des Urteils ist wohl eher als Protest des Richters zu verstehen, denn nüchtern sachlich betrachtet, darf er sich nicht durch eine verfehlte Rechtsanwendung dem offenen Rechtsbruch der Verantwortungsträger der aktuellen Flüchtlingspolitik anschließen, jedoch zeigt sich hierdurch symptomatisch, dass sich der deutsche Rechtsstaat in der Auflösung befindet. Frau Merkel hat ihren Amtseid gebrochen, dass ist mehr als eindeutig.
    https://visionblue.wordpress.com/?s=Fl%C3%BCchtlinge

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  14. Roland_Sorg

    Ich muss euch dennoch eine Frage stellen. Sollten all dies Vorwürfe zutreffen mit welchem Strafrahmen wäre dann zu rechnen? Das hat bisher nie irgendeiner versucht heraus zu finden. Oder doch?

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