Sieg der Gerechtigkeit – Freispruch für Islamaufklärer Michael Stürzenberger

Ein Gastbeitrag von Max Thoma

Ein wichtiger Tag für die Meinungsfreiheit in Deutschland – Freispruch in allen Punkten für Michael Stürzenberger. Das Landgericht München I hebt im Berufungsverfahren das Hafturteil vom 18. August gegen den PI-NEWS-Autor auf. Max Thoma berichtet vom Prozess in München.

Ein wichtiger Tag für Deutschland und die Meinungsfreiheit

„Das Urteil heute ist ein wirklicher Sieg für die Meinungsfreiheit und für das Recht, Religionen zu kritisieren, insbesondere natürlich den Islam. Es ist ganz wichtig für die ganze islamkritische Szene in Deutschland. Das Urteil zeigt, dass noch nach Recht und Gesetz geurteilt wird, und nicht wie in der ersten Instanz eine linke Gesinnungsrichterin das Recht beugt,“ so Stürzenberger gegenüber jouwatch.

Bewiesenermaßen gibt es im deutschen Justizapparat noch RichterInnen, denen Vernunft, Recht und Gesetz wichtiger sind, als die Vorgaben einer moralisierenden Gesinnungsdiktatur. Aufgrund des enormen Besucherandrangs musste aber zunächst ein größerer Gerichtssaal gefunden werden.

Was war geschehen?

Michael Stürzenberger wurde im August in einem – weltweit beachteten – veritablen Schauprozess vor der Strafkammer des Amtsgerichts München wegen „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ und der „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zunächst zur Bewährung ausgesetzt, was einem Berufsverbot für Michael Stürzenberger gleichgekommen wäre.

Der Münchner Journalist und Islam-Experte rezensierte im Juni 2016 auf Facebook und PI-NEWS den Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ aus der Süddeutschen Zeitung, in dem er auch namentlich erwähnt wurde. Er verwendete in dem gut recherchierten zeitgeschichtlichen Essay Originalfotos, die den damaligen Mufti von Jerusalem, Mohammed Amin Al-Husseini, mit „Hakenkreuz“-Größen zeigte – zur geschichtlichen Berichterstattung im Sinne einer staatsbürgerlichen Aufklärung.

Diese Verwendung ist ausdrücklich vom Erlaubnistatbestand des § 86 (3) des deutschen Strafgesetzbuches gedeckt. Auch die SZ verwendete ähnliche Originalfotos. Stürzenberger zeigte dabei die zeitgeschichtlichen Schnittmengen der beiden politischen Ideologien Islam und National-Sozialismus auf. In einem Facebook-Eintrag wies er sowohl auf den PI-NEWS-Artikel hin, sowie auf den SZ-Beitrag Hakenkreuz und Halbmond und die Forschungsergebnisse des renommierten ägyptischen Politologen Hamed Abdel Samad.

Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm in beiden Verhandlungen „Hetze gegen den Islam – insbesondere die historisch wahre Korrelation von Islamismus und National-Sozialismus auf einem auch im Internet frei zugänglichen Foto. Die Verwendung des Hakenkreuzes in Zusammenhang mit einem „Würdenträger des Islams“ sei bei einem „flüchtigen Betrachter“ ausreichend, um die Religion des Friedens herabzuwürdigen. Der „flüchtige und ungebildete Betrachter“ könne nicht erkennen, dass es sich um eine historische Aufarbeitung der Thematik handle, so der Tenor der Erstinstanz und der Staatsanwaltschaft. Denn das Volk wird in den Augen des fürsorgepflichtigen Staatsapparats dumm gehalten und – für dumm gehalten.

Wahre Tatsachenbehauptungen oder Unterdrückung der freien Meinung als Islam-Kotau?

In dem fast dreistündigen Prozess stand der juristische Knackpunkt des § 86 (3) im Fokus des Diskurses: Im Zuge der Sozialadäquanz der Norm liegt dann kein strafrechtlicher Tatbestand vor, wenn das Zeigen von Symbolen wie Hakenkreuzen der „staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ diene.

Michael Stürzenberger argumentierte ruhig, eloquent, wortgewaltig und fundiert in seinen islamwissenschaftlichen Ausführungen, die sich das Berufungsgericht diesmal auch ohne ständige Unterbrechungen und Zurechtweisungen, wie in der tendenziösen Erstinstanz, anhörte.

Stürzenberger stellte darin klar, dass seine journalistischen Ausführungen für PI-NEWS vorrangig der Aufklärung und Warnungen vor einer oftmals menschenverachtenden Ideologie galt, die in vielen Wesenszügen derer des Faschismus nahe steht. Er verwies in einer historischen Tour de Raison auf Islamwissenschaftler wie Hamed Abdel Samad und Staatsmänner wie Winston Churchill, die ebenfalls erhebliche ideologische Parallelen zwischen Islam und Faschismus konstatierten. Des Weiteren verwies der Autor auf zahlreiche Gemeinsamkeiten der beiden Weltanschauungen, wie dem Kampf gegen das Judentum, die moralische Selbsterhöhung, den „Heiligen-Kriegen“ gegen „minderwertige“ Andersdenkende und die Heilsversprechen für sich opfernde Glaubenskämpfer.

Dieses Mal ein fairer Prozess

Das Verfahren wurde im Gegensatz zum ersten politisch motivierten Schauprozess gegen Stürzenberger – vier Wochen vor den Bundestagswahlen – durchaus fair und dem verfassungsmäßigen hohen Rechtsgut auf freie Meinungsäußerung angemessen geführt. Die Münchener Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Oberberger, legte in ihren Ausführungen „noch einen drauf“ und forderte gleich 10 Monate Haft für den PI-Autor, dem er dafür mindestens zehnmal ein „durchaus geschicktes Vorgehen“ unterstellte. Die Argumentationskette brach allerdings ziemlich substanzlos in sich zusammen. Oberberger verwickelte sich auch zusehends in strafprozessuale Widersprüche.

Die Vorsitzende Richterin Baßler folgte den Ausführungen Stürzenbergers und seines Anwalts im Urteil in allen Punkten und hob das erstinstanzliche Urteil von Amtsrichterin Sonja Birkhofer-Hoffmann auf: Eine zeitgeschichtliche Auseinandersetzung mit dem Islam ist ab jetzt auch im Lichte der deutschen Rechtsprechung zulässig. Die angefallenen Kosten für die „Justizposse des Jahres 2017“ trägt die Staatskasse, also der Steuerzahler.

Stehende Ovationen für Michael Stürzenberger

Die notorische Gutmenschen-Amtsrichter*In Birkhofer-Hoffmann ist jedoch kein „unbeschriebenes Blatt“: Neben veritablen Rechtsbeugungen von Strafrecht und Grundgesetz setzt sie schon mal ein Urteil gegen Schleuserbanden auf Bewährung aus und schreibt in ihrer raren Freizeit „Gedichte“.

Michael Stürzenberger erhielt noch im Gerichtssaal stehende Ovationen der Prozessbeobachter aus ganz Europa. Ein guter Tag für die Pressefreiheit und das Recht auf Freie Meinungsäußerung in Deutschland – ein guter Tag für die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung!

P.S.: Der „Wall Street“-Journalist und Pulitzer-Preis-Träger Ian Denis Johnson wurde für seine Veröffentlichungen zum gleichen zeithistorischen Thema „Islam und Faschismus“ mit weltweiten Ehrungen überhäuft. Sein Buch „A Mosque in Munich – Die Vierte Moschee“ entstand im Rahmen eines Forschungsauftrags für die Harvard University und beleuchtet die fatalen Zusammenhänge zwischen Deutschland und der radikal-wahabistischen Muslimbruderschaft seit den dreißiger Jahren.

Kommentar von Collin McMahon

Der Fall akuter Rechtsbeugung wurde mittlerweile auch bei der OSZE thematisiert. Die polnische Regierungspartei PiS hatte angekündigt, einen Antrag in Brüssel über die Meinungsfreiheit in Deutschland zu stellen„Oft belehrt man Polen in der EU wegen der Medien oder des Justizwesens. Wir dagegen wollen fragen, wie es um die Demokratie und die Freiheit des Wortes in Deutschland steht“ so der PiS-Abgeordnete Arkadiusz Mularczyk. Heute hat in München die Gerechtigkeit gesiegt – und die Meinungsfreiheit.

Kommentar von Jürgen Fritz

Lieber Michael Stürzenberger, ihr Freispruch freut mich ganz besonders. Ich gratuliere Ihnen von ganzem Herzen. Ich schätze Ihren Mut, Ihre Courage und Ihre Arbeit sehr und halte dieses Urteil für enorm wichtig. Zuallererst natürlich für Sie selbst – Sie können Ihre wertvolle Arbeit ohne juristische Knebel fortsetzen -, aber auch weit darüber hinaus. Das war ein wichtiges Urteil für ganz Deutschland und Europa. Vielen Dank, dass Sie diesen Kampf für uns alle ausgefochten haben!

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Dieser Artikel erschien zuerst auf PI-NEWS und Jouwatch.

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Bild: (c) Jouwatch

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14 Antworten auf „Sieg der Gerechtigkeit – Freispruch für Islamaufklärer Michael Stürzenberger

  1. MoshPit

    Allein die Begründung „Die Verwendung des Hakenkreuzes in Zusammenhang mit einem „Würdenträger des Islams“ sei bei einem „flüchtigen Betrachter“ ausreichend, um die Religion des Friedens herabzuwürdigen.“ zeigt doch deutlich, für WIE blöd die uns halten – als ob wir alle mit dem Hammer aufgewachsen wären…

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  2. maja1112

    Diese Heldentat zeigt wiedereinmal überdeutlich, wie tief manche gesunken sind. Dieser
    Stürzenberger spricht nur das aus, was dieses korrupte System mit aller Macht totschweigen will. Ich freue mich schon auf den Tag an dem der Bundesstaat Deutschland diese Verräter
    BRD ablösen wird. Ich hoffe ich erlebe es noch.

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  4. Jutta M. Brandt

    Wenn jetzt einer denkt, dieses überraschende Urteil entspringt der Einsicht in vergangene Fehler, der irrt. Wenn jetzt einer hofft, die Münchner Justizbehörden hätte ein geläuterter Geist bewogen, plötzlich und aus heiterem weiss-blauen Himmel heraus das Grundgesetz wieder für sich zu entdecken, der ist ein hoffnungsloser, aber vielleicht doch beneidenswerter, Optimist. Nein, dieses neuerliche Urteil ist das Ergebnis internationaler Kritik. Das erste Verhandlungsergebnis im August d. J. hat einfach zu viel Staub aufgewirbelt, hat weltweit offenbart, dass wir uns langsam aber sicher aus einer Demokratie und einem Rechtsstaat verabschieden. Dieses Urteil im August hat den ganzen desolaten Zustand Deutschlands offenbart – und alle haben es gesehen.

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    1. Deutschesleben Rettungsgesellschaft DLRG

      Das erste Urteil der Schande der deutschen „“ Justiz ??“ gegen Herrn Stürzenberger gehörte zum von der Regierung der größten Rechtsbrecherin seit dem Zweiten Weltkrieg vor der BTW 2017 ausgeübten Terror, gehört in den Kontext des Überfalles auf den AFD Mann Peter Bystron , des Überfalles auf AFD Hampel, in den Kontext, daß Gewalttaten wie auch immer gegen AFD Repräsentanten ( Uwe Junge ) von den Medien und der “ Justiz“““ marginalisiert werden, über Vergewaltigungen durch die Moslempest nicht berichtet wird usw. usw.
      Die Bundestagswahl ist vorbei. Die Schandperson Kassner wird ihr endgültiges Dien Bien Phou bald erleben, der Terror hat nicht zum gewünschten Ziel geführt.
      Es war und ist diesem Auswurf der Hölle gleichgültig gewesen, in welchem Licht dieses Land, das „““dann nicht mehr das ihre ist „“, international gesehen wird. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich gänzlich ungeniert.
      Dieses Wort trifft auf dieses Krebsgeschwür zu.
      Es war von Anfang an zu erwarten, daß diese Schandurteile der Rechtsbruchdimension eines Volksgerichtshofpräsidenten ebenso wie das Netzwerkzersetzungsgesetz wieder aufgehoben würden. Der Grad der internationalen Aufmerksamkeit hatte vielleicht einen Beschleunigungsfaktor, mehr nicht.
      Sie wußte doch nicht einmal, was sie anders hätte machen sollen.
      Das zeigt die Präzision ihres Kalküls. Darin ist die Rechtsbrecherin unübertroffen.
      But…crime does not pay. Ceaucescu ist vorangegangen.

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    2. Velours

      Sehr geehrter Herr Stürzenberger,

      wachen Sie auf, alles war nur ein Alpdrücken. Sie hatten gar keine Anklage, Sie sind garnicht verurteilt worden, alles nur ein schlechter Traum. Vor wenigen Minuten konnten wir im Bundestag nach einer Pointierten Rede eines Abgeordneten der A F D und einer Forderung der F D P zur Abschaffung des Netzwerkzersetzungsgesetzes erstaunt von einer S P D Abgeordneten vernehmen ( Herr JM Maas war schon weg ) , daß das Gesetzt k e i n E n d e h a b e n müsse, es habe nämlich gar-keinen Anfang gehabt.
      Wir lernen: das Terrorinstrument, das man vor der BTW 2017 durch den Bundestag gepeitscht hat, gab es nicht, da es kein Ende hat, hat es nie stattgefunden. Es gab auch keine FB Kontenlöschungen, keine Denunzierungen. Das ganze vor Gericht haben Sie nur falsch wahrgenommen, die Richterin meinte es wirklich gut mit Ihnen, sie konnte es leider nicht richtig zum Ausdruck bringen.
      Alles nur geträumt, Sie haben alles nur geträumt.

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  6. Kline

    Die Tour d´Horizon war für die internationale Aufmerksamkeit und die Scharfkonturierung der Dimension der Zerstörung des Rechtssaates und der Demokratie von größter Wichtigkeit.
    Auch gab es Polen die hochverdiente Handhabe auf die Widerspüchlichkeit der EU Politik hinzuweisen.
    Rechtsstaatlichkeit in Polen einzufordern, wo nichts einzufordern ist, aber selber das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zertreten.
    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wurde in der Art eines Gnadenaktes zurück „“verschenkt „““!!!. Daß dieser gesetzlich verbriefte Anspruch im Jahre 2017 von einer Privatperson zurückerkämpft werden müßte, wer hätte das geglaubt, bevor diese Gesetzesbrecherin von Kohls Gnaden auf den Plan trat ?
    Im Zweifel steht das Urteil durchgängig eine Woche vor der “ Verhandlung “ fest.

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  7. Deutschesleben Rettungsgesellchaft DLRG

    Die Staatsanwaltschaft argumentiert gegen die Linie, die von Merkel vorgegeben ist.
    Wir hören tagtäglich, daß Nazis die verabscheuungswürdigsten Subjekte sind.Die Leugnung des Holocaust ist strafbar.
    Es hat sich zum Allgemeinwissen entwickelt, daß Hiedeler und Molems eng zusammengearbeitet haben.
    Von der Logik her müsste dann doch jeder, der gegen deren Greueltaten spricht, willkommen sein. Islamophoie müßte nach dieser Logik gewünscht sein !!!!!??????!!!!!!!!!
    Ich frage mich zum ominösen Vorwurf : “ Gruppenbezogene Fremdenfeindlichkeit“– gibt es einen einschlägigen Paragraphen ?
    Gibt es eine Skalierung z.b. Gleichgültigkeit gegenüber Fremden ( Srafbar ? ) Zurückhaltend gegenüber Fremden ( strafbar ? ), Septisch……( strafbar ?) Ablehnend ……( strafbar ? )
    Sind wir in diesem durch die Stasi verhunzten Land schon soweit, daß wir in unserem persönlichen Empfinden parallelgeschaltet werden sollen ?Ja, offensichtlich.
    Aber ein Moslem kann die Deutschen gruppenbezogen ungestraft als KÖTERRASSE bezeichnen. Das schreit nach Korrektur !!!!!!!!!
    Und der Islam ist eine Religion ? Nein, keine Religion, sondern Steinzeit – und die Steinzeitideologie gehört nicht in die Jetztzeit.
    Religion des Friedens ? Nein, keine Religion, sondern eine diesseitsbezogene Ideologie, basierend auf Gewalt .
    Kann man sagen, : der Islam ist schlimmer als die Pest. Genau genommen nicht, denn “ den Islam “ gibt es nicht. Shiiten, Sunniten usw. bekämpfen sich als erbitterte Feinde.
    D e n I s l a m kann man daher auch nicht beleidigen.
    Eine Verbrecherbande kann man sowieso nicht beleidigen.

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  8. GrundGesetzWatch

    Ich war als Zuhörer auch dabei, als Renter hat man ja jede Menge Zeit. 😉 Großes Lob an die Richterin, welche wirklich neutral und ergebnisoffen die Verhandlung führte.

    „i>Michael Stürzenberger erhielt noch im Gerichtssaal stehende Ovationen der Prozessbeobachter aus ganz Europa.“

    In diesem Punkt hatte ich allerdings Diskussionen mit manchem Zuhörer. Zustimmungsbekundungen oder Ablehnungsbekundungen aus den Zuschauerrängen sind immer, aber wirklich immer kontroproduktiv. Ich stimme den mehrfachen Ermahnungen der Richterin zu. Für die Erbitterung der Zuschauer habe ich aber vollstes Verständnis. Der erste Prozess war offenbar unter aller Kanone. Nach der ersten Sicherheitsschleuse, welche vollkommen vergleichbar ist von Verhandlungen im Hochsicherheittrakt von Stuttgart-Stammheim gegen IS-Terroristen (ich war als Zuhörer dabei), eine zweite Schleuse, wo sogar Kugelschreiber abgenommen werden das gibt es nur in Diktaturen. Leider war ich nicht in der ersten Verhandlung, ich hätte mit absoluter Sicherheit gegen das Kugelschreiberverbot bis in die allerletzte Instanz prozessiert.

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