Offener Brief an den Bundespräsidenten: Benennen Sie endlich einen geeigneten, rechts- und verfassungstreuen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers

Ein Gastbeitrag von Georg Schmidt

Ein offener Brief an Frank-Walter Steinmeier (ruhende Mitgliedschaft in der SPD), der es in sich hat. Georg Schmidt erklärt unserem Staatsoberhaupt die im Grundgesetz festgeschriebenen Regelungen zur Regierungsbildung. Denn dazu bedarf es weder der Parteien noch der Koalitionen. Er fordert Steinmeier auf, dem Bundestag endlich einen geeigneten Kandidaten für das Amt des Kanzlers vorzuschlagen und dabei insbesondere auf dessen rechts- und verfassungstreue Gesinnung zu achten, mithin niemanden zu benennen, der sich bereits durch mehrere Rechtsbrüche hervorgetan hat. Aber er fordert noch mehr als das.

Das Grundgesetz kennt weder Parteien noch Koalitionen

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

ich bedauere außerordentlich, diesen offenen Brief an einen amtierenden Bundespräsidenten schreiben zu müssen, denn ich hätte nie gedacht, dass das Verhalten eines Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland einen solchen Brief jemals erforderlich machen würde.

Seit nunmehr fast 120 Tagen nach den Wahlen zum 19. Bundestag am 24. September 2017 sind Sie Ihrer grundgesetzlich nach Art. 63 GG auferlegten Verpflichtung nicht nachgekommen, dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorzuschlagen, damit dieser gewählt werden und eine Regierung bilden kann indem er Ihnen die Bundesminister zur Ernennung vorschlägt. Statt dessen haben Sie wochenlang tatenlos zugesehen, wie die Bundesrepublik Deutschland ohne eine gewählte Regierung sich in langatmigen und letztlich erfolglosen Koalitionsverhandlungen verschiedener politischer Wahlvereine – gemeinhin als Parteien bekannt – verzettelt.

Ich darf Sie daran erinnern, dass das Grundgesetz weder Parteien noch Koalitionen kennt. Das Grundgesetz kennt einzig eine Bundesregierung und Ihren Auftrag zum Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers. Das Grundgesetz sieht zwar bedauerlicherweise keine Frist für die Abgabe Ihres Vorschlags vor, aber da eine Regierung gerne erstmals an ihrer Leistung in den ersten 100 Tagen nach der Wahl gemessen wird, stelle ich fest, dass nicht zuletzt durch Ihre ebenso indifferente wie absprachenorientierte und sichtlich kopflose Vorgehensweise diese Regierung auch in den ersten 120 Tagen vermutlich nur ein Ergebnis wird vorweisen können. Nämlich das, keine Regierung zustande gebracht zu haben.

Die Bundesregierung besteht aus Kanzler und Ministern unabhängig von einer Parteizugehörigkeit

Dieser Zustand ist vorwiegend Ihrer schon als grob fahrlässig wenn nicht sogar staats- und verfassungsgefährdend zu bezeichnende Saumseligkeit bei der Ausübung Ihrer Verpflichtung nach Art 63 GG geschuldet. Koalitionen, werter Herr Steinmeier, sind letztlich nichts anderes als das vorherbestimmendes Ausmauscheln der einzelnen Parteien, wie weit sie ihren Wählerauftrag missachten oder genauer noch verraten wollen, um hinterher unter einen Hut zu bekommen, was nicht unter einen Hut passt und das vorauseilende Verschachern der einträglichen Ministerposten unter den Angehörigen befreundeter Seilschaften.

Nochmal zu Ihrer Erinnerung: die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Nachlesen können Sie dies im Grundgesetz. Der Bundeskanzler schlägt Ihnen nach seiner Wahl zur Bildung einer Regierung die Bundesminister zur Ernennung vor und Sie haben diese dann zu ernennen. Auch das können Sie im Grundgesetz nachlesen. Nicht im Grundgesetz nachlesen können Sie, dass der Kanzler Minister einer bestimmten Partei vorschlagen oder dabei seine Koalitionspartner berücksichtigen muss. Weil es im Grundgesetz so ganz einfach nicht drinsteht.

Tatsächlich kann der Bundeskanzler jedes beliebige Mitglied des Bundestags ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit oder Koalitionsverträge zum Bundesminister vorschlagen. Sie, Herr Steinmeier, haben damit rein gar nichts zu tun, Sie haben diese Minister dann lediglich zu ernennen. So haben es die Väter unseres Grundgesetzes einstmals vorgesehen. So steht es im Artikel 64 Grundgesetz und so stand es bereits in Artikel 53 der Weimarer Verfassung von 1919.

Die Wahl des Kanzlers ist im Grundgesetz genau geregelt

Wie die Wahl des Bundeskanzlers verläuft, muss ich Ihnen offenbar auch nochmals in Erinnerung rufen. Auch das können Sie jedoch detailliert im Grundgesetz nachlesen. Sollte Ihr Vorschlag für die Person des Bundeskanzlers keine absolute Mehrheit finden, kann der Bundestag in den auf diese Wahl folgenden 14 Tagen weitere Wahlen mit beliebigen Kandidaten aus dem Personenkreis der Mitglieder des Bundestags durchführen. Sofern bei diesen Wahlen ein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, haben Sie diesen gewählten Kandidaten zum Bundeskanzler zu ernennen, damit dieser mit der Regierungsbildung durch Auswahl und Vorschlag der Bundesminister beginnen kann.

Ob dieser Bundeskanzler Koalitionen bilden konnte, nicht kann oder nicht will ist dabei gemäß Grundgesetz von keinerlei Bedeutung. Denn – zu Ihrer nochmaligen Erinnerung – das Grundgesetz kennt weder den Begriff der Partei noch der Regierungskoalition.

Wird in diesen 14 Tagen kein Kandidat gewählt, so wird – auch dies ist im Grundgesetz verankert – sofort ein weiterer Wahlgang abgehalten, in welchem der Kandidat gewählt ist, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Sollte dieser Kandidat eine absolute Mehrheit erreichen, dann haben Sie ihn zum Bundeskanzler zu ernennen, damit er mit der Bildung seiner Regierung durch Auswahl und Vorschlag der Bundesminister beginnen kann.

Auch hier haben Sie keinerlei Entscheidungsbefugnis. Und auch hier ist es vollkommen unerheblich, ob Koalitionen geschmiedet werden konnten, wollten, in Anbahnung oder gescheitert sind oder ob dieser Kanzler irgendeiner Partei angehört. Es ist auch vollkommen unerheblich, falls dieser Kanzler einer Partei angehört, mit welchem Wahlergebnis diese Partei in den Bundestag eingezogen ist oder ob sie überhaupt als Partei dort vertreten ist. Entscheidend für die Wählbarkeit ist einzig seine Zugehörigkeit zum Bundestag.

Sie haben keine Befugnis, Abgeordnete zu beeinflussen oder die Regierungsbildung zu verzögern

Nur wenn in diesem letzten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, können Sie innerhalb von sieben Tagen entscheiden, ob Sie den Kandidaten, der mit der relativen Mehrheit der Stimmen gewählt wurde, zum Bundeskanzler ernennen, damit er mit der Bildung einer Regierung durch Auswahl und Vorschlag der Bundesminister beginnen kann oder ob Sie den Bundestag auflösen, so dass es zu Neuwahlen kommt.

Was Ihnen jedoch zu keinem Zeitpunkt zusteht ist die Befugnis, Einfluss auf die gewählten Volksvertreter des Bundestags zu nehmen, die – nebenbei bemerkt – nach dem Wortlaut des Grundgesetzes einzig ihrem Gewissen und nicht etwa einer Parteidoktrin oder irgendwelchen Koalitionsverträgen gegenüber verantwortlich sind. Ebenso wenig steht es Ihnen zu, durch übermäßiges Zögern die Bildung einer Bundesregierung zu verhindern oder über Gebühr zu verzögern, nur weil noch nicht alle Wähleraufträge missachtet oder alle Ministerposten verschachert sind.

Was Ihnen hierbei natürlich zusteht ist, bei der Entscheidung, ob Sie einen mit relativer Mehrheit gewählten Bundeskanzler ernennen oder durch die Auflösung des Bundestags Neuwahlen veranlassen, Rücksicht auf die Frage zu nehmen, ob sich durch Neuwahlen der Zustand signifikant geändert haben wird, der zur Wahl eines mit relativer Mehrheit gewählten Kanzlers geführt hat. Und wenn Sie ganz ehrlich sind, ehrlicher, als es von einem Politiker gemeinhin zu vermuten ist, dann werden Sie zugeben müssen, dass dies nicht der Fall ist.

Benennen Sie endlich einen geeigneten, rechts- und verfassungstreuen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers

Ich fordere Sie daher als sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigter Bürger Deutschlands auf, nun unverzüglich und ohne weitere Rücksichtnahme auf irgendwelche Zwistigkeiten, Mauscheleien und Pöstchenschacherei diverser politischer Wahlvereine die Benennung eines geeigneten Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorzunehmen, wie es ihre ausschließliche Pflicht nach Art. 63 Grundgesetz ist.

Insbesondere fordere ich Sie dazu auf, bei der Auswahl dieses Kandidaten auf seine Eignung hinsichtlich seiner rechts- und verfassungstreuen Gesinnung zu achten. Der Vorschlag eines Kandidaten, dessen Handlungen der Vergangenheit bereits von Verfassungsrichtern als eindeutig rechtswidrig erkannt wurde oder sich in der Vergangenheit an solchen Handlungen beteiligt hat, hielte ich für – sehr zurückhaltend ausgedrückt – höchst unpassend, politisch instinktlos und staatsgefährdend.

Treten Sie als Bundespräsident zurück und ziehen Sie sich aus den weiten politischen Geschicken der Bundesrepublik zurück

Selbst bei sofortiger Umsetzung dieser Ihrer Pflicht als Staatsoberhaupt des deutschen Volks wird das Ergebnis der ersten 100 Tage in der Regierungszeit des 19. Bundestages darin bestehen, keine Regierung zustande gebracht zu haben. Daher möchte ich Sie bitten, sobald eine Regierung im Amt ist, so viel Anstand zu beweisen und wegen Ihrer offenkundigen Unfähigkeit, das Amt des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland und dessen demokratische Verpflichtungen wahrzunehmen, unverzüglich von Ihrem Amt zurückzutreten und sich aus dem weiteren politischen Geschick der Bundesrepublik Deutschland zurückzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmidt

*

Dieser offene Brief erschien auch auf Jouwatch und in Auszügen auf Epoch Times.

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Titelbild: Youtube-Screenshot

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25 Antworten auf „Offener Brief an den Bundespräsidenten: Benennen Sie endlich einen geeigneten, rechts- und verfassungstreuen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers

  1. Hansa

    Ich hatte schon unter „Erika Steinbach“ auf diesen wichtigen Artikel verwiesen.
    Danke Herr Fritz, daß er es in die Artikelliste selbst schafft.

    Es kann doch nicht angehen, daß ein Bundespräsident wartet bis alle Wahlverlierer durchs Land gepilgert sind um Stimmung zu machen !

    Tempus fugit – und keiner will es merke(l)n

    Fazit darin: „Insbesondere fordere ich Sie dazu auf, bei der Auswahl dieses Kandidaten auf seine Eignung hinsichtlich seiner rechts- und verfassungstreuen Gesinnung zu achten. Der Vorschlag eines Kandidaten, dessen Handlungen der Vergangenheit bereits von Verfassungsrichtern als eindeutig rechtswidrig erkannt wurde oder sich in der Vergangenheit an solchen Handlungen beteiligt hat, hielte ich für – sehr zurückhaltend ausgedrückt – höchst unpassend, politisch instinktlos und staatsgefährdend.[…] “

    seltsam, daß es eine Instanz im staate gibt, die diese Bummelanten auf Ihre Pflichten verweist?
    Das Verfassungsgericht darf selbsständig tätig werden, genau so wie es die Generalbundesanwaltschaft bei öffentlichem Interesse es darf. Liegt genau dieses nicht vor?

    …Warten auf Godot – oder Warten auf Merkel?

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    1. Hansa

      …will sagen:
      Seltsam, daß es keine Instanz im Staate gibt, die diese Bummelanten auf Ihre Pflichten verweist?

      Wenn es selbst dem Wunder aus der Ukermark möglich ist, das politische System zu pervertieren, handlungsunfähig zu halten, zu verscherbeln, zu gendern etc. – liegt ein Systemfehler vor – der hier in der Regierungsbildung nur eine weitere Blüte treibt.

      Daniel Neun: radio-utopie.de/2014/10/28/republik-ausser-funktion

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      1. Ronny Lindner

        Weil dieser dort „vorsortiert“ und in der Rundablage eingepflegt wird.
        Die Ignoranz u. Aroganz der „Regierenden“ ist längst so manifestiert, dass eine Selbstreflektion gar nicht infrage kommt.

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  2. R. Wehpunkt

    Ein guter Brief, voller klarer, unmissverständlicher Worte.

    Dies ist die Sprache, mit der dieser Albtraum von politischen Versager, Rechtsbrechern und Verrätern erfolgreich bekämpft werden kann: schonungslos offen, kompromisslos ehrlich und kampfbereit hart.

    Man atmet durch, wenn man solche Sätze liest. Der Kampf gegen diese Rechtsbrecher muss friedlich bleiben, verbal aber mitten in das Herz dieser Heuchler treffen.

    So sehen Sieger aus, danke Herr Schmidt für diesen Brief, danke Herr Fritz für die Veröffentlichung!

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      1. Herbert Brünler

        Ja, Herr R. Wehpunkt:
        Friedlich ,ohne Gewalt-
        aber Ehrlich!!.
        Ich hoffe, das es nicht die
        Ausmaße vom Herbst
        ’89 kommt. Ich habe es als
        OST-DEUTSCHER erlebt.
        Muß es soweit kommen,
        das wir mündige,
        Wahlberechtige Bürger uns
        eine ,, REGIERUNG“ eine –
        ,,HANDLUNGSFÄHIGE RE=
        GIERUNG“- durch
        ,,demonstrieren“ erstreiken
        müssen??? Damit
        “ Die DA OBEN“wach werden?
        Das will doch wohl keiner oder??? Eine Demo. würde
        – meines Erachtens zur
        Katastrophe führen – erinnere:
        HH- Gipfel. Hoffe nur:
        Erwachsene gereifte Menschen
        sollten fair , aber auch
        kompromissbereit, Ehrlich
        in der Sache miteinander
        umgehen.-/ frdl. Gruß H.B.

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    1. der Dude

      @R.Wehpunkt
      die Politiker und Ihre Instanzen sind nicht angreifbar und kein Politiker kann für seine offensichtlichen Rechtsbrüche und Verbrechen angeklagt werden. Die tatverdachtige Frau M. MÜSSTE in jedem Rechtsstaat sofort angeklagt und verurteilt werden.
      Aber über 80% der Bürger würden laut neuster Wahlprognosen diese Versager wieder wählen. Das Volk wird bereits in den Schulen mit ideologischen 68er Mist verseucht.
      Diskuuieren sie heute mal auf einer Demo mit jungen Menschen, da fallen sie vom Glauben ab. Ich denke das ehemalige Volk der Dichter und Denker existiert nicht mehr. Sie werden erschüttert sein wie dumm diese Jugend ist.

      Gefällt 2 Personen

      1. trumpelman

        @Dude
        Die Jugend ist nicht dumm, sondern uninteressiert.
        Sie ist so umfassend zugeschüttet mit unterhaltsamem DSDS-TV- und Smartphone-Müll und Mode-Müll, dass für das eigentlich Wichtige kein Platz mehr bleibt.
        Wesentlich jedoch ist, dass sie von der Vorgeneration belehrt wird, man könne sowieso nichts machen: Et kütt wie et kütt…
        Außerdem neigt die Jugend mehr als je zuvor dazu, Gestaltung anderen zu überlassen und das, was kütt, nur noch kaum wahrnehmend zu konsumieren.

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  3. trumpelman

    Wenn denn schon die Kanzlerin als eklatante Rechtsbrecherin weiterhin »kanzlern« und das Volk »abkanzeln« sowie auf eine neue Chance hoffen darf, ihr Unwesen zum Nachteil des deutschen Volkes zu treiben, warum soll dann ausgerechnet der Bundespräsident diese Geschacher nicht mitmachen? Ist er aus edlerem Holz geschnitzt oder nicht vielmehr auch nur Teil des anrüchigen Politsumpfes?
         Der Brief ist begründet.
    Seine Ausführungen sind es stilistisch nicht.
    Es wäre passender gewesen, ihn stringenter zu gestalten und sozusagen in „Juristendeutsch“ zielführend kurz auf den Punkt zu bringen. Von meiner Seite kommend hätte er sich gelesen wie ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, welches es geben sollte, aber leider nicht gibt.
    Jetzt auf Ruhrdeutsch:
         „Die ha’m alle keine Eier mehr inne Hose un’nix im Kopp…“
    – mlskbh –

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    1. Voltairchen

      Nicht trompeten, machen. Dann formulieren Sie den Brief doch stilistisch um, sodass er sich anhört wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und stellen Sie ihn uns vor. Ich freue mich über einen weiteren offenen Brief, der dieses unglaubliche Verhalten thematisiert.

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  5. Heidi Preiss

    Ich frage mich, womit hat Steinmeier sich das Amt des Bundespräsidenten verdient? Waren es seine „rühmlichen“ Strippenziehereien in der Ukraine, sein freudiges Mitwirken bei Hartz IV oder etwa der Fall Kurmaz? Ja, da gibt es noch so einiges. Aber vom Amt zurücktreten – nein. Da hätten wir ja wieder so einen, der vorzeitig sein Amt niederlegt und anschließend bis zum Lebensende einen unverdienten Ehrensold erhält. Im übrigen, dieser Ehrensold passt nicht in unsere Zeit. Schon die grässliche Bezeichnung gehört in die Zeiten Kaiser Wilhelms und die Idee dahinter auch: Das Präsidentenamt mit der Großzügigkeit des Volkes zu ehren und zu erhöhen. Der Präsident ist kein Monarch; er macht einen Job. Dafür sollte er ordentlich bezahlt werden und eine Pension bekommen, wie sie ein höherer Beamter in diesem Land erhält und nicht mehr. Wozu brauchen wir eigentlich in diesem Umfang einen Grüß-August? Das könnte doch anders geregelt werden; für mich gehört dieses Amt in die Mottenkiste und ins Endlager. Wer von diesen Bundespräsidenten hat schon je einmal etwas für den Bürger getan, mir fällt nichts ein.

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  6. Frank Burgdörfer

    Sie wünschen sich also, dass Steinmeier z.B. Herrn Gauland als Kanzler vorschlägt, auf dass er dann nach zwei Wochen nur mit den Stimmen der AfD gewählt und vom Präsidenten ernannt werde. Das wäre sicher ganz großes Kino…. Und dann soll er auch noch selber gehen. Heisa, das würde aber lustig.
    Derartigen Blödsinn halten Sie für konservativ? stabilitätsorientiert? staatspolitisch verantwortlich?

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  7. truckeropa66

    Für mich warcdie Wahl dieses Bundespräsidenten eine Schmierekomödie die alle davor stattfindenten Wahlen übertraf! Auch die davor stattgefundenen Wahlen, Abwahlen und sonstiges Theater waren eine Kathastrophe hoch 3.

    Also wer glaubt das diese Person, auch nurceinen Finger rührt um etwas an den bestehenden Zuständen zu ändern, der kann auch gerne weiterhin an den Osterhasen glauben.

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  8. twsan

    „Das Grundgesetz kennt keine Parteien“? Was soll das denn bedeuten? Kennt Herr Schmidt Art. 21 GG nicht? So jedenfalls entwertet man die eigene Argumentation.

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    1. ceterum_censeo

      Ja, das ist leider in der Tat ein Lapsus. Durch Art. 21 verden die Parteien sogar mit Verfassungsrang versehen.

      Was er meint ist wahrscheinlich Art. 38 (I) GG, insbesondere Satz 2.

      ‚2 Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.‘

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