(Jürgen Fritz, 19.02.2019) Am Samstag fand in Berlin eine angemeldete Demonstration, der Marsch der Frauen aufs Kanzleramt statt. Von verschiedenen Seiten wurde dazu aufgerufen, diesen Marsch zu stören oder zu verhindern, so auch von dem langjährigen grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele. Damit stellt sich die Frage, ob er sich nicht einer Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz schuldig gemacht hat, indem er öffentlich zur Sprengung der Versammlung anstiftete. Eindeutig ja, sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW in Regensburg, und hat daher Strafanzeige gegen Ströbele erstattet.
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