Schwedisches Gericht fällt Scharia-Urteil und löst damit heftige Diskussionen aus

Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld

Die Islamisierung Europas schreitet voran. In dieser Woche wird in Schweden heftig ein Scharia-Urteil diskutiert – gefällt von einem schwedischem Gericht. Wie Smålandsposten am 05.03.2018 berichtet, hat eine Laienrichterin und Politikerin namens Ebtisam Aldebe (Centerpartiet) es offenbar im Verein mit  weiteren muslimischen Laienrichtern geschafft, ein Urteil nach Scharia-Recht zu sprechen. Vera Lengsfeld berichtet von dieser Ungeheuerlichkeit.

Der Fall, das Urteil und dessen Begründung

Der Fall: Ein Mann iranischer Herkunft war angeklagt, seine Frau misshandelt zu haben. Sie waren nach Scharia-Recht verheiratet, nicht nach schwedischem Recht. Der Mann wurde freigesprochen.

Der Kern der Urteilsbegründung lautete: Der Mann entstamme einer „feineren Familie“, die Frau einer weniger feinen. Sie sei deshalb weniger glaubwürdig…

In der Urteilsbegründung wurde weiter ausgeführt, dass es in „diesen Kreisen“ üblich sei, dass eine Frau zunächst der Verwandtschaft „berichtet“, dass sie misshandelt wurde. Dann wird die Angelegenheit innerhalb der Familien geregelt. Der misshandelten Frau wird allen Ernstes vorgeworfen, der Familie ihres Mannes nicht mitgeteilt zu haben, dass er sie misshandelte. Stattdessen ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Dies mache sie noch weniger glaubwürdig. Da die Familie des Mannes, im Unterschied zur Familie seiner Frau, eine so genannte „gute Familie“ sei,  wurde das bei der Beurteilung der Schuldfrage zugunsten des Mannes gewertet.

In dem Urteil wird auch die Aussagekraft von „Amtspersonen“, sprich Polizisten, vor Gericht als weniger wert eingestuft, als die Aussage von „Familienangehörigen“, oder sonstigen „Nahestehenden“.

Fazit

Es wurde nicht nach rechtsstaatlichen Regeln geurteilt, sondern nach den Regeln der Scharia. Besonders der Vorwurf des Gerichts, die Frau habe sich an die Polizei gewandt und sei deshalb weniger glaubwürdig als ihr Misshandler, ist unfassbar.

Das Urteil hat die schwedische Öffentlichkeit aufgeschreckt und eine heftige Debatte ausgelöst. Die Debatte scheint aber in die Richtung zu gehen, ob man das Laienrichter-System abschaffen sollte, satt die Gefahr der schleichenden Islamisierung und die damit verbundene Aufweichung des Rechtsstaates zu thematisieren.

Hier kann man den Fall nachlesen: Sharia i domstolen. Dank an meine Leserin H.P. für den Hinweis.

Nachtrag von Vera Lengsfeld

Wie mir meine Leserin V.S. mitteilte, hat die öffentliche Diskussion des Urteils bewirkt, dass zwei Schöffen suspendiert wurden. Einer davon auf eigenen Wunsch. Ein endgültiger Beschluss wird in drei Wochen erwartet.

Quelle: Solna tingsrätt stänger av kritiserade nämndemän

Ergänzung von Jürgen Fritz

Die Centerpartiet (kurz C, Zentrumspartei), der Ebtisam Aldebe angehört, ist eine im schwedischen Reichstag vertretene politische bürgerlich-liberale Partei mit grünem Profil.

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Ersterscheinung: Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog von Vera Lengsfeld. Er erscheint hier mit der freundlichen Genehmigung der Autorin und Blogbetreiberin.

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Zur Autorin: Vera Lengsfeld war eine engagierte Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Ab 1990 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, von 1996 bis 2005 für die CDU. Seither ist sie als freie Autorin tätig, unter anderem als Kolumnistin für die Achse des Guten, The European, die Huffington Post, das ef-Magazin und die Preußische Allgemeine Zeitung. Im Juli 2012 wurde sie zur Landesvorsitzenden der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Berlin-Brandenburg gewählt. 1990 wurde ihr der Aachener Friedenspreis verliehen, 2008 das Bundesverdienstkreuz.

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Titelbild: Youtube-Screenshot von Ebtisam Aldebe

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21 Antworten auf „Schwedisches Gericht fällt Scharia-Urteil und löst damit heftige Diskussionen aus

  1. truckeropa66

    Der Name dieser Frau hört sich extrem schwedisch an, könnte eine familiär/religiöse Bindung das Verhalten dieser „Richterin“ nicht besser erklären?

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  2. gilbert808

    Bitte den Nachtrag von Frau Lengsfeld beachten: http://vera-lengsfeld.de/2018/03/08/nachtrag-zum-scharia-urteil-in-schweden/

    Man sollte das vorsichtig bewerten. Ich gehe einmal davon aus, dass auch in Schweden Urteilen von Laienrichtern von Berufsrichtern/Berufsjuristen wieder kassiert werden können. Das schwedische Justizsystem scheint etwas lockerer gestrickt zu sein, wenn nur Laienrichter ein erstes Urteil fällen. In Deutschland ist dies nicht gegeben, da immer ein Berufsrichter den Vorsitz führt, der bei Verstoß gegen geltendes Recht einschreiten muss.

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    1. nouseforislam

      Das religiöse Muselpack hat weder auf Schöffen- noch Richterplätzen was zu suchen.

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    2. ceterum_censeo

      „…da immer ein Berufsrichter den Vorsitz führt….“.

      Richtig, aber der kann u.U. von den Laienrichtern überstimmt werde.
      Bleibt dann nur noch eine Berufung.

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      1. ceterum_censeo

        P.S…… und wie ich dem Nachtrag von Frau Lengsfeld entnehme, ist bei dem schwedischen Urteil genau das passiert!

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  3. klausschaper

    Zitat: „In der Urteilsbegründung wurde weiter ausgeführt, dass es in „diesen Kreisen“ üblich sei, dass eine Frau der Verwandtschaft „berichtet“, dass sie misshandelt wurde. Dann wird die Angelegenheit innerhalb der Familien geregelt.“
    Wo kommen wir denn hin, wenn es den „Familien“ überlassen wird solch heftige Rechtsvergehen zu „regulieren“?
    Ich kann hier nur hoffen, dass sich ähnliche Rechtsprechungen nicht auch in Deutschland breitmachen.

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  4. udo ohneiser

    Haben wir bei uns auch schon. Lesen sie das Buch „Scharia in Deutschland- Wenn die Gesetze des Islam das Recht brechen“ von Sabatina James, erschienen 2015 bei KNAUR Klartext, also kein sogenannter rechter Verlag.
    Umschlagtext zur Autorin: Sabatina James (Pseudonym) wurde 1982 als Muslimin in Pakistan geboren und kam im Alter von zehn Jahren mit ihrer Familie nach Österreich. Als sie sich der Zwangsheirat mit ihrem Cousin widersetzte und zum Christentum konvertierte, fällte ihre Familie das Todesurteil über sie.

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  5. Hansa

    Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen,
    die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB
    eine Pflicht zum Wohlverhalten.

    Nun auch Wohlverhalten gegenüber dem Merkel-Staat.
    Das Recht entwickelt sich:

    „Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“
    demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch
    wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein.“

    anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/1178/rassismus-und-kindererziehung-droht-verlust-des-umgangsrechtes/

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    1. Hansa

      „Der Ministerrat des Europarats in Straßburg meldet sich mit ausführlichen Richtlinien zur Verantwortlichkeit von Internet-Providern zu Wort und warnt Gesetzgeber und Provider vor den Risiken automatisierter Filterregime.

      Staaten sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Bürger „in öffentlichen Debatten ohne Furcht“ ihre Meinung äußern können, auch wenn sie staatliche Akteure oder Teile der Bevölkerung damit „angreifen, schockieren oder stören“. Das steht in einer Empfehlung zur Rolle und Verantwortlichkeit von Internetprovidern, die der Ministerrat der Organisation am Donnerstag in Straßburg verabschiedet hat.“

      Und nun für Sie Herr Fritz:
      „Ein allgemeines Monitoring – automatisiert oder nicht – dürfe der Staat Zugangsprovidern, Hostern und Plattformbetreibern nicht auferlegen.“

      Quelle: heise.de/-3990019

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  7. maru

    Da haben anscheinend die Laienrichter den Berufsrichter überstimmt.
    Ich glaub, das geht bei uns nicht. In der Regel stimmen die Schöffen dem Richter zu.
    Das muß aber auch nicht grad beruhigend sein, weil da heutzutage auch schräge Gestalten dabei sind. Normalerweise müßte ein solches Urteil aber von der nächst höheren Instanz kassiert werden.

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  8. nouseforislam

    Wenn ich dieses Muselweib schon sehe, bekomme ich einen Brechreiz. Und etwas optisch und geistig so Abartiges ist Reichstagskandidatin? Ekelhaft. Diese Pack hat in keinem westlichen Justizwesen was zu suchen.

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  9. Alfred Paul (@ChiefAlfred)

    Allein das Wort ‚Laienrichterin‘ … enthält so viel Unfähigkeit, mit Recht und Gesetz umgehen zu können, wie der Teich Wasserflöhe beherbergt … Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man in der heutigen Zeit so etwas überhaupt zuläßt.

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  10. Furor teutonicus

    all das ist ganz einfach. Je mehr Muslime im Land sind, desto höher ist der Druck auf einheimische Richter.Wenn das so weiter geht ,kippt die Gesellschaft und was dies dann bedeutet,brauch ich hier wohl niemand erklären. Dies ist alles kein Zufall wie wir spätestens seit der Tagesschau wissen,es ist gewollt und wird auch durchgeführt. Die Frage ist, lassen wir uns das gefallen oder nicht? Das wird die wichtigste Frage in unseren Leben sein

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  11. Mein Name

    Scharia-Gerichte gibt es bereits schon in England, wo, genauso wie in Schweden, ganze Viertel von Moslems besetzt worden sind. Satan versucht, wie immer, die Wahrheit niederzuschlagen. Lasst euch nicht von Muslimen austauschen, denen jede Form der Kritik an das, was die von Saudi Arabien bezahlten Imame verkünden, verboten wird. Lasst auch nicht zu, dass die Zensur im weltweiten Netz und in der bürgerlichen Öffentlichkeit voranschreitet.
    Stellt euch nebenbei auch die Frage, wer den Bau der 600 Moscheen in Deutschland finanziert hat, sowie wer die Miete der über 10 tausend sich in Deutschland befindenden islamischen „Kulturzentren“ und die Gehälter aller Leute, die darin arbeiten, bezahlt. In England und Frankreich und selbst in Italien gibt es genauso viele islamische „Kulturzentren“, aber 3-mal mehr Moscheen bei den Franzosen (= 2000) und 5-mal mehr Moscheen bei den Briten (= 3000). Bei den Italiernern, wo sich ironischerweise der Sitz des Vatikans befindet, gibt es (so weit) nur 10 Moscheen, aber immerhin, wie eben erwähnt, über 10 tausend islamische „Kulturzentren“. Wenn das nicht ein Eroberungsversuch ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Eure Vorfahren haben ihr Leben für die Katz‘ hingegeben.

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  13. Realistischer

    Was denn sonst? Spätestens wenn die Moslems in der Mehrheit sind, werden sie die ihnen fremde Gerichtsbarkeit nicht mehr akzeptieren. Warum sollten sie auch? Genauso wie wir lehnen auch sie ab, was sie nicht wollen. Es läuft also auf die Mehrheitsverhäntlisse in der Bevölkerung hinaus, und die wiederum werden auch durch bestimmte politische Entscheide in eine ganz bestimmte Richtung gelenkt. Und diese Richtung ist bewusst gewählt worden, daran gibt es keinen Zweifel. Man muss nur die Äusserungen der Verantwortlichen ernst nehmen, auch wenn es schwer fällt zu glauben dass man uns das mit Absicht antut.

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