Bundestagspräsident Schäuble bis auf die Knochen blamiert?

Von Jürgen Fritz

Zu tausend Euro Ordnungsstrafe verurteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, weil dieser seinen Wahlzettel fotografierte und bei Twitter und Facebook einstellte, so dass für jeden erkennbar war, dass er bei der Kanzlerwahl gegen Merkel gestimmt hatte. Dies sei ein Affront gegen den Deutschen Bundestag, meinte Schäuble, und verstoße gegen das Wahlgeheimnis. Doch stimmt das wirklich oder kann es sein, dass der dienstälteste deutsche Parlamentarier aller Zeiten die Idee des Wahlgeheimnisses gar nicht verstanden hat? Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden jedenfalls legt Letzteres zumindest sehr nahe.

„Eine schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags“

Tausend Euro Ordnungsstrafe – so drastisch lautete das Urteil des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten (und JFB-Gastautor) Petr Bystron. „Was hatte er denn so Schlimmes getan“, werden Sie jetzt vielleicht denken, dass Schäuble gleich zu einer solch drastischen Maßnahme glaubte, greifen zu müssen. Hat er jemanden schwer beleidigt oder gar einen anderen Abgeordneten tätlich angegriffen? Oder hat er sich so sehr daneben benommen, dass damit die Würde des deutschen Parlaments verletzt wurde?

Letzteres sah Schäuble in der Tat als gegeben. Bystron habe etwas getan, was eine „schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags“ darstelle, so Schäuble. Aber was hat Bystron denn getan? Ist er während einer Rede des Bundestagspräsidenten eingeschlafen oder hat er sich dabei pornografische Bilder auf seinem Smarthphone angesehen? Nein, viel schlimmer als das! Er hat Merkel nicht gewählt und dies – sein Smartphone, diese verfluchten kleinen Dinger!, spielte tatsächlich eine Rolle – fotografisch festgehalten und hinterher allen, die es wissen wollten, gesagt und gezeigt, dass er Merkel nicht gewählt hat. Was für ein Affront aber auch! Ist das nicht ungeheuerlich?! Schäuble hätte den doch gleich zu 10.000 EUR verdonnern sollen, ach was, zu 50.000 EUR (ca. 100.000 DM, Schäubles Lieblingssumme). So etwas Unehrenhaftes aber auch!

Wirklich ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis?

Sie erinnern sich vielleicht der ehrenwerte Herr Schäuble, das ist der, der von einem noch feineren Herrn aus der Waffenlobby auch schon mal ein Köfferchen mit 100.000 DM aus dunklen Kanälen entgegennahm, es in die CDU-Schatzkammer abgab und später dann das deutsche Parlament öffentlich belogen hat, er habe so ein Köfferchen nie in Empfang genommen. Dieser ehrenwerte Herr, für den tausend Euro natürlich nur Peanuts sein werden, verdonnerte also diesen unehrenhaften AfD-ler, weil der Merkel nicht wählte, das dokumentierte und veröffentlichte.

Für den ehrenwerten Herr Schäuble kam dies einem nicht hinnehmbaren Affront gleich. Bystron habe bewusst gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen. Und daher verhängte er das Bußgeld. Denn der Tweet von Bystron, der das bei Twitter (und auch Facebook eingestellt hatte) sei eben eine „schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags“. Da haben wir’s jetzt. Unwürdig! Der Bystron benehme sich unwürdig, sagt der würdevolle Herr Schäuble. Wieso? Weil er gegen das Wahlgeheimnis verstoßen habe, dieser Flegel!

Wahlgeheimnis, denken Sie jetzt vielleicht, „worum geht es denn beim Wahlgeheimnis?“ Ja, genau den Gedanken hatte ich auch: Worum geht es denn beim Wahlgeheimnis und hat Bystron wirklich dagegen verstoßen? Beim Wahlgeheimnis geht es ja wohl doch darum, den Wähler selbst zu schützen. Wovor schützen? Dass seine Wahlentscheidung nicht von anderen beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann. Denn dies könnte leicht dazu führen, dass er von anderen eingeschüchtert oder mit Repressalien überzogen wird, wenn er aus ihrer Sicht „falsch gewählt“ hat. Denken Sie nur daran, die Antifa in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde bekommt davon Wind, dass Sie die AfD gewählt haben. Das Wahlgeheimnis soll den Wähler selbst schützen und nicht die anderen, dass sie nicht erfahren sollen, was jener gewählt hat. Warum sollte das mit Gewalt unter Verschluss gehalten werden, wenn der Wähler selbst kein Problem damit hat, zu seiner Entscheidung öffentlich zu stehen?

§ 107c StGB – Verletzung des Wahlgeheimnisses

Hat also der Bundestagspräsident, der Mann, der seit über 45 Jahren ununterbrochen Abgeordneter im Deutschen Bundestag ist – länger als jeder andere!, ja mehr noch: länger als jemals ein Abgeordneter in der deutschen Parlamentsgeschichte seit der ersten konstituierenden Sitzung des Norddeutschen Reichstags am 24. Februar 1867 -, sollte der dienstälteste und mit Abstand erfahrenste Parlamentarier die Idee des Wahlgeheimnisses gar nicht verstanden haben? Das kann doch nicht sein, oder? Nein, das kann unmöglich sein. Bestimmt liegen wir völlig verkehrt. Es gibt doch sogar ein Gesetz, in dem geregelt ist: Wer gegen das Wahlgeheimnis verstößt, muss mit Geld- oder sogar einer Gefängnisstrafe rechnen. In § 107c StGB – Verletzung des Wahlgeheimnisses – heißt es:

„Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Und der Bundewahlleiter interpretiert das so, dass eine wahlberechtigte Person zu ihrem eigenen Schutz nicht nur geheim wählen dürfe, sondern auch geheim wählen müsse! Und daher gelte beispielsweise in Wahlkabinen auch ein „Film- und Fotografierverbot“, so der Bundeswahlleiter. Also bitte, da haben wir es doch. Der Bystron hat sogar eine Straftat begangen, dieser Wahlgeheimnisverletzer!

Die „Experten“ von Phoenix, dem „Qualitätssender“ von ARD und ZDF, waren natürlich schnell dabei, ihren Zuschauern zu erklären, dass die AfD-ler eben einfach von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages noch wenig Ahnung hätten. Dies fiele ihnen, die sie seit Jahrzehnten die Wahlen begleiten und sich bestens auskennen, immer wieder auf. Bystron habe hier einfach seine Unkenntnis von den Gepflogenheiten und Regeln demonstriert, meinte ein „Phoenix-Experte“. Und Bystron habe das Wahlgeheimnis verletzt. Auch hier war man ganz schnell bei seinem Urteil, man verfolge ja schließlich die Wahlen seit Jahrzehnten und berichte darüber. Doch stimmt dieses Urteil tatsächlich?

Staatsanwaltschaft Wiesbaden: Eigene Stimmzettel dürfen sehr wohl abfotografiert und publiziert werden

„Sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat …“ heißt es im Gesetzestext. „Genau das hat Bystron aber doch gar nicht gemacht“, denken Sie vielleicht. Er hat ja eben nicht sich Kenntnis über einen anderen verschafft und dies dann wieder anderen publik gemacht, sondern er hat seine eigene Wahl öffentlich gemacht. Warum sollte man das nicht dürfen?

Nun zu exakt diesem Ergebnis kommt auch die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden, die just mit dieser Frage betraut war. Bei der vergangenen Bundestagswahl haben nämlich etliche Leute – wahrscheinlich alles AfD-ler, diese Flegel! – ihre eigenen Stimmzettel fotografiert und anschließend in sozialen Medien wie Facebook oder Twitter veröffentlicht. Der Bundeswahlleiter hatte daraufhin im Oktober 2017 in 42 Fällen Strafanzeige wegen der Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt. Die gesammelten Postings landeten bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden, die daraus ein Sammelverfahren machte.

Die Juristen prüften den Sachverhalt sorgfältig über Monate hinweg und kamen dann in der Tat – wie wir oben – zu dem Ergebnis: eigene Stimmzettel dürfen sehr wohl abfotografiert und veröffentlicht werden. Die Staatsanwaltschaft hat daher das Ermittlungsverfahren in allen Fällen (!) eingestellt, da es keinerlei Anhaltspunkte gibt, dass fremde Wahlentscheidungen veröffentlicht wurden. Der Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn wörtlich: „Die Absicht der Kenntniserlangung der eigenen Wahlentscheidung ist von der Strafnorm des Paragraf 107c Strafgesetzbuch nicht umfasst.“

Überlegen Sie gut, was Sie denken!

„Aber dann hat ja der Schäuble, dieser ehrenwerte Mann“ – der hat übrigens auch kein Foto gemacht, als er den Koffer mit den 100.000 DM von dem Waffenlobbyisten entgegennahm, der hat nämlich noch ein Gefühl für Ordnung und Würde! Jawohl! – „… dann hat ja der Schäuble den Bystrom völlig zu Unrecht …“ denken Sie jetzt vielleicht. „War er da denn nicht etwas voreilig und hätte lieber mal sagen sollen, er lasse den Sachverhalt prüfen statt sofort solch eine drastische Strafe zu verhängen?“

Gut, es war natürlich gegen einen AfD-ler, dann kann man schon mal kräftig hinlangen, auch ohne Prüfung. Im übrigen, überlegen Sie bitte genau, ob Sie solchen Gedanken in sich Raum geben wollen. Es könnte ja sein, dass jemand diese fotografiert und ins Netz stellt. Und was Ihnen dann wohl blüht, wenn Sie solch subversives Zeug denken? Wer weiß, das könnte gefährlich werden. Ich jedenfalls kenne keinen Paragraphen, der das Fotografieren und Veröffentlichen von Gedanken unter Strafe stellt. Überlegen Sie also gut, was Sie denken! Wir sind nämlich längst überall von Schäubles umgeben und die kennen offenbar kein Pardon – bei anderen.

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Titelbild: YouTube-Screenshot

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35 Antworten auf „Bundestagspräsident Schäuble bis auf die Knochen blamiert?

  1. nouseforislam

    Noch stehen manche Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Verdummungsprozeß in diesem Lande im Wege, aber wie lange noch?

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  2. Herbert Dietl

    Nach dieser verblödeten und verblódenten Logik des Schmiergeld=Schwarzgeldbetrúgers dürfte es bei Wahlen
    gar keine Hochrechnung geben, denn da werden 1000 Wähler befragt was sie gewählt haben und daraus die Prognose erstellt. Hass macht eben nicht nur blind sondern auch blöd.

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  3. oldman_2

    Eigentlich sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass es Jedermann freisteht kundzutun, was er gewählt hat. Das Wahlgesetz schützt den Wähler davor, ausgespäht zu werden bzw. gegen seinen Willen seine Entscheidung publik gemacht zu bekommen. Wenn die Staatsanwaltschaft das auch so sieht – ein Lichtblick hier im Land.

    Zu Herrn Schäuble : sind da Anzeichen einer senilen Demenz vorhanden ? Gedächtnislücken gab´s bei ihm auch schon früher, auch seine Einlassungen zur Inzucht lassen zumindest Befürchtungen aufkommen.

    Am bedenklichsten bei der ganzen Angelegenheit sind allerdings“ die „Experten“ von Phoenix, dem „Qualitätssender“ von ARD und ZDF“. Von den eigenen höchsten geistigen Weihen überzeugt kommen sie auf ihrer Schleimspur ins Rutschen, während sie dem deutschen Michel die Gepflogenheiten und Regeln des Bundestages erklären. Nur noch peinlich, diese Arschkriecherei in die Allerwertesten der Regierenden. Früher gab es auch investigative Journalisten, sogar im Mainstream.

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  4. bibinka

    Genauso ist es! Ich darf geheim wählen, niemend darf in der Wahlkabine Einfluß nehmen. So sehe ich es auch bei der Religionsfreiheit!
    Ich darf mir die Religion aussuchen, mehr nicht!
    Wem hat er was getan mit seinem FB Eintrag. Dieser Post macht den Menschen Mut!
    Endlich gibt es Menschen die etwas gegen dieses Monster tun!
    Mir geht es bei Merkel genauso wie beim Islam. Ich kenne kein Wort, das schlimm und ätzend genug ist, um auch nur annähernd zu beschreiben, was ich von beiden halte!
    Viele sagen dass Merkel in die Hölle kommt, ich bin mir nicht sicher, ob der Teufel es mit ihr aushält.
    Den Islam hat er ja auch schon wieder auf die Erde geschickt, weil es ihm zuviel wurde!

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  5. Der Beurteiler

    „Schäuble, dieser ehrenwerte Mann“ – an diesem Vasall von Merkel ist gar nichts Ehrenwertes zu finden, das Verhalten gegenüber der AfD ist asozial und Schäuble müsste nun dem Herrn Bystron und anderen AfD Abgeordneten Schmerzensgeld bezahlen!

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  6. Voltairchen

    Es gibt keine Politiker mehr die sich schämen wenn Sie sich blamieren. Bei soviel Dummheit, Inkompetenz, Korruption und Gier wären sonst schon fast Alle zurückgetreten. Nur als Beispiel UvL, die sich 24/7 blamiert und selbstsicher in jede Kamera lächelt. Unfassbar für normal denkende Menschen. So können sich nur schwer kranke Menschen verhalten.

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  8. greypanter

    Ausnahmsweise teile ich nicht die Meinung von Herrn Jürgen Fritz: Es muss eine zwingende Vorschrift geben, nach der alle Abgeordneten verpflichtet sind, ihr Stimmvotum geheim zu halten. Wäre dem nicht so, bestünde die Gefahr, dass Blockabstimmungen erzwungen werden, wie im chinesischen Parlament, wo alle Abgeordneten gezwungen sind, ihre Hand zustimmend zu heben, um nicht ihrer Ämter enthoben zu werden. Die Tendenz zu Blockabstimmungen besteht auch in deutschen Parlamenten, indem mit Hilfe von Probeabstimmungen auf das Verhalten der Abgeordneten massiv Einfluss genommen wird. Was wäre, wenn jeder Abgeordnete gezwungen würde, seinen Stimmzettel herumzuzeigen, bevor er in die Urne geworfen wird? Würde damit die Gewissensfreiheit der Abgeordneten nicht verloren gehen?

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    1. truckeropa66

      Und wie steht es dann mit dem sogenanntem Fraktionszwang? Ich habe das schon in den Achtzigern erlebt, mein damaliger Chef bekam kurz vor der Stadtverordnetenversammlung den hinweissszettel bekommen. Wie er wann wo sein händchen zu heben hat. Für mich war das damals als Azubi schon ein Rätsel.

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  9. Anne

    „Im übrigen, überlegen Sie bitte genau, ob Sie solchen Gedanken in sich Raum geben wollen. Es könnte ja sein, dass jemand diese fotografiert und ins Netz stellt. Und was Ihnen dann wohl blüht, wenn Sie solch subversives Zeug denken?“

    Mich erinnern diese Worte an das deutsche Lied „Die Gedanken sind frei“, das zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Protestlied gesungen wurde und sich nach dem Hambacher Fest 1832 über ganz Deutschland als Freiheitslied verbreitete. Die dazu seinerzeit veröffentlichte zeitgenössische Karikatur gegen die Karlsbader Beschlüsse ( https://deutschelieder.wordpress.com/2016/07/04/die-gedanken-sind-frei/ ) könnte durchaus auch in unsere heutige Zeit passen. Ich frage mich tatsächlich oftmals, wie lange das Denken in diesem Land noch erlaubt sein wird.

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  10. Benedikt Krainz

    Es wäre nett, wenn „Waffenlobby“ durch „Rüstungslobby“ ersetzt werden könnte. Die Waffenlobby ist nach dem Selbstverständnis von uns Waffenlobbyisten eine von Jägern, Sportschützen und anderen Betroffenen getragene Graswurzel-Bürgerrechtsbewegung. Wir schmieren keine Politiker, wir kämpfen für Bürgerrechte und gegen ideologisch motivierte Einschränkungen derselben. Vielen Dank.

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  11. bec

    Es betrübt mich, dass ein solcher, aus juristischer Perspektive sehr ungenauer, Beitrag über die sozialen Netzwerke so stark verbreitet wird und damit potentiell durch seine reißerische Aufmachung (Unterstellung eines persönlichen Fehlverhaltens von Herrn Schäuble – er handelte hier in seinem Amt als Bundestagspräsident – und die völlig unsachliche Inbezugnahme eines früheren möglichen Fehlverhaltens von Herrn Schäuble) die Funktion haben kann, den Deutschen Bundestag und damit unsere Demokratie verächtlich zu machen.
    Natürlich ging es vergangenen Dienstag nicht um die Feststellung einer Strafbarkeit des Herrn Bystron. Der Deutsche Bundestag könnte aus Gründen der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG) niemals eine Strafbarkeit feststellen, sondern beschließt lediglich die Strafgesetze, die dann die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte anwenden. Das Parlament kann und darf daher nicht § 107c StGB anwenden.
    Es ging in diesem Fall allein um eine Verletzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags, genauer gesagt um § 37 GO BT, welcher sogar eine gesetzliche Grundlage in § 44a Abs. 5 AbgG hat. Dass der einzelne Abgeordnete bei einer geheimen Wahl nicht seinen Stimmzettel fotografien darf, ist nach allen vertretenen Auffassungen eine schwerwiegende Störung der Ordnung und Würde des Parlaments. Wie bereits „greypanter“ zutreffend ausgeführt hat, muss der eigentliche Wahlakt geheim bleiben, um eine Repression einzelner Abgeordneter zu verhindern. Das schließt es nicht aus, dass aus dem Wahlverhalten im Nachhinein kein Geheimnis gemacht werden muss, es darf nur nicht verbindlich dokumentiert werden. Denn andernfalls könnte sich der/die Abgeordnete nicht mehr darauf berufen, das Stimmverhalten einfach erfunden zu haben und in Wahrheit doch etwas anderes gewählt zu haben.
    Dieser Schutz der Geheimheit der Wahl ist eine wesentliche Errungenschaft unserer Demokratie, für die unsere Vorfahren lange gekämpft haben. Mit Strafrecht hat dieses geschäftsordnungsrechtliche Parlamentsrecht nichts zu tun.
    Daher bitte ich, auch hier, um mehr Differenzierung und um mehr Sachlichkeit!

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    1. Heidrun Keck

      Mehr Gegenmittel als die „Verächtlichmachung“ des Bundestages (und ich schreibe bewusst nicht „deutschen“, denn kann man ihn nicht mehr bezeichnen!), steht dem aufmüpfigen Volk leider nicht zur Verfügung, da es gänzlich (gegen jedes grundgesetztliche Recht) ignoriert, manipuliert und kaltgestellt wird. Insofern muss auch mal zu evtl. nicht hundertprozentig stimmenden Aussagen gegriffen werden dürfen. Sind doch die Aussagen der verurteilenden Seite ungleich unstimmiger!

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      1. Heidrun Keck

        …“denn als den kann man ihn wirklich nicht mehr bezeichen“

        Sorry, da waren die Gedanken schneller als die Finger…:D

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    2. oldman_2

      „Es betrübt mich, dass ein solcher, aus juristischer Perspektive sehr ungenauer, Beitrag“ :

      Es betrübt mich ebenfalls, da Nicht-Jurist , mich so despektierlich verhalten zu haben.
      „Unterstellung eines persönlichen Fehlverhaltens von Herrn Schäuble – er handelte hier in seinem Amt als Bundestagspräsident“ – jetzt wollen wir mal nicht persönlich werden, ob persönlich oder als Amtsperson – man wird wohl noch überlegen dürfen, ob er bei einer gleichgearteten Aktion eines/ einer Linken- oder Grünenabgeordeten ebenso gehandelt hätte.

      „früheren möglichen Fehlverhaltens von Herrn Schäuble“ : möglich ist wirklich gut. Fand übrigens auch Dieter Hildebrandt, bei youtube durchaus überprüfbar.

      „völlig unsachlich“ : klar, es geht auch Herrn Dr. Schäuble nur um die Sache. § 44a Abs. 5 AbgG, Abs.5 (5) sagt : Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages bei dessen Sitzungen kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro festsetzen. „Dass der einzelne Abgeordnete bei einer geheimen Wahl nicht seinen Stimmzettel fotografien darf, ist nach allen vertretenen Auffassungen eine schwerwiegende Störung der Ordnung und Würde des Parlaments.“

      Wer bitte ist alle und wo steht das? Und apropos „unsachlich“ : Ironie ist bei Juristen unbekannt ?

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    3. Aufbruch

      Hat dieses Parlament, das sich in den letzten Jahren so oft von der Kanzlerin unterbuttern ließ, überhaupt noch eine Würde? Kann man bei einem solchen Parlament überhaupt noch von Demokratie reden, das demokratisch gewählten Abgeordneten durch allerlei Tricks den Zugang zu Parlamentsfunktionen wie Alterspräsident und Bundestagsvizepräsident vorenthält? Dieser parteipolitische Einheitsbrei ist doch nur davon beseelt, eine Opposition im Parlament, die ein substanzieller Bestandteil einer Demokratie ist, nicht entstehen zu lassen. Nein, dieses Parlament hat schon lange seine Würde verspielt.

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  12. Pingback: Bitte schickt den wahrscheinlich senilen Schäuble auf das Altenteil! Kein Plan vom Wahlgeheimnis – halle-leaks.de Blog

  13. trumpelman

    Wieviele Reissäcke in China sind nach Schäubles Akt umgefallen?

    Abgesehen davon:
             Schäuble hat doch nichts anderes getan als das übliche AfD-Bashing durch Nicht-AfD-Abgeordnete.
    Nur hatte Schäuble die „schärferen Mittel“ dazu mit der Folge, dass sein Bashing ihn jetzt aktenkundig als besonderen Helden ausweist.
    __________________
    Gerade fiel in China ein Sack Reis um:
    Petr Bystron hatte behauptet, er sein kein egomanischer Kindskopf…

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  14. J. Pratau

    Ich finde es denoch nicht gut.
    Irgendwann ist es Pflicht den eigenen Wahlzettel zu kopieren.
    Oder man wird wieder scheel angeschaut so man die Wahlkabine benutzt.

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  15. greypanter

    Von truckeropa66 wurde der Fraktionszwang zur Diskussion gestellt. Einerseits muss eine Partei darauf achten, dass ihre politische Ausrichtung erkennbar bleibt. Deshalb gibt es Grenzen, was sie an abweichenden Meinungen ihrer Abgeordneten noch zulassen kann und was zum Parteiausschluss führen muss. In diesem Sinne setzt der Fraktionszwang einer Partei in grundsätzlichen Fragen notwendige Grenzen für die Meinungsfreiheit seiner Abgeordneten. Entsprechend bildet auch eine Koalitionsvereinbarung den veröffentlichten Standpunkt und die Absichten der Parteiführung ab, welche sie für ihre Abgeordneten als gegeben betrachtet. Dass ein Abgeordneter jedoch in einzelnen Fragen anderer Meinung sein kann und trotzdem mit der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Partei übereinstimmt, kann er durch ein abweichendes Stimmverhalten in der geheimen Wahl zum Ausdruck bringen.

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      1. greypanter

        Ein selbständig denkender Abgeordneter wird immer wieder anderer Meinung sein, als seine Parteispitze. Dann muss er entscheiden, ob er sich der Parteidisziplin, also der Mehrheitsmeinung innerhalb seiner Partei fügen will, um dem Ansehen seiner Partei nicht zu schaden, oder ob er die offene Auseinandersetzung sucht. Dass innerhalb einer Partei Kompromisse erforderlich sind, um nach außen eine politische Linie zu repräsentieren, ist die sprichwörtliche Parteiraison, die von uneinsichtigen, arroganten Politikern zum Schaden der Partei ignoriert wird. Andererseits sollte jeder Abgeordnete selbst abwägen, wo er zu Gunsten der Parteiraison Kompromisse eingehen kann und wann er von seinem geheimen Stimmrecht Gebrauch machen will, um seiner persönlichen Überzeugung das erforderliche Gewicht zu verleihen.

        Diese Vorgänge haben jedoch nichts mit der vorgelagerten, parteiinternen Sachdiskussion zu tun, welche erst zur Festlegung der politischen Ausrichtung einer Partei führt. Diese Festlegung erfolgt in Beschlüssen der Vorstandsgremien und Fachausschüsse. Sie beschreibt danach den offiziellen Standpunkt der Partei. Dies ist erforderlich, um den Wählern sichere Anhaltspunkte über die Ziele einer Partei zu geben.

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  16. ceterum_censeo

    Seine eigene Verächtlichmachung erledigt dieser Bundestag, den ich meinerseits nur noch ‚Bundeskasperltheater‘ nennen kann, schon von allein.

    Wenn man sich den mönströsen Vorgang vor Augen hält, dass diese Truppe kürzlich mit 544 (!) Stimmen DAGEGEN (!) gestimmt hat, dass seit langem rechts- und verfassungswidrig ausgehebeltes geltendes (!) Recht endlich wieder in Kraft gesetzt und vollzogen wird, dann fehlen mir fast die Worte angesichts eines solch ungeheuerlichen Vorgangs.

    Nein, für diese teure Komikertruppe – mit Ausnahme der AfD- Abgeordneten- kann ich nicht mehr die geringste Achtung aufbringen!

    Und gegenüber dieses monströsen Vorgängen – anhaltender rechts- und Verfassungsbruch – muttet das Vorgehen des Herrn Schäuble an wie das Gekläff eines kleinen unbedeutenden Wadenbeissers und Sesselfu…tt…ers.

    Indessen, Herr Schäuble ist ein ehrenwerter Mann…. ein ehrenwerter Mann… ein ehrenwerter Mann… ein ehrenwerter Mann… ein ehrenwerter…………

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  17. Aufbruch

    Dieser millionenschwere Schwarzgeld-Dealer Schäuble ist halt auf der richtigen Seite, der Eigene-Stimme-Veröffentlicher Bystron nicht. Der Schwatzgeld-Dealer Schäuble hat sich strafbar gemacht, Bystron nicht. Dennoch ist Schäuble heute Bundestagspräsident und Bystron muss 1 000 Euro zahlen. Das ist der Rechtsstaat Deutschland heute.

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  18. maddin67

    Wenn man vor der „Würde des Hohen Hauses“ Respekt hat, dann sollte man Bystrons Aktion als nicht in Ordnung erkennen. Aber viele, die hier lesen und dann kommentieren, ziehen die Würde dieses Hauses zumindest in Zweifel. Und dass Schäuble, nachdem er zugeben musste, 100000 D-Mark am Finanzamt!!!(dem eigentlich einzigen wahren Hohen Haus in Deutschland) vorbei angenommen zu haben ,so ein hohes Amt bekleiden darf, beschädigt selbstverständlich das Amt und auch dieses „Hohe Haus“.
    Es ist schlicht nicht vermittelbar, wenn wir als Steuerzahler uns bildlich nackig ausziehen müssen gegenüber dem Finanzamt, und so ein Herr überheblich und stolz über dem Gesetz steht, und dann solche Strafen verhängt.

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  19. stasifolteropferadamlauks

    Schäuble hatte bei der Wende 15 000 Offiziere des MfS per UKAZ in Bundesdienste aufgenommen: HA IX – Untersuchungsorgan des MfS und die HA VII – K-1 Kripo der DDR. Danach hat sich Deutschland verändert!

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  20. Commander Shepard

    Ein Foto von einem Wahlschein im Bundestag = 1000 Euro Strafe.
    Mehrfacher Bruch des Grundgesetzes und jede Menge andere Verbrechen = Kanzlerschaft.
    Besser kann man das verdorbene Ding namens Bundesrepublik kaum beschreiben.

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