Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen – Wann darf ich einen anderen töten?

Von Jürgen Fritz

Vim vi repellere licet – Gewalt darf mit Gewalt abgewehrt werden, so lautet ein alter Rechtsgrundsatz. Wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig. Denn das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das für den Angegriffenen rechtlich Zulässige geht hierbei sehr viel weiter, als vielen bekannt ist.

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen

Stellen Sie sich vor, so Sie weiblich sind, Sie werden von einem Mann bedroht, der sie vergewaltigen oder ausrauben möchte, und Sie geraten in eine Situation, in welcher Sie die Möglichkeit haben, ihn zu erschießen, tun Sie es oder nicht? Und so Sie männlich sind, stellen Sie sich vor, Sie kommen in eine Situation, in der Sie von mehreren Angreifern attackiert werden, die Sie mindestens zusammenschlagen wollen, wenn nicht Schlimmeres, und Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Angreifer zu erschießen. Oder aber Sie sehen, was der Frau im ersten geschilderten Fall gerade widerfährt, und Sie haben die Möglichkeit, sie zu retten, indem Sie ihren potentiellen Vergewaltiger erschießen. Was tun Sie?

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, so lautet einer der elementarsten Grundsätze unseres Rechts. Vim vi repellere licet (Gewalt darf mit Gewalt abgewehrt werden), so lautet bereits ein lateinischer Rechtsgrundsatz. Dies ist die römische Formulierung des Notwehrrechts. Und dieses Notwehrrecht ist sehr weitgehend, viel weiter als viele wissen oder glauben. Dazu gleich mehr. Doch zunächst etwas Grundsätzliches aus rein rechtlicher Sicht.

Straftat = erfüllter Straftatbestand + Rechtswidrigkeit + Schuld

Um von einer Straftat zu sprechen, was Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung darstellt, müssen immer drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Tat muss einen Straftatbestand erfüllen, der im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat genau beschrieben ist und mit einer Strafe bedroht wird: Nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Das Gesetzlichkeitsprinzip ist eine der Errungenschaften der Aufklärung und sorgt für Rechtssicherheit der Bürger gegenüber der Staatsgewalt, da hierdurch rein willkürliche Bestrafungen ausgeschlossen werden.

2. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben. Hatte er einen Rechtfertigungsgrund für seine Handlung, die einen Straftatbestand erfüllte, so handelte er nicht rechtswidrig. Beispiel: Ärzte begehen regelmäßig tatbestandsmäßig Körperverletzungen, aber sie tun dies, sofern eine Einwilligung des Patienten zu diesem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorliegt, nicht rechtswidrig, weil die Zustimmung des Patienten einen Rechtfertigungsgrund darstellt. Der Arzt, der nur helfen will und sich nicht über den Willen seines Patienten hinwegsetzt, erfüllt zwar sämtliche Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung, oft sogar der gefährlichen Körperversletzung, aber er begeht natürlich kein Unrecht.

3. Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben. Schuldausschließungsgründe wären zum Beispiel: a) Kinder unter 14 Jahre gelten generell als nicht schuldfähig (ob das Grenzalter 14 hier richtig gewählt wurde, sei dahingestellt, aber bei ganz kleinen Kindern zumindest dürfte es jedem sofort einleuchten), b) wenn jemand einen Vollrausch hat und gar nicht mehr weiß, was er tut, oder wenn c) eine psychische Unzurechnungsfähigkeit vorliegt (Geisteskrankheit etc.).

Alle drei Bedingungen – erfüllter Straftatbestand + Rechtswidrigkeit + Schuld müssen zusammen vorliegen, nur dann handelt es sich um eine Straftat, die begangen wurde. Entfällt nur einer der drei Teile, liegt eine solche nicht vor.

Notwehr (und Nothilfe)

Und ein Rechtfertigungsgrund (2) für eine Tat kann zum Beispiel sein die Notwehr nach § 32 StGB. Darin heißt es:

(1) „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“

Und in Absatz 2 wird auch erklärt, was man unter Notwehr im Sinne des § 32 StGB zu verstehen hat:

(2) „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

Sie dürfen also Gewalt anwenden, nicht nur um sich selbst zu schützen und einen rechtswidrigen Angriff auf ihre eigene Person abzuwehren, sondern Sie dürfen auch andere schützen, die rechtswidrig angegriffen werden (Nothilfe). Auch dies ist von der Notwehr nach § 32 StGB abgedeckt. Sie dürfen beispielsweise, wenn S versucht, eine Frau zu vergewaltigen – denken Sie etwa an den afrikanischen Macheten-Mann, der in Siegaue bei Bonn eine 23-jährige Studentin vor den Augen ihres Freundes vergewaltigte – mit Gewalt auf S einwirken, um das zu verhindern. Sie begehen damit keinerlei Unrecht, im Gegenteil, Sie schützen die Frau und das Recht.

Selbst wenn Sie einen Angreifer schwer verletzen oder auch töten, wenn es nicht anders geht, um den Angriff abzuwehren, so liegt hier ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht vor. Hierbei deckt § 32 StGB sämtliche Individualrechtsgüter des Aggressors S ab: sein Eigentum, seine Freiheit, seine Ehre, sein Leib und auch sein Leben!

Ja es geht sogar noch weiter: Wenn Sie von einem anderen rechtswidrig angegriffen werden, so sind Sie auch nicht verpflichtet, sich dem Angriff durch Flucht zu entziehen, selbst wenn Ihnen das möglich wäre, Sie zum Beispiel schneller rennen können. Auch hier gilt der Rechtsgrundsatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Sie sind also nicht zu einer sogenannten „schimpflichen Flucht“ verpflichtet, selbst wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten. Sie können das natürlich tun, oftmals wird das sicherlich die klügste Lösung sein, aber Sie müssen nicht. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Die konkrete Verteidigungshandlung muss erforderlich sein

Die Notwehrhandlung muss aber natürlich geboten (siehe Absatz 1) und erforderlich (siehe Absatz 2) sein.

Erforderlich heißt, Sie müssen das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln auswählen, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Wenn Sie also die Möglichkeit haben, jemand durch einfache körperliche Gewalt abzuwehren, weil sie viel stärker oder Karate-Meister sind, so dürfen Sie den Angreifer natürlich nicht erschießen oder totschlagen. Ist er aber viel kräftiger als Sie und Sie haben tatsächlich eine Schusswaffe oder ein Messer zur Hand, sieht die Sache anders aus. Denn jetzt steht Ihnen womöglich kein milderes Mittel zur Abwehr zur Verfügung.

Bei Schusswaffengebrauch gilt selbstverständlich, dass Sie im Sinne der Erforderlichkeit folgende Reihenfolge einhalten, sofern Sie die Möglichkeit dazu haben, ohne sich selbst zu gefährden:

  1. Androhen des Schusswaffengebrauchs: „Hören Sie sofort damit auf, sonst muss ich auf Sie schießen. Haben Sie gehört? Hören Sie sofort auf, sonst muss ich auf Sie schießen!“
  2. Warnschuss abgeben
  3. Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile zielend (Extremitäten außer Kopf)
  4. tödlicher Schuss als ultima ratio.

Dies gilt aber nur, wenn Sie die Möglichkeit und die Zeit dazu haben. Wenn Sie zu einer Androhung und zu einem Warnschuss gar nicht mehr kommen, ohne sich selbst einer massiven Gefahr auszusetzen, dürfen Sie auch direkt auf den Angreifer schießen.

Und wenn Sie sogar auf jemanden schießen dürfen, um eine akute Gefahr beziehungsweise einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, dann dürfen Sie natürlich erst recht mit einem Stock oder ähnlichem zuschlagen oder mit einem Messer zustechen, um sich zu verteidigen.

Keine Verhältnismäßigkeitsprüfung notwendig

Hierbei gilt der Rechtsgrundsatz: Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Soll heißen: Ihr Leben und Ihre Gesundheit haben immer Vorrang vor Leib und Leben des rechtswidrigen Angreifers. Und Sie müssen hier keine unnötige Gefährdung ihrer selbst in Kauf nehmen.

Sie müssen hierbei noch nicht einmal eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen. Also wenn jemand „nur“ ihre körperliche Unversehrtheit antasten will und Sie dies tatsächlich sicher abschätzen könnten (was ja oftmals gar nicht der Fall ist, aber selbst wenn), selbst dann dürfen Sie, falls der Angriff nur so sicher abgewehrt werden kann, den Täter auch zu Tode bringen.

Vielfach würde man hier vermuten, dass eine Güterabwägung – hier „nur“ Gesundheit des Angegriffenen, dort das Leben des Angreifers – vorgenommen werden müsste. Dem ist aber nicht so! Der Rechtsgrundsatz Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen gilt auch hier und ist quasi dominant. Denn der Aggressor müsste sie ja nicht angreifen und ist mithin selbst schuld, wenn er es dennoch tut und dann den Kürzeren zieht, bis hin zum Verlust seines Lebens. Er hat sich das quasi selbst ausgesucht, indem er sie rechtswidrig angriff, während Sie sich nicht ausgesucht haben, angegriffen oder überfallen zu werden. Er hat diese Situation überhaupt erst geschaffen, nicht Sie.

Nur wenige Ausnahmen, wann eine Notwehr nicht als geboten angesehen wird

Die Gebotenheit der Notwehrhandlung (Absatz 1) wird dabei grundsätzlich als gegeben unterstellt. Nur in Ausnahmefällen wird sie negiert, zum Beispiel

  • bei völlig geringfügigen Eingriffen an der Grenze zum Angriff, beispielsweise wenn Sie jemand im vollen Zug/Bus anrempelt; das muss selbstverständlich bis zu einem gewissen Punkt hingenommen werden, vor allem dürfen Sie hier auf keinen Fall schießen, aber ich denke, das versteht sich von selbst;
  • bei Angriffen von Kindern (unter 14 Jahre), ersichtlich Irrenden, geistig Umnachteten oder sonst erkennbar schuldlos Handelnden;
  • bei einem extremen Missverhältnis zwischen rechtswidriger Tat und Notwehrhandlung, beispielsweise wenn Kinder Obst oder etwas anderes stehlen wollen und Sie nur mittels Schusswaffengebrauch die Möglichkeit hätten, dies zu vereiteln. Aber ich denke, auch das versteht sich von selbst, dass man in solch einem Fall nicht auf ein Kind schießt.

Insbesondere bei Angriffen von Kindern (oder auch Geisteskranken) verlangt der Gesetzgeber, dass Sie die folgende Reihenfolge einhalten, sofern der Angriff dies zulässt:

  1. Ausweichen
  2. Schutzwehr
  3. Trutzwehr.

Wenn Ausweichen aber nicht ausreicht oder nicht möglich ist und der reine Schutz (zum Beispiel Schläge abblocken) ebenfalls nicht, dann dürfen Sie sich aber auch hier aktiv verteidigen. Sie müssen sich auch von einem 13-Jährigen nicht abstechen oder erschießen lassen und eine 12-Jährige muss sich nicht von einem 13-Jährigen vergewaltigen lassen, darf ihn notfalls auch schwer verletzen oder töten, um sich zu wehren, wenn der Angriff anders nicht abgewehrt werden kann.

Kann es auch eine moralische Pflicht geben, einen anderen zu töten?

Soweit die rechtliche Seite. Mindestens ebenso interessant ist natürlich die ethisch-moralische Seite. Gibt es nicht nur ein moralisches Recht, sich und andere, die angegriffen werden, zu verteidigen respektive zu schützen, sondern darüber hinaus auch eine moralische Pflicht, dies zu tun? Ich meine ja. Weshalb? Weil die rechtschaffenen, friedlichen Bürger ansonsten den anderen das Terrain überlassen würden, was langfristig verheerende Wirkungen für jede Gesellschaft hätte, was niemand wirklich wollen kann (kategorischer Imperativ nach Kant).

Insofern kann es tatsächlich eine moralische Verpflichtung geben, einen anderen zu töten, um eine akute Gefahr abzuwehren, wenn eine mildere Maßnahme zur Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung steht. Aber das wäre natürlich ausführlich in einer moralphilosophischen (ethischen) Abhandlung zu erörtern.

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Titebild: Pixabay, CC0 Creative Commons

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78 Antworten auf „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen – Wann darf ich einen anderen töten?

      1. Walter Roth

        Ach ja, und nochmals etwas was ich im letzten Artikel als Kommentar schon eingestellt habe.

        ——————————————

        Zitat aus dem Freitraum Magazin.

        Waffen bedeuten Zivilisation von Maj. L. Caudill

        „Ich trage meine Waffe nicht, weil ich Angst hätte, sondern weil sie mich befähigt, keine Angst zu haben. Es behindert nicht die Möglichkeiten derjenigen, die mit mir verhandeln wollen, es behindert nur die Möglichkeiten derjenigen, die mich zu etwas zwingen wollen.“

        Die Menschen haben nur zwei Möglichkeiten, miteinander umzugehen: Vernunft und Gewalt. Wenn du möchtest, dass ich etwas für dich tun soll, hast du die Wahl, mich entweder mit einem Argument zu überzeugen oder mich unter Androhung von Gewalt dazu zu zwingen.

        Jede menschliche Interaktion fällt unter eine dieser beiden Kategorien, ohne Ausnahme. Vernunft oder Gewalt, mehr gibt es nicht. In einer wirklich moralischen und zivilisierten Gesellschaft interagieren Menschen nur durch Überzeugung. Gewalt ist keine gültige Methode der sozialen Interaktion und die einzige Sache, die Gewalt tatsächlich aus der Auswahl der Möglichkeiten entfernt, ist die persönliche Schusswaffe, so paradox es für einige auch klingen mag. Wenn ich eine Waffe habe, kannst du mich nicht mit Gewalt zu etwas zwingen. Du musst mir Gründe liefern und versuchen, mich zu überzeugen, weil die Waffe mir die Möglichkeit gibt, die Drohung oder sogar die Anwendung von Gewalt zu neutralisieren. Eine Schusswaffe ist die einzige Waffe, die eine 50 Kilo Frau auf Augenhöhe mit einem 110 Kilo Straßenräuber bringt, einen 75-jährigen Rentner auf Augenhöhe mit einem 19-jährigen Schlägertypen und eine einzelne Person auf gleiche Augenhöhe mit einer Wagenladung betrunkener Typen mit Baseball-Schläger.

        Die Waffe entfernt die Unterschiede in Körperkraft, Größe oder Anzahl zwischen einem potentiellen Angreifer und dem Verteidiger. Es gibt viele Menschen, die denken, dass das Böse von einer Waffe ausgehen würde. Dies sind die Menschen, die meinen, wir würden zivilisierter, wenn alle Waffen aus der Gesellschaft entfernt werden würden, weil eine Waffe einem bewaffneten Räuber es einfacher machen würde, seine Arbeit zu tun. Aber dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn das potenzielle Opfer entweder durch eigene Wahl oder durch Zwang entwaffnet wurde.
        Diese Ansicht hat keine Gültigkeit mehr, wenn die möglichen Opfer bewaffnet sein könnten. Menschen, die nach dem Verbot von Waffen rufen, bitten förmlich darum, von Stärkeren und von den Vielen beherrscht zu werden – und das ist das genaue Gegenteil von zivilisiert. Ein Straßenräuber, auch ein bewaffneter, kann nur ein erfolgreiches Leben in einer Gesellschaft leben, in der der Staat ihm das Gewaltmonopol eingeräumt hat.

        Dann gibt es noch das Argument, dass die Waffe eine Konfrontation tödlich machen würde, die sonst nur zu einer Verletzung geführt hätte. Dieses Argument ist in mehrfacher Hinsicht trügerisch. Eine Konfrontation, an der keine Waffen beteiligt sind, wird stets von dem Stärkeren gewonnen, von demjenigen, der körperlich überlegen ist und deshalb den Unterlegenen verletzen konnte.
        Menschen, die denken, dass Fäuste, Knüppel, Stöcke oder Steine keine tödliche Gefahr wären, die den Einsatz einer Schusswaffe rechtfertigen würden, haben zu viel Fernsehen geschaut und denken, dass Menschen, die in eine Schlägerei geraten, höchstens eine blutige Lippe davontragen. Es ist eine Tatsache, dass eine Waffe nur dem schwächeren Verteidiger ermöglicht, sich mit Gewalt zu verteidigen, nicht dem ohnehin schon stärkeren Angreifer. Wenn beide bewaffnet sind, ist das Kräfteverhältnis ausgeglichen.

        Eine Schusswaffe ist die einzige Waffe, die als Waffe in den Händen eines Achtzigjährigen genauso tödlich ist, wie in der Hand eines Gewichthebers. Sie wäre keine ausgleichende Kraft, wenn sie nicht gleichzeitig tödlich und leicht handhabbar wäre. Wenn ich eine Waffe trage, dann

        nicht, weil ich auf einen Kampf aus wäre, sondern weil ich in Ruhe gelassen werden will. Ich trage meine Waffe nicht, weil ich Angst hätte, sondern weil sie mich befähigt, keine Angst zu haben. Es behindert nicht die Möglichkeiten derjenigen, die mit mir verhandeln wollen, es behindert nur die Möglichkeiten derjenigen, die mich zu etwas zwingen wollen. Es entfernt Zwang aus der Gleichung … und deshalb ist eine Waffe zu tragen ein zivilisierter Akt.

        Die größte Zivilisation ist eine, in der alle Bürger gleich bewaffnet sein können und nur überzeugt und niemals zu etwas gezwungen werden können.

        Gefällt 2 Personen

  1. 300sel

    Nun, bei der heutigen Rechtsauslegung unserer Gerichte würde ich mich auf diese Rechtslage nicht mehr verlassen. Gerade, da ja praktisch so gut wie jeder Angriff eines „unbegleitetenden minderjährigen Flüchtlings“ vor Gericht mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit als „Angriff eines Kindes, ersichtlich Irrenden, geistig Umnachteten oder sonst erkennbar schuldlos Handelnden“ ausgelegt werden kann. Der casus knacksus liegt ganz besonders darin, dass der „irrende“ und vermeintlich minderjährige „Schutzbedürftige“ unsere Gesetze ja nicht kennen kann und der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ offenbar schon lange seine Gültigkeit verloren hat. Er handelt also jedenfalls „schuldlos“ und kann folglich nicht bestraft werden. Quod erat demonstrandum.

    Flucht ist daher heutzutage wohl die bessere Verteidigung als Notwehr.

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    1. Gabriele Gastebois

      Genauso siehts heutzutage aus!

      Auf die Chance einer Fluchtmöglichkeit verlasse ich mich persönlich allerdings nicht mehr.

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      1. Surgeon100

        Welche Maßnahme ?? Sich mit 1000 Volt selbst verdrahtet oder am BH ne Selbstschussanlage eingebaut ??

        Oder Zyankali durch die Gegend sprühen, oder n Regenschirm mit Nowitschok ??
        Oder gleich ne Knarre mit Pol 210 geladen ??
        Oder feministisches verbales Giftgas der Frauenbewegung ??
        Oder 10 cm Heels-Mörderschuhe ??
        Oder n Totschläger in der Handtasche ??
        Oder doch nur ne Sirene dabei ?? 🙂

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      2. Walter Roth

        ZItat :

        Gabriele Gastebois
        30. März 2018 at 18:06

        Eben – so man denn flüchten kann…

        Daher habe ich eine Maßnahme ergriffen, über die ich hier aber nicht sprechen kann.

        —————————————————-

        Ganz genau, Sie haben es erfasst.

        Da es ums eigene leben geht und die illegalen Migranten aber auch andere gezeigt haben was alles passiert, darf man nicht zuwarten, man muss handlungsfähig sein.
        ———————————————————

        Laut “Weißem Ring” werden hier in Deutschland jedes Jahr 450 Menschen durch Gewalttäter ermordet!!!
        Über 40.000 Menschen werden, teilweise bis zum Pflegefall, verletzt.
        Jede Woche werden in Deutschland 5 Frauen ermordet!
        Sie alle hatten keine Chance, nicht mal das Recht, sich zu schützen.
        Wir wollen, daß jeder Täter, der eine Frau angreift, damit rechnen muß, statt eines Opfers einen wehrhaften Gegner vor sich zu haben.
        Jede Frau, die keine EIGENE Waffe haben will, soll damit rechnen können,
        daß sie JEDERZEIT von jeder anderen Frau beschützt werden kann!

        Es ist diese Art der Abschreckung, welche die Kriminalität wirksam senkt.

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    2. Denkender 1949

      Flucht? So man denn kann…
      Glauben sie wirklich mit Weglaufen den oder die Täter,die in aller Regel nicht im Rentenalter sind, davon laufen zu können als ältere Person?

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      1. Gabriele Gastebois

        Eben – so man denn flüchten kann…

        Daher habe ich eine Maßnahme ergriffen, über die ich hier aber nicht sprechen kann.

        Gefällt 3 Personen

    3. Sabrina

      Die von Ihnen hier realistisch getroffenen Abschätzungen mögen zwar für ein Willkürsystem Gültigkeit haben; es fragt sich nur, wie lange dieser grundrechtsverhöhnende anarchistische Zustand seine Gültigkeit beanspruchen kann.
      Für jedes Rechtssystem, das diesen Namen verdient, haben die obigen Ausführungen von Herrn Fritz zeit- und gesellschaftsunabhängig ihre verantwortungsethisch fundierte Gültigkeit.
      Ich danke Herrn Fritz für die hilfreichen Darlegungen, mit denen wir uns alle beizeiten auseinandergesezt haben sollten!

      Gefällt 8 Personen

    4. Jürgen Fritz

      Sie schmeißen jetzt verschiedene Kategorien durcheinander, 300sel. Es spielt für die Notwehr keine Rolle, ob der Angreifer die Gesetze kennt. Wenn es sich um eine rechtswidrige Tat handelt, hat der Angegriffene ein Notwehrrecht. Das hat nichts mit Strafe zu tun, was der Angegriffene dem Angreifer zuteil werden lässt. Für die Strafe ist ein Richter zuständig. Bei der Notwehr geht es um die Abwehr der Gefahr durch einen rechtswidrigen Angriff. Liegt dieser vor und ist die Notwehr geboten und erforderlich, darf der Angreifer mit Gewalt bis hin zum Töten abgewehrt werden.

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      1. Surgeon100

        Auf dem Papier ist das, aber jeder weiß, dass die korrupte StA erst mal beide Seiten anklagt.
        Und wenn man Pech hat, wird man verurteilt,
        bei Schusswaffengebrauch in der Regel bei 90% !
        Also eher theoretische Abhandlung, die Realität sieht völlig anders aus,
        das Recht wird heute gebeugt und uminterpretiert.
        So sieht es real aus durch verlogene Schreibtischtäter in der gottgleichen korrupten Justiz !

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      2. Jule

        Es sei denn …
        Ein enger Flur zu einer Arztpraxis ( keine Flucht möglich ) in der einem Mann zwei stärker pigmentierten Angreifer
        ( einer mit Messer, der andere mit Schlagstock bewaffnet) „begegnen“ … „Geld – Handy raus „ – nachdrücklich fordern.
        Nun hat der Mann eine Kampsportausbildung und wehrt sich mit 2 (!) gezielten Abwehrschlägen.
        Wer der Beteiligten hat mehr Probleme in Folge gehabt ? …

        Ich verrate es dem geneigten Leser – der sich verteidigende Part.
        Weil … die zwei gezielten Schläge über die Verhältnismäßigkeit gingen ….
        Nu ja, die zwei bewaffneten „ Männer“ waren außer Gefecht gesetzt … verletzt.

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      1. Uwe

        Richtig, nur so kommt man heil raus. Ich kenne etliche Fälle persönlich, in denen der Verteidigende trotz ganz klarer Rechtslage hinterher der Angeklagte war, schlimmstenfalls sogar den Verbrechern Schmerzensgeld zahlen musste.

        Darum gilt stets, umhauen und abhauen. Nur der dumme Deutsche glaubt noch an Recht und Gesetz.

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      2. Walter Roth

        Richtig……………………
        und immer ne Kappe dabei haben wegen der vielen Kameras.

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  2. Denkender 1949

    Ein sehr guter Artikel. Man sollte sich diesen gut aufbewahren. Leider erstellen aber heute linksgestrickte Richter und Staatsanwälte die abenteuerlichsten Konstrukte zu Ungunsten des Opfers. Bei Schußwaffengebrauch wird besonders brachial gegen die sich wehrenden Opfer vorgegangen.
    Es wäre schön, dem Artikel noch das Verhalten nach der Tat und dem Eintreffen anderer Personen (nicht nur der Polizei, sondern allen anderen Personen gegenüber) anzufügen.
    In jedem Falle Ruhe bewahren und KEINE Auskünfte zum Tathergang geben. Das wäre Sache des Anwalts, dem hinzuzuziehen jedem freisteht. Nur personenbezogene Angaben wie Namen usw. muß man machen. Denn schnell kann man durch Angaben vom Opfer zum Beschuldigten werden. Niemand kann zur Auskunft oder Schilderungen gezwungen werden. Darum ohne Anwalt schweigen, Schockzustand zeigen.

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    1. Gabriele Gastebois

      Ich glaube, einen Schockzustand „zeigen“ bräuchte ich nicht, das wär Fakt.

      Aber danke für die weiteren Infos, war mir nicht bekannt.

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    2. Jürgen Fritz

      Genau das würde ich auch immer empfehlen. Wenn die Polizei gegen einen Ermittlungen aufnimmt, nie etwas sagen außer zur Person (Personalien). Kein Wort. Hier werden die meisten Fehler gemacht, weil die Leute nicht wissen, was ungünstig für sie ist. Den Anwalt sprechen lassen.

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      1. Surgeon100

        Mein erster Anwalt sagte immer: Mit der Polizei redet man nicht, da der durchschnittliche Schupo die Intelligenz einer totgetretenen Brieftaube hat.

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      2. Klaus

        Genau so ist das – bei den Uwes sollte man generell nichts sagen, auch als Zeuge nicht, weil man nie weiß, ob einem die eigene Aussage nicht schwer schaden wird.
        Deshalb konsequent schweigen, das kann nie schaden. Und wenn man beim Verein ist – wie zufällig sind immer 2 da – der eine sortiert Akten (der tut natürlich nur so) der Andere nimmt die Sache auf und schreibt – zu leicht ist das Geschriebene dann interpretierbar. Am besten man geht einfach nicht hin – ohne Zwangandrohung.

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    3. Uwe

      Das Problem ist, dass die bunten Angreifer im Rudel auftreten. Es steht die eigene Aussage gegen die von meist 5 und mehr Leuten.

      Dieses Problem haben auch Polizisten, nachdem Verkehrskontrollen eskalierten und sich eine handvoll Polizisten plötzlich 50 bis 100 Angreifern gegenüber sah.

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  4. nouseforislam

    Alles schön und gut, aber falls sich das auf gewisse nichtbiodeutsche Zuwanderer aus gewissen Regionen mit einer gewissen Religion (zumeist) beziehen sollte, gilt ja immer, dass diese an gewissen Traumata leiden, die eine Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen. PS: Gilt das auch für den tatverdächtigen Syrer, der gerade in Leipzig wegen des Verdachts auf Brandstiftung mit Todesfolge verhaftet wurde?

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    1. Heidrun Keck

      Genau! Habe mich beim Lesen der Meldung (mit der Angabe Brandstiftung) sogleich gefragt, welcher Neo denn wieder ein Haus angesteckt hat, in dem überwiegend Ausländer lebten. Habe mir dann allerdings sowas schon gedacht, da die Anprangerung „ein Deutscher“ !! fehlte… 😦

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  5. Der Beurteiler

    Viele Parasiten namens „Flüchtlinge“ geben sich bewusst jünger aus, damit sie mehr Leistungen erhalten und bei kriminellen Auseinandersetzungen milder behandelt werden. Doch es ist nachweisbar, ob jemand 14 oder 24 Jahre alt ist.

    Letztendlich wäre es mir im Notfall egal wer mich angreift, diese Ratte sollte damit rechnen, sofern ich die Möglichkeit hätte, diesen Penner grausam zu bestrafen – einfach aus Wut und Hass.

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    1. Surgeon100

      Stimmt dennoch, auch Wut und Hass.
      Nur dabei gibt es ein Problem:
      die, die berechtigten Hass und Wut in sich haben, und da gibt es noch viele andere Dinge in dieser schmutzigen korrupten Gesellschaft, wo das berechtigt ist,
      richten diesen Hass und Wut auch oft genug gegen andere gute Menschen und gegen Dinge und Menschen, die eher gut sind.
      Nur wenige Menschen können jederzeit damit korrekt umgehen.
      Das sind die, die die Wahrheit(en) dieser Welt erkannt haben, die geistigen Kräfte und aus dieser Wahrheit sind.

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  6. truckeropa66

    Da ja die noch nicht so lange hier leben, im Falle einer Straftat immer als egoistisch nicht voll funktionsfähig mit einem blauen Auge davon kommen. Wird eine(r) der schon länger hier lebt, keine Chance haben sein Verteigung auf Notwehr aufzubauen. Denn wenn ich richtig verstanden habe, ist es keine Notwehr wenn der Angreifer U14, bzw. geistig nicht auf Vordermann ist.
    Somit ist doch die Angelegenheit vorab schon geklärt, im Zweifelsfall ist derjenige der schon länger hier lebt immer der Dumme.

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    1. Heidrun Keck

      Genau! Deshalb gäbe es für mich nur eine Option: Zuerst und wenn möglich (not)wehren und danach (möglichst unerkannt) flüchten! 😉

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  7. trumpelman

    Wunderbar, trefflich dargestellte Hinweise
            für uns alle,
                   die wir uns ja ständig mit geladener Waffe in der Öffentlichkeit bewegen.

    Sollte es noch jemanden geben, der nicht über einen Schusswaffe verfügt:
                                        PECH GEHABT!
    Die paar Euros für einen 38er-Revolver oder für eine WALTHER P99 sollte man schon opfern…
    .
    – mlskbh –

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    1. Heidrun Keck

      Lach…aber wer sagt denn, dass es eine Schusswaffe sein muss? 😉

      Ich habe mal einem Mann, der meine Wohnung nicht freiwillig verlassen wollte und deshalb mit seinen Händen die Wohnungstür offenhielt, mit einem Kugelschreiber dermaßen die Finger zerstochen, dass er losgelassen hat. Sowie die Tür zu war, habe ich die Polizei gerufen und als die kam, saß er immer noch jaulend im Treppenhaus.Obwohl er erhebliche Verletzungen hatte, war es für die Polizei ein klarer Fall. Aber das war 1980!
      Heutzutage sähe das anders aus… 😦
      Aber, wie geschrieben, auch ein Kuli kann wirksam sein, wenn er an der richtigen Stelle (und derer gibt es etliche) angewendet wird… 😉 😀

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      1. trumpelman

        Ahja, prima, heldenhafte HK.

        Der Autor sprach in seinem Beitrag fast exklusiv, und zwar achtmal, vom Schießen, Schießen, Schießen, Schießen, Schießen, Schießen, Schießen, Schießen…

        Das schien mir eher ein juristisches Tutorial für Amerikaner auf US-Territorium zu sein.
        However, maybe I have a weapon with me if and when attacked, then I may use it for defending in self-defence.
        Mag sein, dass ein Richter Notwehr anerkennt, aber er wird mich in D wegen verbotenen Waffenbesitzes abstrafen.
        Okay.
        I’ll risk that…
        – mlskbh –

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      2. Surgeon100

        So sind die Frauen heute ! Erst verführen sie die Männer,
        und wenn die dann nicht schnell genug weg kommen,
        werden ihnen mit Kuli ggf. die Eier aufgeritzt ! 🙂 😦

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      1. Heidrun Keck

        trumpelman, herzlichen Dank für die Klassifizierung „heldenhaft“. 😀 Sie ist jedoch völlig unzutreffend, denn der Mut dazu ist damals aus der Hilflosigkeit und der daraus resultierenden Notwendigkeit und aus purer Angst (und natürlich aus dem Glück, diesen Gegenstand auf dem Tischchen direkt neben der Tür vorgefunden zu haben) entstanden. Auch heute hätte ich massive Probleme, körperliche Gewalt auszuüben.
        Ich verstehe insofern nicht, wieso Sie mir ein Wehren mit Alltagsgegenständen ankreiden wollen…? :-O

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      2. trumpelman

        Der ganze Beitrag hier krankt ja daran, dass er ziemlich lebensfremd im stillen Kämmerlein ausgedacht worden sein mag.
                  Mit einem Rechtsseminar ist keinem potentiell gefährdeten Bürger geholfen.
        Zur Ab- und Notwehr hat Mutter Natur bereits die notwendigen Reflexe eingebaut. Wenn z.B. etwas ins Auge zu fliegen droht, schließen sich automatisch die Augenlider; und man wird sich dessen erst nachträglich bewusst.

        So ist auch kaum anzunehmen, dass jemand, der bedroht oder bereits tätlich angegriffen wird, juristische Abwägungen vornimmt, ehe er sich zu einer adäquaten Gegenwehr entscheidet.
               Hinzu kommt auch das jeweilige Kräfteverhältnis. – Für mich selbst gehe ich grundsätzlich davon aus, dass ich der potentiell Unterlegene bin, sei es aus eigener körperlicher Beschaffenheit oder aus Gründen, die beim Angreifer liegen, dessen Aggressivität sich ja bereits unter Beweis stellt.
               So sind mir juristische Aspekte erst einmal wurscht gegenüber meinem Wunsch, möglichst unbeschadet aus einer misslichen Situation heraus zu kommen. Mir das sicherzustellen neige ich schon im Vorfeld gedanklich dazu, zum schärfsten und gemeinsten Mittel zu greifen, von dem ich mir einen Erfolg versprechen kann.

        Vor etlichen Jahren geriet ich einmal in eine sehr bedrohliche Situation, als jemand unvermittelt und unter wüsten Beschimpfungen einen Freund neben mir einfach umhaute. Ehe ich das nächste Opfer sein konnte, bohrte ich dem Angreifer meine Finger in die Augen. Und als er geradezu erstarrte, drehte ich ihm mit äußerster Kraft die Nase um. Als er zurückwich, stellte ich ihm ein Bein, so dass er rücklings hinfiel. Das nutzte ich aus, ihm kräftig in die Hoden zu treten und von der Seite her auch noch in die Nieren.
              Das alles, obwohl ich im Grunde ängstlich und feige bin und absolut nicht gewalttätig. Doch ich hatte mich in häufiger Wiederholung mental auf eine derartige Situation vorbereitet und mir allerhand in meiner Fantasie zurechtgelegt. Als die missliche Situation dann eintrat, lief alles wie automatisch ab mit dem Ziel, den Angreifer völlig lahmzulegen. Erst als das geschehen war, wurde ich mir der Vorgänge richtig bewusst und begannen meine Finger zu zittern.

        Mein Freund hatte sich in der Zwischenzeit berappelt und nach der Polizei telefoniert. Er ist von völlig anderer Statur als ich. Als der Angreifer noch am Boden lag und wimmerte, zog mein Freund seinen Gürtel aus der Hose und fesselte sogar etwas schmerzhaft die Hände des Täters auf dem Rücken.

        Aus diesem Erlebnis habe ich gelernt, meine mentale Einstellung ständig neu zu trainieren. Heute meide ich jede potentiell gefahrträchtige Situation, doch habe ich keine Angst, bei einem Angriff grundsätzlich zu unterliegen.
              Aus all dem heraus halte ich die Betrachtung von Jürgen (vor allem wegen des Rates zu schießen) für überflüssigen Wind. Mental vorbereitet zu sein und dadurch evtl. notwendiges eigenes Handeln im Voraus zu bedenken halte ich für wichtiger. – Gute Idee: Mit einem scharf geschliffenen Schraubenzieher in der Tasche ist man vielleicht auch besser dran, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.
        Nur:
               Muss man ihn tatsächlich und womöge erfolgreich löchernd benutzen, mag die Frage eines Richters später sein: „Weshalb hatten Sie einen Gegenstand in der Tasche, den man von der Handhabung her durchaus als einen Dolch ansehen mag. Einen Dolch mitzuführen ist jedoch offenkundig verboten…“
                                       Was antwortet man dann?
        – mlskbh –

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      3. Sabrina

        Schon der Hitchcock-Klassiker „Bei Anruf Mord“ nahm eine diesbezüglich ungeahnte Wende!
        ——————-
        @ Surgeon100: Die „Gottesanbeterin“ kann noch ganz anders!

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    2. Jule

      In welchem „Supermarkt“ bekommt man die – ohne Formalitäten- für ein paar … Euro … ?
      Und was wäre letztlich die Folge ?
      Sich gegenseitig abmurksende – blindwütig, aufgehetzte – Massen auf den Straßen …
      – und in den Polit-Büros wie in den hohen Kirchen-Stuben reiben sich die ewigen Teile und herrsche Vertreter .. kräftig die Hände … ( war so bei der ach so erfolgreichen … französischen Revolution… wie auch in der berühmt berüchtigten Bartholomäus-Nacht …, dem 30jährigen Krieg, in Ruanda … … usw. ) – um nur in der „Neuzeit“ zu bleiben.

      Ich versuche es mal so zu vermitteln : zwischen Gewalt und Intelligenz liegen Welten …
      Gebraucht die Politik Gewalt ? Ja … ABER (!) ausgeführt wird diese IMMER von Untergebenen/ Untergeordneten ( per Verortnung(en) dort eingeordnet… …

      Ich persönlich bevorzuge meinen Verstand als Waffe – und um die Frage zu beantworten ob ich in der Lage wäre zu töten wer/was mich lebensbedrohlich angreift – JA, das wäre ich.
      Wie JEDER Mensch ! JEDES Tier … mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln ( und das können ein Bleistift, ein Regenschirm …, oder eigene Hände/Füße sein. )

      Das ist schlicht ein Naturgesetz !
      In der Regel gilt dort : schwach unterliegt stark …

      Und nun schauen wir uns um … …

      Messer sind „ in Mode“ – während sich die „ Oben“ mit modernsten Rüstungsindustrie-Waffen gegenseitig drohen … und die Völker in Angst und Schrecken ( ver)jagen … (bomben ) hauen sich die „Unten“ … … mit Eisenstangen die Köpfe ein, Schlitzen sich mit Messern, Macheten die Leiber/Gesichter … auf.

      Und … selten, sehr sehr selten liest man vom gefallenen Soldaten selbst …
      „Geschichte“ schrieben immer die Sieger … …

      Ich mag dieses Lied :

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    3. ceterum_censeo

      Die Walther P 99 gibt’s gerade günstig bei einem fränkischen ‚Outdoor‘-Händler & -Versender.

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  8. Reiner Jerczynski

    …wenn ich mich verteidige und den mich Angreifenden töte,muss ich den Tatort schnellstens verlassen und darauf achten keine Spuren von mir zurück zu lassen.
    Am besten ein Feuer legen um alle Spuren zu beseitigen und dann auf und davon und im Nachhinein mit niemanden darüber reden,auch nicht mit dem besten Freund oder Freundin.
    Nur so kannst du sicher sein nicht bestraft zu werden.

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  9. M. Geenes

    Was ist mit dem Siebenjährigen, der seine Lehrerin ein Messer in den Bauch gerammt hat?
    Leider werden Gewalttäter immer jünger.

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    1. Jule

      Der junge „Mann“ bekommt höchst umfangreiche psychologische Betreuung – was sonst ?
      Dessen Eltern sind frei jeder Haftung für ihre Kinder … ( Nix ist mit „ Eltern haften für ihre Kinder „ … )

      Die Lehrerin muß zusehen wo/wie und von wem sie Hilfen bekommt – auf eigene Kosten !

      So ist das im Land in dem wir gut und gerne arbeiten … … … – und andere IHRE Kultur ausleben.

      Fragen Sie mal in Montabauer nach ( 1Mann, 4 Frauen, 23 Kinder, 30.000 € mtl. Kosten ) – in der Nachbarschaft … ( mit Beziehungen auch amtliche Seiten ) – Sie würden ihren Nick in Fassungslos ändern – garantiert.

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  10. Andres

    Das Problem bei dem im Rahmen der Notwehr ggf. durchaus gerechtfertigten Einsatz einer Schusswaffe ist allerdings, dass es kaum Menschen gibt, die aufgrund der geltenden Gesetzeslage überhaupt in solchen Notwehrsituationen berechtigt eine Schusswaffe führen dürfen.

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    1. trumpelman

      @Andres,
                             DAS ist der KNACKPUKT!
      Man kann natürlich verbotenerweise eine Schusswaffe mit sich führen und sie in einem klaren Notfall auch nutzen.
      Bei entsprechender Situation wird vielleicht Notwehr anerkannt, doch wegen verbotenen Waffenbesitzes ist man trotzdem dran.
              Und fällt man mit der Waffe vorher auf, ist man auch dran.
      BTW:
                  Natürlich reicht vielleicht auch eine Waffe für Tränengas.
      Doch deren Mitführen – außer verpackt nur zum Transport – ist bereits strafbar.
      Und noch etwas:
                                  Selbst mit Schreckschuss(Knall)-Patronen kann man bei aufgesetzter Waffe jemanden kampfunfähig machen. Im Weichteilbereich (z.B. Niere oder Leber) kann das jedoch zu schweren inneren Verletzungen führen (etwa zu Geweberissen).
           Ein Faustschlag ist vergleichsweise dagegen ein „Streicheln“…
      – mlskbh –

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      1. Denkender 1949

        @trumpelman
        „ist den Menschen als Selbsterhaltungstrieb genetisch mitgegeben.“
        ….und wurde den Deutschen seit 1945 systematisch ausgetrieben durch Erziehung und veränderte Gesetze.

        „Natürlich reicht vielleicht auch eine Waffe für Tränengas.
        Doch deren Mitführen – außer verpackt nur zum Transport – ist bereits strafbar.“
        …ist falsch. Das Führen einer Schreckschuß- oder Gaswaffe ist sehr wohl erlaubt. Man muß lediglich im Besitz des sog. „Kleinen Waffenschein“ sein.
        Und bei den Gaspatronen zur Tierabwehr ist der Einsatz beim Menschen unzulässig….aber in bestimmten Notwehrsituationen sehr wohl einsetzbar.
        Und natürlich führt man eine solche Waffe eh nur zur Tierabwehr bei sich…

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      2. trumpelman

        Bekannt. Richtig.
        Nur:
                  Beantrage mal einen kleinen Waffenschein… – vielleicht kriegst Du in vielen Monaten Post…

        Vielleicht hilft Folgendes:
                Rufe 110 an und berichte aufgeregt, Du seiest gerade von einem ziemlich großen Hund böse attackiert worden. Hund und Besitzer hätten sich eiligst aus dem Staub gemacht. – Was Du tun sollst und ob die Polizei was tun wolle oder könne.
        Egal, was kommt:
             Merke Dir Datum und Uhrzeit Deines Anrufs.
        Dann beantrage (nur schriftlich!) einen kleinen Waffenschein und warte ab.

        Nunmwehr lade Deinen Püster (z.B. einen RÖHM RG 69, mal geerbt oder sonstwie zufällig in Deinem Besitz) mit Gas und laufe damit herum.
        Einen Grund hast Du ja:
                               Grosse Angst vor einer neuerlichen Hundeattacke.

        Zumindest hast Du damit ein wohl brauchbares Argumentationsgerüst geschaffen.
        – mlskbh –

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      3. Vol

        Trumpelmann, wie so oft hilfreich und realitätsnah.
        Schraubendreher, stabile, teure Ausführung, auf 9 cm abgesägt, 1 cm konisch gefeilt, rutschfester Griff !!!!!
        Das ist ein Gebrauchsgegenstand z. B. zum Punzieren von Leder, Körnern von Bohrungen u . s. w . Also zur Freizeitgestaltung vorgesehen.
        Ein solcher Dorn,…… Nagel mit Griff……. ist keine Waffe , kein Dolch. Messer unter 8, 5 cm , einseitig geschliffen ist ebenfalls kein “ Dolch „,keine verbotenen Waffe. Für genauere Info
        Googlen : verbotene Waffen. Kenntnisse hierin sind elementar wichtig.
        Ergänzung sei mir gestattet.
        Wichtigste Regel nach einem Angriff :
        Außer dem Namen und Geb.Datum zu N I E M A N D E M irgend eine Erklärungt. Keine !!!!!Fragen beantworten bei der Polizei. Mitteilung bei geforderter Stellungnahme/ Anhörung: Ich werde vertreten durch Anwalt XXXXX Schluss ist.
        Vor Gericht kann der Richter fragen soviel er will.

        Vor Gericht beantwortet n u u u u u u r der A N W A L T die an den Angeklagten gerichteten Fragen
        Und Schockzustand …. ärztliches Attest hilfreich, baut eine Mauer
        So handhaben das, wie ich hörte, angeklagte Polizisten- und unsere Goldstücke, die sind auch immer traumatisiert und sagen nichts.
        Und wichtig
        Durch alle Instanzen gehen.

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    2. Jürgen Fritz

      Es muss ja keine Schusswaffe sein, die man selbst bei sich führt. Erstens gibt es auch andere Waffen, z.B. erlaubte Messer, ein Schraubendreher, ein Stock oder was auch immer. Zweitens kann es ja passieren, dass man überfallen wird von einem mit einer Schusswaffe bewaffneten und man die Waffe irgendwie zu fassen bekommt.

      Letztlich geht es darum, das Rechtsprinzip zu erkennen. Seltsamerweise sträuben sich dagegen offensichtlich sehr viele. Und hier stellt sich die Frage, warum die Bürger eines demokratischen Landes sich sträuben, die Gesetzeslage ihrer eigenen demokratischen verfassten Republik zu verinnerlichen und gut zu heißen.

      Wer das Rechtsprinzip erfasst hat, dem müsste auch klar werden, wenn er sogar auf jemanden schießen darf, dass er dann erst recht mit einem Stock oder ähnlichem zuschlagen darf. Darum geht es: das Rechtsprinzip zu erkennen und sein inneres Empfinden für richtig und falsch zu schulen.

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      1. trumpelman

        Jürgen,

        ich denke mal. dass man auf die Betonung des Rechtsprinzips weitgehend verzichten kann.
        Denn:
                   Sich selbst gegen eine Bedrohung von Laib und Leben zu wehren,
                   ist den Menschen als Selbsterhaltungstrieb genetisch mitgegeben.
        Dieser Trieb wird (bei in sich gefestigten Manschen) automatisch funktionierten und das Notwendige auslösen… – bis hin zur Vernichtung eines Angreifers.

        Etwas anderes ist die mentale Vorbereitung auf eine denkbare Situation. So habe ich in einer Tasche von Mantel, Jackett, Windjacke oder anderen äußeren Kleidungsstücken stets einen geeigneten Gegenstand, mit dem man starke Schmerzen zufügen kann.
             Der Zugang zur Wohnung ist dreifach gesichert. Hinzu kommt eine Videoüberwachung von Flur und wichtigen Räumen. Gegen Stromausfall sichern vier(!!!) USV’s ab. Lebensmittelvorräte sind auch angelegt.

        Viele Menschen denken über so etwas nicht einmal nach. Zu unangenehm. Könnte auch Defizite blosslegen.

        Was viel wichtiger ist und für unser Volk äußerst schädlich, dass sind Gleichgültigkeit, Feigheit und Wegschauen.
             Es gab einen Test, bei dem ein Auto schräg im Strassengraben zu stecken schien und ein Mensch regungslos am Fahrbahnrand lag. – Dann wurde mit einer versteckten Kamera festgehalten, wie Auto um Auto schnell an der „Unfallstelle“ vorbei eilte. Niemand hielt an, um der anscheinend verletzten Person zu helfen.
                            Muss ich das noch weiter ausführen?

        Die Politik hat es geschafft, die Bürger auf egozentrische Monaden zu reduzieren, die sich den anderen Monaden weitestgehend zu nichts mehr verpflichtet fühlen.

                                                Jeder für sich – und Gott für uns alle!
                                                                Aber GOTT IST TOT…
        – mlskbh –

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      2. Heidrun Keck

        Habe ich zwar klar erkannt, lieber Jürgen, dennoch würde ich ein Fliehen, nachdem ich mich gewehrt hätte, unbedingt vorziehen.
        Selbst meine Mutter (Jg. 24) sagte schon: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge!
        Ich selbst habe es an einem Exempel vor Gericht an meinem minderjährigen Sohn gesehen! Nur weil er die Aussage verweigert hat, die Zeugin sich nicht mehr erinnern konnte, keinerlei Beweise vorlagen, er sich aber nicht schuldig bekannt hat (Tatalter übrigens 14 Jahre), wurde er nur wegen des „Nichtgestehens“ (eines Bagatellschadens: Edding auf einem Abfallbehälter einer S-Bahn) zu 25 Sozialstunden verurteilt. D.h. Aussageverweigerung ist überhaupt nicht mehr möglich. Wenn man dieses Recht ausübt, ist man automatisch schuldig – natürlich erfährt man dann die Höchstrafe!
        Ich könnte ausrasten, wenn ich an damals zurückdenke!

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      3. Jule

        Erlauben Sie mir die Frage werter Herr Fritz wo und in welchen Bereichen in D/der EU noch GesetzesGRUNDlagen gesichert … sind ? !

        Es besteht ein erheblicher Unterschied ob ein „Neubürger“ sich bewaffnet ( Unkenntnis unserer Gesetze … ) oder eben ein BÜRGE(r) der schon länger … hier lebt.

        Ich frage mich wie meine Urgroßeltern, Großeltern und auch Eltern ( Geb. 1935 u. 1936) so völlig
        … untraumatisiert D wieder aufbauen konnten … 2 WKs … …

        Ich habe 5 Geschwister …
        Unsere „Sippe“ insgesamt —- habe den Überblick verloren, aber … was ich ausdrücken möchte verstehen Sie sicher auch ohne genaue Anzahl.

        In diesem Sinne wünsche ich allseits frohe Festtage – Ostera grüßt 🍀

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      4. Sabrina

        @ Trumpelmann: “ Es gab einen Test, bei dem ein Auto schräg im Strassengraben zu stecken schien und ein Mensch regungslos am Fahrbahnrand lag. – Dann wurde mit einer versteckten Kamera festgehalten, wie Auto um Auto schnell an der „Unfallstelle“ vorbei eilte. Niemand hielt an, um der anscheinend verletzten Person zu helfen.“
        —————————————
        Das ist ein „weites Feld“, und zum Thema (unterlassene) Hilfeleistung gibt es Bibliotheken-füllende sozialpsychologische Literatur. Der Aspekt instrumentell „fingierter Unfall“ spielt dabei zudem leider eine nicht unerhebliche Rolle, zumal in einer Gesellschaft, in der der „wir alle gut und gerne leben“!

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  11. Margit

    Frauen
    ich bin eine Frau – alle Frauen müssen Karate lernen, kann ich!! Habe mich mehrmals verteidigen müssen und gewonnen! Männer gehen immer davon aus, Frauen sind schwach, aber Karate geht in einen Untergrund runter, wenn die Frau alles gelernt hat -ohm!

    Beispiel

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  12. Pingback: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen – Wann darf ich einen anderen töten? – onlineticker | Eilmeldungen 🇩🇪 🇦🇹 🇨🇭

  13. Hans

    Danisch hatte mal einen Fall im Blog wo jmd einen Einbrecher erwischte und verprügelte, danach selber verurteilt wurde. Hab den Link nicht, such mal dort.

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    1. Surgeon100

      Da gibt es verschiedene Urteile. Ein Rentner erschoss auch mal einen bewaffneten Einbrecher, und wurde frei gesprochen.
      In einem anderen Fall wieder das Gegenteil, verurteilt.
      Je nach Korruption des Richters und der Justiz.
      Oft kleine korrupte Menschen, die Gott spielen sollen und wollen,
      und charakterlich nichts taugen und nicht mal sich selbst in Griff haben und nicht mal ihr eigenes Leben.

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      1. Walter Roth

        Nun ja, der Rentner musste dafür aber durch 3 Instanzen gehen.
        Und es dauerte Jahre.
        Das weil er den 3 flüchtenden Tätern hinterherschoss und einen tötete.
        Nun ja, für mich hat der Mann richtig und sehr gut gehandelt.

        Denn auch Eigentum muss Notwehr rechtfertigen.
        Also wer flüchtet und etwas mitnimmt sollte immer noch bekämpft werden, auch wenn der Täter dabei umkommt.

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  14. Walter Roth

    In Deutschland handeln die Gerichte heute faktisch gegen den in Notwehr handelnden.

    Um das zu ändern müsste jemand Notwehr kompromisslos anwenden und den Fall bis nach Strasbourg hinauf durchziehen.
    Mit jeder Konsequenz endlich das durchsetzen was im Grundgesetz eigentlich steht, jedoch von der Rechtsprechung ignoriert wird.

    Dazu braucht es einen starken Charakter der sich nicht scheut eine Unmenge an Unannehmlichkeiten zu ertragen.

    Ich hoffe so jemand findet sich irgendwann.
    Allerdings, und da beginnt es eben schon, darf in Deutschland kaum jemand eine Waffe tragen, womit sich ein Waffenträger nur schon damit strafbar macht, bevor er überhaupt sein leben verteidigen kann.
    Wobei der Notwehrfall laut Grundgesetz immer noch jede Mittel rechtfertig um sein Leben zu schützen.
    Natürlich werden die ersten Instanzen politisch Urteilen und diese lebensbedrohende Lage nicht sehen wollen.
    Man wird versuchen darzustellen das der die Notwehr ausübende, auch ohne hätte davonkommen können.

    In den USA sieht man das anders, …….dort hat auch der Täter eine klare Pflicht, missachtet der eine Warnung oder auch nur das private Grundstück eines anderen, kann er sofort bekämpft werden.
    Auch mit einem tödlichen Schuss.
    Auf die Beine schiessen, dazu ist man dort nicht verpflichtet, denn das kann faktisch nur ein sehr guter Schütze leisten. In den USA aber geht der Opferschutz immer vor.

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  15. trumpelman

    FYI, @Alle,

    meine Tochter sitzt gerade beim Frühstück (Escondido, CA) und riet mir
    über Skype, ich solle mal exakt nach »Aluminium Tactical Pen Kubotan«
    im Web suchen.

    Sie wolle keine schwere Waffe tragen. Aber sie sei einmal beim Joggen
    oberhalb des DIXON LAKE, wo sie ihr Haus hat, von einem Mann überfallen
    worden und habe diesen Pen blitzschnell aus ihrem Ausschnitt genommen
    und den Angreifer „ganz schön zusammengefaltet“ (meine Tochter ist sehr
    sportlich!).

    Diesen Pen habe ich nach Eingabe der Suche (mit Satzzeichen) gefunden
    und finde ihn sehr vielseitig brauchbar.

    Deshalb gebe ich den Tipp meiner Tochter – angenehme Feiertage wünschend –
    gern weiter.

    – mlskbh –
    .

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  16. Walter Roth

    Die ganze Diskussion ist eigentlich gar nicht nötig.

    Jeder soll selber Entscheiden ob er sich in einer Notwehrsituation befindet und dann handeln so gut er kann und wie er vorbereitet ist.
    Der Gesetzgeber sollte dabei kein Gesichtspunkt sein, sondern nur die Frage wer am Ende noch lebt.

    Im Jouwatch Blog findet man den Artikel.
    ——————————-
    Meinung

    Gewalt für Anfänger: Sei kein Opfer

    6. Januar 2018

    Einfach „Jouwatch“ und „sei kein Opfer gurgeln“……
    ——————————-

    Darin beschreit einer sehr gut und Praxisnah worum es geht.
    Nur ist die Flucht eben für einen Teenager vielleicht ne gute Sache, für alle anderen nicht.
    In Italien usw. findet man Schlagringe und anderes, solche Dinge helfen sehr gut, auch ein Pfefferspray, nur sollte man damit niemals drohen sondern sofort mit vollster Kraft einsetzen.

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  17. maru

    Mir ist die Diskussion viel zu theoretisch mit einem riesigen Überangebot Mind Fuck.
    Die Entschlossenheit in einer Selbstverteidigungssituation leitet sich nicht aus einem wie auch immer gearteten „Rechtswissen“, sondern aus unserem angeborenem Überlebenswillen ab.

    Wenn noch praktische Selbstverteidigungskenntnisse hinzukommen – umso besser. Es ist in so einer Situation dringend angeraten, nur auf seine Instinkte zu hören und weniger auf das, was der Verstand sagt.

    Ich war schon mal in so einer Situation auf Leben und Tod.. Was mich gerettet hat, war meine ENTSCHIEDENHEIT. Ich habe mich in der Situation ganz bewußt für mich entschieden und hätte den Angreifer zur Not getötet. Dies hat der Angreifer gespürt und deswegen von seinem Angriff abgelassen.

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  18. ceterum_censeo

    Zutreffende Darstellung, danke lieber Herr Fritz (s.u.), alles prinzipiell richtig.

    Indessen, das ist die strafrechtliche Theorie.
    Wie die Wirklichkeit heutzutage in diesem Lande aussieht dazu die zahlreichen Beispiele in der Diskussion hier.

    Ergänzend noch ein Hinweis: Zweifelsohne haben Sie recht damit, ich muss mich bei der Notwehrhandlung nicht auf eine ineffektive Massnahme beschränken lassen, sondern darf im Prinzip diejenige Massnahme wählen, die den (Abwehr-) Erolg mit Sicherheit herbeiführt.

    Aber dann gibt’s auch noch die Rechtsfigur des sog. ‚Notwehrexzesses‘: nämlich dann, wenn ein Mittel gewählt wurde, dass zwar einen effektiven Abwehr-Erfolg herbeiführte, aber dann doch – aus einer ‚ex-post‘ Betrachtung natürlich – als ‚zu stark‘ und daher ’nicht erforderlich‘ angesehen wird.

    Und wer beurteilt das ? – Eben.

    NB. Und (s.o.), ich meinerseits halte es auch durchaus für sinnvoll, sich vorab mit dem Theme, was geht, einmal zu beschäftigen.

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  19. Eberhardt Breitling

    Wenn das Gesetz mir das Recht gibt einen Angriff durch einen Schuss abzuwehren, muss mir das Gesetz auch die Möglichkeit geben eine Waffe zu erwerben um mich schützen zu können sonst ist dieses Gesetz nutzlos

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  20. Jürg Rückert

    Als der heilige Josef mit Maria nach Ägypten floh, kamen fünf Streuner, die die Maria vergewaltigen wollten. Die war nämlich richtig hübsch. Da zog Josef sein Schwert und kämpfte sie alle nieder. Unter anderem wurde er dafür 100 nach Null heilig gesprochen.
    Als der heilige Josef mit Maria nach Ägypten floh, kamen fünf Streuner, die Maria vergewaltigen wollten. Die war nämlich richtig hübsch. Da trat Josef beiseite, rauchte ein Pfeifchen und wartete, bis die Hungrigen sich am Leibe Mariens gesättigt hatten.
    Dafür wird er heute heilig gesprochen. Denn so sehen das unserer Propheten, Leviten und Ältesten heute. Die Welt ist besser geworden, eindeutig! Man kann doch nicht wegen einer Vergewaltigung zur Waffe greifen und Menschen, ich sage „Menschen!, morden!

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