Pakistaner schneidet seiner zweijährigen Tochter „aus Liebe“ den Kopf ab

Von Jürgen Fritz

Hamburg. Ein unfassbar grausames Gewaltverbrechen erschütterte letzten Oktober die Hansestadt. Nun steht der geständige Täter Sohail A. vor Gericht. Es handelt sich um einen 34-jährigen Pakistaner, der seiner eigenen kleinen Tochter den Kopf mit einem Messer fast vollständig abtrennte. 

Ein Bild des Grauens

Montagabend, den 23. Oktober 2017, gegen 21 Uhr. Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei werden in ein Mehrfamilienhaus mit vier Parteien im Hamburger Ortsteil Neuwiedenthal gerufen. Am Ort des Geschehens bietet sich den Ermittlern ein Bild des Grauens. Sie finden dort die Leiche eines zweijährigen Mädchens vor. Dringend tatverdächtig ist sofort der Vater der kleinen Ayesha, der nicht nur die Kehle durchgeschnitten wurde, wie es anfangs hieß, der vielmehr der Kopf fast vollständig abgetrennt wurde. Der Vater ist zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung. Er befindet sich bereits auf der Flucht.

Die Familie stammt aus Pakistan. Sie war wegen häuslicher Gewalt bereits polizeibekannt. Laut einer Sprecherin des Bezirks Harburgs soll die Familie sich schon seit 2012 in Deutschland aufhalten. Es handele sich um geduldete „Flüchtlinge“. Das Jugendamt hatte mehrfach Kontakt mit der Familie. Immer waren die Kinder das Thema, immer wieder kam es zu Fällen häuslicher Gewalt.

Polizisten wollten den Pakistaner aus der Wohnung verweisen

Die Mutter des Kindes hatte am Abend des 23. Oktober bei der Polizei eine Anzeige wegen einer Bedrohung erstattet. Die Polizisten suchten dann zusammen mit der Mutter die Wohnung der Familie im Stadtteil Neugraben-Fischbek auf, um ihren Ehemann Sohail A. aus der Wohnung zu geleiten.

Als die Polizeibeamten die Wohnung alleine betreten, entdecken sie sogleich das tote Mädchen. Der Vater ist bereits verschwunden. Die Mutter des Kindes erleidet daraufhin einen Schock und wird in ein Hamburger Krankenhaus eingeliefert. Auch ihr sechsjähriger Sohn muss psychologisch betreut werden. Zum Glück hatte sie den Jungen wo anders untergebracht und nicht bei ihrem Mann gelassen, bevor sie zur Polizei ging.

Täter wollte sich nach Pakistan absetzen

Eine Nachbarin beschrieb den Vater des toten Mädchens als „hochaggressiv“. In der Wohnung der Familie sei es oft laut geworden. Die Polizei sei einige Male gekommen, ebenso Mitarbeiter des Jugendamts.

Die Mordkommission übernahm sofort die Ermittlungen. Am Hamburger Hauptbahnhof wurden noch am gleichen Abend Polizisten mit Suchhunden gesehen. Die Spur des Flüchtigen führte offenbar zum Bahnhof. Daher wurde gefahndet, ob der Pakistaner die Stadt mit einem Zug verlassen haben könnte. Seine Flucht führte ihn von Hamburg per Zug nach Frankfurt am Main, dann mit Zug und Taxi über Umwege nach Paris und von dort nach Andoain, eine kleine Stadt in Nordspanien in der Nähe von San Sebastian. Dort konnte die spanische Polizei den Flüchtigen knapp eine Woche nach der Tat festnehmen. Er wollte sich wahrscheinlich nach Pakistan absetzen.

Abgelehnter Asylbewerber

Gegen den Vater des toten Kindes wurde zuvor bereits wegen Körperverletzung gegen den sechsjährigen Sohn der Mutter aus einer früheren Beziehung ermittelt, außerdem wegen des Verdachts auf Bedrohung gegenüber seiner Frau. Bei dem Mann, dem nun seit gestern in Hamburg vor der Strafkammer am Landgericht der Prozess gemacht wird, handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan (Muslimanteil: über 96 Prozent) namens Sohail A.

Ende 2011 hatte er in Hessen Asyl beantragt. Anfang 2012 wurde der Antrag abgelehnt. Im Juli 2012 war der Mann ausreisepflichtig, wurde aber weiter geduldet. Er lernte später seine Frau kennen, die er nach islamischem Recht heiratete. Warum der Mann in der Zwischenzeit nicht abgeschoben wurde, konnte der Behördensprecher anfangs nicht sagen.

Mord, Totschlag oder minder schwerer Fall des Totschlags (im Affekt)

„Ich gestehe, am späten Nachmittag des 23. Oktober 2017 meine Tochter Ayesha getötet zu haben“, sagte der Pakistaner in einer Erklärung, die einer seiner beiden Verteidiger gestern, am Mittwoch, vor der Strafkammer am Hamburger Landgericht verlas. Zugleich gab er an, die Tat zutiefst zu bedauern: „Ich weiß, dass es für eine solche Tat keine Entschuldigung gibt.“ Die Tat habe er aus Verzweiflung begangen, nicht aus Wut und Rache, wie die Staatsanwaltschaft behaupte. „Ich habe meine Tochter über alles geliebt“, hieß es in der Erklärung.

Mit dem Bestreiten des niederen Motivs der Wut und Rache an seiner Frau wolle die Verteidigung vom Mordvorwurf wegkommen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Auf Mord nach § 211 StGB steht lebenslange Freiheitsstrafe. (Mörder ist, wer einen anderen Menschen tötet a) aus niedrigen Beweggründen wie Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier etc. oder b) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder c) um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken). Denkbar sei dann eine Verurteilung wegen Totschlags nach § 212 StGB (Mindestfreiheitsstrafe: 5 Jahre, in besonders schweren Fällen: lebenslänglich) oder wegen minder schwerer Fall des Totschlags (im Affekt) nach § 213 StGB (Freiheitsstrafe: 1 bis 10 Jahre). Die Staatsanwältin wirft dem Angeklagten dagegen Mord und fünf weitere Straftaten vor.

Die Tat hatte einen langen Vorlauf

Im September 2016 soll er den damals fünf Jahre alten Sohn seiner Lebenspartnerin aus einer früheren Beziehung gewürgt haben. Im Oktober 2016 misshandelte er dann seine Frau, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist. Ohne jeglichen Grund habe er ihr sechs oder sieben kräftige Faustschläge in den Rücken versetzt. Dann, im Februar 2017, soll er ihr den Hals etwa einer Minute zugedrückt haben, dass sie ihn nur noch durch Gesten habe anflehen können, mit dem Würgen aufzuhören. Dabei habe er so fest zugedrückt, dass sie anschließend längere Zeit weder sprechen noch schlucken konnte.

Anfang Oktober 2017 habe er bei einem Streit seiner kleinen Tochter ein Messer an den Hals gehalten und der Frau gedroht: „Ich bringe jetzt Ayesha um.“ Erst als sich seine Frau für ein vermeintliches Fehlverhalten entschuldigte, habe er von dem Kind abgelassen. Am 23. Oktober, dem Tag der Ermordung des Mädchens, forderte er seine Frau schließlich auf, die Anzeige bei der Polizei gegen ihn zurückzunehmen. Ansonsten würde er sie und ihren Sohn töten. Die Frau, damals 32 Jahre alt, verließ daraufhin mit ihrem Sohn das Haus und ging zur Polizei. Als die Polizisten dann die Wohnung betraten, fanden sie die Leiche der zweijährigen Ayesha auf dem Bett liegend vor. Der eigene Vater hatte ihr den Kopf mit einem Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge nahezu vollständig abgetrennt.

Urteil wird für Juni erwartet

Der Mutter des Kindes gehe es verständlicherweise alles andere als gut, sagte ihre Anwältin Angela Mohrmann-Krützfeld als Nebenklagevertreterin. „Sie ist sehr bedrückt, sie zieht sich sehr zurück.“ Die Frau habe große Angst vor dem Angeklagten und fürchte sich davor, vor Gericht aussagen zu müssen. Der Vorsitzende Richter Stephan Sommer hat bereits angekündigt, dass sie morgen am Freitag per Video-Schaltung vernommen werden soll. Das Urteil wird für Juni erwartet.

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Bild: Youtube-Screenshot, Privatbild

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32 Antworten auf „Pakistaner schneidet seiner zweijährigen Tochter „aus Liebe“ den Kopf ab

  1. lilie58

    ……… an alle Politiker, die die These vertreten, *der Islam gehört zu Deutschland* plus der Scharia, natürlich!! An alle Gutmenschen und sonstigen Befürworter des Multikultiwahns, dann viel Spaß mit der Integration! Ihr EXPERIMENT/Yascha Mounk/Tagesthemen wird scheitern! Der Preis ist/wird sehr hoch sein. Unverantwortlich! – Kaum verständlich auch, dass soviele Deutsche das am 24.09.2017 noch unterstützt haben! Naivität kann tödllich sein!

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    1. ceterum_censeo

      Nota bene, besagter erbärmlicher Pseudo-‚Politikwissenschaftlter‘ Mounk sprach von ‚WIR‘ … unternehmen das ‚Experiment‘.

      Erstens verwahre ich mich schärfstens dagegen, als Versuchskaninchen missbraucht zu werden, schon gar eines solch perfiden und verbrecherischen ‚Experiments‘.

      Und zweitens: WER ist eigentlich ‚WIR‘?

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      1. ceterum_censeo

        @ lilie: So sehe ich es auch.

        Insofern war die Frage auch eher rhetorisch gemeint.

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  2. 300sel

    In welcher weltanschaulichen Gruppierung („Religion“) der Anteil durchgeknallter Psychopathen am höchsten ist, kann im Grunde dahin gestellt bleiben. Bemerkenswert ist jedoch, dass das Asylrecht hierzulande gerne so ausgelegt wird, dass man derartige Bestien vor schlimmeren als den bei uns üblichen Strafen, also solchen, wie sie ihnen für ihre Gräueltaten in ihren Herkunftsländern durchaus widerfahren könnten, „schützen“ müsse.

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    1. trumpelman

      Wir brauchen noch mehr solcher Aktionen von diesem kulturellen Müll,
      damit die deutsche Volksseele irgendwann aus ihrem Koma erwacht.
      .

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  3. Bloggich

    Ich konnte das wirklich nur lesen, weil ich es, trotz allem wichtig finde, sich mit dieser Gewalt auseinanderzusetzen. Ich denke auch, dass dieses Verhalten symptomatisch ist.
    Das ist kein Einzelfall. Es zeigt doe schwere Verachtung gegenüber der Familie und dem weiblichen Geschlecht. Auch die hohe Gewaltbereitschaft, der die Deutschen nicht gewachsen sind als Dichter und Denker.

    Zur Krönung nimmt dieser Mann, ich tue mich mit dem Wort Mensch schwer, noch alle Mittel wahr um den „Gutmenschen“ zu suggerieren das er eigentlich ein Opfer sei.
    Ich bin wirklich entsetzt

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    1. 300sel

      Sich als Opfer seiner Liebe darzustellen, wird dem Täter wohl sein Anwalt geraten haben, um damit das Strafmaß zu mindern. Juristisch gesehen ist das nicht zu beanstanden, der Anwalt macht ja nur seinen Job.

      Grotesk ist allerdings, dass derartigen Bestien auch noch Pflichtverteidiger auf Kosten der Steuerzahler gestellt werden, die selbstverständlich auch für die Prozesskosten und den Gefängnisaufenthalt sowie die anschließende Sicherheitsverwahrung aufkommen.

      In seinem Herkunftsland Pakistan würde diesen Liebenden wohl die Todesstrafe erwarten: https://www.laenderdaten.info/Asien/Pakistan/todesstrafe.php Rübe ab, keine weiteren Kosten für die Allgemeinheit.

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  4. ceterum_censeo

    ‚…abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan (Muslimanteil: über 96 Prozent‘ – c rein moslemisch!)

    Welch eine unermessliche Bereicherung Deutschlands!

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  5. Chrisamar

    In Hamburger Stadtteilen wie z.B. auf der Veddel, dominieren ebenfalls Moslems das Straßenbild. Der Ausländeranteil beträgt dort inzwischen ~ 96%.
    Die Mutter des Kindes war nicht „die Frau“ des Täters. Denn noch gilt in Deutschland das positive, Deutsche Recht und nicht die Sharia.
    Die Schuld am Mord an dem Kind tragen aus meiner Sicht Polizei und Justiz. Weil diese vollkommen teilnahmslos dem Treiben des Gewalttäters zugeschaut haben und dessen Opfer nicht geschützt wurden.
    Der Beamte, welcher dafür gesorgt hat, dass der Täter nicht fristgerecht abgeschoben wurde, gehört ebenfalls in einem rechtsstaatlichem Verfahren verhört und gerichtet.
    Aber wer bin ich denn, dass ich das fordern darf?
    6% mehr Gehalt für die Trümmertruppe der Deutschen Beamten und noch mehr Personal.
    Statistisch ist bereits heute jeder Beamte von 5 Arbeitstagen nur an 3,3 Tagen an seinem Arbeitsplatz anwesend. Die anderen Tage sind die krank, im Urlaub oder auf Weiterbildung. Neun Monate maximal am Arbeitsplatz anwesend. Aber für 14 Monate kassieren… Die Folgen dieser durch und durch korrupten Strukturen sind Morde am laufenden Band. Bereits 2017 hatte Hamburg NYCs und Londons Mordraten / Tötungsdelikte statistisch überholt. Deutschland will eben auch auf diesem Gebiet Weltmeister werden.

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  6. Der Beurteiler

    „…Die Tat habe er aus Verzweiflung begangen, nicht aus Wut und Rache, wie die Staatsanwaltschaft behaupte. „Ich habe meine Tochter über alles geliebt“
    Genau, und deswegen wird irgendein versifferter linker Richter diesen menschlichen Abschaum wegen „groben Unfug“ 3 Monate ins Gefängnis stecken, danach bekommt er irgendwelche Kurse aufgedrückt und als „Happy End“ für mich, würde er den Richter dann besuchen und ihn lachend abmurksen!!

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    1. trumpelman

      Oder kurz gesagt, lieber @Beurteiler:
      Der deutsche Staat ist außer Kontrolle geraten und scheitert nun zusätzlich an seiner virulenten Inkompetenz.
      Denn die Obrigkeit an sich war nie mehr als geruhsame Willkür gegenüber Untertanen.

      Der Wind weht der Obrigkeit nun ins Gesicht.
      .

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  8. Eine deutsche Mutter

    Die mordkommission sollte das Foto dieses grausamen Gemetzel s als großes wandtatoo an unsere Kanzlerin schicken.Sie ist Schuld,ebenso der gesamte Bundestag seit 2015 ausgenommen die AfD.Dieses Bild sollte als Werbung überall im Land an den Werbeflächen aufgehängt werden mit der Aufschrift:Integration ist vollkommen gescheitert ,aber trotzdem geht der Wahnsinn weiter und zwar täglich! Werdet wach und beendet dies Unrecht!

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    1. ceterum_censeo

      Als grossflächige Plakate mit dem Text ‚Gelungene Intergration‘!

      Eignet sich vielleicht für den bayerischen Landtagswahlkampf?!

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    1. trumpelman

      Schön, gell?
      Broder hat sich ja schon passend darüber lustig gemacht: Müsste Merkels Lieblingslektüre sein.
      Und wer finanziert?
      Merkels Amt.
      .

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  9. Eckbert Sachse

    Ich halte folgende Ergänzung zum StGB für zielführend:

    § xxx Azsländerstraftaten

    1. Wer als Ausländer vor einem deutschen Strafgericht verurteilt wurde, wird (nicht „kann“ oder „soll“) zur Verbüßung der Haft in sein Heimatland überstellt.
    2. nach vergebüßter Haft ist die spätere EInreise in die BRD grundsätzlich ausgeschlossen, wenn
    a) es sich um eine Haftstrafe von mehr als 4 Jahren handelte oder
    b) aus niederen Beweggründen begangen wurde oder
    c) religiös motiviert war
    3. Die Kosten der Überführung und Unterbringung werden aus dem Vermögen des Täters entrichtet. Dieses wird zu diesem Zweck von Amts wegen eingezogen.

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  10. ceterum_censeo

    Diesen Sch****Behördenmitarbeitern, die diesen Verbrecher – obwohl abgelehnter Asylbewerber – nicht abgeschoben haben, gehört selbst die Kehle durchgeschnitten, diesem Pack.
    Das muss jetzt mal gesagt werden, in diesem versifften Lande.

    Aber in Deutschland heutzutage wird ja jeder Verbrecher ‚geduldet‘ …..

    Und wie das dann mit der angeblichen ‚Rückführung‘ ’subsidiär Schutzberechtigter‘ im allgemeinen aussieht, ist dann wohl auch klar: Null komma nix!

    Die Goldstücke sollen alle schön hierbleiben und uns messern, pardon, bereichern, damit die, pardon, ‚wir‘, hier alle ‚gut und gerne leben’…….

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  11. ceterum_censeo

    Und im übrigen möchte ich bei dieser Gelegwenheit noch einmal an die berühmte Rede des britischen Politikers Enoch Powell erinnern,
    die sich bald nun zum 50. Male jährt, damals schon zum Problem der Immigration: ‚Rivers Of Blood‘

    (ist bei youtube einseh- und abrufbar)

    Eine wahrhaft Prophetische Vorausschau, fast gespenstisch in ihrer Aktualität, auf die heutigen Zustände.

    Das werden wir hier in Kürze haben, wenn die erbärmliche Bonzenschaft mit MerKILL so weitermacht – wenn es jetzt nicht bereits zu spät ist – die Anfänge zeigen sich schon.

    Unbedingt ansehen bzw. -hören!

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  12. Udo

    In FB habe ich vor etlichen Tagen geschrieben, dass pakistanische männl. Moslems mit die schlimmsten Kreaturen sind und dabei bezog ich mich auf die pakistanischen Banden, die in GB hunderte junger Mädchen und Frauen missbraucht, gefoltert und eingesperrt hatten.
    Wenn ich das hier lese, fühle ich mich nur bestätigt und in einem solchen Fall wäre ich für die härteste Strafe!

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  13. Pingback: Köpfen von Kindern zur Rache an Erwachsenen: Kirchenasylant auf dschihadistischen Pfaden? | Bayern ist FREI

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