Die BRD darf die AfD nicht mehr als „rechtsextrem“ bezeichnen
(Jürgen Fritz) Ab jetzt könnte es für die Bundesrepublik Deutschland teuer werden, wenn die Kanzlerin, ein Bundesminister oder irgendeine Bundesbehörde die AfD nochmals als „rechtsextrem“ tituliert. Das BKA erhält eine Abmahnung und die BRD unterwirft sich mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.
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