Wir haben fast drei Sekunden diskutiert und sind uns einig: 100 ist mehr als die Hälfte von 709. Ruhe jetzt!

(Jürgen Fritz, 29.06.2019) Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei 709 Abgeordneten müssen also mindestens 355 im Plenum sein, damit eine Beschlussfähigkeit gegeben ist. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag waren aber nicht einmal mehr 100 von den 709 zugegen. Gleichwohl versuchte man, kurz vor der Sommerpause schnell noch einige Abstimmungen durchzupeitschen. Daraufhin beantragte die Bundestagsfraktion der AfD einen sogenannten Hammelsprung, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über mehrere Gesetzesvorlagen festzustellen. Was dann passierte, muss man gesehen haben, zeigt es doch überdeutlich, wo unser Land lange schon hinsteuert.

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Egal, wen ihr nominiert, wir werden ihn nicht wählen, Geschäftsordnung hin oder her

(Jürgen Fritz, 14.04.2019) Über Jahrtausende hinweg waren fast alle Menschen auf diesem Planeten niemals gegen Sklaverei an sich, selbst die Sklaven nicht, sie waren nur dagegen, dass sie selber als solche gehalten werden. Die meisten Menschen sind heute nicht dagegen, dass die Staatsgewalt gegen die eigenen Bürger eingesetzt wird, um gigantische Umverteilungen vorzunehmen, zumal wenn sie davon besonders profitieren, sie sind nur dagegen, dass ihnen zu viel weggenommen wird. Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat kein Problem damit, dass Spielregeln der Demokratie und der Fairness nicht eingehalten werden, sie sind nur dagegen, dass man ihnen gegenüber unfair ist. Das Denken in Prinzipien scheint immer schon bis heute nicht leicht zu fallen, so auch den Bundestagsabgeordneten der Altparteien.

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