Zum Grund- und Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung

(Jürgen Fritz, 23.01.2026) Die freie politische Rede ist das Gravitationszentrum der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht nennt die Meinungsfreiheit zu Recht „schlechthin konstituierend“ für die freiheitliche Demokratie. Warum? Weil erst sie „die ständige geistige Auseinandersetzung“ ermöglicht, „den Kampf der Meinungen“, der das „Lebenselement“ der Demokratie ist.

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