Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen – Wann darf ich einen anderen töten?

(Jürgen Fritz) Vim vi repellere licet – Gewalt darf mit Gewalt abgewehrt werden, so lautet ein alter Rechtsgrundsatz. Wer eine durch Notwehr gebotene Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig. Denn das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das für den Angegriffenen rechtlich Zulässige geht hierbei sehr viel weiter, als vielen bekannt ist.

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