Rechtsanwalt Dr. Stahl erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln wegen Verfolgung Unschuldiger

(Dr. Christian Stahl) Die Polizei Köln erstattete Strafanzeige gegen Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Völlig zu Unrecht sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW. Nun ist es aus gutem Grund strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Daher hat Dr. Stahl heute Strafanzeige insbesondere gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB.

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