Bundestagspräsident Schäuble bis auf die Knochen blamiert?

(Jürgen Fritz) Zu tausend Euro Ordnungsstrafe verurteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, weil dieser seinen Wahlzettel fotografierte und bei Twitter und Facebook einstellte, so dass für jeden erkennbar war, dass er bei der Kanzlerwahl gegen Merkel gestimmt hatte. Dies sei ein Affront gegen den Deutschen Bundestag, meinte Schäuble, und verstoße gegen das Wahlgeheimnis. Doch stimmt das wirklich oder kann es sein, dass der dienstälteste deutsche Parlamentarier aller Zeiten die Idee des Wahlgeheimnisses gar nicht verstanden hat? Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden jedenfalls legt Letzteres zumindest sehr nahe.

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