Bundesverfassungsgericht: Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren rechtens
(Jürgen Fritz, 30.11.2021) Das Bundesverfassungsgericht hat die bundesweiten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen von April bis Juni 2021 als verhältnismäßig bewertet. Verfassungsbeschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ wurden zurückgewiesen.
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