Die Vorbestrafte ist wieder da

(Tatjana Festerling) Im Oktober erließ das Amtsgericht Dresden einen Strafbefehl gegen Tatjana Festerling wegen „Beleidigung“ und „Volksverhetzung“. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von über 3.000 Euro. Im März machte Tatjana Festerling jedoch öffentlich, dass sie die verhängten Strafgelder – 120 Tagessätze zu je 25 Euro – nicht zahlen wolle und könne, worauf eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und sie von der Staatsanwaltschaft Dresden zum Haftantritt im Frauengefängnis Chemnitz aufgefordert wurde. Frau Festerling bat ihre Anhänger um Zahlungen an die Landesjustizkasse, um die Inhaftierung abzuwenden. Und siehe da, die Spendenaktion verlief so erfolgreich, dass die Justizkasse jetzt Geld an die Spender zurück überweisen muss. Tatjana is back – und wie!

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