Wir haben fast drei Sekunden diskutiert und sind uns einig: 100 ist mehr als die Hälfte von 709. Ruhe jetzt!

(Jürgen Fritz, 29.06.2019) Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei 709 Abgeordneten müssen also mindestens 355 im Plenum sein, damit eine Beschlussfähigkeit gegeben ist. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag waren aber nicht einmal mehr 100 von den 709 zugegen. Gleichwohl versuchte man, kurz vor der Sommerpause schnell noch einige Abstimmungen durchzupeitschen. Daraufhin beantragte die Bundestagsfraktion der AfD einen sogenannten Hammelsprung, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über mehrere Gesetzesvorlagen festzustellen. Was dann passierte, muss man gesehen haben, zeigt es doch überdeutlich, wo unser Land lange schon hinsteuert.

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Weshalb kam es eigentlich zum Hammelsprung im Bundestag?

(Jürgen Fritz, 17.12.2018) „AfD will Bundestag vorführen und blamiert sich“ titelte die Schmierenpresse. Oder: „Wie die AfD die anderen Parteien vorführen wollte – sich aber am Ende nur selbst blamierte“ oder: „AfD will Bundestag vorführen – und scheitert peinlich“  usw. usf. Tatsächlich scheint einer beim anderen abzuschreiben und fast alle deuten das Geschehen ähnlich, wenn nicht fast gleich. Dabei geht in den M-Medien kaum jemand auf den eigentlichen Skandal ein. JFB tut genau dies.

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