Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD

(Dokumentation, 27.04.2020) Am 12. März 2020 gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt, dass es sich bei der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ um eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ handelt. Bereits im Januar 2019 hatte das BfV in einem vertraulichen Gutachten begründet, warum es Teile der AfD offiziell zum Extremismus-Verdachtsfall erklärt und die Gesamtpartei auf den Prüfstand stellt. Vor allen Dingen eine Person wird  in dem Dokument immer wieder zitiert: Björn Höcke. Sein Name ist über 600 Mal erwähnt. Aber auch etliche andere AfD-Politiker kommen darin vor. JFB veröffentlicht das gesamte Gutachten.

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Warum werden Gewalttäter gegen AfD-ler fast nie ermittelt?

(Jürgen Fritz, 14.09.2019) Man muss die AfD nicht mögen. Man kann sie als schlecht oder gar schrecklich empfinden. Anderen geht das mit den Grünen, Linkspartei, SPD oder CDU ähnlich. Eines aber geht gar nicht: Menschen, nur weil sie eine andere politische Ansicht, eine andere Einschätzung unserer gesellschaftlichen Situation haben, tätlich angreifen, sie mit Gewalt einschüchtern, ihre Autos oder Häuser demolieren oder gar ihre körperliche Unversehrtheit antasten. Das ist eine maßlose Grenzüberschreitung, die nicht hingenommen werden darf. Und hier stellt sich eine Frage: Geht unsere Gesellschaft mit dem gebotenen Nachdruck gegen solche Übergriffe vor? Wenn nein, warum nicht?

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