Presseerklärung von Amal Clooney zum Urteil gegen die IS-Kriegsverbrecherin Jennifer W.

(Dokumentation, 30.10.2021) Am Montag dieser Woche wurde die IS-Kriegsverbrecherin Jennifer W. vom OLG München zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Amal Clooney, die zusammen mit Natalie von Wistinghausen und Wolfgang Bendler die Mutter des getöteten jesidischen Kindes als Nebenklägerin vertrat, gab zu dem Urteil folgende Presseerklärung ab.

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Doppelte Ohrfeige für Facebook: Erstmals von Oberlandesgericht heftig zurechtgewiesen

(Jürgen Fritz, 25.07.2018) Die Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, die bereits über 150 Opfer von Facebook-Zensur vertritt, so auch mich  in meiner Klage gegen den Internet-Giganten vor dem Landgericht Hamburg, hat nun erstmals nicht nur vor einem Amts- oder Landes-, sondern beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erstritten. „Die Begründung des OLG verweist den Mythos vom ‚virtuellen Hausrecht‘ endgültig in das Reich der Fabel“, so Kanzlei-Inhaber Dr. Christian Stahl. Die Urteilsbegründung müssen Sie lesen, denn die hat es wahrlich in sich.

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