Die Lehre aus dem Günther-Gerichtsbeschluss
(Jürgen Fritz, 08.02.2026) NiUS hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Daniel Günther in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 07.01.2026. Die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss den Antrag der Betreiberin des Nachrichtenportals NiUS (Antragstellerin) gegen das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten (Antragsgegner), abgelehnt.
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