Urteilsverkündung verschoben: kurze Information zu meinem Prozess gegen Facebook

(Jürgen Fritz, 02.04.2019) Da Facebook immer wieder Postings von mir meines Erachtens eindeutig rechtswidrig löschte und mich zunächst für einen, dann drei und sieben Tage, schließlich ab dem vierten Mal für 30 Tage sperrte, mithin die vertraglich vereinbarte Gegenleistung verweigerte, schaltete ich bereits im August 2017 Dr. Christian Stahl, den Inhaber der Kanzlei REPGOW, ein, um den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. Anschließend reichten wir Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook ein. Ende März 2019 sollte jetzt endlich das Urteil verkündet werden. Hier ein kurzer Bericht über den aktuellen Stand.

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Mein Facebookprozess: Verlauf der Hauptverhandlung

(Jürgen Fritz, 24.01.2019) Vor 15 Monaten, im Oktober 2017, hatte ich über meinen Anwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW, Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook Ireland Limited eingereicht wegen einer u.E. eindeutig rechtswidrigen Löschung eines von mir eingestellten Beitrages plus anschließender Sperrung meines Accounts. In den folgenden Monaten nahmen wir mehrere Klageerweiterungen vor, so dass sich der Umfang der Klage von einer auf insgesamt sieben u.E. rechtswidrige Sperrungen ausdehnte. Gestern kam es nun endlich zum Haupttermin des Prozesses vor dem Landgericht Hamburg mit einer mündlichen Verhandlung. Hier ein kurzer Bericht.

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Doppelte Ohrfeige für Facebook: Erstmals von Oberlandesgericht heftig zurechtgewiesen

(Jürgen Fritz, 25.07.2018) Die Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, die bereits über 150 Opfer von Facebook-Zensur vertritt, so auch mich  in meiner Klage gegen den Internet-Giganten vor dem Landgericht Hamburg, hat nun erstmals nicht nur vor einem Amts- oder Landes-, sondern beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erstritten. „Die Begründung des OLG verweist den Mythos vom ‚virtuellen Hausrecht‘ endgültig in das Reich der Fabel“, so Kanzlei-Inhaber Dr. Christian Stahl. Die Urteilsbegründung müssen Sie lesen, denn die hat es wahrlich in sich.

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Dr. Christian Stahl erstattet Strafanzeige gegen Ströbele (Grüne) wegen Anstiftung zur Versammlungssprengung

(Jürgen Fritz, 19.02.2019) Am Samstag fand in Berlin eine angemeldete Demonstration, der Marsch der Frauen aufs Kanzleramt statt. Von verschiedenen Seiten wurde dazu aufgerufen, diesen Marsch zu stören oder zu verhindern, so auch von dem langjährigen grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele. Damit stellt sich die Frage, ob er sich nicht einer Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz schuldig gemacht hat, indem er öffentlich zur Sprengung der Versammlung anstiftete. Eindeutig ja, sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW in Regensburg, und hat daher Strafanzeige gegen Ströbele erstattet.

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Fünf Mythen um Facebook – Von „Hasssprache“ und anderem Blödsinn respektive linker Propaganda

(Dr. Christian Stahl) Facebook habe ein virtuelles Hausrecht und könne daher aussperren wie und wen es wolle, da das Angebot ja kostenlos wäre. Als Privatunternehmen sei es nicht an die Grundrechte gebunden. „Hasssprache“ sei illegal und das größte Problem im Internet. Etliche Mythen geistern durch die Köpfe nicht weniger. Dr. Christian Stahl, Inhaber der Medienkanzlei REPGOW, der in der Causa Beatrix von Storch Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete und mit dem zusammen ich Facebook wegen illegaler Sperrungen vor ein deutsches Gericht zu bringen gedenke, räumt mit solchen Fehlvorstellungen ein für alle mal auf. 

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Rechtsanwalt Dr. Stahl erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln wegen Verfolgung Unschuldiger

(Dr. Christian Stahl) Die Polizei Köln erstattete Strafanzeige gegen Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Völlig zu Unrecht sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW. Nun ist es aus gutem Grund strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Daher hat Dr. Stahl heute Strafanzeige insbesondere gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB.

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