Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
(Dokumentation, 27.04.2020) Am 12. März 2020 gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt, dass es sich bei der AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ um eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ handelt. Bereits im Januar 2019 hatte das BfV in einem vertraulichen Gutachten begründet, warum es Teile der AfD offiziell zum Extremismus-Verdachtsfall erklärt und die Gesamtpartei auf den Prüfstand stellt. Vor allen Dingen eine Person wird in dem Dokument immer wieder zitiert: Björn Höcke. Sein Name ist über 600 Mal erwähnt. Aber auch etliche andere AfD-Politiker kommen darin vor. JFB veröffentlicht das gesamte Gutachten.
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