Von Jürgen Fritz, Fr. 15. Nov 2024, Titelbild: X-Screenshot
So unglaublich es klingt, Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck, der Kanzlerkandidat der Grünen, hat tatsächlich selbst Strafantrag gegen den Rentner gestellt, der dieses Habeck-Bild mit der Unterschrift „Schwachkopf“ retweetet hat. Bei dem Mann und seiner Familie wurde dann morgens um 06:15 Uhr eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Habeck stellte tatsächlich Strafantrag gegen den Rentner wegen des Retweeten dieses Memes
Bis gestern Abend war zunächst nicht klar, ob der grüne Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Dr. Robert Habeck selbst einen Strafantrag gegen den 64-jährigen Stefan Niehoff gestellt hat oder ob ein Dritter die Strafanzeige erstattet hat und die Staatsanwaltschaft Bamberg daraufhin auf ein besonderes öffentliches Interesse entschied und Strafverfolgung des Rentners in die Wege leitete, ohne dass von Habeck selbst ein Strafantrag gestellt worden war.
Dies wäre möglich gewesen, weil zwar die einfache Beleidigung nach § 185 StGB ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt ist, das nur auf Strafantrag des Beleidigten selbst, strafrechtlich verfolgt werden kann, die Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens nach § 188 Abs. 1 dagegen ein sogenanntes bedingtes Antragsdelikt (unechtes oder relatives Antragsdelikt) darstellt, also auch kein Offizialdelikt ist, bei dem die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung einleiten muss, sobald sie von der Tat Kenntnis erhält, sondern entscheiden kann, ob ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht oder nicht.
Es hätte also sein können, dass ein Dritter Strafanzeige gegen den Rentner erstattete und Staatsanwaltschaft dann ein Ermittlungsverfahren einleitet, ohne dass Robert Habeck dies verlangt hätte. Dem ist aber, wie wir nun seit gestern Abend wissen, nicht so. Robert Habeck wollte die Strafverfolgung von Stefan Niehoff ausdrücklich. Er selbst hat einen Strafantrag gegen den Rentner gestellt. Auf die Anfrage des Journalisten Holger Kreymeier (Die Mediatheke) antwortete die Staatsanwaltschaft Bamberg:
„Sehr geehrter Herr Kreymeier, auf Ihre Anfrage hin wird seitens der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188 StGB geführt wird. Durch Herrn Habeck wurde Strafantrag gestellt.“
Auch die RHEINISCHE POST meldet am Donnerstagabend:
»„Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage unserer Redaktion.«
Die SPD-Innenministerin verkauft der Bevölkerung die Hausdurchsuchung unter der Überschrift „Polizei-Maßnahmen gegen Judenhass“
Und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verkauft der Bevölkerung diese Hausdurchsuchung bei der Familie Niehoff unter der Überschrift „Polizei-Maßnahmen gegen Judenhass“. Von der Polizei wird das Retweeten des Habeck-Schwachkopf-Memes als „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ rubriziert.
Der Beschuldigte gibt an, er habe das Schwachkopf-Meme nicht mal selbst hochgeladen, sondern nur retweetet
Stefan Niehoff hat NIUS gegenüber erklärt, er habe das Schwachkopf-Meme, anders als im Durchsuchungsbeschluss behauptet, sogar nicht einmal selbst hochgeladen, sondern lediglich retweetet – also den Tweet eines anderen weiterverbreitet. Deswegen wird er nun strafrechtlich verfolgt, weil Habeck das explizit so will.
Dieses Verhalten von Robert Habeck, der nächstes Jahr gerne Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland werden möchte, wirft Fragen auf.
Kommentare zu diesem Vorgang
Johannes Zeller: »Verstehe ich das richtig, weil Robert Habeck wegen diesem Bild Strafantrag gestellt hat, wurde bei jemandem die Wohnung von der Polizei durchsucht?«
Kristina Schröder, WELT-Autorin, stellv. Leiterin Denkfabrik R21, CDU-Bundestagsabgeordnete 2002-2017, Bundesfamilienministerin 2009-2013: »Ist es wirklich inzwischen klar, dass Robert Habeck wegen so einer Lappalie einen Strafantrag unterschrieben hat? Das kann ich kaum glauben! #Schwachkopf«
Don Alphonso (Rainer Meyer), Journalist und Blogger: »Willst Du nicht an den Küchentisch, schreibt Robert I. den Klagewisch. Statt Seiner Hoheit spricht die Polizei, der liebe Hundeblick ist dann vorbei.«
Tim Röhn, WELT-Reporter: »Wegen des Retweets eines „Schwachkopf“-Slogans auf seinem Foto stellte Robert Habeck Strafantrag. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. Daraufhin ordnete das Amtsgericht eine Hausdurchsuchung an. Daraufhin rückte um 6 Uhr die Polizei an. Mich machen diese Vorgänge fassungslos.«
Prof. Dr. Jan Claas Behrends, Historiker: »Wenn Robert Habeck wirklich Typen anzeigt und verfolgt, die ihn im Netz als ‚Schwachkopf‘ bezeichnen, dann kann er nicht Kanzler werden. Da fehlt dann doch Format, da fehlt Souveränität und da fehlt Augenmaß…«
Julian Reichelt, Journalist: »… Dieser Mann verbietet sich nicht nur für jedes Amt, dieser Mann ist gefährlich und politisch erledigt. Er würde die Hölle gegen die Meinungsfreiheit entfesseln. Wer Habeck wählt, wählt das Grundgesetz ab.«
Wolfgang Kubicki, Bundestagsvizepräsident (FDP): »Meinungsfreiheit ist die Grundlage der Freiheit überhaupt. Wer es schon als Vizekanzler nicht erträgt, öffentlich durch den Kakao gezogen zu werden, der sollte auf keinen Fall Bundeskanzler werden. Dieser Vorgang offenbart eine Denkweise, die im freiheitlichen Verfassungsstaat nichts zu suchen hat.«
Birgit Kelle, Autorin: »Habeck hat persönlich (!) Strafantrag wegen #Schwachkopf gegen diesen alten Mann gestellt. Ein Vizekanzler ist beleidigt, eine Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung, die Polizei rückt morgens zur Hausdurchsuchung an. So beginnen totalitäre Systeme.«
Prof. Dr. Key Pousttchi, Wirtschaftsinformatiker, Professor für Digitalisierung: »„Wenn es morgens um 6 an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe“ (Winston Churchill) – In der Mathematik gibt man in solchen Fällen den Hinweis: Die Umkehrung gilt. #Schwachkopf«
Emrah Erken, Schweizer Anwalt: »Um die Kanzlerschaft von Armin Laschet (CDU) zu vereiteln, hatte das linksgrüne Empörium von Propagandajournalisten ausgiebig über dessen Lachen im Hochwassergebiet Ahrtal berichtet, um auf dessen angeblich fehlende Kanzlerqualitäten zu verweisen. Dieselben journalistischen Propagandisten bei den ÖRR schweigen über die Schwachkopfaffäre von Robert Habeck (Die Grünen), um dessen Kandidatur zu begünstigen, namentlich Tagesschau und ZDF heute. Dieses Schweigen ist ohrenbetäubend und so offensichtlich von den parteipolitischen Präferenzen der journalistischen Machthaber geprägt.«
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