Neuigkeiten zum Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ nach Kritik am Islam
(Jürgen Fritz, 13.02.2019) Vorgestern habe ich über den Fall von Ralf Madach berichtet, den jüdischen Rentner, der, nachdem er sehr deutliche Kritik an der islamischen Weltanschauung und ihren Anhängern geübt hatte, einen Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB erhielt. Hierzu gibt es inzwischen einige Neuigkeiten und Ergänzungen.
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