Jüdischer Rentner erhält nach Kritik am Islam Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“

Von Jürgen Fritz, Mo. 11. Feb  2019, Update: Mi. 13. Feb 2019

Frei zu sprechen, wird wohl immer gefährlicher hierzulande. Eigentlich weiß man schon nicht mehr so richtig, was man noch sagen darf und was schon nicht mehr. Die Grenzen des Sagbaren, genauer: des Erlaubten werden immer undeutlicher, sie verschwimmen mehr und mehr. Und die Machthaber, die immer deutlicher faschistoide, demokratie- und freiheitsfeindliche Züge offenbaren, scheinen das immer willkürlicher auszulegen, so dass die Rechtssicherheit zunehmend schwindet, wie der jüngste Fall von Ralf Madach zeigt, einem jüdischen Rentner, der nun einen Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ erhielt, nachdem er Kritik am Islam geübt hat. Aber vielleicht ist ja genau diese Rechtsunsicherheit von den hegemonialen Machteliten intendiert. Denn wer nicht mehr weiß, was er noch sagen darf, ist im Zweifelsfall eher ganz ruhig.

Was hat Ralf Madach in welchem Kontext getan?

Nach dem brutalen Terroranschlag am Breitscheidplatz im Dezember 2016, mutmaßlich verübt von einem Muslim im Namen des Islam, nämlich dem 24-jährigen Anis Amri, war Ralf Madach verständlicherweise sehr aufgebracht, da bei dem Anschlag auch Juden ums Leben kamen, wieder einmal, wie begründet vermuten durfte, durch die Hand eines Muslims. Zwölf Menschen brachte dieser brutal zu Tode, 55 weitere verletzte er, zum Teil schwer. Da Ralf Madach seit langem eine Entwicklung zu beobachten glaubte, die ihn äußerst besorgt machte, schrieb er auf Facebook etwas, das im Tonfall bzw. der Wortwahl vielleicht auch dieser nachvollziehbaren Gefühlslage geschuldet etwas überzogen, in der Sache aber sicherlich nicht gänzlich unbegründet war, wenn man sich die historische Entwicklung der letzten 1200 bis 1400 Jahren ansieht.

Dass Ralf Madach zu Gewalt aufrief, ist für mich nicht erkennbar. Aus keinem Satz ist dies ablesbar. Nein, mit keinem Wort tat er dies, nach meinem Textverständnis. Er verlieht lediglich seiner tiefen und ganz sicher nicht haltlosen Besorgnis – zugegeben in drastischen Worten – Ausdruck, wie dies die Personengruppe, die hier vom Gericht als die Opfer angesehen werden, dies umgekehrt gegenüber Juden und dem Staat Israel übrigens ständig tut, auch auf deutschem Hoheitsgebiet. Dass hier seit vielen Jahren, eher seit Jahrzehnten mit zweierlei Maß gemessen wird, scheint nahezu jedem vorurteilsfreien Beobachter längst evident.

Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB

Und nun erhielt Ralf Madach doch tatsächlich wegen dieser Äußerung auf Facebook, die sich primär auf die islamische Weltanschauung bezog, sekundär dann natürlich auch auf die Anhänger dieser Weltanschauung – wobei man Weltanschauungen (eine innere Eigenschaft) im Gegensatz zur Hautfarbe oder zum Geschlecht (äußere Eigenschaften) ohne schwere chirurgische Eingriffe ändern kann -, einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 15 Euro = 1.800 Euro plus die Verfahrens- und Gerichtskosten. Für einen, wie vermutet werden darf und aus der Höhe des Tagessatzes ableitbar ist, nicht unbedingt sehr vermögenden Rentner sicherlich keine kleine, sondern mehr als beachtliche Summe angesichts des Vergehens, welches das Gericht hier zu sehen meint.

Hören Sie hier, was Ralf Madach selbst zu diesem Strafbefehl zu sagen hat und vielleicht fragen Sie sich einmal, was passiert wäre und so dies überhaupt jemals vor ein deutsches Gericht gelangt wäre, wenn umgekehrt ein Muslim sich mit den gleichen Worten über das Judentum und dessen Anhänger geäußert hätte.

Update vom 13. Februar 2019

Rebecca Sommer, die diesen Film erstellte, ließ mir inzwischen folgende Zusatzinformationen zukommen:

Das Verfahren gegen Herr Madach ist noch nicht abgeschlossen. Er bekam einen Strafbefehl, wurde aber noch nicht rechtskräftig verurteilt, da er Einspruch einlegte.

Erläuterung: Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität, wodurch Gerichte und Staatsanwaltschaften entlastet werden sollen. Ein Gericht kann hier einen Strafbefehl erlassen, ohne dass die Schuld des Täters feststeht. Ein hinreichender Tatverdacht kann hier schon genügen. Legt der Beschuldigte, der mit Zustellung des Strafbefehls zum Angeklagten wird, nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Legt der Angeklagte Einspruch ein, kommt es in der Regel zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

Dies ist hier geschehen. Ralf Madach hat Einspruch eingelegt und es sollte am 07.02.2019 zur Hauptverhandlung kommen. Vorab wurde Herr Madach von der Richterin ein Pflichtverteidiger verwehrt. ”Er könne sich selber verteidigen”. Das Schriftstück liegt laut Rebecca Sommer vor.

Am Tag der geplanten Hauptverhandlung wurde diese aber nach einer Diskussion letztendlich verschoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt. Der Erfolg der Diskussion war, dass Ralf Madach nun einen Pflichtverteidiger vom Gericht genehmigt bekam.

Ralf Madach sei kein „echter“ Jude

Des Weiteren ist der nach der Veröffentlichung des Videos der Einwand aufgekommen, Ralf Madach sei kein “echter” Jude. Gemäß dem Talmud gilt als Jude, a) wer von einer jüdischen Mutter geboren ist, b) ebenso derjenige, der zu diesem Glauben übergetreten ist, unabhängig von seiner Herkunft.

Ralf Madach gebe an, seine Mutter sei zwar kein Jüdin gewesen, er aber als Erwachsener zum Judentum konvertiert (übergetreten). Seine Familie väterlicherseits sei jüdischer Abstammung und er sei pro-israelisch aufgewachsen. 2012 bis 2015 habe der Schweizer Rabbiner Raphael aus Kreuzlingen ihn über drei Jahre hinweg in der Synagoge von Konstanz unterrichtet, so dass er zum Judentum konvertieren durfte.

In diesen drei Jahren habe er die benötigten 613 Gesetze des Talmuds unter der Anleitung von Rabbiner Raphael gelernt, um nach der Prüfung, also die Abfragung des Talmuds, im November 2015 von insgesamt zwei Rabbinern in der Synagoge von Konstanz als Jude anerkannt und umarmt zu werden. Da er nicht von einer jüdischen Mutter abstamme, gebe es Juden, die ihn nicht als solchen anerkennen, und Juden, die ihn anerkennen.

Verlobte wurde 1980 bei einem muslimischen Terroranschlag getötet

Laut Ralf Madach kam seine jüdische Verlobte Ariane Fayler im Sommer 1980 bei einem Terroranschlag auf einen Linienbus in Jerusalem ums Leben. Der Vater seiner Verlobten, Scharon (Sharon) Fayler, habe ihn damals angerufen, um ihm die traurige Mitteilung zu überbringen. Diesen Verlust, die Ermordung seiner jüdischen Geliebten, habe er nie verwunden. Jedes islamistische Attentat würde bei ihm erneut die alten Wunden aufreißen.

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Titelbild: Screenshot aus dem Video © Sommerfilms, von Rebecca Sommer

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