Neuigkeiten zum Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ nach Kritik am Islam

Von Jürgen Fritz, Mi. 13. Feb  2019

Vorgestern habe ich über den Fall von Ralf Madach berichtet, den jüdischen Rentner, der, nachdem er sehr deutliche Kritik an der islamischen Weltanschauung und ihren Anhängern geübt hatte, einen Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB erhielt. Hierzu gibt es inzwischen einige Neuigkeiten und Ergänzungen.

Es erging noch kein rechtskräftiges Urteil gegen Ralf Madach, sondern ein Strafbefehl, gegen welchen er Einspruch eingelegt hat

Ich hatte anfangs geschrieben, dass ein Urteil gegen Ralf Madach ergangen sei. Dies war nicht ganz korrekt und wurde in dem Artikel auch korrigiert. Rebecca Sommer, die den Video-Film erstellte, ließ mir nämlich inzwischen folgende Zusatzinformationen zukommen: Das Verfahren gegen Herr Madach ist noch nicht abgeschlossen. Er bekam einen Strafbefehl, wurde aber noch nicht rechtskräftig verurteilt, da er Einspruch eingelegt hat.

Erläuterung: Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität, wodurch Gerichte und Staatsanwaltschaften entlastet werden sollen. Ein Gericht kann hier einen Strafbefehl erlassen, ohne dass die Schuld des Täters feststeht. Ein hinreichender Tatverdacht kann hier schon genügen. Legt der Beschuldigte, der mit Zustellung des Strafbefehls zum Angeklagten wird, nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Legt der Angeklagte aber Einspruch ein, kommt es in der Regel zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

Dies ist hier geschehen. Ralf Madach hat rechtzeitig Einspruch eingelegt. Somit ist es noch nicht zu einem rechtskräftgen Urteil gekommen. Am 07.02.2019 sollte es zur Hauptverhandlung kommen. Vorab wurde Herr Madach von der Richterin ein Pflichtverteidiger verwehrt. ”Er könne sich selber verteidigen”. Das Schriftstück liegt laut Rebecca Sommer vor.

Am Tag der geplanten Hauptverhandlung wurde diese aber nach einer Diskussion letztendlich verschoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt. Der Erfolg der Diskussion war, dass Ralf Madach nun einen Pflichtverteidiger vom Gericht genehmigt bekam.

Ralf Madach sei kein „echter“ Jude

Des Weiteren ist der nach der Veröffentlichung des Videos der Einwand aufgekommen, Ralf Madach sei kein “echter” Jude. Gemäß dem Talmud gilt als Jude, a) wer von einer jüdischen Mutter geboren ist, b) ebenso derjenige, der zu diesem Glauben übergetreten ist, unabhängig von seiner Herkunft.

Ralf Madach gebe an, seine Mutter sei zwar kein Jüdin gewesen, er aber als Erwachsener zum Judentum konvertiert (übergetreten). Seine Familie väterlicherseits sei jüdischer Abstammung und er sei pro-israelisch aufgewachsen. 2012 bis 2015 habe der Schweizer Rabbiner Raphael aus Kreuzlingen ihn über drei Jahre hinweg in der Synagoge von Konstanz unterrichtet, so dass er zum Judentum konvertieren durfte.

In diesen drei Jahren habe er die benötigten 613 Gesetze des Talmuds unter der Anleitung von Rabbiner Raphael gelernt, um nach der Prüfung, also die Abfragung des Talmuds, im November 2015 von insgesamt zwei Rabbinern in der Synagoge von Konstanz als Jude anerkannt und umarmt zu werden. Da er nicht von einer jüdischen Mutter abstamme, gebe es Juden, die ihn nicht als solchen anerkennen, und Juden, die ihn anerkennen.

Verlobte wurde 1980 bei einem muslimischen Terroranschlag getötet

Laut Ralf Madach kam seine jüdische Verlobte Ariane Fayler im Sommer 1980 bei einem Terroranschlag auf einen Linienbus in Jerusalem ums Leben. Der Vater seiner Verlobten, Scharon (Sharon) Fayler, habe ihn damals angerufen, um ihm die traurige Mitteilung zu überbringen. Diesen Verlust, die Ermordung seiner jüdischen Geliebten, habe er nie verwunden. Jedes islamistische Attentat würde bei ihm erneut die alten Wunden aufreißen.

*

Titelbild: Screenshot aus dem Video © Sommerfilms, von Rebecca Sommer

**

Aktive Unterstützung: Jürgen Fritz Blog ist vollkommen unabhängig und kostenfrei (keine Bezahlschranke). Es kostet allerdings Geld, Zeit und viel Arbeit, Artikel auf diesem Niveau regelmäßig und dauerhaft anbieten zu können. Wenn Sie meine Arbeit entsprechend würdigen wollen, so können Sie dies tun per klassischer Überweisung auf:

Jürgen Fritz, IBAN: DE44 5001 0060 0170 9226 04, BIC: PBNKDEFF, Verwendungszweck: Jürgen Fritz Blog. Oder über PayPal  5 EUR – 10 EUR – 20 EUR – 30 EUR – 50 EUR – 100 EUR