Verwaltungsgericht untersagt dem Verfassungsschutz vorerst die Beobachtung der AfD
(Jürgen Fritz, 05.03.2021) Schwere Schlappe für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde darf die AfD vorerst nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden. Die Entscheidung gilt bis zum Abschluss eines Eilverfahrens. Der Bundesvorsitzende der AfD Jörg Meuthen bezeichnete dies als „erneute komplette Blamage“ für Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang und forderte dessen sofortigen Rücktritt.
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