Gericht untersagt Bundesamt für Verfassungsschutz, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen

Von Jürgen Fritz, Di. 26. Feb 2019

Was für eine Watsche für das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinem neuen umstrittenen Präsidenten Thomas Haldenwang! Kaum ist dieser im Amt, schon muss seine Behörde durch die Justiz zur Ordnung gerufen und ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro für jede weitere gleichartige Zuwiderhandlung angedroht werden, da sie sich uneinsichtig zeigt.

Rechtswidriger und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der AfD

JFB hatte bereits am 21. Januar (Was, wenn die vermeintlichen „Verfassungsschützer“ verfassungsfeindlich sind?) und am 22. Februar (Rechtsbruch durch den neuen Verfassungsschutzpräsidenten?) über das Treiben des Herrn Haldenwang berichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet.

Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen. Doch auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt für Verfassungsschutz mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine „negative Wirkung“ zu, erklärte das Gericht.

Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Da die Behörde sich uneinsichtig zeigt, eine Unterlassungserklärung verweigert habe und ihr Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe außerdem Wiederholungsgefahr.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird daher ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro angedroht. Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde, wie es auch schon der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nahe gelegt und eingeschätzt hatte, als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert

Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln:

„Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“

Roland Hartwig, der Leiter der vom AfD-Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“, äußerte sich wie folgt:

„Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht. Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert.“

Ist Haldenwang jetzt noch tragbar?

Ob Haldenwang damit als Präsident des Amtes für Verfassungsschutz haltbar sein wird, der seinen Einstand in „Amt und Würden“ quasi gleich mit einem massiven Rechtsbruch feierte, wird man sehen müssen.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung Haldenwangs:

„Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als Prüffall bezeichnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einer einstweiligen Anordnung. Es ist damit auch Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) untersagt, sein Amt weiterhin zur Bekämpfung politischer Konkurrenz zu missbrauchen.

Das kann jedoch nicht alles sein, personelle Konsequenzen müssen her. Thomas Haldenwang sollte seinen Schlapphut nehmen und abdanken. Er hat mit seiner „Prüffallerklärung“ eine unzulässige Stigmatisierung der AfD betrieben. Seehofer kann bereits die Entlassungspapiere vorbereiten.“

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Titelbild: YouTube-Screenshot von Thomas Haldenwang

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