Wie Daniel Günthers Staatskanzlei Presse und Bürger verhöhnt

Von Jürgen Fritz, Do. 12. Feb 2026, Titelbild: Schleswig-Holstein-Landesregierung-Screenshot

Nachdem Daniel Günther, CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, am 07.01.2026 in der ZDF-Sendung Markus Lanz öffentlich über Zensur und Verbot von Presseorganen fabulierte und das Internetmedium NiUS öffentlich diskreditierte, zog NiUS gegen das Land Schleswig-Holstein vor Gericht, beantragte eine vorläufige Unterlassung und Widerruf der verächtlichen Äußerungen. Statt nun auf das Gesagte näher einzugehen und dies inhaltlich zu verteidigen, machten die Anwälte des Landes Schleswig-Holstein ein völlig anderen Move: Sie behaupteten, die diskreditierenden Äußerungen machte Günther gar nicht als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, sondern als CDU-Politiker. Doch damit ergaben sich sofort neue Probleme.

Der Beschluss des Verwaltungsgereichtes Schleswig-Holstein und die Probleme, die sich daraus für Günther ergeben

Am 05.02.2026 beschloss das Verwaltungsgesicht Schleswig-Holstein, NiUS »habe keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt habe. Dabei ging es um folgende Aussagen Günthers: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“ und „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Die Antragstellerin (Betreiberin von NiUS) könne von dem Antragsgegner (das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten) schon deswegen nicht verlangen, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habeSeine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar.«

Die Anwälte des Bundeslandes Schleswig-Holstein, vertreten durch Ministerpräsident Daniel Günther, zogen sich also auf die Position zurück, gegen das Land könne man wegen dieser Äußerungen gar nicht gerichtlich vorgehen, weil Günther in diesem Moment, anders als in anderen Passagen in der Lanz-Sendung, nicht als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, sondern lediglich als CDU-Politiker gesprochen habe. Und ein Parteipolitiker darf andere Dinge über Presseorgane sagen als ein Mitglied der Landesregierung, also der Staatsgewalt. Dieser Move der Anwälte von Schleswig-Holstein war einerseits strategisch clever, andererseits bei Juristen sehr umstritten. Zugleich bringt dieser Move sofort andere Schwierigkeiten für Günther mit sich.

Beretis am 22.01.2026 schrieb Rechtsanwalt Christian Conrad: »Spannend wird meines Erachtens auch sein, über welche Kanäle die Einladung zustande kam, mit welchen Mitteln er (Daniel Günther) angereist ist etc. Da er dort nur privat gewesen sein soll, werden ja sicherlich keine amtlichen Mittel (und zwar für gar nichts) eingesetzt worden sein…«

Und Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Verfassungsrechter, Medizinrechter und Rechtsphilosoph, antwortete darauf: »Sonst müsste er ja den Missbrauch staatlicher Mittel für Privattermine einräumen.«

Prof. Dr. iur. Arnd Diringer kommentierte das wie folgt: »Interessante Einschätzungen von Prof. Josef Franz Lindner und Rechtsanwalt Christian Conrad. Danach befindet sich Daniel Günther bei seiner „Verteidigung“ nun in einer Zwickmühle.«

Der NiUS-Anwalt fühlt Günthers Staatskanzlei auf den Zahn

Dies Zwickmühle war natürlich auch dem NiUS-Anwalt Joachim Steinhöfel sofort klar und er stellte der Staatskanzlei des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten daraufhin folgende Fragen:

»Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die VIUS SE & Co. KGaA,…Berlin. Unsere Mandantin betreibt das Nachrichtenportal NIUS. Namens und mit Vollmacht unserer Mandanten übersende ich Ihnen die nachfolgende Presseanfrage mit einer Frist zur Beantwortung bis Dienstag, 10.02.2026, 17:00 Uhr.

1. Wurde die Reise des Ministerpräsidenten Daniel Günther zum ZDF-Studio in Hamburg am 07.01.2026 hausintern als Dienstreise gemäß dem Landesreisekostengesetz (LRKG) eingestuft und abgerechnet?

2. In der Rechtsverteidigung des Landes Schleswig-Holstein im Verfahren gegen NIUS (VG Schleswig) wurde von Ihnen vorgetragen, dass der Ministerpräsident sich während des TV-Auftritts als Privatperson bzw. Staatsbürger geäußert habe. Wie wurde dieser Umstand bei der Buchung der gesamten für Terminvorbereitung und Reise (An- und Abreise, Spesen) anfallenden Kosten berücksichtigt? Welche sämtlicher angefallenen Kosten hat das Land getragen, welche nicht (bitte pro Kostenposition auflisten)?

3. Die Anreise erfolgte unbeschadet des Anlasses per Dienstwagen. Wurden für die Fahrt zum ZDF-Studio Hamburg Kilometerpauschalen oder Betriebskosten auf Basis einer privaten Nutzung gegenüber Daniel Günther oder der CDU Schleswig-Holstein abgerechnet oder hat das Land die gesamten Kosten getragen?

4. Falls eine Abrechnung über das Land erfolgte: Über welche spezifischen Kostenstellen und Buchungspositionen (bitte Angabe der Nummern im Einzelplan 03) wurden die Kosten für den Dienstwagen sowie das Fahrpersonal und weitere beim Land beschäftigten Personen für diesen Termin verbucht?

5. Wurde der Ministerpräsident von beim Land angestellten Mitarbeitern begleitet? Wenn ja, von wem und welche Tätigkeit übt die Person beim Land aus?

6. Wurden die Kosten für die etwaige Anwesenheit von Mitarbeitern der Pressestelle oder anderer Mitarbeiter der Staatskanzlei oder des Landes beim Aufzeichnungstermin in Hamburg als Dienstzeit und Dienstfahrt abgerechnet?

7. Welche Ressourcen der Staatskanzlei (Mitarbeiterstunden, Erstellung von Briefing-Unterlagen, Dossiers) wurden zur Vorbereitung des Auftritts genutzt, den das Land prozessual als den einer Privatperson definiert hat?

8. Wurden für die durch den Termin entstandenen Mehrkosten des Personenschutzes (LKA) – insbesondere Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand der Beamten – Erstattungsforderungen an die CDU Schleswig-Holstein oder Herrn Günther privat gestellt, da es sich laut Ihrer Darstellung nicht um ein Dienstgeschäft handelte? Wenn ja wann, wofür und in welcher Höhe?

9. Gab es für den betreffenden Tag weitere Termine des Ministerpräsidenten in Hamburg oder auf dem Weg dorthin, die als Dienstgeschäft deklariert wurden, und falls ja, wie hoch war der zeitliche Anteil des Lanz-Auftritts an der Gesamtreisezeit?

10. Liegen der Staatskanzlei Dokumente oder interne Vermerke vor, die eine Kostentrennung zwischen den Anteilen der „Privatperson“ Daniel Günther und dem Amt des Ministerpräsidenten für diesen spezifischen Tag regeln? Wenn ja, welche sind das und was ist deren Inhalt?

Wir fordern Sie auf, uns diese Unterlagen vollständig auszuhändigen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel«

Die Staatskanzlei geht auf keine einzige Frage konkret ein

Doch Daniel Günthers Staatskanzlei hat offenbar keine einzige dieser zehn Fragen beantwortet. Am 11.02.2026 schrieb Steinhöfel:

»Das war die „Antwort“ von Daniel Günthers Staatskanzlei auf die Presseanfrage, die ich gestern hier veröffentlich habe. Unter der „Antwort“ meine Antwort mit Nachfrist. Die Öffentlichkeit sollte wissen, wie hier zu verschleiern und verdunkeln versucht wird.

›Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

wir nehmen Bezug auf Ihre als „Presseanfrage“ bezeichnete Zuschrift vom 7. Februar 2026. Wie bereits das BVerfG in dessen Ausführungen deutlich gemacht und auf die sich, wie Sie wissen, auch das Verwaltungsgericht Schleswig in dessen Beschluss (Az.: 6 B 2/26, S. 7) zu bezieht, „ist in Zweifelsfällen davon auszugehen, dass Äußerungen von Amtsträgern im Rahmen einer Talkshow nicht in amtlicher Eigenschaft getätigt werden…“ ff. In den Ihnen ebenfalls bekannten Ausführungen in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts (S.10) heißt es zudem: „Die Anreise zum Fernsehstudio mit dem Dienstwagen, die Begleitung durch Personenschützer des Landeskriminalamts und eine Einladung über die Staatskanzlei sind ebenfalls nicht geeignet, die Äußerungen als amtlich erscheinen zu lassen. Die schon aus Sicherheitsgründen gebotene und auch zu privaten Zwecken zulässige Inanspruchnahme des Dienstwagens und des Personenschutzes macht einen Talkshow-Auftritt nicht zu einer Regierungsveranstaltung (vgl. Barczak, NVwZ 2015, 1014, 1016; Milker, JA 2017, 647, 651).“

Im Lichte dieser Vorbemerkungen werden die Fragen 1 bis 10 wie folgt beantwortet: Die Staatskanzlei hält sich selbstverständlich an die strikte – verfassungsrechtlich auch gebotene – Trennung zwischen der Funktion als Ministerpräsident und der Funktion als Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein. Diese Trennung, die auch organisatorisch, inhaltlich und personell gilt, wird auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Terminen beachtet. An dem betreffenden Tag (7. Januar 2026) fand eine Reihe dienstlicher Termine statt, die auch durch Mitarbeitende der Staatskanzlei begleitet wurden – was der gängigen Praxis entspricht. Bei diesen Terminen trug Daniel Günther, wie viele Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages es auch machen, das Landeswappen Schleswig-Holstein.‹«

Auch auf weitere Nachfrage verweigert die Staatskanzlei jede konkrete Antwort

Darauf antwortete Steinhöfel wie folgt:

»Presseanfrage vom 07.02.2026 – Kostenrechnung und haushalterische Einordnung der Reise des Ministerpräsidenten zum ZDF-Studio Hamburg am 07.01.2026, Nachfrist und Aufforderung zur vollständigen Beantwortung

Sehr geehrte Frau Albers,

wir nehmen namens und mit Vollmacht unserer Mandantin Bezug auf Ihre Antwort auf unsere Presseanfrage vom 07.02.2026, die Sie uns heute, am 10.02.2026, übermittelt haben.

I. Ihre Antwort beantwortet keine der gestellten Fragen. Unsere Presseanfrage enthielt 10 konkret formulierte Tatsachenfragen zur Kostenabrechnung, haushalterischen Einordnung und Ressourcenverwendung der Staatskanzlei im Zusammenhang mit der Reise des Ministerpräsidenten zum ZDF-Studio Hamburg am 07.01.2026. Ihre Antwort beantwortet keine einzige dieser Fragen. Stattdessen verweisen Sie auf Passagen aus dem Beschluss des VG Schleswig (Az. 6 B 2/26) zur Zurechnung von Talkshow-Äußerungen und teilen pauschal mit, die Staatskanzlei halte sich an die „strikte Trennung“ zwischen dem Amt des Ministerpräsidenten und der Funktion als Landesvorsitzender der CDU. Das ist Ihre Einschätzung, danach hatte aber niemand gefragt. Weder die allgemeine Beschreibung dieser Trennungspraxis noch der Verweis auf gerichtliche Entscheidungen zum Äußerungsrecht sind geeignet, die konkret gestellten Fragen zur Kostenabrechnung zu beantworten. Wir weisen darauf hin, dass die Fragen 1 bis 4 sowie 6 bis 10 ausschließlich Tatsachen betreffen, die der Staatskanzlei ohne weiteres bekannt sind: Wurde eine Dienstreise abgerechnet? Über welche Kostenstellen? Wurden Erstattungsansprüche gestellt? Liegen interne Vermerke vor? Diese Fragen erfordern keine rechtliche Würdigung, sondern schlichte Tatsachenmitteilungen.

II. Rechtliche Einordnung: Der presserechtliche Auskunftsanspruch aus § 4 Abs. 1 LPresseG SH verpflichtet die Behörden, Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Die Vorschrift begründet einen Anspruch auf Erteilung konkreter Auskünfte zu konkreten Fragen – nicht auf die Zusendung von Gerichtszitaten oder allgemeinen Bekenntnissen zur Rollentrennung. Verweigerungsgründe nach § 4 Abs. 2 LPresseG SH liegen offensichtlich nicht vor. Die Fragen betreffen die Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel. An der Auskunft besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Geheimhaltungsvorschriften stehen der Auskunft nicht entgegen. Ein schwebendes Verfahren wird durch die Beantwortung nicht gefährdet. Die Tatsache, wie die Kosten abgerechnet wurden, ist ein feststehender Sachverhalt, keine prozessuale Strategie. Wir weisen zudem darauf hin, dass die Frage der Kostenabrechnung unmittelbar relevant für die öffentliche Beurteilung der vom Land im Verfahren vor dem VG Schleswig vertretenen Position ist, der Lanz-Auftritt sei kein Dienstgeschäft gewesen. Wenn die Staatskanzlei die Kosten gleichwohl ganz oder teilweise als Dienstgeschäft abgerechnet hat, besteht ein evidenter Widerspruch, über den die Öffentlichkeit ein Recht auf Information hat.

III. Nachfrist: Wir fordern Sie hiermit auf, sämtliche 10 Fragen unserer Presseanfrage vom 07.02.2026 vollständig und konkret bis Mittwoch, den 11. Februar 2026, 17:00 Uhr, zu beantworten. Sollte eine vollständige Beantwortung innerhalb dieser Frist erneut verweigert werden, werden wir die gebotenen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs unserer Mandantin einleiten. Vorsorglich legen wir hiermit bereits Widerspruchgegen die in Ihrer Antwort liegende konkludente Verweigerung der begehrten Auskünfte ein. Wir verweisen insoweit auf unser gesondertes Schreiben vom heutigen Tag.«

Darauf antwortete die Staatskanzlei in Person der Regierungssprecherin Viviel Albers, wie folgt:

»Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

Ihre Fragen vom Vortag wurden beantwortet. Wir verweisen insoweit auf die gestrige Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Vivien Albers«

Machtkritik soll gesetzlich verboten werden

Dazu Steinhöfel:

»Die Auskunftsverweigerung der Staatskanzlei von Daniel Günther ist nicht nur rechtswidrig, sondern eine offene Missachtung gegenüber der grundgesetzlich geschützten Presse. Warum reagiert man so? Weil man Angst hat, bei wahrheitsgemäßer Beantwortung prozessuale Nachteile zu erleiden.«

„Warum möchte Daniel Günther diese Fragen nicht beantworten?“ fragt Steinhöfel weiter, der offenbar nicht willens ist, von seinem Vorhaben abzulassen.

Und der ehem. SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, sowie ehem. Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie ehem. Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb schreibt: „Ich wette: Die Anfrage des ZDF wurde an die Staatskanzlei und damit den Amtsträger gerichtet – nicht an den CDU-Landesverband und den Parteimensch Günther. Ich stelle eine Flasche Schampus auf den Tisch. Wer hält dagegen?“

Damit stelle sich die Frage: Was steckt eigentlich hinter dem Ganzen? In einem Interview kommt Steinhöfel zu dem Schluss: „Machtkritik soll gesetzlich verboten werden“.

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