Die absurdeste Szene von allen im „Prozess gegen Deutschland“

Von Jürgen Fritz, Sa. 21. Feb 2026, Titelbild: YouTube-Screenshots

Im „Prozess gegen Deutschland“ kam es letztes Wochenende zu einigen absurden Szenen, die tiefe Einblicke in die deutsche Kulturszene, aber auch insgesamt in die deutsche Gesellschaft gewährten. Die absurdeste Szene von allen war diese.

Wie linksradikale Ideologen sich immer mehr von der Realität abkoppeln

Am Samstag befragte zunächst die Verteidigerin Liane Bednarz den Zeugen Feroz Khan, einen Influencer mit pakistanischen Wurzeln. Seine Eltern wurden in Pakistan  als Ahmadiyya verfolgt und erhielten in Deutschland Asyl, er wurde 1990 in Frankfurt am Main geboren. Er selbst, so gab er explizit zu Protokoll fühle sich voll und ganz als assimilierter Deutscher. In dieser Befragung gab Khan sich ferner als AfD-Wähler zu erkennen und begründete dies insbesondere mit seinem Wunsch nach einer völlig anderen Migrationspolitik. Vor allem den Sicherheitsaspekt hob er dabei hervor und sprach davon, dass es inzwischen über 700 Gruppenvergewaltigungen im Jahr gebe und um die 30.000 Messerdelikte und dass bei den Tatverdächtigen der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund jeweils bei 70 bis 80 Prozent läge. 

Daraufhin übernahm die Strafanwältin Gabriele Heinecke aus dem linksradikalen Milieu als Vertreterin der Anklage die weitere Befragung. In deren Welt- und Menschenbild schien der YouTuber mit Migrationshintergrund und AfD-Nähe so gar nicht zu passen. Gleich zu Beginn sagte sie: „Sie sind ein interessanter Typ. Das, was Sie eben gesagt haben, hat mich sehr verwundert, weil es mein Weltbild etwas verändert hat.“ Bei Linksradikalen und Linksextremisten fällt ja immer wieder auf, dass sie in einem sehr stark ideologisch gefärbten inneren Konstrukt leben, in dem vieles, was nicht in dieses Konstrukt passt, einfach ausgeblendet wird. Genau diese innere Abkoppelung von der äußeren Realität und die Unterordnung dieser unter die eigenen Vorstellungen und Ideen macht ja Ideologien gerade aus. Deshalb spricht man auch von einem verblendeten Bewusstsein.

Versuch, den gut informierten Zeugen als ahnungslos darzustellen, weil einem dessen Fakten nicht ins Konzept passen 

Diese Verblendung wurde auch in der nächsten Frage von Heinecke sichtbar: „Wie viele Messerstecher kennen Sie, die auf Bewährung freigekommen sind?“ Als ob das eine Rolle spielen würde, wie viele Fälle Feroz Khan persönlich kennt. Bei gesellschaftlichen Fragen der inneren Sicherheit geht es natürlich um objektive Zahlen, wie viele Straftaten, insbesondere wie viele Gewaltverbrechen pro Jahr begangen werden und ob es hier Auffälligkeiten gibt, dass bestimmte Gruppen bei Gewaltverbrechen extrem überrepräsentiert sind. Wenn es bei ca. 83 Millionen Einwohnern um die 30.000 Messerdelikte gibt pro Jahr, dann sind das etwa pro 2.800 Einwohner ein Messerdelikt. Dass man dann jemanden persönlich kennt, der a) ein Messerdelikt beging, b) von der Polizei gefasst und festgenommen und dann c) vor Gericht verurteilt und d) auf Bewährung freigekommen ist, ist natürlich noch viel unwahrscheinlicher. Aber selbst wenn dies „nur“ 10.000 mal vorkäme pro Jahr oder „nur“ 5.000 mal oder „nur“ 1.000 mal und der Täter anschließend einen anderen Menschen verletzt oder gar tötet, so wäre das genauer zu untersuchen, ob hier nicht etwas ganz grundsätzlich schief läuft in unserer Gesellschaft. Genau diese kritische Prüfungen sind aber im linksradikalen und linksextremistischen Milieu nicht gewollt und man versucht alles, um die tatsächlichen realen Probleme möglichst klein zu reden oder gar völlig zu leugnen (verblendetes Bewusstsein).

Anschließend zitiert die Anklägerin Heinecke sogar die von dem Zeugen Khan genannten Zahlen völlig falsch und spricht von „30.000 Gruppenvergewaltigungen“ (statt von über 700), sie habe das „nicht so ganz mitschreiben können“. Daraufhin nennt Khan die korrekte Zahl: 29.000 Messerdelikte im Jahre 2024. Diese Zahl stimmt nahezu exakt. Laut BKA waren es 2024 ganz genau 29.014 „Messerangriff“-Straftaten, die von der Polizei erfasst wurden. Und nun wird es wirklich vollends absurd. Denn nun versucht die Anklägerin den Zeugen, der korrekte Zahlen genannt hat, als unglaubwürdig darzustellen, wenn nicht sogar ihn lächerlich zu machen. Sie sagt: „Ja, okay, super Zahl. Woher haben Sie die?“ Darauf antwortet Khan: „Ich finde ich nicht super. Die ist offiziell nachvollziehbar über Polizeiliche Kriminalstatistik.“ Auch das ist korrekt. Nun frag Heinecke nach: „Über Polizeiliche Kriminalstatistik? Kennen Sie die Statistiken vom BKA? Haben Sie die mal eingesehen? Kennen Sie die Auswertungen für die Jahre?“ Das Bundeskriminalamt ist zusammen mit der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag  eine der drei Polizeibehörden des Bundes und das BKA gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik heraus. Dass eine Volljuristin mit dem Schwerpunkt Strafrecht das nicht weiß, verwundert doch sehr. Oder aber sie wusste das durchaus und versuchte, den Zeugen, der Fakten nannte, die ihr nicht gefielen, zu verunsichern und lächerlich zu machen, ihn auf offener Bühne vor hunderten Zuschauern als Trottel dastehen zu lassen. Also entweder Ahnungslosigkeit oder Böswilligkeit und arbeiten mit hinterlistigen, billigen Tricksereien. Beides im Grunde peinlich und einer seriösen Juristin unwürdig.

Die Anklägerin wirft dem Zeugen vor, er erzähle „totalen Bullshit“, die Vorsitzende ermahnt daraufhin nicht die Anklägerin, sondern den Zeugen

Genau darauf, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik vom BKA herausgegeben wird, macht dann der Zeuge, der sich hier offensichtlich besser auskennt als die Strafverteidigerin aus dem linksradikalen Milieu, wiederum korrekt aufmerksam. Und nun kommt der Gipfel der Absurdität. Denn nun antwortet Heinecke wörtlich: „Soll ich Ihnen was sagen? Das was Sie hier gesagt haben, ist – Entschuldigung, nicht bös gemeint – aber totaler Bullshit.“ Darauf antwortete Feroz Khan: „Das sagt sehr viel über Sie aus, weniger über mich“, womit er ja den Nagel auf den Kopf traf. Diese fachliche Ahnungslosigkeit plus extreme Überheblichkeit bis hin zur Unverschämtheit im Umgang mit anderen Menschen, die politisch andere Auffassungen haben, sagte ja wirklich sehr viel über Frau Heinecke aus. „Die Zahlen sind öffentlich nachvollziehbar“, ergänzte der YouTuber noch, was auch stimmte. Und dann geschah etwas sehr Bemerkenswertes.

Die Vorsitzende des Prozesses, Frau Herta Däubler-Gmelin, ausgebildete Juristin, die bis 2002 SPD-Bundesministerin der Justiz war, schaltete sich nun mit folgenden Worten nicht an die Anklägerin Frau Heinecke, sondern an den Zeugen ein: „Entschuldigung! Darf ich bitte darauf achten, dass wir uns in der Sprache mäßigen. Das hatten Sie auch gelobt!“ Und als Herr Khan nachfragen wollte: „Welches Wort beanstanden Sie?“ unterbrach ihn Däubler-Gmelin sofort und zog nun die Frauenkarte gegen den Zeugen mit pakistanischen Wurzeln: „Bitte, Entschuldigung, auch gegenüber Frauen bitte respektvoll.“ Der Zeuge, die Vorsitzende vor aller Augen überführend, fragt nochmals nach: „Welches Wort beanstanden Sie genau?“ Er hatte ja kein einziges unsachliches Wort gesagt. Nicht eines!

Die völlig ungleiche Behandlung der Akteure durch die Vorsitzende, je nachdem wo der Zeuge politisch steht

Und nun Däubler-Gmelin: „Entschuldigung, Sie haben gerade in einer Art und Weise geantwortet, die nicht dem Gebot vor Gericht entspricht. Ich bitte Sie jetzt einfach, das zu akzeptieren und nicht mit mir zu diskutieren. Ist das klar? Frau Heinicke, Sie haben das Wort.“ Nun sagt der Zeuge auch wieder völlig korrekt: „In Ordnung. Immerhin habe ich geantwortet – im Vergleich zum Kollegen Herr Andreas Kemper.“ Andreas Kemper ist ein linksradikaler Soziologe, der zuvor befragt wurde und in der Tat auf kaum eine Frage antwortete, sondern einfach erzählte, was er sagen wollte, sogar offen zugab, dass ihn die Fragen der Verteidiger nicht interessieren, ohne dass die Vorsitzende dort eingeschritten wäre. Bereits an der Stelle, wie auch etlichen anderen, drängte sich immer mehr der Eindruck auf, dass hier ein wahres Schmierentheater inszeniert wird und selbst das nicht mal gut. Bisweilen wurde sogar die Grenze zur Lächerlichkeit deutlich überschritten. Dass der AfD-nahe Zeuge immer wieder korrekte Dinge sagte, brachte die Vorsitzende (eine SPD-lerin) zusehends in Wallung. Sie wurde nun immer energischer: „Wenn Sie nun bitte so freundlich wären und die Frau Heinecke wieder fragen lassen würden und ihre Fragen bitte beantworten!“ Dabei hatte ja Feroz Khan jede Frage der Anklägerin ganz konkret beantwortet, ganz anders als Kemper, der einfach redete, was er wollte. Däubler-Gmelin ermahnte aber nicht den linksradikalen Kemper, er solle die Fragen beantworten, sondern Khan, der keiner einzigen Frage auswich. 

Fassen wir zusammen: Der Zeuge hatte kein einziges respektloses Wort geäußert. Die Anklägerin, die aus dem gleichen politischen Lager kommt wie die Vorsitzende (sehr weit linksaußen), hatte gegenüber dem Zeugen gesagt, das was er geäußert habe – korrekt zitierte Zahlen aus der Kriminalstatistik – seit „totaler Bullshit“. Ich habe noch nie gehört, dass eine Anklägerin sich so über einen Zeugen äußerte. Und dann ermahnt die Richterin nicht die Anklägerin, sondern den von dieser gescholtenen Zeugen, er solle auf seine Sprache achten. Das war nur eine von vielen bemerkenswerten Szenen in diesem „Schauprozess“, wie Harald Martenstein es nannte, die in ihrer Absurdität aber schon extrem war. Die ganze Befragung von Feroz Khan kann hier, ab Minute 1:53:27, im Original angesehen und angehört werden. Die Schlüsselszene war die folgende.

Die absurdeste Szene von allen

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Hier das Ganze nochmals in einem Bild zusammengefasst

100.000 Ausländer begehen sehr viel mehr Straftaten als 100.000 Deutsche

Wie recht der Zeuge Feroz Khan mit seinen Hinweisen auf die Gefährdung der inneren Sicherheit unseres Landes durch immigrierte Gewaltkriminalität hatte, zeigen auch folgende Zahlen und Fakten. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA für das Jahr 2024 (die für das Jahr 2025 liegt noch nicht vor) geht hervor:

  • … dass die Gewaltkriminalität auch in 2024 erneut angestiegen ist in Deutschland und zwar um 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge stieg um 9,3 Prozent.
  • Bei der Gewaltkriminalität ist die Anzahl der tatverdächtigen Jugendlichen um 3,8 Prozent, bei den tatverdächtigen Kinder um 11,3 Prozent gestiegen.
  • Der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent angestiegen
  • Dabei gelten „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS nur solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
  • 2024 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 913.196 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert. Dies entspricht einem Anteil von 41,8 Prozent an allen Tatverdächtigen, obschon der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung Deutschalands nur ca. 14,8 Prozent ausmachte.
  • Selbst wenn man alle ausländerrechtlichen Verstöße, die größtenteils nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, herausrechnet, ergibt sich laut BKA folgendes: „Der Anteil der nichtdeutschen an allen Tatverdächtigen hat sich … auf 35,4 Prozent erhöht“
  • Das BKA hat 2024 erstmals die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige ausgewiesen. Das machen ich und andere, wie zum Beispiel Ines Laufer, seit fast zehn Jahren, weil diese Zahlen die aufschlussreichsten sind. Denn „damit ist es möglich, vergleichende Aussagen zur Kriminalitätsbelastung zu machen“, wie das BKA ganz richtig angibt. Auch bei den nun folgenden Schlüsselzahlen sind alle ausländerrechtlichen Verstöße bereits herausgerechnet. BKA: „Die TVBZ (Tatverdächtigenbelastungszahl) bei deutschen Tatverdächtigen liegt bei 1.878; d.h. von 100.000 deutschen Einwohnern werden statistisch 1.878 Deutsche ab acht Jahren straffällig. Die TVBZ bei nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 5.091, das heißt von 100.000 nichtdeutschen Einwohnern werden statistisch 5.091 Nichtdeutsche ab acht Jahren straffällig.“ Das heißt, 100.000 Ausländer waren 2024, selbst wenn man alle ausländerrechtlichen Verstöße herausrechnet, 2,71 mal so oft verdächtig, eine Straftat begangen zu haben, wie 100.000 Deutsche (5.091 geteilt durch 1.878). Dabei werden Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten zu hundert Prozent den Deutschen zugerechnet. Eingebürgerte Immigranten natürlich ohnehin.

Bei Gewaltdelikten und Sexualdelikten sind die Zahlen nochmals deutlich drastischer

  • Der Anteil der nichtdeutschen an allen Tatverdächtigen lag 2024 bei Gewaltdelikten (nicht „nur“ bei 35,4 Prozent), sondern sogar zwischen 39 und 43 Prozent.
  • Noch extremer sind die Zahlen bei Gruppenvergewaltigungen: Laut Bundesregierung (Antwort auf Kleine Anfrage im Bundestag, August 2025, Bezug auf PKS) waren 2024 bei 788 erfassten Fällen von Gruppenvergewaltigungen 51 Prozent nichtdeutsche Tatverdächtige. Das heißt, es gab massive Hinweise, dass 14,8 Prozent Ausländer mehr Gruppenvergewaltigungen begingen als 85,2 Prozent Deutsche (inklusive der Deutschen mit Migrationshintergrund und inklusive der Bürger mit mehreren Staatsangehörigkeiten). Bezogen auf jeweils 100.000 Personen bedeutet das: 100.000 Ausländer waren 2024 fast sechsmal so oft Tatverdächtige einer Gruppenvergewaltigung wie 100.000 Deutsche.
  • Nun ist Ausländer nicht gleich Ausländer. Männer sind ganz besonders bei Gewaltdelikten sehr viel krimineller als Frauen und es gibt Länder und Kulturräume, die sich deutlich von anderen Ländern und Kulturräumen unterscheiden. Ganz extrem negativ fallen Asylbewerber und Geduldete auf. Eine Auswertung für das Jahr 2017 hat damals bereits folgendes zu Tage gefördert: Bei überfallartigen Einzel- oder Gruppenvergewaltigungen waren 100.000 Asylbewerber und Geduldete exakt 50 Mal so kriminell wie 100.000 Deutsche.

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