Staatsanwalt ermittelt gegen „Zentrum für Politische Schönheit“ wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“

(Jürgen Fritz, 04.04.2019) Gar nicht gut gelaufen für Philipp Ruch und sein sogenanntes „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS). Laut einem Gerichtsbeschluss von Ende 2017 durfte er sich seither dem Haus von Björn Höcke (AfD) nur noch auf einen halben Kilometer nähern, nachdem er diesen dazu nötigen wollte, vor einer vom ZPS vor Höckes Haus errichteten Nachbildung des Holocaust-Mahnmals niederzuknien. Doch es sollte noch viel ärger kommen für die „Aktivisten“ vom ZPS, welche sich als Künstler auszugeben versuchen. Denn wie gestern bekannt wurde, wird bereits seit Ende 2017 gegen das ZPS nach § 129 StGB ermittelt wegen des Verdachts der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Funktioniert unser Rechtsstaat womöglich doch noch?

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Vermummte brechen Tür samt Rahmen von AfD-Mitglied aus der Wand und bedrohen es mit Messer

(Yannick Noé, 21.12.2017) In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde ein AfD-Mitglied zuhause überfallen. Die Wohnungstür wurde von mehreren Vermummten und Bewaffneten samt Rahmen aus der Wand gebrochen. Große Steine wurden in Richtung Kopf des AfD-lers geworfen und dieser unter „antifaschistischen“ Parolen mit dem Messer bedroht. In Notwehr verletzte er einen der Täter schwer. Der Staatsschutz hat bereits Ermittlungen aufgenommen.

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Richterliche Anordnung: Chefchaot des „Zentrums für Politische Schönheit“ darf sich Höckes Haus nicht mehr nähern

(Jürgen Fritz) Dumm gelaufen für Philipp Ruch, den Chefchaoten vom „Zentrum für Politische Schönheit“. Laut einem Gerichtsbeschluss darf er sich dem Haus von Björn Höcke (AfD) nur noch auf einen halben Kilometer nähern. Noch dümmer: seine Wohnung im Nachbarhaus und das „Kunstobjekt“ liegen beide weniger als 500 Meter von Höckes Haus entfernt. Was nun?

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