Staatsanwalt ermittelt gegen „Zentrum für Politische Schönheit“ wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“
(Jürgen Fritz, 04.04.2019) Gar nicht gut gelaufen für Philipp Ruch und sein sogenanntes „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS). Laut einem Gerichtsbeschluss von Ende 2017 durfte er sich seither dem Haus von Björn Höcke (AfD) nur noch auf einen halben Kilometer nähern, nachdem er diesen dazu nötigen wollte, vor einer vom ZPS vor Höckes Haus errichteten Nachbildung des Holocaust-Mahnmals niederzuknien. Doch es sollte noch viel ärger kommen für die „Aktivisten“ vom ZPS, welche sich als Künstler auszugeben versuchen. Denn wie gestern bekannt wurde, wird bereits seit Ende 2017 gegen das ZPS nach § 129 StGB ermittelt wegen des Verdachts der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Funktioniert unser Rechtsstaat womöglich doch noch?
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