Dokumentation, Do. 8. Nov 2018
90 Minuten debattierte der Deutsche Bundestag heute über das vielleicht wichtigste Thema seit Bestehen der Bundesrepublik – und auch das nur auf Antrag der AfD. Diese versuchte, den Deutsche Bundestag zu folgender Feststellung zu bewegen: Der „Globale Pakt für Migration“ stelle in seiner derzeitigen Fassung einen Angriff auf die nationale Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die demokratische Legitimation staatlichen Handelns sowie auf das Rechtsstaatsprinzip dar. Lesen Sie hier die Begründung der AfD und hören Sie die Rede von Martin Hebner.
AfD-Antrag
Der UN-Migrationspakt gefährde zudem die Grundlagen der deutschen Eigenstaatlichkeit, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der sogenannten Ewigkeitsgarantie (eigentlich aber Selbstbestimmungsgarantie) des Grundgesetzes unterfällt. Er sei darauf gerichtet, die demokratisch legitimierte, verfassungsgemäß beschlossene Asyl-, Einwanderungs- und Ausländerpolitik künftiger deutscher Bundestage und Bundesregierungen unter einen internationalen politischen Vorbehalt zu stellen, der politisch geeignet und bestimmt sei, die Legitimität nationaler, an den Interessen gerade des deutschen Volkes orientierter Maßnahmen öffentlich in Frage zu stellen bzw. deren politische Legitimität oder gar menschenrechtliche Zulässigkeit unter Berufung auf den „Global Compact“ zu leugnen.
Damit stelle der Globale Pakt zur Migration einen Angriff auf die Verfassungsordnung
Deutschlands und das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes dar. Jedwede Beteiligung deutscher Regierungsstellen an diesem Abkommen sei daher zu unterlassen.
Vielmehr sei die Bundesregierung verpflichtet, ihren Protest durch entsprechende
Verbalnoten und Schriftnoten öffentlich zu dokumentieren.
Der Deutsche Bundestag solle insbesondere die Bundesregierung dazu auffordern,
1. a) dem „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ nicht beizutreten,
b) diesem Dokument nicht namens der Bundesrepublik Deutschland zuzustimmen,
c) sich insbesondere gegen jedwede Beteiligung der EU-Institutionen an oder gegen jedwede Zustimmung auf EU-Ebene zu diesem Dokument oder dem damit verbundenen politischen Prozess auszusprechen, und
d) keine sonstigen Handlungen vorzunehmen, durch welche die Bundesrepublik Deutschland dem „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ begrüßt oder billigt oder unterstützt oder einen künftigen Beitritt in Aussicht stellt,
e) sich in keiner Weise im Sinne dieses Dokuments völkergewohnheitsrechtlich oder politisch, moralisch oder anderweitig und zumal auch im Sinne des sogenannten völkerrechtlichen „Soft Law“ zu binden.
2. Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung ferner dazu auffordern, auf der Versammlung zur Annahme des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ eine schriftliche Protestnote gegen die zur Annahme bestimmte Fassung
zu hinterlegen, die klarstellt, dass die Bundesrepublik Deutschland sich als „permanent objector“ im Sinne möglichen künftigen Völkergewohnheitsrechts versteht.
3. Der Deutsche Bundestag solle außerdem feststellen, dass ein Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich der Zustimmung zumindest des Deutschen Bundestages bedarf, da es sich – unabhängig
von strittigen völkerrechtlichen Einzelfragen zur genauen Wesensnatur der durch ihn begründeten politischen Bindung der Bundesrepublik Deutschland – jedenfalls im weiteren Sinne um einen Vertrag handelt, der die politischen Beziehungen des Bundes regele.
Die heutige Bundestagsrede von Martin Hebner
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Titelbild: YouTube-Screenshot
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