Von Jürgen Fritz, So. 10. Nov. 2024, Titelbild: X-Screenshot
Scholz und die SPD machen sich von Tag zu Tag lächerlicher. Hier das neueste Kabinettstückchen, dieses Mal von Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, der engste Vertraute von Scholz.
X-Leser müssen dem SPD-Kanzleramtsminister unser Grundgesetz erklären
Wolfgang Schmidt ist seit Dezember 2021 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes im Kabinett Scholz. Er gilt als dessen engster Vertrauter, der Mann, „dem der deutsche Kanzler seit mehr als 20 Jahren vertraut wie niemandem sonst“(NZZ). Dieser Wolfgang Schmidt schreibt gestern Abend auf X folgendes:
»Wie würde wohl die Umfrage „Wollen Sie künftig jedes vierte Jahr zu Weihnachten einen Bundestagswahlkampf haben?“ ausfallen?«
Die Wahlperiode muss aber gemäß Art. 39 GG gar keine volle vier Jahre andauern. Sie muss vielmehr zwischen 46 und 48 Monaten liegen. Ich zitiere Art. 39 GG, Absatz 1, Satz 3:
»Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.«
Heißt, die vorgezogenen Neuwahlen können im Januar 2025 stattfinden und die nächste Bundestagswahl dann Anfang Dezember 2028 oder sogar Ende November 2028. Und die übernächste dann zum Beispiel im Oktober 2032. Wir sind inzwischen so weit, dass die Bürger das Bundeskanzleramt über unser Grundgesetz belehren müssen. Man muss sich mal klar machen, was das bedeutet.
FDP-Politikerin Strack-Zimmermann: „Beschämend, was für ein Demagoge der Kanzleramtschef hier ist“
Interessant ist auch, was führende FDP-Politiker über die SPD inzwischen denken. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Vorsitzende im EU-Parlament und Mitglied im FDP-Präsidium, antwortet auf den Kanzleramtsminister:
»Es ist absolut beschämend, was für ein Demagoge der Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt hier ist. Entweder will er die Wähler absichtlich für dumm verkaufen oder er zeigt eine Unkenntnis des GG, die es in seiner Position nicht geben darf. Aber bei diesem Kanzleramt wundert einen nichts mehr. Denn: Es kann laut Grundgesetz bereits nach 46 Monaten regulär wiedergewählt werden (max. 48). Man kann also innerhalb der Fristen den Wahltermin Stück für Stück wieder auf Herbst schieben. So geschehen nach der Wahl im März 1983. 1994 war es dann wieder Oktober.«
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