Was der SZ-Journalist Bernd Kramer auf X so schreibt

Von Jürgen Fritz, Di. 28. Jan 2025, Titelbild: X-Screenshots

Der SZ-Redakteur Bernd Kramer bezeichnete CDU-Politiker mehrfach als „Rechtsextremisten“, Anna Schneider von der WELT als „Chefreporterin Faschismus“, Axel Springer-Autoren als „Faschisten“. Leistung müsse sich wieder „hitlern“. BILD und der CDU warf er „Rassismus“ vor, in Richtung Carsten Linnemann schrieb er „Sieg Heil, liebe CDU“ und in Bezug auf Friedrich Merz „Der Führer hat gesprochen“. Das hat jetzt wohl Konsequenzen.

Zur Person

Bernd Kramer, Jahrgang 1984, ist für die Süddeutsche Zeitung als Redakteur tätig. Zuvor war Kramer Redakteur bei der taz und dem SPIEGEL und war Autor für ZEIT ONLINE. Außerdem hat er zwei Sachbücher veröffentlicht und wurde ausgezeichnet unter anderem mit dem „Willi-Bleicher-Preis“ und dem „Goethe-Medienpreis“ für wissenschafts- und hochschulpolitischen Journalismus. Er hat Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaften und Soziologie an der Uni Köln studiert und die Kölner Journalistenschule besucht. Und nun schauen Sie mal, was der preisgekrönte ZS-Redakteur auf X so alles schreibt.

Wenn die Menschenverachtung und der Hass aus jeder Pore dringen

SZ distanziert sich von den Äußerungen und will „überprüfen“, „wie es dazu kam“ – Patrick Bahner von der FAZ stellt sich hinter Kramer

Die SZ schrieb gestern:

»Die Süddeutsche Zeitung verurteilt verbale Entgleisungen auf privatem Social-Media-Account eines Mitarbeiters aufs Schärfste. Die Süddeutsche Zeitung distanziert sich in aller Form von den Äußerungen, die bezüglich Friedrich Merz und der CDU über den privaten Social-Media-Account eines SZ-Mitarbeiters verbreitet wurden. Die Süddeutsche Zeitung verurteilt den inakzeptablen Inhalt aufs Schärfste. Gegenwärtig prüfen wir, wie es zu diesen Veröffentlichungen kommen konnte. Der Mitarbeiter, der derzeit nicht aktiv für die SZ tätig ist, war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.«

Die letzten zwei oben aufgeführten Tweets hat Bernd Kramer gelöscht. Gestern schrieb er folgendes:

»Zu meinem gelöschten Tweet: Mich empört und bestürzt, dass die CDU sich derzeit offenbar Mehrheiten bei den Rechtsradikalen sucht. Ich habe dafür ganz offensichtlich unangemessene Worte gefunden. Dafür entschuldige ich mich

Anmerkung: Man entschuldigt sich nicht selbst, sondern bittet diejenigen, über die man hergezogen hat, um Entschuldigung. Aber auch das scheint Bernd Kramer nicht klar zu sein.

Die Distanzierung der SZ von ihrem Redakteur kritisiert heute wiederum Patrick Bahners, Resortleiter Geisteswissenschaften bei der FAZ:

»Traurig, dass die SZ ihren Autor in den Regen stellt.«

Und:

»Distanzierung, ohne dass die Leser erfahren, wovon sich die Zeitung distanziert.«

Und weiter:

»Es ist auch unklar, worauf sich die in der Notiz erwähnte Prüfung erstrecken soll.«

Dann repostet er:

»Wie es zur Veröffentlichung kommen konnte. Scheinbar dürfen Mitarbeiter nur nach Gehmigung posten.«

Und repostet auch:

»Man wird ja bittesehr Deutschen mit Migrationshintergrund die Staatsbürgerschaft aberkennen, das Grundrecht auf Asyl abschaffen und mit der AfD gemeinsame Beschlüsse fassen dürfen, ohne flapsige Nazi-Anspielerungen abzubekommen. Traurig, dass die SZ hier einknickt. wtf«

Der Rechtsanwalt Markus Haintz erstatte bereits Strafanzeige gegen Bernd Kramer

Der Rechtsanwalt Markus Haintz hat indessen gestern folgendes auf X veröffentlicht:

»Anbei eine Abschrift meiner heutigen Strafanzeige gegen Bernd Kramer, der vermutlich nicht mehr lange für die Süddeutsche Zeitung arbeiten wird:

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Redakteur der Süddeutschen Zeitung, Bernd Kramer wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sowie wegen Volksverhetzung, § 130 Abs. 3 StGB.

I. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Nach übereinstimmenden Presseberichten sowie vielfältigen Sichtungen von Screenshots auf X verbreitete der Angezeigte die NS-Parole „Sieg Heil“.

Weiterhin äußerte Kramer: „Leistung muss sich wieder hitlern!“ Die Bewertung überlasse ich der Staatsanwaltschaft. Die Äußerungen erfolgten am heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Das Autorenprofil findet sich unter: https://www.sueddeutsche.de/autoren/bernd-kramer-1.4475159

Der Vorfall wird nicht nur auf X thematisiert, sondern auch ebenso reichweitenstark in Presseveröffentlichungen: Berliner Zeitung.

II. Es wird beantragt, den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und das zum Ermittlungsverfahren zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen, § 158 Abs. 1 S. 3, 4 StPO.

Mit freundlichen Grüßen, Markus Haintz Rechtsanwalt«

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