Von Jürgen Fritz, So. 08. Feb 2026, Titelbild: RTL-Screenshot
Immer wieder behauptete Gil Ofarim im Dschungelcamp, nicht über den Vorfall von 2021 in dem Hotel in Leipzig sprechen zu dürfen. Dann plötzlich behauptete er, er sei „freigesprochen“ worden, ein Zeuge habe den Davidstern gesehen, das Video sei nicht das Original, es würden mehrere Sekunden fehlen. Was davon stimmt wirklich?
Ofarim knüpft im Dschungelcamp 2026 doch tatsächlich an seine Behauptungen von 2021 an
Ich hatte gestern schon zu erklären versucht, warum Gil Ofarim, egal wie sehr Ariel ihm zusetzte, unmöglich so etwas wie Reue zeigen und sein eigenes Verhalten im Oktober 2021 verurteilen konnte. Der Grund ist ein ganz einfacher, das wurde seit Tagen immer klarer und war dann mit der Freitagabendausstrahlung vollends klar, als Gil am Lagefeuer gegenüber Simone Ballack klar zu erkennen gab, dass er nach wie vor glaubt, dass sich der Vorfall in dem Leipziger Hotel so zugespielt habe, wie er damals in seinem berühmt gewordenen Video behauptet hatte. Ofarims Darstellung sah damals wie folgt aus:
Er war zu einem Dreh in Leipzig und wollte danach in dem Hotel The Westin Leipzig einchecken. Dort habe sich dann folgendes zugetragen. Es habe auf Grund eines Computerdowns eine Riesenschlange am Counter gegeben. Eine Person nach der anderen wäre nun ihm vorgezogen worden, was Ofarim sofort irgendwie mit dem Tragen eines Davidsterns an einer Kette auf seiner Brust und mit „Antisemitismus in Deutschland“ (genauer: Judenfeindlichkeit) in Verbindung brachte. Als er dann nach 15 Minuten endlich drangekommen wäre, hätte er gefragt: „Was ist los? Warum werden alle vorgezogen?“ Daraufhin habe der Hotelmanager am Counter, ein Herr W., gesagt: „Um die Schlange zu entzerren.“ Dann hätte „irgendeiner aus der Ecke“ gerufen: „Pack deinen Stern ein!“. Warum jemand das gerufen haben soll, erscheint hier schon etwas seltsam, zumal man den Stern auf der Brust von hinten ja gar nicht sehen konnte und der Zusammenhang völlig unklar ist. Wie sollte denn jemand darauf kommen zu rufen „Pack deinen Stern ein“? Daraufhin habe dieser Herr W. vom Hotelmanagement ebenfalls gesagt: „Packen Sie Ihren Stern ein!“. Wenn er ihn einpacke, dürfe er einchecken. Bei dieser Schilderung bricht Ofarim etwas theatralisch fast in Tränen aus, scheint dauernd mit diesen zu ringen und zeigt dann nochmals seinen Davidstern, streckt diesen demonstrativ in die Kamera und beendet sein Video mit den Worten: „Deutschland 2021“.
Später behauptet Ofarin in einem Interview mit WELT, er sei in „Deutschland 2021 wegen einer Kette, wegen einem Davidstern“ „angefeindet“ und „beleidigt“ worden. Ihm sei „der Check-in verwehrt“ worden „in einem Hotel, in dem jeden Tag Menschen aus der ganzen Welt einchecken“. Er sei „sprachlos, fassungslos, aber nicht überrascht“, denn so was passiere ihm nicht zum ersten Mal. Aber in einem Hotel habe er das bisher noch nicht gehabt. Er könne sich nicht vorstellen, dass keiner gehört haben soll, was ihm da Schlimmes angetan wurde, aber „letztendlich war ich da alleine“. Er hätte sich von den anderen Personen „Zivilcourage gewünscht“. Das aber habe „leider nicht stattgefunden“. Gegenüber der dpa sagte Ofarim: „Was mir widerfahren ist, passiert jeden Tag in Deutschland…“.
Und nun knüpfte Ofarim an seine Darstellung von damals an. Gegenüber Simone Ballack stellte Ofarim mehrere Behauptungen auf, auf die wir gleich näher eingehen werden, und vermittelte nicht nur Simone Ballack, sondern auch einem Millionenpublikum den Eindruck, er sei unschuldig und sei Opfer einer Intrige geworden. Legal Tribune Online LTO, das reichweitenstärkste juristische Online-Fachmedium in Deutschland, das 2011 mit zwei Awards als „Fachmedium des Jahres“ ausgezeichnet wurde, „hatte den gesamten Prozess gegen Ofarim damals täglich vor Ort in Leipzig beobachtet und kann daher den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen gut einschätzen“, wie es aktuell schreibt. In einem Faktencheck kommt es zu folgender Einschätzung:
Aussage 1: “Ich bin nicht verurteilt, ich bin nicht vorbestraft, ich bin freigesprochen.”
Die Aussage „Ich bin freigesprochen“ sei eindeutig falsch. Das Strafverfahren unter anderem wegen Verleumdung nach § 187 StGB sei gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Damit ist Ofarim zwar weder vorbestraft noch verurteilt, aber ein Freispruch ist das keineswegs – „weder im juristischen noch im umgangssprachlichen Sinne“. Das Gericht habe vielmehr keinerlei Zweifel an Ofarims Schuld erkennen lassen. In einem Rechtsgespräch habe es deutlich gemacht, dass der Prozess auf eine Verurteilung hinauslaufe. »Es sprach von einem “Fehler” Ofarims und zeigte einen Weg zur Vermeidung einer Verurteilung auf«. Wenn Ofarim ein Geständnis ablege, bestehe die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens. Dieses Geständnis legte Ofarim ab und zwar mit folgenden Worten:
„Die Vorwürfe treffen zu. Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid. Ich habe das Video gelöscht.“
Daraufhin ist das Strafverfahren dann eingestellt worden. Der Vorsitzende Richter, Dr. Andreas Stadler, habe auch genau erklärt, warum er Ofarim diesen Ausweg angeboten hat. In diesem Strafverfahren sei es vor allem um Rehabilitierung und Wahrheit gegangen. Die Wahrheit läge nun mit diesem Geständnis “offen zu Tage”. Die Entschuldigung Ofarims sei für den Hotelmitarbeiter W. wertvoller als ein Gerichtsurteil, denn: “Ein Urteil ist anfechtbar, eine Entschuldigung ist es nicht”, so der Richter.
Genau das torpediert Ofarim nun aber mit seinen neuerlichen Einlassungen im Dschungelcamp, was zeigt, dass sein damaliges Geständnis nicht von Herzen kam, die Bitte um Entschuldigung nicht ehrlich gemeint, sondern nur deswegen ausgesprochen wurde, um dem Strafurteil zu entgehen. Ofarim hat die Möglichkeit, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, die ihm der Hotelmitarbeiter und der Richter geboten haben, für sich persönlich genutzt, ohne innerlich das zu empfinden, was sein Mund nach außen hin aussprach. »Bereits seine Äußerung in der vergangenen Woche, er habe die „Schuld auf sich genommen“ – und zwar wegen seiner Kinder –, erweckte den Eindruck, er sei unschuldig und doch antisemitisch beleidigt worden«, schreibt LTO. Und dies werde durch seine Behauptung, er sei “freigesprochen”, nun noch weiter verstärkt.
Ob Ofarim damit auch gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verstoßen habe, wonach er seine offenbar falschen Vorwürfe gerade nicht wiederholen dürfe, lasse sich nur beurteilen, wenn die genauen Formulierungen der Unterlassungserklärung bekannt seien, so LTO weiter. Man habe sowohl bei dem Rechtsanwalt des Hotelmitarbeiters Daniel Baumgärtner als auch bei dem Presseanwalt Ofarims, Markus Hennig, nachgefragt, aber beide hätten die Erklärung nicht herausgegeben.
Aussage 2: “Es gab einen Zeugen, der in der Schlange stand, den ich nicht kenne, der mehrfach ausgesagt hat, er hätte den Davidstern gesehen.”
Die Aussage treffe zwar zu, führe aber in die Irre, so LTO. Es gäbe zwar tatsächlich einen Zeugen, der die Davidstern-Kette in der Lobby gesehen haben wolle, aber alle anderen Zeugen haben die Kette nicht gesehen. Vor allen Dingen gibt es keinen einzigen Zeugen, der die Kette gesehen hätte, als Ofarim an der Rezeption stand. »Der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde ging im Prozess davon aus, dass der Stern mir großer Wahrscheinlichkeit in der gesamten Lobby nicht sichtbar war. Das Gericht folgte dem«, so LTO wörtlich. Das entscheidende Argument für das Gericht sei aber gar nicht die fehlende Sichtbarkeit der Kette gewesen. Von daher sei das von Ofarim aufgeworfene Thema darüber letztlich nichts anderes als »ein Verwirrspiel«. Ofarim, so meine persönliche Einschätzung, betreibt hier einmal mehr das, was er immer und immer wieder tut: Er vernebelt die Dinge ganz gezielt.
Für das Gericht war etwas anderes viel wichtiger als die Frage, ob die Kette irgendwie, zu irgendeinem Zeitpunkt für einen Moment sichtbar gewesen sei, wobei der Sachverständige diese Frage verneinte. Das Gericht stützte seine Auffassung vor allem auf »die Zeugenaussage einer Frau, die neben Ofarim am zweiten Schalter gestanden hatte und mit anhörte, dass sich Ofarim wegen der langen Wartezeit und Bevorzugung von Stammgästen beschwerte und die Verbreitung einer schlechten Kritik angekündigt habe. Der Hotelmitarbeiter habe Ofarim nicht beleidigt oder gesagt, dass er seine Kette ablegen müsse. Dass die Zeugin kurz nach dem viralen Instagram-Video von Ofarim eine WhatsApp-Nachricht verschickte, spielte für das Gericht eine besondere Rolle. Zu diesem Zeitpunkt konnte sie noch nicht wissen, dass ihre Einschätzung später juristisch relevant werden würde. In der Nachricht schrieb sie: „Da stimmt nichts von, unglaublich!“ Gerade weil diese spontane Reaktion ohne erkennbares Eigeninteresse erfolgte, hielt das Gericht ihre spätere Aussage für besonders glaubhaft«, so LTO.
Das Gericht sei also vor allem wegen dieser und auch weiterer Zeugenaussagen zu der Annahme gekommen, dass Ofarim sich den Antisemitismusvorwurf komplett ausgedacht habe. Die fehlende Sichtbarkeit des Davidsterns in der Lobby sei für das Gericht nur ein weiteres Indiz gewesen, mehr nicht. Wenn Ofarim jetzt im Dschungelcamp aber betont, dass ein Zeuge ihn mit Stern gesehen habe, führe er die Zuschauer in die Irre, da er damit eine falsche Relevanz der Sichtbarkeit des Sterns suggeriere.
Aussage 3: “Das Video ist nicht das Original.” / “Es wurde nachgewiesen, dass mehrere Sekunden fehlen”
Auch diese Aussage ist wohl falsch respektive irreführend. Falsch ist sie deswegen, weil Überwachungsvideos heute nicht mehr auf Band, sondern als digitale Datei gespeichert würden. LTO: »Diese Dateien wurden der Staatsanwaltschaft auf einem Datenträger übergeben – es handelte sich damit um das Originalmaterial.« Nun zum irreführenden Teil: Richtig sei, dass in einer Videosequenz zwei Sekunden fehlten. Daraus machte Ofarim nun „mehrere Sekunden“, auch wieder nicht falsch, aber irreführend, denn mehrere Sekunden könnten ja auch zehn oder 20 Sekunden sein. Der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde sei von einem Kopierfehler ausgegangen, wollte eine Manipulation aber nicht vollständig ausschließen. Der IT-Mitarbeiter des Hotels habe im Prozess hingegen erklärt, eine Manipulation sei ausgeschlossen. Zudem gehe es bei der betreffenden Sequenz um Aufnahmen vom Bartresen, auf denen Ofarim ohnehin gar nicht zu sehen sei. Diese zwei Sekunden spielen also offensichtlich überhaupt keine Rolle. Mit der Diskussion über eine angebliche Manipulation des Videos zünde Ofarim daher »gleich zwei Nebelkerzen: Erstens kann das Video keinen Aufschluss darüber geben, ob er die Kette getragen hat, da er darauf nicht zu sehen ist. Zweitens kam es für das Gericht nicht entscheidend darauf an, ob die Kette in der Lobby sichtbar war.«
Aussage 4: „(BILD) hatte das Video vor den Ermittlern.“
Auch diese Aussage sei falsch. »Laut Prozessakten hatten die Ermittler das Überwachungsvideo sechs Tage nach dem Vorfall, also etwa am 11. Oktober 2021. Die BILD zeigte Ausschnitte aus dem Video erst am 17. Oktober 2021«, also ca. sechs Tage nachdem die Ermittler das Video vorliegen hatten.
Fazit
Mit diesen neuerlichen Falschaussagen könnte Ofarim erneut rechtliche Probleme bekommen und er rückt sich selbst erneut in ein äußerst ungünstiges Licht. Ob der dabei bewusst lügt, also a) wissentlich b) die Unwahrheit sagt und das c) mit Täuschungsabsicht, oder ob er sich in seine eigene Geschichte voller unwahrer Behauptungen so tief verstrickt hat, dass er das inzwischen selbst alles glaubt, kann von außen kaum eingeschätzt werden. Auffällig ist für mich jedoch ein Muster bei ihm, welches mir schon recht früh auffiel.
Ofarim flüchtet sich wiederholt in Andeutungen, Falschdarstellungen und Behauptungen, die teilweise nicht ganz falsch sind, aber doch so wirken, dass er bewusst in die Irre führen will, also eine Täuschungsabsicht verfolgt. Das ergibt ein Geflecht aus Teil- oder Halbwahrheiten und Unwahrheiten, welche insgesamt ein völlig falsches Bild zu erzeugen geeignet sind. Der Glaubwürdigkeit von Gil Ofarim schadet das erneut immens. Und damit reißt er nun das, was er durch seine positiven Eigenschaften und Verhaltensweisen im Dschungelcamp (seine Zurückhaltung, seine Geduld, das völlige Fehlen von Aggressivität, seine Frustrationstoleranz selbst bei heftigsten Angriffen, seine Bescheidenheit, sein sich Einsetzen für die Gruppe, seine Performance bei Prüfungen usw. usf.) über mehr als zwei Wochen an den Tag gelegt hat, alles wieder nieder. Wie schade!
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