Urteilsverkündung verschoben: kurze Information zu meinem Prozess gegen Facebook

(Jürgen Fritz, 02.04.2019) Da Facebook immer wieder Postings von mir meines Erachtens eindeutig rechtswidrig löschte und mich zunächst für einen, dann drei und sieben Tage, schließlich ab dem vierten Mal für 30 Tage sperrte, mithin die vertraglich vereinbarte Gegenleistung verweigerte, schaltete ich bereits im August 2017 Dr. Christian Stahl, den Inhaber der Kanzlei REPGOW, ein, um den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. Anschließend reichten wir Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook ein. Ende März 2019 sollte jetzt endlich das Urteil verkündet werden. Hier ein kurzer Bericht über den aktuellen Stand.

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Mein Facebookprozess: Verlauf der Hauptverhandlung

(Jürgen Fritz, 24.01.2019) Vor 15 Monaten, im Oktober 2017, hatte ich über meinen Anwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW, Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook Ireland Limited eingereicht wegen einer u.E. eindeutig rechtswidrigen Löschung eines von mir eingestellten Beitrages plus anschließender Sperrung meines Accounts. In den folgenden Monaten nahmen wir mehrere Klageerweiterungen vor, so dass sich der Umfang der Klage von einer auf insgesamt sieben u.E. rechtswidrige Sperrungen ausdehnte. Gestern kam es nun endlich zum Haupttermin des Prozesses vor dem Landgericht Hamburg mit einer mündlichen Verhandlung. Hier ein kurzer Bericht.

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Ich fürchte, an genau so eine Richterin werde ich geraten

(Jürgen Fritz, 03.09.2018) Wie mir mein Anwalt Dr. Christian Stahl mitteilte, fallen die Urteile in Facebookprozessen extrem unterschiedlich aus. Die Bandbreite der gerichtlichen Entscheidungen sei mittlerweile riesig, von sehr gut bis katastrophal schlecht. Offensichtlich ist es sehr davon abhängig, an welchen Richter man gerät. Sowohl hinsichtlich Kompetenz als auch Professionalität und politische Gesinnung, die nicht immer außen vor gelassen wird bei der Urteilsfindung, scheinen Welten zu klaffen. Hierzu passend zum Start in die neue Woche ein, wie ich finde, wunderbarer Witz, einer der besten, die ich kenne.

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Chemnitz: Werden die Lügen der Systemmedien immer dreister?

(Jürgen Fritz, 28.08.2018) Schenkt man unseren hegemonialen Altparteienpolitikern und den ihnen treuen Massenmedien Glauben, bekommt man leicht den Eindruck, in Chemnitz würden massenhaft Neo-Nazis aufmarschieren, die den gesamten Rechtsstaat kippen und in ihre Gewalt bringen wollten, die Machtergreifung durch „die Rechten“ stünde quasi unmittelbar bevor. Was ist da tatsächlich dran? Wird hier womöglich mit vereinten Kräften und aus durchsichtigen Gründen ein Popanz bewusst und gezielt aufgebaut, um sich so gleichsam die Legitimation für etwas ganz anderes zu verschaffen?

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Doppelte Ohrfeige für Facebook: Erstmals von Oberlandesgericht heftig zurechtgewiesen

(Jürgen Fritz, 25.07.2018) Die Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, die bereits über 150 Opfer von Facebook-Zensur vertritt, so auch mich  in meiner Klage gegen den Internet-Giganten vor dem Landgericht Hamburg, hat nun erstmals nicht nur vor einem Amts- oder Landes-, sondern beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erstritten. „Die Begründung des OLG verweist den Mythos vom ‚virtuellen Hausrecht‘ endgültig in das Reich der Fabel“, so Kanzlei-Inhaber Dr. Christian Stahl. Die Urteilsbegründung müssen Sie lesen, denn die hat es wahrlich in sich.

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Hammerurteil: Facebook-Gemeinschaftsstandards sind unwirksam!

(Christian Stahl, 10.06.2018) Der Internetgigant Facebook meint, mit seinen Kunden in Deutschland verfahren zu können, wie er wolle, dass er Nutzungsbedingungen nach Gusto formulieren, diese in keiner Weise transparent sein müssten und er sie zudem auch noch vollkommen willkürlich auslegen könne, ganz wie ihm beliebt. Höchste Zeit, Herr Zuckerberg und denen, die hinter ihm stehen, klar zu machen, dass es mit den rechtswidrigen Zensurorgien bald ein Ende haben wird, meint Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl und lässt dem erneut Taten folgen.

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Imad Karim fragt Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl: Wie kann ich mich gegen Facebook wehren?

(Jürgen Fritz) Was kann man tun, wenn Facebook einem Beiträge oder Kommentare löscht, die vollkommen rechtskonform sind, einen anschließend womöglich sogar noch sperrt und damit gegen den Nutzungsvertrag verstößt, den man mit der Plattform geschlossen hat, mithin einen Rechtsbruch begeht? Einer der besten Ansprechpartner, die es für diese Frage gibt, ist der Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, der Inhaber der Kanzlei REPGOW. Imad Karim sprach mit ihm.

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Dr. Christian Stahl erstattet Strafanzeige gegen Ströbele (Grüne) wegen Anstiftung zur Versammlungssprengung

(Jürgen Fritz, 19.02.2019) Am Samstag fand in Berlin eine angemeldete Demonstration, der Marsch der Frauen aufs Kanzleramt statt. Von verschiedenen Seiten wurde dazu aufgerufen, diesen Marsch zu stören oder zu verhindern, so auch von dem langjährigen grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele. Damit stellt sich die Frage, ob er sich nicht einer Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz schuldig gemacht hat, indem er öffentlich zur Sprengung der Versammlung anstiftete. Eindeutig ja, sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW in Regensburg, und hat daher Strafanzeige gegen Ströbele erstattet.

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Fünf Mythen um Facebook – Von „Hasssprache“ und anderem Blödsinn respektive linker Propaganda

(Dr. Christian Stahl) Facebook habe ein virtuelles Hausrecht und könne daher aussperren wie und wen es wolle, da das Angebot ja kostenlos wäre. Als Privatunternehmen sei es nicht an die Grundrechte gebunden. „Hasssprache“ sei illegal und das größte Problem im Internet. Etliche Mythen geistern durch die Köpfe nicht weniger. Dr. Christian Stahl, Inhaber der Medienkanzlei REPGOW, der in der Causa Beatrix von Storch Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete und mit dem zusammen ich Facebook wegen illegaler Sperrungen vor ein deutsches Gericht zu bringen gedenke, räumt mit solchen Fehlvorstellungen ein für alle mal auf. 

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Erster Teilsieg: Facebook muss sich für meine Sperrungen vor einem deutschen Gericht verantworten

(Jürgen Fritz) Das Landgericht Hamburg hat meine Klage gegen Facebook angenommen, hat die Zustellung der Klage angeordnet und Fb eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Das ist nicht ganz trivial, erklärt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, der in der Causa Beatrix von Storch letzte Woche Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete wegen Verfolgung Unschuldiger. Denn das Gericht hat damit zu erkennen gegeben, dass es sich für sachlich (Streitwert!), örtlich (Handlungsort) und international (Facebook Irland) zuständig hält. Facebook muss nun einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen, der ab diesem Zeitpunkt zustellungsbevollmächtigt ist, und muss sich vor einem deutschen Gericht für die Löschungen meiner Postings und für meine Sperrungen verantworten.

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Rechtsanwalt Dr. Stahl erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln wegen Verfolgung Unschuldiger

(Dr. Christian Stahl) Die Polizei Köln erstattete Strafanzeige gegen Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Völlig zu Unrecht sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW. Nun ist es aus gutem Grund strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Daher hat Dr. Stahl heute Strafanzeige insbesondere gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB.

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