Günthers Anwälte behaupten nun, Günther hätte gar nicht als Ministerpräsident gesprochen

Von Jürgen Fritz, Do. 22. Jan 2026, Titelbild: ZDF-Screenshot

Daniel Günther hat sich im ZDF für Zensur und Verbote von Presseorganen ausgesprochen. Er insinuierte, Presse- und Meinungsfreiheit sollten nur für solche Medien gelten, die „bestimmte Qualitätskriterien einhalten“. Vor Gericht behaupten seine Anwälte nun, er habe gar nicht als Ministerpräsident gesprochen, obschon er in der Sendung selbst mehrfach darauf hinwies, dass er nicht als Bürger, sondern eben als Ministerpräsident spreche.

A. Die Zensur- und Verbotsphantasien des CDU-Ministerpräsidenten

Am 7. Januar 2026 war Daniel Günther, der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein zu Gast in der ZDF-Sendung Markus Lanz. Dort sagte Günther mehrere Dinge, die anschließend für deutschlandweite Schlagzeilen sorgten, Dinge, bei denen sich unweigerlich die Frage stellte: Steht dieser Mann mit seiner Gesinnung überhaupt noch auf dem Boden des Grundgesetzes? Nun nimmt der Fall eine neue wirklich bemerkenswerte Wendung. Nachdem Günther und einige Tage später dann auch Lanz behaupteten, Günther hätte das alles überhaupt nicht gesagt, behaupten Günthers Anwälte nun vor Gericht, er habe das alles ja gar nicht als Ministerpräsident gesagt, sondern als Bürger, als Privatperson. Aber betrachten wir zunächst, was genau Günther eigentlich sagte.

Ab 01:10:56 sagte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein folgendes wörtlich:

Günther: Brosius-Gersdorf zum Beispiel. ich meine: Wer hat denn dagegen geschossen? NiUS und solche Portale. Und es gibt Abgeordnete meiner Union, die solche Portale lesen, die sowas teilweise auch weiterschicken, die sowas in WhatsApp-Gruppen verteilen. Und ich glaube, wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind. Und wenn wir uns nicht zusammenreißen und zivilgesellschaftliche Organisationen uns auch mit denen zusammenschließen, um uns gegen solche Exzesse auch zu wehren, dann werden wir unsere Demokratie in Deutschland in den nächsten zehn Jahren nicht wiedererkennen.

Lanz: oder zerstören?

Günther: Na ja, zumindest wirken wir daran mit, wenn wir uns dem nicht entgegenstellen. Und deswegen müssen wir, glaube ich, alles, was dieses kleine parteipolitische Gegeneinander und kucken, wo setzt sich wer an der Stelle durch. Ich glaube, es ist den Leuten mittlerweile zuwider. Wenn Regierungen unser Land in einer Krise regieren, dann wollen die Parteien haben, die an einem Strang ziehen, die die Dinge in die Hand nehmen, die Dinge umsetzen und die wollen nicht hören, wer setzt sich an welchem Punkt durch. Und da dürfen wir halt auch diesen Medien (Anmerkung: Günther spricht hier erkennbar nicht von Social Media allgemein, sondern ganz konkret von diesen Medien, den Feinden der Demokratie, NiUS und solchen Portalen, jf) nicht immer Steilvorlagen geben, indem wir uns über irgendwelche Kleinigkeiten miteinander streiten. Und ich glaube nur, das ist am Ende der Weg, um Extremisten kleinzukriegen (Anm.: Auch hier wird es ganz deutlich von wem er spricht: von denjenigen, die er als Extremisten rubriziert, die AfD, NiUS und solche Portale) und wieder Stabilität in Deutschland hinzubekommen.

Lanz: Okay. Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren. Wir müssen es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.

Günther: Ja.

Kurze Pause.

Lanz: Darüber reden wir?

Jetzt erst schaltet Günther wieder auf das andere Thema, Verbot für unter 16-Jährige, um. Davon war die die Minuten zuvor überhaupt nicht mehr die Rede:

Günther: Wir reden da drüber. Also Social Media darf unter 16-Jährige nicht mehr zugänglich gemacht werden. Und da brauchen wir eine Zusammenarbeit und Unterstützung auch mit diesen Unternehmen – ähnlich wie Australien das gemacht hat –, um unsere Jugend zu schützen vor Desinformation, vor sexuellen Übergriffen.

Nach diesem kurzen Einschub und Themawechsel geht es dann sofort wieder zurück zum Thema Meinungsfreiheit und „Portale, die agitieren“ und „Kampagnen“ veranstalten, die „mit Journalismus nichts mehr zu tun haben“:

Lanz: Was ist mit dem Rest? Wenn Sie sagen, da gibt es Portale, die agitieren, die berichten dann Dinge, die dann Kampagne sind und mit Journalismus nichts mehr zu tun haben – so haben Sie es gerade ausgedrückt –, dann würden die sagen: Entschuldigung, das ist Meinungsfreiheit. Das ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt. An welchem Punkt greifen wir ein in so etwas Wichtiges und Wertvolles wie Meinungsfreiheit? Ich verstehe ja das Argument, aber …“

Lanz hat, das wird an diesen Nachfragen überdeutlich, sehr genau verstanden, worum es Günther ging und was er regulieren, zensieren und verbieten will. Günther, der wohl gemerkt hat, in welch gefährliche Fahrwasser er da geraten ist, Stichwort: Verfassungsfeindlichkeit, schwenkt nun aber um und versucht, „alle zivilen Organisationen“ zum Kampf gegen solche Portale anzustiften, und er suggeriert, dass die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit nur diejenigen in Anspruch nehmen dürften, die „bestimmte Qualitätskriterien einhalten“:

Günther: Ich habe ja gesagt: Es ist nicht nur Aufgabe von Politik, Demokratie zu schützen – unsere Hauptaufgabe –, sondern ich finde auch, alle zivilen Organisationen müssen auch sich zur Demokratie bekennen. Und ich glaube auch, dass es innerhalb der Medien auch mal eine Diskussion darüber geben muss: Welche Qualitätskriterien müssen Medien eigentlich auch erfüllen? Denn natürlich ist es so: Wir haben ja bei uns zum Glück Pressefreiheit, Meinungsfreiheit in unserem Land. Aber wenn man eine solche Einflussnahme hat wie Medien, dann muss man eben auch bestimmte Qualitätskriterien auch einhalten.

Damit insinuiert Günther, dass sich auf Presse- und Meinungsfreiheit nur berufen könne, wer ganz bestimmte Qualitätskriterien einhalte, womit sich die Frage stellen würde: Wer legt die fest und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Kriterien? Wer zensiert und verbietet, wenn diese Kriterien, die Günther vorschweben, nicht eingehalten werden?

Sodann stellt Günther die Behauptung auf, dass es Artikel über ihn gäbe, in denen „in der Regel nichts stimmen“ würde. Diese Artikel wären „vollkommen faktenfrei“. Außerdem suggeriert er, dass diese Kräfte, über die er da spricht, „es nicht gut meinen“ würden „mit unserer Demokratie“:

Günther: Und kucken wir uns an: Findet heute noch statt, dass man ne zweite Quelle prüft? Findet noch statt, dass Journalisten wirklich wahrhaft berichten und auch nicht nur Meinungsmache machen? Also wenn ich mir NiUS-Artikel ankucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei, was an der Stelle gemacht wird. Aber die treten eben auf und machen den Eindruck Leuten, als wäre das sozusagen im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man in unserem Land sagen darf. Und ich glaube, es ist einfach falsch, wenn man das einfach so hinnimmt. Wir müssen das eben auch erkennen – auch in der Politik –, die es nicht gut meinen mit unserer Demokratie. Und das, glaube ich, ist nicht nur unsere Aufgabe.

Hier nimmt Günther also nochmals ganz klar Bezug auf NiUS und behauptet, NiUS würde Dinge sagen, die man gar nicht sagen dürfe, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt wären. Und das dürfe man nicht hinnehmen.

B. Günthers Anwälte behaupten nun, Günther hätte gar nicht als Ministerpräsident gesprochen

Später behaupteten Günther und Lanz dann, Günther hätte überhaupt nicht von Zensur und dem Verbot von Presseorganen gesprochen, sondern ausschließlich von einem Verbot für unter 16-Jährige.

Daraufhin hat der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel als rechtlicher Vertreter von NiUS Daniel Günther eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die zu unterschreiben sich Günther weigerte. Also ging die Sache vor Gericht. Und was jetzt geschah, ist wirklich sehr bemerkenswert. Denn plötzlich behauptet Günther nicht mehr, dies alles gar nicht gesagt zu haben, sondern nun hat man die Verteidigungsstrategie, wohl weil man merkte, wie aussichtslos es ist, die Fakten weiter zu leugnen, vollkommen geändert.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel gab heute auf X folgendes bekannt:

»Übrigens hat das Land Schleswig-Holstein jetzt vor Gericht erwidert. Und es hat – wie absehbar – nur ein Argument vorgebracht: Nius „kann sich auch nicht darauf berufen, dass Herr Günther in einem bestimmten Kontext geltend gemacht habe, als Ministerpräsident anwesend zu sein.“

Julian Reichelt, Chefredakteur und geschäftsführender Direktor von Vius Management SE, das NiUS betreibt, schreibt dazu heute:

»Im Zensur Skandal haben sich nun die Anwälte von Daniel Günther geäußert. Sie behaupten, Günther habe bei Lanz nicht als Ministerpräsident gesprochen. Die Anwälte: „Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch kann zwar bestehen, wenn ein Regierungsmitglied in seiner amtlichen Funktion grundrechtlich geschützte Positionen von Trägern des betreffenden Grundrechts verletzt. Ergeht eine Äußerung einer Person, die Regierungsmitglied ist, aber außerhalb der regierungsamtlichen Funktion und hat sie parteipolitische Aspekte zum Gegenstand, so ist für einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch kein Raum.“«

Den rechtlichen Hintergrund erläutert Joachim Steinhöfel wie folgt:

»Das Verfahren Nius / Schleswig-Holstein in Kurzform: Hat Günther die Äußerungen über Nius (Gegner von Demokratie, faktenfrei) als Ministerpräsident getan, sind sie eindeutig rechtswidrig. Der Staat, der keine Grundrechte hat (Anmerkung JFB: Grundrechte sind ja Abwehrrechte der Bürger gegen die Staatsgewalt und nicht Rechte der Staatsgewalt gegen seine Bürger), darf sich nicht herablassend über seine Bürger äußern. „Dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren“, BVerfG NJW 2011, 511 – Bundeszentrale für politische Bildung. – Das Land flüchtet in eine formale Position, weil es in der Sache keine Chance sieht.«

Da es der Staatsgewalt verboten ist, über seine Bürger oder Presseorgane derart herablassend zu äußern, Günther dies aber gleich mehrfach getan hat: (1. „Feinde von Demokratie“, 2. „Extremisten“, 3. „Portale, die agitieren“, 4. „die berichten dann Dinge, die Kampagne sind und mit Journalismus nichts mehr zu tun haben“, 5. „Also wenn ich mir NiUS-Artikel ankucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei“, 6. „die es nicht gut meinen mit unserer Demokratie“), bleibt jetzt wohl nur noch ein Ausweg: Zu behaupten, er habe das, was er so niemals hätte sagen dürfen als Regierungschef eines Bundeslandes, als führender Kopf der exekutiven Staatsgewalt des Landes Schleswig-Holstein, gar nicht in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident gesagt, sondern als Privatperson, als Bürger.

C. Lanz und Günther haben in der Sendung mindestens viermal explizit erwähnt, dass Günther als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein da ist und als solcher redet

Aber auch damit dürfte Daniel Günther große Probleme bekommen. Denn schon zu Beginn der ZDF-Sendung Markus Lanz vom 07.01.2026 stellte dieser seinen Gast wie folgt vor (Minute 00:47):

„Was uns direkt zum Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein führt, Daniel Günther …“.

Bei Minute 28:11 sagt Lanz dann nochmals:

„Kurzer Einschub, weil es gerade super gut passt, dass heute der schleswig-holsteinische Ministerpräsident hier sitzt…“

Sodann sagt Günther bei Minute 53:12:

„Also ich will jetzt von hier aus als schleswig-holsteinischer Ministerpräsident keine Außenpolitik machen.“

Darauf Lanz:

„Nee, aber Sie sind Bürger auch dieses Landes und das ne Debatte, die wir in diesem Land, finde ich, dringend führen müssen. Genau diese Debatte.“

Günther:

„Ja genau. Deswegen müssen wir diese Debatte auch führen. Und Friedrich Merz …“

Nun unterbricht Lanz ihn (Minute 53:27) und fragt Günther explizit:

„Ihre persönliche Meinung, Ihre, Herr Günther, würde mich interessieren.“

Darauf antwortet Günther:

„Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin hier als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“

Also sowohl Lanz als auch Günther sagen je zweimal ganz explizit, zusammen also viermal, dass Günther in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident zu Gast ist und in dieser Eigenschaft spricht und nicht als Privatperson.

Inzwischen hat übrigens auch die Privatperson Daniel Günther eine Unterlassungserklärung von Rechtsanwalt Steinhöfel auf dem Tisch.

D. Kommentare zu Günthers neuem Dreh

Prof. Dr. Franz Josef Lindner, Verfassungsrechtler:

»Günthers Rollen-Hopping als Prozess.-Strategie: Er hat bei Lanz zwar ausdrücklich vor einem Millionenpublikum gesagt, er sei „als Ministerpräsident hier“. Jetzt sagt er zur großen Verblüffung aller, er war als Bürger in der Sendung. Das nächste „Argument“ wird sein, er sei nur in dem Moment als MP dort gewesen, als er zu einem außenpolitischen Thema befragt wurde, und sei dann, als es um die Pressekritik ging, in die Rolle des Bürgers geschlüpft. – Günthers Strategie, er sei als Bürger bei Lanz gewesen, ist hanebüchen. Niemand würde sich für den „Bürger“ Günther interessieren und deswegen Lanz einschalten. Und Lanz lädt auch nicht den „Bürger“ Günther ein, sondern den MP Günther. Nur in dieser Rolle ist er interessant.«

Christoph Lemmer, Gewinner des Deutschen Radiopreises 2019, Kategorie bester Podcast:

»Daniel Günther hat ein riesiges Problem. Seine Anwälte behaupten, er habe als Privatmann bei Lanz gesessen und gegen Medien geredet. Das ist dreist, verlogen und gewiss unhaltbar. Günther stellte in der Sendung sogar selber und wörtlich klar, dass er da als Ministerpräsident sei. Und dann wäre auch zu fragen, warum Lanz einen gewissen privaten Herrn Günther einladen sollte. Es wird immer schlimmer. Wenn Günther das immer noch nicht merkt und nicht abtritt, dann reißt er sein Amt und insgesamt staatliche Autorität halt mit sich. Das Ego steht bei ihm offensichtlich über der demokratischen Gesinnung

Maike Klebl, Nachrichtenchefin der BILD:

»Und dieser klägliche Move macht auch nur Sinn, wenn Günther doch gesagt hat, was Günther gesagt hat.«

Joana Cotar, bis 2025 Bundestagsabgeordnete, zu Günthers Plänen, eine Klarnamenpflicht und Zugangskontrollen im Netz auf dem CDU-Parteitag beschließen zu wollen:

»Jedem sollte klar sein, warum ein Social Media Verbot und eine Klarnamenpflicht gefordert wird und was das bedeutet. Hier geht es nicht um Schutz. Hier geht es um Verfolgung

Dr. Michael Spehr, FAZ:

Noch nie war die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik so gefährdet wie heute. Die Einschläge kommen immer näher.

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