Von Jürgen Fritz, Do. 5. Jul 2018
„Schlepper sind Verbrecher – die AfD stellt sie alle vor Gericht!“, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron. Und er lässt seinen Worten Taten folgen. Heute nachmittag hat Bystron im Namen der gesamten AfD-Bundestagsfraktion bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt gegen mehrere Vereine, unter anderem: SOS Mediterranée, SeaWatch, Sea-Eye und Mission Lifeline. Weitere Strafanzeigen werden in den zuständigen Gerichten in Dresden und Regensburg eingereicht werden. Der Vorwurf lautet Verstoß gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes: „Einschleusen von Ausländern“.
Schlepper sind Kriminelle, keine ‚Retter in Not‘ – Sie müssen bestraft, nicht unterstützt werden
In der vergangenen Woche drang die deutsche Besatzung des Schiffes Lifeline unter niederländischer Flagge in libysche Hoheitsgewässer ein und nahm dort nordafrikanische Migranten an Bord, um sie nach Europa zu bringen. Dabei ignorierte die Crew klare Anweisungen der libyschen Küstenwache und setzte bewusst die Gesundheit und das Leben der 234 Migranten an Bord aufs Spiel.
Zur sogenannten Seenotrettung des Vereins Mission Lifeline im Mittelmeer, dem gerade begonnen Prozess der maltesischen Behörden gegen den Kapitän der Lifeline-Crew Claus-Peter Reisch und zur Strafanzeige der AfD-Fraktion gegen die deutschen Schleuserbanden erklärt der Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages Petr Bystron:
„Malta hat das einzig Richtige getan: den Kapitän des Schiffes Claus-Peter Reisch vor Gericht gestellt und sein Schiff beschlagnahmt. Dieses Vorgehen ist ein deutliches Signal an die übrigen im Mittelmeer aktiven Schleuser sowie die Öffentlichkeit – Schlepper sind Kriminelle, keine ‚Retter in Not‘. Sie müssen bestraft, nicht unterstützt werden.
Schlepperbanden haben finanzielle Motive und werden teilweise von Grünen und Linken unterstützt
Einige Schlepperbanden rekrutieren ihr Personal aus Deutschland und werden aktiv von Politikern der Grünen und Linken unterstützt. Mit dieser Unterstützung für kriminelle Menschenschleuser setzen sich die Vertreter dieser beiden Parteien zum wiederholten Mal über geltendes Recht hinweg und unterstützen ganz offen das illegale Einschleusen von Ausländern nach §96 Aufenthaltsgesetz.
Die Schleuserbanden handeln eindeutig rechtswidrig, gefährden Menschenleben, verstärken die Migrationsströme und haben vor allem finanzielle Motive. Die Schlepper-Vereine erhalten nachweislich Hunderttausende Euro Spenden für Ihre Arbeit, so alleine im Jahr 2017:
- SOS Mediterranée: ca. 4 Millionen EUR;
- SeaWatch: 1.773.310,10 EUR;
- Sea-Eye: ca. 500.000 EUR;
- Mission Lifeline: ca. 248.000 EUR.
AfD-Bundestagsfraktion erstattet geschlossen Strafanzeige gegen alle beteiligten Schlepper
Wie sich gerade gezeigt hat, sind sich weder der Kapitän, noch die Crew, noch das politische und mediale Unterstützerumfeld irgendeiner Schuld bewusst. Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten zur Rechenschaft gezogen werden, hat die AfD-Fraktion des Bundestages am Donnerstag geschlossen Strafanzeige gegen alle beteiligten Schlepper aus Deutschlang gestellt.
Angezeigt wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und weiterer Delikte wurden die Verantwortlichen des Vereins Mission Lifeline e.V.
- Klaus-Peter Reisch,
- Axel Steier,
- Sascha Pietsch und
- Hermine Poschmann.
Des Weiteren werden
- Prof. Dr. Tilman Mischkowsky vom Sea-Eye e.V.,
- Jakob Berndt von SOS Mediterranee Deutschland e.V.,
- Harald Höppner vom Sea-Watch e.V.,
- Florian Westphal (Ärzte ohne Grenzen e.V.),
- Susanna Krüger vom Save The Children Deutschland e.V. und
- Julian Pahlke vom Jugend rettet e.V.
juristisch belangt werden.“
Einschleusen von Ausländern
Soweit Petr Bystron. In § 96 des Aufenthaltsgesetzes (Einschleusen von Ausländern) heißt es:
(1) „Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet …“, illegal einzureisen,
a) „dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt …
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1
1. gewerbsmäßig handelt,
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt …
(3) Der Versuch ist strafbar.“
Exklusivinterview mit Petr Bystron
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Titelbild: YouTube-Screenshot (Welt)
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