IS-Paar kauft fünfjähriges Mädchen als Haussklavin, kettet es an und lässt es bei 45 Grad qualvoll verdursten

Von Jürgen Fritz, Mi. 10. Apr 2019

Jennifer W. ist heute 27 Jahre alt. Sie stammt aus dem katholischen Ort Lohne in Niedersachsen, einer Stadt mit knapp 27.000 Einwohnern. 2014 zog die junge Frau nach Syrien ins Kampfgebiet des Islamischen Staates (IS), warf sich eine Burka über, suchte sich einen radikalen Muslim als Mann, schnappte sich eine Kalaschnikow und eine Sprengstoffweste, zwang damit irakische Frauen in Mossul und Falludscha, sich nach den Regeln des IS zu kleiden. Dann kauften sich ihr Mann und sie auf einem Sklavenmarkt eine Kriegsgefangene, ein fünfjähriges Mädchen, als Haussklavin. Was sie mit diesem machten, ist für einen zivilisierten Mitteleuropäer kaum vorstellbar. Gestern begann in München der Prozess gegen die deutsche IS-Rückkehrerin.

Die junge Deutsche schließt sich dem IS an und wird eine radikalmuslimische Sittenwächterin

Es begann im Jahre 2014, vielleicht aber auch schon viel früher. Das wissen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht. Auf jeden Fall unternahm die damals gerade erst Anfang 20-jährige Jennifer W. etwas, was für viele von uns kaum nachvollziehbar ist, was aber immer wieder vorkommt. Die junge Frau, die nie einen Beruf erlernt hat, reiste nach dem bisherigen Ermittlungsstand Ende August 2014 über die Türkei zunächst nach Syrien, um sich dort dem Islamischen Staat anzuschließen.

Ab Juni 2015 sei sie dann als eine Art Sittenwächterin zunächst im irakischen Mossul, dann in Falludscha mindestens drei Monate mit einer Kalaschnikow bewaffnet durch Parks patrouilliert, um Frauen zu ermahnen, die Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften des IS einzuhalten. Mit einer umgeschnallten Sprengstoffweste soll sie die Frauen zusätzlich eingeschüchtert haben.

Die damals 23-Jährige, die also keinerlei Berufsausbildung besaß, über ihren Schulabschluss wurde nichts gesagt, die in Deutschland wahrscheinlich ein Niemand war, ohne großartige Zukunftsaussichten, hatte plötzlich etwas zu sagen, ja konnte anderen Menschen Vorschriften machen, wie sie zu leben haben, was sie anzuziehen haben und konnte diesen sogar Gewalt antun – alles ganz „legal“. Was für ein Aufstieg für jemanden, der nicht viel kann oder noch nicht entdeckt hat, was er eigentlich gut kann und was ihn erfüllt. Hier war sie plötzlich jemand und hatte schlagartig, ohne lange, anstrengende Ausbildung etwas zu sagen, gehörte dazu. So einfach kann es sein und so verführerisch für die Verlierer dieser Welt.

Das IS-Paar kauft sich eine Fünfjährige als Haussklavin und lässt das Kind, im Freien angekettet, in sengender Hitze verdursten

Jennifer heiratete nach islamischem Recht einen IS-Kämpfer, also einen radikalen Muslim. Mit diesem lebte sie ab Sommer 2015 in einem Haus in Falludscha, einer irakischen Stadt etwa 50 Kilometer westlich von Bagdad mit über 300.000 Einwohnern, überwiegend Sunniten. Auf einem Sklavenmarkt kauften die beiden laut der Anklägerin Claudia Gorf dann ein fünfjähriges Mädchen, das sie als Haussklavin hielten. Bei dem Kind handelte es sich um eine Jesidin, eine Kriegsbeute des Islamischen Staates. Doch es sollte noch schlimmer kommen für das Kind.

Das Mädchen wurde krank, wohl schon das erste Ärgernis: ein kranke Sklavin, und nässte sich dann auch noch auf ihrer Matratze ein. Daraufhin, so die Oberstaatsanwältin, sei Jennifer W.s Mann so wütend geworden, dass er das Mädchen draußen in der Hitze des Irak angekettet habe. „Zu diesem Zeitpunkt herrschten in Falludscha Temperaturen von etwa 45 Grad Celsius“, sagt Claudia Gorf. Weder ihr Mann noch Jennifer W. hätten dem Kind Wasser gegeben, das dann „qualvoll“ verdurstete.

 „Obwohl die Angeklagte erkannte, dass das Mädchen mangels Flüssigkeit versterben würde, blieb sie untätig und versorgte es weder mit Wasser noch löste sie die Handschellen“, so Oberstaatsanwältin Claudia Gorf weiter. „Das Mädchen verdurstete in der Folge.“

Im Juni 2018 wird Jennifer W. verhaftet und nun wegen IS-Mitgliedschaft und Mord angeklagt

Im September 2016 soll Jennifer W. dann, als sie schwanger war, nach Niedersachsen zurückgekehrt sein. Nun war Deutschland, das böse nicht-islamische Land plötzlich wieder gut genug, um hier mit exzellenter medizinischer Betreuung noch im selben Jahr eine Tochter zur Welt zu bringen. Ein Motiv, welches wir immer wieder bei Muslimen sehen: die einzigartigen zivilisatorischen Errungenschaften dieses Kontinents und ganz besonders unseres Landes werden von denen, welche die Basis dieser Errungenschaften vollkommen ablehnen, immer sehr gerne in Anspruch genommen, wenn man dadurch persönliche Vorteile hat. Wohl der größte Gipfel der ganzen muslimischen Heuchelei.

Und schwuppdiwupp nachdem die eigene Tochter aus dem Gröbsten raus war, wollte Frau W. dann im Juni 2018 zusammen mit ihrer zweijährigen Tochter wieder zurück zu ihren weltanschaulichen Kampfesbrüdern. Doch dieses Mal kam sie nur bis Neu-Ulm. Dort wurde sie dann letztes Jahr verhaftet. Denn der Fahrer des Wagens, der sie angeblich zu ihren Brüdern zurückbringen sollte, war in Wahrheit ein Informant der Polizei, laut Epoch Times ein FBI-Mann, das Fahrzeug vollständig verwanzt. Jennifer W. zeigte sich im Auto sehr redselig, was ihr nun zum Verhängnis wurde. Seit ihrer Verhaftung schweigt die zum Islam Konvertierte dagegen und sagt kaum noch ein Wort.

Der Generalbundesanwalt klagt Jennifer W. nun an wegen: a) IS-Mitgliedschaft, b) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz und c) wegen Mordes. Er wirft ihr vor, eine nach humanitärem Völkerrecht zu schützende Person „grausam und aus niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben. Ihr droht damit eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Mutter des ermordeten Mädchens gefunden, auch sie wurde als Sklavin gehalten und musste den Mord an ihrem Kind mitansehen

Doch die Verbrechen, die Jennifer W. und ihr islamischer Ehemann begangen haben, könnten sogar noch weitgehender sein. Im März 2019, also erst vor wenigen Wochen, machten die Ermittlungsbehörden nämlich die Mutter des qualvoll verdursteten Kindes ausfindig. Und diese, ebenfalls eine Jesidin, gibt an, dass auch sie von Jennifer W. und ihrem Muslim-Mann als Sklavin gehalten worden sein. Sie sei von beiden gequält worden und sogar Zeugin des Mordes an ihrem eigenen Kind geworden, musste also wohl mit ansehen, wie ihr kleines Mädchen im Freien bei brütender Hitze ohne einen Schluck Wasser angekettet wurde, bis sie elend dahinsiech.

Der Generalbundesanwalt beabsichtigt nun,  die Tatvorwürfe im Hinblick auf den Völkermord der radikalen Muslime des IS an den Jesiden auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit auszuweiten. Weitere Auskünfte zur Mutter der ermordeten Mädchens möchte die Bundesanwaltschaft derzeit aus Opferschutzgründen nicht machen. Offensichtlich hat die Jesiden-Organisation „Yazda“ die Mutter ausfindig machen können.

Oberstaatsanwältin Claudia Gorf ist sich sicher, dass die Frau wirklich die Mutter des ermordeten Kindes ist. Auf Grund des „sehr spezifischen Sachverhalts“, den die Frau in den Vernehmungen geschildert hat, bestehe daran kein Zweifel. Und die Frau sei bereit, als Zeugin vor Gericht auszusagen. Außerdem tritt sie als Nebenklägerin im Prozess auf. Gestern war sie noch nicht persönlich anwesend.

Weltweit erster Prozess, in dem ein Kriegsverbrechen an einer Jesidin verhandelt wird

Juristisch vertreten wird die Mutter von einem Münchener Anwalt, einer Anwältin aus Berlin sowie einer aus dem Büro der Londoner Kanzlei von Amal Clooney, der Menschenrechtsanwältin und Ehefrau von George Clooney. Die prominente Unterstützung hat einen Grund: Der Münchner Prozess soll weltweit der erste sein, der ein Kriegsverbrechen an einer Jesidin verhandelt. In einer Pressemitteilung schrieb sie:

„Jesidische Opfer des Genozids haben viel zu lang auf diesen Prozess gewartet. Ich bin der deutschen Staatsanwaltschaft, mit der ich gearbeitet habe, dankbar für ihren Einsatz, ISIS-Mitglieder für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.“

Die Verhandlung wird in knapp drei Wochen fortgesetzt. Bis dahin werden die Frankfurter Anwälte von Jennifer W., Ali Aydin und Seda Basay-Yildiz, wohl alles versuchen, Informationen zu sammeln, um die Glaubwürdigkeit der Mutter des toten Mädchens zu erschüttern. Ali Aydin meinte, seine Mandantin habe ja aktiv gar nichts getan, was zum Tode des Kindes führte, und sie hätte als Frau in dieser Kultur ja auch gar keine Möglichkeit gehabt, das Mädchen zu retten: „Wir können nicht sagen, Frauen haben da nichts zu melden – und im nächsten Absatz sagen wir, sie hätte es verhindern müssen.“

Jennifer W. wollte Teil des IS sein und wirkte aktiv an der Verbreitung dessen Weltanschauung mit

Dass Jennifer W. ganz gezielt in eben jene Kultur emigrierte und sich sogar den radikalsten Muslimen von allen anschloss, verschweigt Aydin dabei natürlich. Ebenso dass sämtliche Mohammedaner dieser Erde, seien es nun Sunniten, Schiiten oder einer sonstigen Glaubensrichtung, alle einen frühmittelalterlichen Araber anbeten und als den idealen Menschen preisen, der regelmäßig Karawanen überfiel und ausraubte, der regelmäßig Menschen versklavte, sie entweder verkaufte oder sich selbst als Haussklaven oder Konkubinen nahm, der regelmäßig Krieg gegen alles und jeden führte, der sich ihm nicht freiwillig unterwarf, und Besiegte hinrichten ließ, meist durch Enthauptung. Dass Jennifer W. wie alle Mohammedaner dies bejahte und als Ideal akzeptierte, all das wird gerichtlich schwer zu fassen sein, weil ihr eine persönliche Schuld am Tod dieses fünfjährigen Mädchens nachgewiesen werden muss.

Man kann nur hoffen, dass in München nicht nur Recht gesprochen wird, sondern auch der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Denn ein unschuldiges fünfjähriges Mädchen wurde grausam ermordet, wurde aufs Unmenschlichste behandelt. Und dies war kein Versehen, war kein Einzelfall, sondern gehört zum System des IS, dem Jennifer W. sich bewusst und gezielt anschloss und sogar aktiv an der Verbreitung dessen menschenverachtender Weltanschauung freiwillig mitwirkte.

Epoch Times berichtet über den Fall

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Titelbild: YouTube-Screenshot aus Prozessauftakt: Ließ mutmaßliche IS-Anhängerin ein Kind verdursten? von Epoch Times

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