Von Jürgen Fritz, Sa. 08. Feb 2025, Titelbild: MarcVanduffel, Pixabay, CC0 Creative Commons
Es gibt kein Menschenrecht, die universalen Menschenrechte für die Durchsetzung seiner invers rassistisch-sexistischen, sozialistischen, antiliberalen, antiaufklärerischen, antiokzidentalen, antisemitischen, Islamofaschismus-affinen, menschenrechtswidrigen Ideologie zu missbrauchen.
Was der echte Menschenrechtsaktivist sagt
1. Es gibt kein Menschenrecht auf Migration.
2. Es gibt gemäß Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 ein Menschenrecht auf Freizügigkeit, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen, und auf Auswanderungsfreiheit, jedes Land zu verlassen. Aber es gibt kein Recht, in ein fremdes Land eindringen zu dürfen, wenn dieses Land das nicht will. Es gibt also keine Einwanderungsfreiheit in ein fremdes Land.
3. Es gibt gemäß Artikel 14 der AEMR ein Menschenrecht um Asyl zu suchen (bitten zu dürfen), sofern man tatsächlich politisch verfolgt wird. Aber es gibt kein Menschenrecht, wenn man um Asyl bittet, sich das Land, in dem man leben möchte, aussuchen zu dürfen. Es gibt insbesondere kein Menschenrecht, sich ein tausende Kilometer entferntes Land auszusuchen, das einem völlig anderen Kulturkreis angehört, nur weil man meint, da bessere wirtschaftliche Möglichkeiten zu haben, oder weil man denkt, von der Bevölkerung dort besser versorgt zu werden (Versorgungsimmigranten).
4. Es gibt kein Menschenrecht, politische Verfolgung nur vorzutäuschen (Scheinasylanten), um so in den Genuss der Rechte von echten politischen Asylanten zu gelangen. Es gibt also kein Recht auf Asylbetrug.
5. Es gibt für Scheinasylanten kein Menschenrecht, seine Ausweisdokumente wegzuwerfen, damit man, wenn dies herauskommt, dass man die Asylgründe nur vorgetäuscht hat, nicht abgeschoben werden kann.
6. Es gibt kein Menschenrecht, in dem Land, das einen aufgenommen und Asyl gewährt hat, dort gegen Gesetze zu verstoßen, systematisch gegen die Gesellschaft vorzugehen, die einen aufgenommen hat, gegen diese zu hetzen oder Juden öffentlich den Tod zu wünschen oder gar zum Mord an ihnen aufzurufen (Antisemitismus). Generell gibt es kein Menschenrecht, in dem Land, das einen aufgenommen hat, Verbrechen zu begehen (Mord, Vergewaltigung, Gruppenvergewaltigung, Körperverletzung, Diebstahl etc.).
7. Es gibt auch dann, wenn tatsächlich politische Verfolgung vorliegt, für echte Asylanten kein Menschenrecht, in ein tausende Kilometer entferntes Land illegal einzudringen und dabei durch X andere sichere Staaten durchzumarschieren.
8. Es gibt kein Menschenrecht, seine menschenrechtswidrige Weltanschauung in das Land, das einem Asyl gewährt, hineinzutragen und zu versuchen, die menschenrechtsbasierte freiheitliche Demokratie dort abzuschaffen, indem man dort beispielsweise ein Kalifat errichten will (feindliche Infiltrierung und feindliche Übernahmeversuche).
9. Und es gibt auch kein Menschenrecht, sich der rechtmäßigen Abschiebung zu entziehen oder gar mit Gewalt zu widersetzen.
10. Schließlich gibt es kein Menschenrecht, die universalen Menschenrechte für die Durchsetzung seiner invers rassistisch-sexistischen sozialistischen, antiliberalen, antiaufklärerischen, antiokzidentalen, antisemitischen, Islamofaschismus-affinen, menschenrechtswidrigen Ideologie zu instrumentalisieren (benutzen) respektive zu missbrauchen, weil man die Zusammensetzung der Bevölkerung verändern will.
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