Von Jürgen Fritz, Sa. 22.02.2025, Titelbild: © JFB
Haben Täter einen Migrationshintergrund aus dem islamischen Kulturkreis, ist oft schnell von einer psychischen Erkrankung die Rede. Bei autochthonen Tätern, zumal wenn sie etwas mit Rechtsextremismus zu tun haben, wird dagegen, selbst wenn sie ebenfalls psychisch schwer krank sind, ihre rechte Ideologie in den Vordergrund gestellt. Was genau passiert hier?
Jedes vorsätzliche Tat verfolgt ein bestimmtes Ziel und hat ein Motiv (Beweggrund)
Vielen Bürgern fällt das schon lange auf. Kaum stellt sich heraus, dass der Tatverdächtige eines Terroranschlages oder eines schweren Gewaltverbrechens ein Immigrant aus dem islamischen Kulturkreis ist, hört man sehr schnell, der Tatverdächtige sei psychisch schwer krank. Auf seine islamisch geprägte Weltanschauung und welchen Einfluss diese auf die konkrete Tat hatte, wird dann kaum noch eingegangen. „Der Mann war krank“, heißt es dann. Und damit soll die Akte auch schnell geschlossen werden. Man ahnt natürlich sofort warum.
Ist der Tatverdächtige dagegen ein weißer autochthoner Europäer und hat irgendwie auch nur im entferntesten etwas mit Rechtsextremismus zu tun – „er hat vor ein paar Jahren mal einer rechtsextremen Organisation ein paar Euro gespendet!“ -, so wird, auch dann, wenn er psychisch schwer krank ist, seine rechtsextreme Weltanschauung sehr stark in den Vordergrund gestellt, so dass sich die Frage stellt: Was genau passiert hier? Nun, es werden systematisch zwei völlig verschiedene Kategorien vermischt und immer die herangezogen, die einem gerade ins eigene ideologische Weltbild passt. Inwiefern?
Wir müssen zwei Dinge unterscheiden: 1. Jeder vorsätzliche Tat verfolgt ein bestimmtes Ziel. Und dieses Ziel ergibt sich aus einem bestimmten Motiv, einem Beweggrund. Ein Tatmotiv kann zum Beispiel Zorn sein, der zur Vergeltung motiviert, oder Eifersucht. Der Zornige oder Eifersüchtige will dann demjenigen, auf den er zornig oder eifersüchtig ist, einen Schaden zufügen. Das ist sein Ziel, seine Absicht.
Motive und Ziele können aus einer Ideologie entspringen
Vorsätzliche Taten verfolgen also immer ein bestimmtes Ziel, welchem ein Motiv zugrunde liegt. Und dieses Motiv kann sich wiederum aus einer Ideologie heraus ergeben. Jemand kann z.B. deswegen zornig werden, weil er an Allah glaubt und meint, ein anderer hätte durch eine Äußerung Allah beleidigt. Das kann in ihm Zorn auslösen und den Wunsch, diese Person zu bestrafen, im Extremfall zu töten, um so die Ehre Allahs, die er als beschmutzt empfindet, wieder herzustellen. Allgemein hat ja das, worüber wir zornig werden oder wütend oder was Hass in uns erzeugt, oft auch mit unserem Weltbild und unseren Moral- und Wertvorstellungen, also unserer Weltanschauung zu tun.
Das, was wir zum Beispiel als ungerecht empfinden, hängt sehr eng mit unseren Wertvorstellungen zusammen. Wenn wir einen anderen für sein Verhalten verurteilen, dann geschieht dies aufgrund unserer Moralvorstellungen. Und aus diesem moralischen Urteil erfolgen in aller Regel auch bestimmte Emotionen. Fällt unser moralisches Urteil sehr positiv aus, dann erzeugt das in uns meist ein Gefühl der Hochachtung. Fällt unser moralisches Urteil sehr negativ aus, zum Beispiel beim Verrat, so erzeugt das in uns Emotionen wie Verachtung, Wut/Zorn oder Hass. Und diese Emotionen können dann zum Motiv einer Tat werden. Die Entstehung dieser Emotionen hat also nicht immer, aber oft mit unseren Wert- und Moralvorstellungen und unserem Weltbild zusammen.
Oder jemand hat das Ziel, die islamische Ideologie weiter zu verbreiten und andere Weltbilder zurückzudrängen oder gar aus der Welt zu schaffen. Dann wird er womöglich sehr wütend, wenn ihm das nicht mit friedlichen Mitteln gelingt, so dass er beschließt, gewaltsam nachzuhelfen. Soviel zum Thema Motiv und Ziel der Tat, welche ideologisch begründet sein können. Nun zu einer anderen Frage, nämlich der der Schuldfähigkeit eines Täters.
Bestrafung setzt drei Dinge voraus: ein erfüllter Straftatbestand + Rechtswidrigkeit + Schuldfähigkeit
2. Das deutsche Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Vor einem Strafgericht werden daher immer drei Dinge geprüft:
- a) ob ein genau definierter Straftatbestand erfüllt wurde,
- b) ob ein Rechtfertigungsgrund vorlag, z.B. Notwehr oder Einwilligung des Betroffenen, so z.B. bei ärztlichen Behandlungen, Operationen etc. Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, so ist die Tat nicht rechtswidrig.
- Bei rechtswidrigen begangenen Straftaten wird dann c) geprüft, ob der Täter schuldhaft handelte. Liegt ein Fall von Schuldunfähigkeit vor, so trifft den Täter der rechtswidrigen Tat keine Schuld.
Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld,
„wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Ideologische Motive und seelische Erkrankungen sind nichts Gegensätzliches, sie können zusammen kommen und beide kausal sein für eine Tatbegehung
Auch der Schuldunfähige hat aber ein Motiv und ein Ziel, welches er durch die Tat verfolgt. Wenn der Täter zum Beispiel an einer schweren seelischen Störung leidet, z.B. Schizophrenie, so kann er unter Umständen die Motive, die seine Handlungen prägen, nicht kontrollieren. Diese Motive können aber natürlich auch beim seelisch schwer Gestörten in eine Ideologie eingebettet sein.
Ein Muslim kann zum Beispiel halluzinieren, dass er die Stimme Allahs hört, die ihm befiehlt, ganz viele Europäer umzubringen. Hätte er eine andere Ideologie, dann würde er wahrscheinlich auch halluzinieren, aber etwas anderes. Er würde dann andere Stimmen hören, die ihm etwas anderes befehlen. Das heißt, sowohl die seelische Erkrankung als auch die Ideologie können zugleich kausal sein für das Motiv, die Absicht und die Tat.
Das heißt, ideologische Motive und schwere seelische Störungen sind nichts Gegensätzliches, sie schließen sich nicht aus, sondern sie können sich ergänzen und zusammen kommen. Strafrechtlich sind das zwei unterschiedliche Kategorien. Einmal geht es um die Frage, was der Beweggrund und das Ziel der Tat waren, und einmal geht es um die Frage, ob der Täter geistig-seelisch gesund oder schuldunfähig war zum Zeitpunkt der Tat.
Linke Ideologen biegen es sich immer so zurecht, wie sie es gerade brauchen, sie betonen immer die eine, ihnen genehme Hälfte der Wahrheit
Bei linkspopulistischen und linksradikalen Ideologen, bei Neuen Linken, fällt nun auf, dass sie einmal besonders gerne betonen, dass der Täter ein ideologisch bedingtes Motiv hatte, sofern es es sich um eine „rechte Ideologie“ eines weißen Europäers handelt („rassistisch motiviert“, „rechtsextrem motiviert“), die in ihrem Kastensystem ganz unten stehen. Das andere Mal aber betonen sie besonders gerne, dass der Täter ja psychisch schwer krank war, nämlich bei Gruppen, die in ihrem Kastensystem besonders privilegiert sind, so insbesondere nicht weiße muslimische Immigranten.
Man biegt es sich also immer so hin, wie man es gerade braucht respektive so, dass man die Ideologie, die man bekämpft (europäische Rechte), in ein schlechtes Licht stellen kann, und die Ideologie, der man sich irgendwie nah fühlt (Islam), zu schützen versucht. Einmal heißt es dann: „Das war eine rassistisch motivierte, eine rechtsextrem motivierte Tat“, auch wenn der weiße europäische Täter seelisch schwer krank war, das andere Mal heißt es: „Das war ein psychisch schwer Kranker“, wenn es ein afrikanischer oder arabischer Anhänger der islamischen Ideologie war oder jemand, der durch diese Herrschafts-, Ungleichheits- und Gewaltideologie tief geprägt wurde.
Die Aussagen sind dann nicht unbedingt falsch, die können durchaus wahr sein. Aber es ist in beiden Fällen immer nur die halbe Wahrheit. Und man sucht sich ganz gezielt immer die Hälfte heraus, die einem gerade ins Konzept passt, und die andere Hälfte der Wahrheit, von der man nicht will, dass sie ins allgemeine Bewusstsein dringt, wird gezielt verschwiegen.
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