Von Jürgen Fritz, So. 08. Feb 2026, Titelbild: ZDF-Screenshot
NiUS hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Daniel Günther in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 07.01.2026. Die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss den Antrag der Betreiberin des Nachrichtenportals NiUS (Antragstellerin) gegen das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten (Antragsgegner), abgelehnt.
I. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein spricht
Am Donnerstag erging der Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Darin heißt es:
»Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt habe. Dabei ging es um folgende Aussagen Günthers:
„Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“
und
„Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“
Die Antragstellerin könne von dem Antragsgegner schon deswegen nicht verlangen, die streitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar.
Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden. Eine Begrenzung der Äußerungsbefugnis zum Schutze der Grundrechte oder des Sachlichkeitsgebots sei dann nicht erforderlich. Dass Herr Daniel Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Antragstellerin steht binnen zwei Wochen nach Zustellung die Möglichkeit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zu.«
II. Was der NiUS-Anwalt dazu sagt
Der Anwalt der Antragstellerin (NiUS) Joachim Steinhöfel äußerte sich zu dem Beschluss wie folgt:
»Daniel Günther war als Privatier bei Lanz. Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Günther sei privat bei Lanz gewesen, daher hafte das Land nicht. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen. Dass die explizite Selbsteinordnung Günthers („Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“) bereits nach wenigen Minuten ihre prägende Wirkung verlieren soll, widerspricht der Lebenserfahrung.
Die Entscheidung des VG Schleswig etabliert das Modell von ‚Schrödingers Ministerpräsident‘: Daniel Günther sitzt in einer Kiste aus staatlicher Logistik, Dienstwagen und LKA-Personenschutz. Er erklärt dem Millionenpublikum explizit, er sei als Ministerpräsident anwesend. Doch für die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts existiert er in einem bizarren quantenphysikalischen Schwebezustand: Er ist gleichzeitig Amtsträger (um die Autorität zu nutzen) und Privatmann (um die Haftung zu vermeiden). Das Gericht weigert sich jedoch, die Kiste zu öffnen und der Realität ins Auge zu blicken: Ein Regierungschef kann nicht im selben Moment Hoheitsträger und Privatperson sein, nur um sich dem Sachlichkeitsgebot zu entziehen. Wer die Privilegien des Amtes beansprucht, muss auch dessen Pflichten tragen – eine ‚Überlagerung‘ zum Zwecke der Verantwortungslosigkeit darf es im Rechtsstaat nicht geben.«
III. Die Frage ist nicht, ob „Privatmann“, sondern ob Parteipolitiker oder Ministerpräsident
Das Privatmann-Argument, das Steinhöfel hier bemüht, trifft es meines Erachtens nicht genau, wenngleich Steinhöfel natürlich nicht völlig Unrecht hat, dass diese Doppelrolle, in der nach Belieben gewechselt werden kann, je nachdem, wie es gerade günstiger ist, doch sehr seltsam anmutet. Das entscheidende Stichwort des Verwaltungsgerichtes ist aber nicht Privatmann, sondern Parteipolitiker oder um es konkreter zu machen: als CDU-Politiker. Darauf will ich gleich nochmal zu sprechen kommen.
Auch Professor Dr. iur. Arnd Diringer weist darauf hin:
»Die öffentliche Debatte um den Fall Günther ist durch die begriffliche Unterscheidung „Privatmann – Ministerpräsident“ geprägt. Verständlicher wird die Problematik, wenn man das Spannungsfeld („Doppelrolle„) als „(Partei-)Politiker – Ministerpräsident“ bezeichnet. Darum geht es.«
Zuvor hatte schon Professor Dr. iur. Tim Drygala deutlich gemacht, dass er das ähnlich sieht. Er schreibt:
»Sorry, bin jetzt genervt von diesem „Privatmann“-Gerede. Natürlich war Günther nicht privat da. Sondern als Parteipolitiker der CDU. Deren Landesvorsitzender er ist. Und er hat deren Beschlusslage zu Social Media besprochen. Das muss er dürfen. Ein Oppositionspolitiker dürfte es auch. Dass er gleichzeitig ein Regierungsamt hat, darf ihn nicht schlechter stellen. Bei der ganzen Rechtsprechung zur Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern geht es um Waffengleichheit mit der Opposition. Das Regierungsmitglied soll in der politischen Auseinandersetzung keine Vorteile aus dem Amt haben. Aber eben auch keine Nachteile. Und einen Nachteil hätte er, wenn er als Ministerpräsident nur mit gebremstem Schaum sprechen dürfte.«
IV. Parteipolitiker der Opposition und der Regierung müssen Waffengleichheit haben
Hier bringt Tim Drygala, der gewiss kein Freund der CDU oder gar von Daniel Günther ist, ein starkes Argument mit ein, wie ich finde. Ein Parteipolitiker einer Regierungspartei darf natürlich nicht schlechter gestellt sein im politischen Meinungskampf als ein Parteipolitiker einer Oppositionspartei, denn sonst hätten wir ja keine faire Diskursbasis. Das leuchtet ein. Die erste Frage ist also, ob die fraglichen Aussagen als Ministerpräsident oder als CDU-Landesvorsitzender getätigt wurden. (Die Frage zum Inhalt, was Günther gesagt hat und ob das ein Angriff auf die Verfassung war, wurde bisher noch gar nicht erörtert und es scheint klar zu sein, dass dieses Manöver der Anwälte des Landes SH genau diese Frage umgehen wollten.) Das Gericht meinte, in diesen Passagen sprach Günther als CDU-Politiker. Somit könnten natürlich keine Unterlassungsforderungen an das Land Schleswig-Holstein gestellt werden. Somit bliebe wohl nur der Privatklageweg.
Man kann so argumentieren, wie das Verwaltungsgericht das tut, dass Günther in diesem fraglichen Moment als CDU-Landesvorsitzender Schleswig-Holstein sprach und als CDU-Politiker darf er anders sprechen als ein Ministerpräsident, weil die regierenden Parteien im politischen Kampf nicht schlechter gestellt sein dürfen als die Oppositionsparteien. Er Politiker mit Regierungsamt würde dann quasi immer nur dann als Amtsträger der Regierung sprechen, wenn er das explizit sagt: „Ich spreche jetzt als Ministerpräsident“. Sobald ein neuer Themenblock kommt, würde er dann als Parteipolitiker sprechen, sofern er nicht erneut sagt: „Ich spreche jetzt wieder als Ministerpräsident“. Die Argumentation ist nicht völlig absurd, aber es bleibt doch irgendwie ein fader Geschmack. Denn man gewinnt so den Eindruck, die betreffenden Politiker mit Doppelfunktionen, Regierungsamt und Parteipolitiker, suchen es sich nach Belieben aus und zwar immer so, wie es für sie gerade günstiger ist. In dem Punkt hat Steinhöfel meines Erachtens Recht, wenn er schreibt: „Er ist gleichzeitig Amtsträger (um die Autorität zu nutzen) und Privatmann (um die Haftung zu vermeiden)“. Das erscheint mir irgendwie unfair und das kollidiert dann mit der Waffengleichheit von Regierung und Opposition, weil diese zwei Rollen Amtsträger und Parteipolitiker hier so seltsam und so undurchschaubar vermengt werden.
V. Das Gesamtbild aller Gerichtsentscheidungen ergibt eine extreme Schieflage
Was erschwerend hinzu kommt, ist ein anderer Umstand. Selbst wenn wir jetzt davon ausgehen, dass dieser Beschluss des Verwaltungsgericht SH korrekt sein sollte, woran nicht wenige erhebliche Zweifel haben, auch Juristen, die den Eindruck haben, da wurde so eine Art Gefälligkeitsbeschluss für die amtierende Landesregierung ausgestellt, aber selbst wenn wir Letzteres nicht annehmen wollen, so muss man doch diesen Beschluss in ein Gesamtbild mit aufnehmen.
Und dieses Gesamtbild wirkt auf mich und wohl Millionen andere ähnlich so, dass seit einigen Jahren nahezu alle gerichtlichen Urteile und Beschlüsse in eine bestimmte Richtung ausfallen. Bei vielen einzelnen Entscheidungen könnte man sagen, gut, das hätte man jetzt so oder so fällen können, für beide Positionen gab es gute Argumente, aber wenn dann über 90 Prozent immer nach links statt nach rechts wegkippen, dann entsteht natürlich eine vollkommene Schieflage. Und genau diesen Eindruck gewinnen wohl immer mehr Menschen beziehungsweise Bürger unseres Landes. Nun komme ich zu meinem letzten Punkt und das ist vielleicht der wichtigste von allen.
VI. Die CDU bekämpft offen die Presse- und Meinungsfreiheit, damit die Grundrechte, damit unsere Verfassung, damit die freiheitliche, menschenrechtsbasierte Demokratie
Wenn wir konstatieren, dass Günther als CDU-Politiker, genauer: als CDU-Landesvorsitzender SH gesprochen hat, dann heißt das ja: Die CDU-SH bekämpft ganz offen die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit, damit die Grundrechte, damit unsere Verfassung, damit die freiheitliche, menschenrechtsbasierte Demokratie. Und da es von Seiten der Führung der Bundes-CDU meines Wissens bis heute keinerlei Anstalten gibt, Günther und den Landesverband CDU-SH zurückzupfeifen, muss das der gesamten Partei zugerechnet werden!
Fazit: Das Problem ist hier die ganze CDU, die ja so etwas in ihren Reihen niemals (!) dulden dürfte. Tut sie aber. Damit bekämpft nun auch die CDU unsere Verfassung und die Demokratie. Sie ist offen auf die Seite der linksextremistischen Parteien gewechselt: SPD, Grüne, umbenannte SED. Und das schockiert mich wirklich! Ich bin schon vor Monaten aus dem Team Merz ausgetreten. Nach dieser Nummer von Daniel Günther und seinem Landesverband Schleswig-Holstein und der Nicht-Reaktion der Führung der Bundes-CDU ist diese Partei für mich bis auf weiteres nicht mehr wählbar. Mein Vertrauen hat sie damit verspielt.
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