Unfassbares zur Vergewaltigung der 14-Jährigen mitten in Hamburg morgens um 9 Uhr

Von Jürgen Fritz, Di. 14. Aug. 2018

Eine Tat, die viele von uns ratlos zurücklässt. Wie ist es möglich, dass morgens um neun Uhr mitten in Hamburg, in einer der am stärksten frequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands!, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt werden kann, ohne dass es jemand mitbekommt, ohne dass jemand zu Hilfe eilt? Inzwischen ist klar, wer der mutmaßliche Täter ist, und nun wird alles noch viel unglaublicher.

Versuchter sexueller Übergriff am Freitagabend

Freitagabend in Hamburg-Barmbek-Nord. Gegen 23.15 Uhr stürmt am Hellbrookstieg plötzlich ein Mann von hinten auf eine 39-jährige Frau los. Offensichtlich will er sich sexuell an ihr vergehen. Er wirft sie zu Boden, doch die Frau wehrt sich so heftig gegen den Angreifer, dass dieser schließlich die Flucht ergreift.

Zeugen verfolgen den Flüchtigen und die alarmierte Polizei nimmt in der Habichtstraße einen Mann fest, den sie für den Täter hält. Schnell stellt sie jedoch heraus, dass sie den Falschen festgenommen hat. Es handelt sich um einen Zeugen, der den Täter selbst verfolgt hat. Der Täter wird beschrieben als ca. 1,80 Meter groß, schlank, 19 bis 23 Jahre alt mit kurzen, dunklen Haaren und einem „südländischem Erscheinungsbild“. Doch schon am nächsten Morgen geht es in Hamburg weiter.

14-Jährige mitten in Hamburg am hellichten Tag sexuell missbraucht

Samstagmorgen mitten in Hamburg. Ein 14-jähriges Mädchen wird gegen 09 Uhr morgens am Hauptbahnhof von einem Mann angesprochen, der so tut, als würden die  beiden sich schon lange kennen. Das Mädchen läuft nun in Richtung Mönckebergstraße davon, doch der Mann lässt nicht von ihr ab, verfolgt sie und versucht immer wieder, sie in ein Gespräch zu verwickeln. Dann im Bereich des Saturn-Elektromarktes geschieht das Unfassbare.

Dazu muss man wissen: Die Mönckebergstraße gehört zu den zehn meist frequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands! Mehr als 9.000 Passanten flanieren hier mitunter an einem Sonnabend pro Stunde entlang, wie aus einer Erhebung des Immobiliendienstleisters Jones Lang LaSalle (JLL) hervorgeht. Doch all das nutzt der 14-Jährigen offensichtlich wenig. Ihr Verfolger, der nicht von ihr ablässt, packt sie nun mitten in der Stadt morgens um 09 Uhr, zerrt sie im Bereich des Saturn-Elektromarktes in einen Hauseingang, der schlecht einsehbar ist. Das Mädchen wehrt sich, aber ihr Peiniger ist stärker. Jetzt „nimmt er sexuelle Handlungen an ihr vor“. Kein Mensch kommt dem Mädchen zu Hilfe. Mitten in Hamburg an einem Samstagmorgen bei Tageslicht!

Nach der Tat geht die 14-Jährige zur U-Bahn, fährt zur Hoheluftbrücke. Doch ihr Vergewaltiger lässt noch immer nicht von ihr ab, stellt ihr weiter nach. Jetzt geht sie schließlich zu einer Tankstelle und bittet um Hilfe. Selbst jetzt noch weicht ihr Peiniger nicht von ihr, bis schließlich die Polizei kommt und den Mann verhaftet. Ein Atemalkoholtest ergibt, dass er über 2,2 Promille Alkohol im Blut hat. Doch wer ist dieser Mann?

Dir wird nichts abgehackt und du musst auch nichts ins Gefängnis, aber du darfst jetzt nichts mehr anstellen!

Der mutmaßliche Vergewaltiger ist der Polizei, wie sich inzwischen herausstellte, bestens bekannt. Sein Name lautet Mansor S. Er soll 30 Jahre alt sein und stammt aus Afghanistan. Geboren wurde er in Kabul, kam 2011 nach Deutschland.

Und der Afghane ist den Strafverfolgungsbehörden wegen diverser Delikte bestens vertraut. Insgesamt umfasste sein Strafregister bereits neun Einträge. Die Bandbreite reicht hierbei von Beleidigung bis Diebstahl und Körperverletzung. Und nun halten Sie sich bitte fest! Achtmal kam Mansor S. mit einer Geldstrafe davon. Achtmal! Dabei ist er ja erst seit sieben Jahren in Deutschland.

Beim neunten Mal wurde er dann endlich einmal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im April 2016 hat der Afghane einen Mann im Streit mit einer schweren, stumpfen Eisenstange schwer verletzt, ihn damit blutig geschlagen. Aber wieso ist er denn dann überhaupt auf freiem Fuß, werden Sie jetzt vielleicht denken. Wieso kann er einem 14-jährigen Mädchen nachstellen und es vergewaltigen?

Nun, die Freiheitsstrafe bei der neunten Verurteilung wurde auf Bewährung ausgesetzt. Was eine Bewährungsstrafe für einen Afghanen bedeutet, werden Sie sich vorstellen können. Er wird wahrscheinlich gar nicht verstehen, was das ist, und wird nur fragen: „Muss ich jetzt ins Gefängnis? Wird mir etwas abgehackt?“ Und dann wird die Antwort lauten: „Nein, dir wird nichts abgehackt und du musst nichts ins Gefängnis, aber du darfst jetzt nichts mehr anstellen.“

Drei Jahre Freiheitsstrafe? Ach, da gehen wir erstmal in Revision!

Mit dem Nichts-anstellen hielt Mansor S. es aber nicht sehr lange durch. Warum sollte er auch, wenn er neun Straftaten begeht, bei denen er angezeigt, erwischt, vor Gericht gestellt und abgeurteilt wurde, ohne dass ihm je etwas geschah? Von all den Fällen, in denen er etwas anstellte und nicht erwischt oder angezeigt wurde, können wir ja nur mutmaßen.

Nur wenige Monate nach seiner neunten Verurteilung, einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, kommt es bereits zum zehnten polizeilich erfassten Delikt. Im September 2016 soll er einen Raub begangen haben, also einen Diebstahl mit Androhung von Gewalt oder mit Gewaltausübung. Und nun gab es keine Bewährungsstrafe. Aber wieso war er denn dann auf freiem Fuß und hat das Mädchen vergewaltigen können, werden Sie jetzt bestimmt fragen. Ist er aus dem Gefängnis ausgebrochen. Nein, das brauchte er gar nicht.

Im März 2017 hat der Richter zwar entschieden: drei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung!, aber nun ging unser Herr Mansor S. in Revision. Daher ist das Urteil, jetzt fast zwei Jahre nach der Tat, noch immer nicht rechtskräftig. Und deshalb war der Afghane, der bei diesem Strafregister wahrscheinlich schon gar nicht mehr so genau wusste, um was es da in diesem Prozess eigentlich ging, noch immer auf freiem Fuß.

Das beste und sicherste Deutschland, das es je gab

Irgendwann kam aber immerhin die Ausländerbehörde mal auf die Idee, man könnte den dauerkriminellen Immigranten ja vielleicht abschieben und stellte also einen Antrag auf Abschiebung. Nun aber, nach diesem Strafmaß legte die Staatsanwaltschaft ihr Veto ein.

„Angesichts der Höhe der gegen den Beschuldigten verhängten, nicht rechtskräftigen Strafe haben wir uns dafür entschieden, der Strafverfolgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“,

sagt Carsten Rinio, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber der Hamburger Morgenpost. Bis Anfang 2018 wiederholte sich dieser Vorgang etliche Male. Die Ausländerbehörde stellte einen Antrag auf Abschiebung, die Staatsanwaltschaft legte ihr Veto ein. So kam es, dass Mansor S. a) am Samstagmorgen noch immer in Deutschland war und b) auf freiem Fuß. Beides war für die 14-Jährige eher ungünstig.

Nun soll der Afghane aber dingfest gemacht sein. Er sitze derzeit in U-Haft. Und dieses Mal ist er hoffentlich nicht bald wieder in der Innenstadt von Hamburg unterwegs, denn laut Staatsanwaltschaft bestehe „akute Fluchtgefahr“. Ach, ist das nicht beruhigend, wie tadellos unsere Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden arbeiten?! Wir leben ja schließlich, wie die CDU nicht müde wird zu versichern, im besten – und ich möchte ergänzen: auch im sichersten – Deutschland, das es je gab. Bravo!

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Titelbild: Staro1 [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)%5D, via Wikimedia Commons

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