Zuerst Enthauptung, ab 1968 Genickschuss: Wie die DDR-Sozialisten Menschen hinrichteten

Von Jürgen Fritz, Mo. 16. Aug 2021, Titelbild: mdr-Screenshot

Bis 1968 haben die Sozialisten in der DDR Menschen offiziell enthauptet. Dann stellte man auf Genickschuss um, weil es wiederholt vorkam, dass das Fallbeil den Kopf nicht vollständig abtrennte, teilweise bis zu dreimal hinunterschießen musste, bis der Hinzurichtende tatsächlich tot war. Die letzte Hinrichtung fand 1981 statt, als Dr. Werner Teske auch nach damals gültigem DDR-Recht per Nahschuss rechtswidrig exekutiert wurde.

Dr. Werner Teske, der Zweifler

Werner Teske wurde im April 1942 in Berlin geboren. An der Humboldt-Universität zu Berlin studierte er Finanzökonomie, war anschließend als wissenschaftlicher Assistent und Oberassistent an dieser Hochschule tätig und wurde 1969 mit 27 Jahren promoviert. Bereits 1967 war er vom Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR angeworben worden und arbeitete dann ab 1969 hauptamtlich für die MfS-Hauptverwaltung Aufklärung in der Wissenschaftsspionage im westlichen Ausland. Dies jedoch nicht ganz freiwillig. Als er der Stasi absagte, sabotierte sie seine Karrierepläne. Teske gab nach und wurde Hauptmann in der Hauptverwaltung Aufklärung, dem Auslandsgeheimdienst der DDR. „Ich habe das so gewertet, dass mir persönlich gar keine andere Wahl blieb“, sagte er später in einem Verhör.

Mehrfach wurde er in den „kapitalistischen“ Westen geschickt. Er hielt Kontakt zu Informanten, die Politiker oder Akteure aus der Wirtschaft bespitzelten. Doch schon nach wenigen Jahren, bereits ab Mitte der 1970er Jahre kamen Dr. Werner Teske erhebliche Zweifel sowohl am marxistisch-sozialistischen System der DDR als auch an seiner Aufgabe darin. Gedanken stiegen in ihm auf, sich in die Bundesrepublik abzusetzen. Als mögliche Mitgift brachte er für den ins Auge gefassten Frontwechsel über Jahre hinweg geheime Unterlagen nach Hause. Außerdem fing er an, Geld, das für Informanten vorgesehen war, abzuzweigen, schaffte über einige Jahre etwa 20.000 D-Mark plus 20.000 DDR-Mark beiseite.

Sicher ist, dass Teske stark am sozialistischen DDR-System und zweifelte und mehrfach mit dem Gedanken spielte, sich in den Westen abzusetzen. Aber es ist nicht einmal sicher, ob er das wirklich getan hätte. Unmittelbar bevor bestand es jedenfalls nicht. Stattdessen bekam er, wohl bedingt durch seine inneren Zweifel an seinem Tun, Alkoholprobleme und begann schlampig zu arbeiten. Doch dann passierte im Januar 1979 etwas sehr Folgenreiches, was Werner Teske letztlich das Leben kosten sollte.

Werner Stiller flieht in den Westen

Am 19. Januar 1979 floh nämlich der hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, im Range eines Oberleutnants Werner Stiller mit Unterlagen der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) über den Dienstübergang des Bahnhofs Berlin Friedrichstraße nach West-Berlin. Stiller entschied sich, in die Bundesrepublik überzulaufen und sich dem Bundesnachrichtendienst (BND) anzubieten. Stillers Flucht aus der DDR mit zahlreichen geheimen Dokumenten in den Westen gilt bis heute als einer der spektakulärsten Spionagefälle im Kalten Krieg.

Stiller wurde nach seinem Überlaufen über ein Jahr lang intensiv vom BND befragt. Dadurch trug er maßgeblich zur Identifizierung des „Mannes ohne Gesicht“, des HVA-Chefs Markus Wolf, bei. Wenige Wochen später veröffentlichte sogar DER SPIEGEL ein Foto von Wolf, das Stiller heimlich geschossen hatte.

Außerdem konnte Stiller dem BND weitreichendes Wissen um das Innenleben des ostdeutschen Geheimdienstes geben, das der Dienst als Grundlage für seine weitere Arbeit gegen das MfS nutzte. Und Stiller lieferte Einschätzungen zu den Beziehungen des MfS zu anderen Geheimdiensten des Ostblocks.

Zudem konnten zahlreiche Ostagenten durch den Übertritt Stillers in der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Österreich und den USA enttarnt und verhaftet werden. Mehr als 40 tatsächlichen oder mutmaßlichen Agenten gelang es kurzfristig, sich durch Flucht in die DDR der Strafverfolgung zu entziehen. Diese gingen damit aber als „Quellen im Objekt“ verloren. Der Schaden für die DDR war also immens und das wollten die Sozialisten so nicht auf sich sitzen lassen.

Das MfS fahndet jahrelang nach Stiller, kann ihn aber bis zum Ende der DDR nie aufspüren

Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit, schäumte vor Wut: „Verrat ist das schwerste Verbrechen, welches ein Angehöriger des MfS begehen kann“, schrieb er in einer internen Mitteilung im Januar 1980. Wer das „große Vertrauen“ von Partei und Arbeiterklasse „durch schmählichen Verrat hintergeht, den muß die härteste Strafe treffen“.

1981 begann Werner Stiller, ausgestattet mit einer neuen Identität, ein neues Leben unter dem Namen Klaus-Peter Fischer, geboren in Budapest. Mit Unterstützung des US-Geheimdienstes CIA absolvierte er ein Wirtschaftsstudium in St. Louis und war von 1983 bis 1990 Investmentbanker bei Goldman Sachs in New York und London. In der DDR versuchte bis zum ihrem Ende 1989, eine mit großen Mitteln ausgestattete Fahndertruppe des MfS, Stiller im Westen ausfindig zu machen. Das Ziel war es, ihn in die DDR zu entführen und dort zum Tode zu verurteilen oder aber, wenn das nicht möglich war, ihn gleich an Ort und Stelle im westlichen Ausland zu liquidieren. Doch es gelang den Marxisten niemals, Stiller in ihre Finger zu bekommen. Nach dem Untergang der DDR arbeitete Werner Stiller an der Börse in Frankfurt am Main und zog dann Ende der 1990er Jahre nach Budapest, wo er 2016 im Alter von 69 Jahren starb.

Teske gesteht, über eine Flucht in die Bundesrepublik nachgedacht zu haben

Auf Grund dieses Vorfalls, des Überlaufens von Werner Stiller in die Bundesrepublik wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Und nun wurde auch Werner Teske überprüft, nachdem er bei einem Termin nicht erschien. Stattdessen wurde er betrunken in seiner Wohnung aufgefunden. Sein chaotischer Stil machte es allerdings unmöglich nachzuvollziehen, ob geheime Akten bei ihm sicher aufbewahrt waren oder fehlten. Bei der Durchsicht von Abrechnungen kam aber heraus, dass bei seinen Informanten nicht die Summen angekommen waren, die ihm zuvor ausgehändigt worden waren.

Daher wurde Teske am Abend des 4. September 1980 unter einem Vorwand in ein konspiratives Objekt des MfS verbracht. Dort führte man eine Woche lang zunächst nur eine interne Ermittlung durch. Als dann aber Teskes Wohnung durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten, nachdem dieser die Verstecke preisgegeben hatte. Die Akten stellten sich dabei als überraschend umfangreich heraus. Damit war Teske überführt. Am 11. September 1980 gegen 2:00 Uhr morgens gestand er dann, bereits 1978 über eine Flucht in die Bundesrepublik nachgedacht zu haben.

Tatsächlich brach er diesen Fluchtversuch von 1978, für den er bereits einen Abschiedsbrief geschrieben hatte, aber ab. „Was im gefehlt hat, war die kriminelle Energie sich über Schranken hinwegzusetzen“, sagte Werner Stiller 2008 in einem Interview über seinen Kollegen, den er persönlich kannte. Teske sei ein Grübler gewesen.

Stiller konnte man nicht habhaft werden, aber Teske hatte man und machte ihm nun den Prozess. Dieser Prozess fand statt vor dem 1. Militärstrafsenat des Obersten Gerichtes der DDR und wurde geheim gehalten, sogar innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit. Obschon Teske seine Spionagetätigkeit ja niemals vollendete, sondern nur plante, darüber nachdachte, wurde er aber angeklagt wegen vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnenflucht und „ungesetzlichem Grenzübertritt“.

Richtig war, dass er seit längerem mit den Gedanken daran spielte, auch bereits Vorbereitungen getroffen hatte und es womöglich auch früher oder später getan hätte. Vielleicht aber auch nicht. Denn er war ja die Jahre zuvor mehrfach im Westen und hätte sich da leicht absetzen können, hätte er es unbedingt gewollt. Die Betonung liegt also auf „hätte“. Er hätte es getan – vielleicht. Ausgeführt hat er aber nichts, weder die Spionage, denn er gab keinerlei Akten oder Informationen weiter, noch die „Fahnenflucht“ oder den „ungesetzlichem Grenzübertritt“, denn er war ja all die Jahre in der DDR geblieben. Im Grunde unternahm er nicht einmal den Versuch dazu, sondern befand sich noch in der Planungsphase. Tatsächlich hatte er einfach nur „falsche Gedanken“ und starke Zweifel am marxistische-sozialistischen System. Stand innerlich nicht mehr hinter diesem. Doch das reichte schon. Die Anklage war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig.

Mielkes Rache (2)

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Teske wird zum Tode verurteilt

Doch das hinderte das Gericht nicht daran, Werner Teske wegen der Vollendung dieser DDR-Straftaten zu verurteilen. Ja mehr noch: Am 12. Juni 1981 wurde der 39-Jährige zur Höchststrafe verurteilt. Und Höchststrafe hieß in der DDR selbst 1981 noch: Todesstrafe. Auch das war natürlich selbst nach DDR-Recht illegitim, weil das DDR-Strafrecht die Todesstrafe ausschließlich bei vollendeten Delikten gestattete, auf keinen Fall aber für reine Planungen von ungesetzlichen Handlungen oder bloße innere Zweifel.

Werner Teske reichte sogar noch ein Gnadengesuch ein, aber selbst dies wurde abgelehnt. Man wollte, weil man Stiller nicht zu fassen bekam, Teske unbedingt umbringen. Dies war wohl gleichsam Mielkes Rache, weil man Stiller nicht erwischte. Dann wird eben Teske hingerichtet.

Dieser wurde in die Vollzugsanstalt Leipzig in der Alfred-Kästner-Straße überführt. Dort befand sich in einer umgebauten Hausmeisterwohnung die Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR, wo mindestens 64 Menschen umgebracht wurden. Das Urteil wurde vollstreckt vom letzten Henker der DDR und Abteilungsleiter der Strafvollzugseinrichtung Leipzig Hermann Lorenz, einem Stasi-Mitarbeiter, der nachweislich 29 Menschen per Erschießung exekutiert hat.

„Unerwarteter Nahschuss“

Nachdem die Guillotine 1968 abgeschafft worden war, wurden Hinrichtungen üblicherweise durch einen sogenannten „unerwarteten Nahschuss“ vollzogen. Von 1952 bis 1968 war die Todesurteile in der DDR noch überwiegend durch das Fallbeil vollstreckt worden, doch dann stellte man auf den „Nahschuss“ um. Ab 1968 war das DDR-Regime auf diese Hinrichtungsmethode nach sowjetischem Vorbild umgeschwenkt, da es zuvor wiederholt zu Situationen gekommen war, bei denen das Fallbeil drei Mal herunterschießen musste, bevor das Urteil ausgeführt, der Kopf vollständig abgetrennt und der Delinquent wirklich tot war. Das Prozedere beim Erschießen war dabei das folgende.

Dem Todeskandidaten wurde zunächst vom Staatsanwalt die Ablehnung seines Gnadengesuchs mitgeteilt. Dann fassten die beiden Henkersknechte den Verurteilten an den Armen und führten ihn zum größten Raum des Todestraktes. Auf seinem letzten Weg passierte der Gefangene drei Männer, die mit dem Rücken zur Wand standen: den Staatsanwalt und den Vollstreckungsleiter, in der Mitte der Henker. Als die Tür zum leeren Hinrichtungsraum geöffnet wurde, trat der Scharfrichter, der hinter der Tür lauerte, von hinten heran. Der Henker bemühte sich, die Mündung seiner Pistole dem Hinterkopf des Opfers möglichst nahe zu bringen, aber die Haut dabei nicht zu berühren, um keine Schreckreaktion auszulösen, und ihn dann in den Hinterkopf zu schießen. Die Vorgabe lautete, der Tod habe „unerwartet“ zu erfolgen. Und so geschah es auch bei Werner Teske, weil er seine Flucht und Spionage für den Westen nur geplant, mit dem Gedanken gespielt, ihn aber nie ausgeführt hatte.

Der letzte Tag im Leben von Werner Teske

Der letzte Tag seines Lebens begann bereits mit einer Lüge. Teske werde verlegt, hatte ihm ein MfS-Offizier in der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen am frühen Morgen des 26. Juni 1981 gesagt, nachdem der Gefangene vorzeitig geweckt worden war. Ihm verblieb nur wenig Zeit, sich zu waschen und zu frühstücken, dann wurde er mit Handschellen gefesselt in einen grauen Kleinlaster Barkas B-1000 mit geschlossenem Aufbau geführt. Er musste in einem winzigen Kabinett Platz nehmen, dann begann die Fahrt aus dem Sperrbezirk im Nordosten Ost-Berlins. Kurz vor zehn Uhr kam das Fahrzeug an seinem Ziel an: der Vollzugsanstalt Leipzig, der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR.

Getarnt als normale Gefangene

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Abschiedsbrief

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Dort wurde Werner Teske durch eine Tür ins Erdgeschoss geführt. Hier erwarteten ihn bereits der aus Berlin angereiste Staatsanwalt, der Chef der Strafvollzugsanstalt und ein Arzt, die sicher stellten, dass es wirklich Werner Teske war. Der Staatsanwalt teilte ihm nur kurz mit: „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“. Dann führte man ihn in den Hinrichtungsraum. Dort näherte sich unbemerkt der Henker von hinten, der ihm hinter der Tür aufgelauert hatte. Mit einer Walther P-38 mit Schalldämpfer und ohne Vorwarnung schoss er Werner Teske direkt nach Betreten des Vollstreckungsraumes in den Hinterkopf. Die Leiche wurden von den real existierenden Sozialisten in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort verbrannt.

Auch danach wurde die Hinrichtung Teskes, selbst innerhalb des MfS, erst Recht gegenüber der Öffentlichkeit, streng geheim gehalten. Gegenüber den engsten Familienangehörigen gab man keinerlei Informationen preis. Einem Verwandten, der nach Teske suchte, erklärte das MfS, er sei bei einem Unfall ums Leben gekommen, oder man behauptete, er habe sich in seiner Zelle erhängt. Weitere Nachforschungen verbot man der Familie. Werner Teskes Witwe Sabine, die man elf Monate lang verhört hatte, sagte man schließlich, dass man ihren Mann hingerichtet hatte. Sie und die gemeinsame Tochter Jana mussten aus Berlin wegziehen. Die beiden erhielten eine neue Identität und wurden verpflichtet, über die Umstände des Todes ihres Ehemannes bzw. Vaters sowie über ihre Vergangenheit zu schweigen.

Sabine Kampf

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Tochter

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Teskes Rehabilitation

Erst 1993, Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechtsstaates, wurde das Urteil gegen Teske annulliert. Begründung: Dieses Urteil sei mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Das Berliner Landgericht verurteilte 1998 einen DDR-Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe dazu zu vier Jahren Haft.

Denn selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht war dieses Urteil völlig unverhältnismäßig und nicht rechtmäßig, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium hinausgekommen waren – wenn überhaupt. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger versucht, das Todesurteil zu verhindern. Aber vergeblich, die real existierenden Marxisten wollten Teske tot sehen und haben ihn völlig unverhältnismäßig und basierend auf einer falschen Anklage und einem klaren Fehlurteil exekutieren lassen, anschließend die weitere Familie und die Öffentlichkeit Jahre lang belogen. Als Todesursache schrieben die Sozialisten in Werner Teskes Totenschein: Herzversagen.

Grabstein

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1987: Abschaffung der Todesstrafe in der DDR

Als die Aktuelle Kamera am 17. Juli 1987 bekannt gibt, dass die Todesstrafe in der DDR abgeschafft wird, sind die DDR-Bürger völlig verblüfft, denn die meisten wussten gar nicht, dass es eine solche überhaupt gab, geschweige denn wie oft sie über mehr als 35 Jahre lang vollstreckt wurde. Das Meiste geschah im Geheimen. Oftmals erfuhr nicht einmal die Familie, wie ihr Angehöriger tatsächlich zu Tode gekommen war. Die Angehörigen wurden belogen, die Öffentlichkeit wusste von vielem überhaupt gar nichts.

Nahschuss im Kino

Inspiriert von dieser letzten Hinrichtung auf deutschem Boden drehte Franziska Stünkel einen Spielfilm mit Lars Eidinger in der Hauptrolle sowie Luise Heyer als seine Frau und Devid Striesow als sein Führungsoffizier. Der Film läuft seit letztem Donnerstag, den 12. August 2021, in deutschen Kinos.

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