Von Jürgen Fritz, Fr. 15. Okt 2021, Titelbild: BuzzClips News-Screenshot
Linke Gewalt: Mehr als 3.400 Angriffe auf Wahlplakate wurden von der Polizei im Zusammenhang mit der Bundestagswahl registriert. Doch diese Straftaten verteilten sich dabei sehr unterschiedlich gegen die verschiedenen Parteien. Eine wurde mehr als doppelt so oft angegriffen wie jede andere, ja sogar 6 bis 11,5 mal so häufig wie drei andere.
Im Vorfeld der Bundestagswahl wurden tausende Straftaten begangen
Das Herzstück jeder freiheitlichen, menschenrechtsbasierten Demokratie sind freie Wahlen. Das Staatsvolk, der Souverän, wählt das Parlament, welches Gesetze verabschiedet und bei uns den Bundeskanzler wählt. Um von freien Wahlen sprechen zu können, müssen die verschiedenen Parteien natürlich die Möglichkeit haben, vor der Wahl über sich selbst und dem, was sie vorhaben, zu informieren und für sich zu werben, zum Beispiel mit TV-Spots, mit Auftritten ihrer Spitzenpolitiker in TV und Hörfunk, mit Internetpräsenz und nicht zuletzt auch mit Wahlplakaten. Angriffe auf Wahlplakate stellen insofern kein Kavaliersdelikt, sondern als Angriff auf die freien Wahlen, mithin die freiheitliche Demokratie selbst, einen Straftatbestand nach § 303 StGB.
Demnach stellt das Bemalen oder anderweitige Beeinträchtigen oder gar das Zerstören eines Wahlplakates Sachbeschädigung dar, die mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Werden verfassungsfeindliche Symbole auf die Wahlplakate gemalt, kann sich die Freiheitsstrafe auf bis zu drei Jahre erhöhen. Wir haben es hier also mit Kriminellen zu tun. Doch gegen wen richten sich diese Kriminellen am meisten und zuallererst?
Rund 40 Prozent aller Straftaten (Wahlplakatbeschädigungen) richteten sich gegen die AfD
Im Vorfeld der Bundestagswahl wurden mehrere tausend solcher Straftaten begangen. Laut vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) kam es im Zusammenhang mit der Bundestagswahl bundesweit zu mehr als 3.400 Beschädigungen, Zerstörungen oder gar völliger Entfernung (Wegreißen) von Plakaten. Doch diese kriminelle Energie verteilten sich dabei sehr ungleich gegen die verschiedenen Parteien: Mit großem Abstand am häufigsten wurden Plakate der AfD entfernt, zerstört oder beschädigt. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Martin Hess hervor. Demnach wurden zwischen Jahresbeginn und Ende September alleine 1.355 Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl erfasst, die sich gegen Plakate der AfD richteten. Auf Platz zwei folgen Straftaten gegen Plakate der Grünen, dann gegen die der CDU/CSU.
So oft wurden die Wahlplakate folgender Parteien beschädigt, völlig zerstört oder sogar ganz weggerissen:
- AfD: 1.355 ==> fast 40 Prozent aller dieser Straftaten richteten sich gegen die AfD
- Die Grünen: 637 ==> 18 bis 19 Prozent gegen Die Grünen
- CDU/CSU: 466 ==> 13 bis 14 Prozent gegen die Union
- SPD: ca. 225 ==> 6 bis 7 Prozent gegen die SPD
- Die Linke: ca. 225 ==> 6 bis 7 Prozent gegen Die Linke
- FDP: 118 ==> 3 bis 4 Prozent gegen die FDP
Die Mehrheit der Angriffe gegen AfD-Plakate ließ sich eindeutig dem linken Spektrum zuordnen
Auch Plakate von Parteien, die aktuell nicht im Bundestag vertreten sind, wurden entfernt oder zerstört (ca. 12 Prozent). Natürlich ist auch die Anzahl der Plakate, die im Wahlkampf aufgehängt oder aufgestellt wurden, von Partei zu Partei verschieden.
Bei den meisten Straftaten ließ sich der Hintergrund der Täter nicht ermitteln. Bei den Angriffen auf die AfD-Plakate konnte die Polizei dagegen mehr als in der Hälfte der Fälle die Straftäter klar dem linken Spektrum zuordnen.
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