Von Jürgen Fritz, Mo. 02. Feb 2026, Titelbild: YouTube-BILD-Screenshot
Der Hamburger U-Bahn-Killer war zuvor in mehreren Unterkünften auffällig, wurde gegen einen Mitbewohner tätlich. Zwei Tage vor dem Mord randalierte er im Bordell, griff dann Polizisten an. Wolfgang Kubicki erhebt schwere Vorwürfe gegen Annalena Baerbock.
Mehrfach zugewiesene Unterkünfte ausgeschlagen, gegen Hausordnung verstoßen, körperliche Auseinandersetzung mit Mitbewohnern
Immer mehr Details über den Täter, der die 18-jährige Iranerin am Donnerstagabend in Hamburg-Wandsbek vor die einfahrende U-Bahn in den Tod zerrte, kommen nun ans Tageslicht. Wie die WELT recherchierte, kam der Südsudanese Mitte Juni 2024 im Rahmen eines sogenannten Resettlementprogramms aus dem Flüchtlingslager Kakuma im Norden Kenias nach Deutschland.
Am 3. Juli 2024 wurde er dann nach Hamburg verteilt, wo er eine Aufenthaltserlaubnis erhielt. Vom 3. Juli 2024 bis 14. Mai 2025 war er in der Wohnunterkunft Rodenbeker Straße im Stadtteil Bergstedt untergebracht, dann vom 15. Mai 2015 bis zum 21. Januar 2026 in der Wohnunterkunft Holstenhofweg. Laut Sozialbehörde habe er mehrfach die ihm zugewiesenen Unterkünfte ausgeschlagen: Von Mitte Mai bis Anfang Juni 2025 soll er mehrere Nächte in der Not-Unterkunft Pik As für obdachlose Männer in der Eiffestraße in Hamm verbracht haben. Ab dem 22. Januar 2026 sei ihm dann ein Zimmer in einer Unterkunft in der Friesenstraße 14 in Hammerbrook zugewiesen worden. „Dieses Angebot wurde von ihm, nach aktuellem Erkenntnisstand, nach einmaliger Übernachtung nicht weiter wahrgenommen“, zitiert die WELT den Sprecher der Hamburger Sozialbehörde, Wolfgang Arnhold.
Ferner habe Wolfgang Arnhold mitgeteilt, dass Ariop A. sowohl an der Rodenbeker Straße als auch am Holstenhofweg wiederholt gegen die Hausordnung der Unterkünfte verstoßen habe. Dies habe „zur Verweisung aus der jeweiligen Unterkunft“ geführt. Die Verstöße umfassten „insbesondere nächtliche Ruhestörungen sowie verbale Konflikte. Am Standort Holstenhofweg eskalierte ein Konflikt zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner.“ Laut BILD haben Bewohner der Unterkunft den 25-Jährigen als aggressiv und unberechenbar beschrieben. Der Sprecher der Hamburger Sozialbehörde habe betont, dass der Südsudanese trotz der Verweise nicht in die Obdachlosigkeit entlassen worden sei, sondern ihm stets ein alternatives Unterbringungsangebot gemacht worden sei. Dies sei in diesen Fällen so geregelt. Dass Ariop A. durch den öffentlichen Gesundheitsdienst psychiatrisch behandelt wurde, darüber lägen laut Sozialbehörde aktuell keine Erkenntnisse vor.
Im Bordell randaliert, dann Polizisten tätlich angegriffen, gleichwohl nach wenigen Stunden auf freien Fuß gesetzt
Die BILD und das Hamburger Abendblatt berichten zudem übereinstimmend, dass Ariop A. am Dienstag, zwei Tage vor dem U-Bahn-Mord, auf St. Pauli in dem bekannten Bordell „Paradise Point of SEX“ randaliert habe. Das „Paradise Point of SEX“ ist nach eigenen Angaben Hamburgs größtes Laufhaus. In diesem Bordell auf der Reeperbahn soll Ariop A. zunächst eine Prostituierte besucht haben und dann, als das Bordell am Dienstagmorgen schließen wollte, habe er angefangen, zu randalieren. Dabei habe er zunächst Möbel um sich geworfen. Offenbar hatte er Alkohol, möglicherweise auch andere Drogen konsumiert.
Nachdem die Polizei eingetroffen war, habe der Südsudanese laut Berichten die Polizisten angegriffen und sich gegen die Festnahme zur Wehr gesetzt. Nach WELT-Informationen soll er die Beamten, die ihn überwältigen wollten, am Tresen des Laufhauses mit einer Mülltonne und einem Festnetztelefon angegriffen haben. Einer der Polizisten sei durch das Telefon am Kopf verletzt worden. Nach der Festnahme sei der Südsudanese auf die Davidwache gebracht und sollte dort in einer Verwahrzelle bleiben. Laut BILD wurde eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.
Aufgrund seines Drogeneinflusses entschied ein Arzt allerdings, dass er nicht verwahrfähig sei. Daraufhin sei der Afrikaner für ein paar Stunden in die Asklepios Klinik St. Georg verbracht worden. Da keine Haftgründe vorgelegen hätten, habe der Afrikaner dann das Krankenhaus als freier Mann verlassen dürfen.
Frau Baerbock und ihre grüne Außenpolitik führten zu dem, was ein Sicherheitsbeamter „staatlich legalisierte Schleusung“ nannte
Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender und bis 2025 Vizepräsident des Deutschen Bundestages, schreibt heute auf X:
»Der Mann, der in der Hamburger U-Bahn eine arglose Frau mit sich in den Tod riss, kam auf legalem Weg nach Deutschland. Das wirft erneut (!) schwerwiegende Fragen zur Visa-Vergabepraxis unter Annalena Baerbock auf (siehe unten). Ich halte einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss für unerlässlich, denn das Vertrauen in eine rationale, sachorientierte Asylpolitik liegt seit Jahren am Boden und wird durch solche Fälle weiter erschüttert. Ich fürchte jedoch, dass Union und SPD nicht den Mut zu einer umfassenden parlamentarischen Aufklärung aufbringen werden.«
Im Mai 2025 schrieb Kubicki bereits:
»Hier geht es um NGOs, die zum Lügen für die Visa-Erteilung anleiten. Und um ein grünes Außenministerium, das diese Organisationen schützt und zur laxen Prüfung der teils abenteuerlichen Räuberpistolen drängt, mit dem Ergebnis, dass ein großer Teil von Nichtberechtigten über das Bundesaufnahmeprogramm aus Afghanistan nach Deutschland kam. Aufnahmezusagen soll es auch für Islamisten und Scharia-Richter gegeben haben, deren Einreise erst im letzten Moment verhindert wurde. Ob das in jedem Fall geglückt ist, bleibt mehr als fraglich.
Frau Baerbock und ihre grüne Außenpolitik führten zu dem, was ein Sicherheitsbeamter „staatlich legalisierte Schleusung“ nannte. Ein Sicherheitsrisiko für das Land und ein triftiger Grund für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.«
P.S.: Es steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum und das nicht nur auf Sacharbeiterebene
Frank Helmenstein, Jurist, 21 Jahre lang CDU-Bürgermeister (bis 2025) und Ehrenringträger der Stadt Gummersbach, NRW, schreibt am Abend des 02.02.2026 folgendes:
»Um es deutlich zu sagen: Wir alle sind es der in Hamburg grausam ermordeten jungen Frau und ihren Eltern schuldig, den Fall des Südsudanesen Ariop A. juristisch und politisch konsequent aufzuarbeiten. Dass der mutmaßliche Täter via Resettlement-Verfahren nach Deutschland kam und vorab keinem persönlichen Sicherheitsinterview unterzogen wurde, ist mehr als „nur“ ein Skandal. Hier ist – warum auch immer – ein hohes sicherheitspolitisches Risiko eingegangen worden, was schlussendlich auf höchst tragische Weise „schlagend“ geworden ist.
Dies wirft nicht nur die Frage nach der politischen Verantwortung der bei Aus- bzw. Einreise des Südsudanesen seinerzeit (Juni 2024) zuständigen Ministerinnen Faeser (SPD) und Baerbock (Grüne) auf. Hier muss es endlich auch einmal darum gehen, eine etwaige Strafbarkeit der involvierten Entscheidungsträger klären zu lassen. Es steht meines Erachtens der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum – und zwar nicht nur im Sinne eines Bauernopfers auf Sachbearbeiterebene. Nochmals: Wir alle sind der getöteten jungen Iranerin, die nach Deutschland kam und hier Schutz suchte, eine vollumfängliche Aufarbeitung und Sanktionierung der „Versäumnisse“ schuldig!«
Soweit Frank Helmenstein.
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe wären möglich
Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung nach § 222 StGB beträgt fünf Jahre Freiheitsstrafe. § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, „Majestätsbeleidigung“) schützt Personen des politischen Lebens ganz besonders, deutlich mehr als „normale“ Bürger. Insofern wäre es nur konsequent, wenn Politiker, die in ihrem Amt, also als Teil der Staatsgewalt, Straftaten gegen die eigenen Bürger beziehungsweise gegen die eigene Bevölkerung begehen, ganz besonders hart bestraft werden. Leider gibt es hier keinen Sonderparagraphen wie den § 188 StGB, welcher Politiker ganz besonders schützt, als Gegenstück, dergestalt Politiker, die in ihrem Amt Straftaten begehen, härter bestraft werden können als Bürger, die nicht Teil der Staatsgewalt sind. Aber man könnte zumindest den Strafrahmen von fünf Jahren voll ausnutzen. Das wäre meines Erachtens ein wichtiges Zeichen.
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