Von Jürgen Fritz, So. 08. Mär 2026, Titelbild: Spiegel TV-Screenshot
In Berlin-Grunewald randalieren zwei Kriminelle, schießen dann aus einem fahrenden Auto heraus, rammen ein anderes Fahrzeug, flüchten zu Fuß, schießen auf Polizisten, widersetzen sich der Festnahme, verletzen eine Polizistin und kommen kurze Zeit später wieder auf freien Fuß.
Verfolgungsjagd plus Schüsse auf Polizei wie im Kinofilm, doch was passiert dann?
In einer Polizeimeldung vom Freitag, den 06.03.2026, gibt die Polizei zunächst an, dass Einsatzkräfte am Donnerstagnachmittag zwei Männer in Grunewald, im Westen des Berliner Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, festgenommen haben.
»Zuvor hatten Zeugen kurz vor 17 Uhr die Polizei zur Fontanestraße/Hagenstraße alarmiert, nachdem sie dort zwei Männer gesehen hatten, die auf der Straße randalierten und von denen einer eine Schusswaffe trug. Die Männer stiegen im weiteren Verlauf in einen Kleinwagen und entfernten sich zunächst in unbekannte Richtung. Weitere Zeugen meldeten kurz darauf von verschiedenen Orten, dass zwei Männer aus einem fahrenden Auto heraus mit einer Waffe schossen.
Auf der Königsallee kollidierten die Flüchtigen mit ihrem Wagen mit einem weiteren Auto, als sie dieses überholten. Anschließend flüchteten sie vom Unfallort. Durch die weiteren Meldungen konnte die Fluchtroute näher bestimmt werden, sodass Einsatzkräfte in Zivil die beiden Männer sichten und ihnen hinterherfahren konnten.
Dabei schoss der Beifahrer, ein später identifizierter 44-Jähriger, mit einer Faustfeuerwaffe wiederholt gezielt auf die nachfolgenden Einsatzkräfte. Verletzt wurde dadurch niemand, Schäden am Fahrzeug waren nicht festzustellen.
Im Zuge der weiteren Flucht fuhren die Männer (…) in Richtung Bismarckplatz. Auf dem Bismarckplatz kollidierten sie mit einem Laternenmast, sodass das Auto stehen blieb. Anschließend flüchteten die beiden Tatverdächtigen zu Fuß in ein Mehrfamilienhaus an der Bismarckallee. Dort verbargen sie sich im Kellergeschoss. Weitere Einsatzkräfte umstellten das Haus.
Anschließend drangen (…) Polizisten unter einem Höchstmaß an Eigensicherung in die Kellerräume ein, spürten dort die Tatverdächtigen auf, überwältigten sie und nahmen sie fest. Gegen die Festnahme leistete einer der Männer, der 35-jährige Fahrer des Wagens, so erheblichen Widerstand, dass er dadurch eine Polizeibeamtin im Gesicht und an einer Hand verletzte. Die Beamtin konnte ihren Dienst nicht fortsetzen.
Anschließend brachten die Einsatzkräfte die beiden alkoholisierten Tatverdächtigen in ein Polizeigewahrsam. Von dort konnten sie später, nach jeweils erfolgten erkennungsdienstlichen Maßnahmen und Blutentnahmen, ihren Weg fortsetzen. Im Fluchtfahrzeug fanden Einsatzkräfte eine Schreckschusswaffe und stellten diese sicher.
Zudem waren die am Auto angebrachten Kennzeichen gefälscht. Das Auto wurde sichergestellt und die Kennzeichen beschlagnahmt. Beide Männer müssen sich nun wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Sachbeschädigung, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Urkundenfälschung verantworten.«
Deutsche Polizeigewerkschaft zeigt sich erschüttert von der Entscheidung des Haftrichters
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin äußerst sich dazu wie folgt: »Die Szenen im Grunewald zeigen, mit welcher Gewalt unsere … Kollegen inzwischen konfrontiert sind. Auf Polizisten wird geschossen – mitten in Berlin. Was unser stellv. Landesvorsitzender Frank Teichert dazu erklärt:
„Unsere … Kollegen werden beschossen, nehmen unter hohem Risiko zwei Täter fest und kurze Zeit später stehen diese wieder auf freiem Fuß. Das erschüttert viele Polizisten.“ Teichert fordert Transparenz bei gerichtlichen Entscheidungen. „Die Begründung des Haftrichters möchte ich sehen. Wenn nach Schüssen auf Polizisten keine Untersuchungshaft verhängt wird, gehört das sehr gut erklärt. Das ist weder für Einsatzkräfte noch für den normalen Bürger nachvollziehbar.“
Die DPolG Berlin betont: Gewalt – insbesondere gegen Polizeibeamte – ist kein Bagatelldelikt und muss konsequent verfolgt werden.«
Hinweis
Der Fall erinnert an viele andere, ähnlich gelagerte Fälle, in denen mit Kriminellen, insbesondere mit Gewalttätern seitens der Justiz äußerst großzügig verfahren wird. Heute erst hat JFB im Rahmen des Interviews mit Michael Kyrath darüber berichtet, wie der Mörder seiner Tochter und deren Freund, der zudem vier weitere Menschen zu ermorden versuchte, gegen den 24 Strafverfahren eröffnet wurden und der mehrfach verurteilt worden war, immer wieder auf freien Fuß kam und trotz abgelehntem Asylantrag niemals abgeschoben wurde.
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